Allgemeine Informationen


Allgemeines

Die Schweiz, bekannt als wunderschönes Urlaubland mit wohlschmeckendem Käse und leckerer Schokolade, überzeugt in der Weltwirtschaft ebenso durch ihre Stärke sowie Fähigkeit zum Wettbewerb und schnellen Wandel.

Sie ist weltweit anerkannt als Wirtschaftsland mit hohen Standards für Forschung, Lehre, Dienstleistung und Industrie. Viele kleinere Unternehmen haben Nischen zur Strategie gemacht und tragen ebenfalls zum Erfolg bei.

Weiterhin bestehen stabile wirtschaftliche und politische Verhältnisse. Dies trägt zusätzlich dazu bei, dass die Anziehungskraft des Schweizer Arbeitsmarktes seit vielen Jahren ungebrochen attraktiv bleibt.

Obwohl die Schweiz kein EU-Staat ist, wurde am 01. Juni 2007 die Kontingentierung für EU/EFTA- Bürger aufgehoben und somit eine dauerhafte Einreise, sowie die Ausübung einer Erwerbstätigkeit im Land, weitgehend liberalisiert.

Geschwindigkeitsbegrenzungen in der Schweiz

Auf Autobahnen 120 km/h, auf Nebenstrassen 80 km/h und innerorts 50 km/h. Es können andere Beschränkungen, bezüglich Schadstoffreduktion usw. signalisiert werden.

Wohnen in der Schweiz

In den Ballungsgebieten wie Basel, Bern, Genf, Zürich ist mit ähnlich hohen Mieten zu rechnen wie in den deutschen Städten Frankfurt, München, Stuttgart. Der Wohnraum ist in der Schweiz sehr knapp.

Die Wohnnebenkosten kommen, wie in Deutschland auch, noch hinzu.

Ebenso ist aufgrund der engen Bauweise oft das Parken ein Problem oder teuer zu bezahlen. Kosten für öffentliche Verkehrsmittel schlagen auch noch zu Buche.

Leben in der Schweiz

Im Verhältnis zu Deutschland sind die Lebenshaltungskosten deutlich teurer, wobei die Qualität der Produkte oft deutlich höher ist. Auch private Freizeitangebote sind etwas höher vom Preis einzuplanen.

Wie verwalte ich mein Geld?

Nehmen Sie eine Arbeit in der Schweiz auf, so ist es empfehlenswert ein Schweizer Konto zu eröffnen.

Die monatlichen Kontoführungsgebühren können zwischen 15 CHF und 60 CHF liegen.

Kosten für den Geldtransfer nach Deutschland können in beiden Ländern von Bank zu Bank variieren.

Ein Vergleich lohnt sich!

Die Arbeitsbewilligung

Um in der Schweiz einer Tätigkeit nachgehen zu können, benötigen Sie eine Bewilligung bzw. ist die Meldung bei der entsprechenden Behörde notwendig. Unter folgenden Bewilligungen ist zu unterscheiden:

  • G-Bewilligung für Grenzgänger
  • B-Bewilligung für Zuzüger, Aufenthalter
  • L-Bewilligung für Kurzaufenthalter
  • C-Bewilligung für Niedergelassene

Übt ein Arbeitnehmer eine Tätigkeit aus ohne im Besitz einer gültigen Bewilligung zu sein, so machen sich Arbeitgeber und Arbeitsnehmer strafbar.

Familiennachzug ist möglich.

Bitte beachten:

Die föderalistische Schweiz besteht aus 26 Kantonen. Jeder Kanton ist eine selbständige Verwaltungseinheit und unterliegt somit auch verschiedenen Rechtsvorschriften.