Berufliche Vorsorge - BVG


2. Säule zur Altersabsicherung und Berufsunfähigkeit / Pensionskasse

Die BVG ist vergleichbar mit einer betrieblichen Alters­vorsorge in Deutschland und ergänzt die AHV. Die Beiträge werden als Altersguthaben für jeden Versicherten individuell angespart und als Altersrente, Invalidenrente, Witwen- und Waisenrente oder Kapitalleistung ausbezahlt.

Für jeden Arbeitnehmer, der in die AHV/IV in der Schweiz versichert ist, ist die Versicherung in der BVG/Pensionskasse Pflicht (obligatorisch) und somit auch beitragspflichtig.

Dies gilt ab Vollendung des 17. Lebensjahres und einem Jahreseinkommen von mindestens 21.150 CHF, für Grenzgänger wie für Zuzüger. Eine Altersrente bildet sich erst ab dem 25. Lebensjahr.

Die Beiträge für die BVG/Pensionskasse (altersabhängig zwischen 7% und 18 %) bezahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu jeweils gleichen Teilen.

Der Arbeitgeber entscheidet für sein Unternehmen, ob er die Pensionskasse bis zur gesetzlich vorgeschriebenen Obergrenze von 84.600 CHF oder darüber hinaus (überobligatorisch) für seine Arbeitnehmer einrichtet.

Auch in der BVG beginnt das Rentenalter für Männer ab Vollendung des 65. Lebensjahres und für Frauen ab Vollendung des 64. Lebensjahres.


Persönliche Nettolohnberechnung erhalten

Wir stellen die Berechnung Ihres Nettolohns als Grenzgänger, Wochenaufenthalter und Zuzüger in den Vergleich um Ihnen besser zu veranschaulichen, welcher Variante für Sie die Beste sein könnte.


 

Die 3. Säule: Persönliche Vorsorge

Für den Zuzüger bestehen folgende Möglichkeiten:

Die Säule 3a (gebundene Vorsorge)

ist bis zu einem Beitrag in Höhe von 6.768 CHF pro Jahr in der Schweiz steuerabzugsfähig. Ein Bezug dieser Rentenleistung darf frühestens fünf Jahre vor, und spätestens fünf Jahre nach Erreichen des Rentenalters (Frauen 64. Lebensjahr, Männer 65. Lebensjahr) erfolgen.

Die Säule 3b (ungebundene Vorsorge)

Individuelle Gestaltung von privater Alters­vorsorge

 

Für den Grenzgänger bestehen oben genannten Möglichkeiten nicht. Für ihn wurde analog der Säule 3a eine alternative Anlagemöglichkeit in Deutschland geschaffen. Bis zu einem Beitrag in Höhe von 4.704 € in Deutschland steuerabzugsfähig. Der Grenzgänger muss jedoch in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig 


Als 3. Säule zur Altersabsicherung besteht die Möglichkeit, steuerlich gefördert, Kapital für den Ruhestand zurückzulegen. Beiträge in die 3. Säule sind bis 4.584 €  jährlich (fürZuzüger6739 CHF) abzugsfähig und finden sofort Anrechnung in der vierteljährlichen Steuervorauszahlung in Deutschland.