SUVA - NBU


Schweizerische Unfall­ver­si­che­rungsanstalt - SUVA

Die SUVA übernimmt Leistungen für Betriebsunfälle und Berufskrankheiten, ebenso wie die anschliessende Lohnfortzahlung, Rehabilitation und Wiedereingliederung ins Berufsleben . Sie ist eine Pflichtversicherung und der Beitragssatz richtet sich nach dem ausgeübten Beruf.

Die Beiträge bezahlt der Schweizer Arbeitgeber.

 Diese Versicherung ist vergleichbar mit der deutschen Berufsgenossenschaft. Die Leistungen werden auf der Grundlage des Landes entrichtet, in dem die Behandlung stattfindet.


Persönliche Nettolohnberechnung erhalten

Wir stellen die Berechnung Ihres Nettolohns als Grenzgänger, Wochenaufenthalter und Zuzüger in den Vergleich um Ihnen besser zu veranschaulichen, welcher Variante für Sie die Beste sein könnte.


Nichtberufsunfallversicherung - NBU

Zusätzlich zur SUVA wird eine Versicherung für Nicht-Berufs-Unfall (NBU) abgeschlossen. Der Beitrag wird entweder vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer bezahlt. Der Arbeitgeber entscheidet mit welcher Versicherung er diese Absicherung eingeht und wer sie bezahlt.

Die NBU übernimmt Leistungen für Wegeunfälle und private Unfälle weltweit. Tritt ein Unfall ein, so ist dieser unverzüglich dem Lohnbüro zu melden.

Anders als bei der deutschen Unfall­ver­si­che­rung, die eine Summenversicherung für Invaliditätsleistungen und Folgen ist, deckt die NBU Behandlungen durch Ärzte und Krankenhäuser, Medikamente, Hilfsmittel etc. ab.

Sie erbringt jedoch keine Leistung für eventuelle Invaliditätsfolgen, diese Leistungen übernehmen AHV/IV und BVG.

Bei Risikosportarten können Leistungskürzungen erfolgen.

Eine Abredeversicherung für weitere 6 Monate ist möglich nach Ablauf der Mutterschaftszeiten oder bei Beendigung des Dienstverhältnisses. Für diese muss man sich innerhalb von 30 Tagen Nachdeckungsfrist entscheiden.