Lohnfortzahlung - Krankentagegeld - KTG


Krankentagegeldversicherung - KTG

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall 

Der Arbeitgeber leistet in der Regel eine Lohnfortzahlung von 100% für drei Wochen. Bei mehrjähriger Betriebszugehörigkeit verlängert sich die Dauer diese Lohnfortzahlung.

 

Lohnfortzahlungsanspruch

Zürcher Skala

Basler Skala

Berner Skala

Anstellung
in
Dienstjahren

Lohnfortzahlung
in Wochen

Anstellung
in
Dienstjahren

Lohnfortzahlung
in Wochen

Anstellung
in
Dienstjahren

Lohnfortzahlung
in Wochen

1.

3

1.

3

1.

3

2.

8

2. und 3.

9

2.

4

3.

9

4. bis 10.

13

3. und 4.

9

4.

10

11. bis 15.

17

5. bis 9.

13

pro weiteres

1 mehr

16. bis 20.

22

10. bis 14.

17

 

 

ab 21.

26

14. bis 19.

22

 

 

 

 

20. bis 24.

26

 

 

 

 

25. bis 29.

30

 

 

 

 

30. bis 34.

33

 

 

 

 

ab dem 35.

39

(Stand 2015)

         

 

Endet die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, übernimmt, nicht wie in Deutschland, die Kranken­ver­si­che­rung die Lohnfortzahlung, sondern eine separate Krankentagegeldversicherung. Diese leistet die Lohnfortzahlung zu 80% bis zu zwei Jahren. Abweichende Regelungen entnehmen Sie Ihrem Arbeitsvertrag incl. Reglement.

Der Arbeitgeber entscheidet mit welcher Versicherung er diese Absicherung eingeht, wer sie bezahlt und wie hoch die Absicherung ausfällt.

Mutterschaft fällt in der Schweiz unter den Krankheitsbegriff, so dass, wenn eine Schwangerschaft schwierig verläuft, für diese Fehlzeiten, Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber sowie Krankentagegeld entrichtet werden.


Persönliche Nettolohnberechnung erhalten

Wir stellen die Berechnung Ihres Nettolohns als Grenzgänger, Wochenaufenthalter und Zuzüger in den Vergleich um Ihnen besser zu veranschaulichen, welcher Variante für Sie die Beste sein könnte.