Altersvorsorgedepot: Welche ETFs eignen sich am besten?
Das neue staatlich geförderte Altersvorsorgedepot kommt, und ETFs spielen darin die Hauptrolle.
Das Altersvorsorgedepot und ETFs einfach erklärt
Ab 2027 startet das neue staatlich geförderte Altersvorsorgedepot und löst die Riester-Rente für Neuverträge ab. Für viele Grenzgänger stellen sich dabei gleich zwei Fragen: Welche ETFs eignen sich wirklich für den Vermögensaufbau, und ab wann bekommst du als Grenzgänger überhaupt die staatliche Förderung? Die Antwort hängt von gesetzlichen Vorgaben, Kosten und deiner persönlichen Situation ab. In diesem Beitrag erfährst du, welche ETFs im Altersvorsorgedepot zugelassen sind, nach welchen Kriterien du die passenden auswählst und wie du dir ein sinnvolles Portfolio für deine Altersvorsorge aufbaust.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
Das Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027: Es ersetzt die Riester-Rente für Neuverträge und ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot, in dem du gezielt ETFs und Fonds besparen kannst.
Zugelassen sind Fonds bis Risikoklasse 5: Maßgeblich ist der Risikoindikator im Basisinformationsblatt. Breit gestreute Welt-Aktien-ETFs wie der MSCI World oder der FTSE All-World liegen typischerweise in Risikoklasse 4 und sind damit förderfähig. Welche ETFs du konkret wählen kannst, hängt vom Angebot deines Anbieters ab.
Einzelaktien und Kryptowährungen sind ausgeschlossen: Das Depot ist auf regulierte OGAW/UCITS-Fonds, offene Publikums-AIF, ELTIF und bestimmte Euro-Anleihen öffentlicher Emittenten beschränkt.
Niedrige Kosten sind entscheidend: Breite Welt-ETFs kosten oft unter 0,25 % pro Jahr. Je niedriger die laufenden Kosten, desto weniger bremsen sie den Zinseszinseffekt.
Die Förderung beträgt bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr: Dazu kommen bis zu 300 € Kinderzulage pro Kind und ein einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 € für Sparer bis 25 Jahre.
Grenzgänger: Gleichstellung ab 2028: Als angestellter Grenzgänger zahlst du in die AHV und nicht in die deutsche Rentenversicherung. 2027 bist du deshalb in der Regel nicht unmittelbar zulageberechtigt. Ab 2028 sind in der AHV pflichtversicherte Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland deutschen Pflichtversicherten gleichgestellt.
Ein Portfolio aus wenigen ETFs reicht aus: Experten empfehlen als Kern einen weltweit anlegenden Aktien-ETF, ergänzt durch sichere Bausteine je nach Lebensphase.
Kosten und Anbieter unterscheiden sich stark: Eine gesetzliche Kostenobergrenze von 1 % pro Jahr gilt nur für das Standarddepot, das jeder Anbieter im Programm haben muss. Bei frei gestalteten Depots gibt es keinen Deckel.

Was genau ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot zur privaten Altersvorsorge. Es startet am
1. Januar 2027 und ersetzt die Riester-Rente für alle Neuverträge. Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz, das am 29. Mai 2026 verkündet wurde (BGBl. 2026 I Nr. 156).
Wer erhält die Förderung?
Der Kreis der Förderberechtigten ist breit. Dazu gehören Pflichtversicherte der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte und Berufssoldaten. Neu ist, dass auch Selbstständige erstmals Zugang zur staatlichen Förderung erhalten. Für Grenzgänger gilt eine eigene Regel, die wir weiter unten erklären.
Wie funktioniert die Förderung?
Der Mindesteigenbeitrag beträgt 120 € pro Jahr, also 10 € im Monat, um die staatliche Förderung zu erhalten. Der förderfähige Höchstbetrag liegt bei 1.800 € pro Jahr. Die Förderung setzt sich dann wie folgt zusammen:
| Förderart | Betrag pro Jahr |
| Grundzulage (max.) | 540 € |
| Kinderzulage (pro Kind, max.) | 300 € |
| Berufseinsteigerbonus (einmalig, bis 25 J.) | 200 € |
Eigenbeitrag und Zulagen kannst du bis zu einem Eigenbeitrag von 1.800 € als Sonderausgaben geltend machen. Insgesamt sind pro Vertrag bis zu 6.840 € im Jahr möglich. Für die 5.040 € oberhalb der Fördergrenze gibt es weder Zulage noch Sonderausgabenabzug, du profitierst aber davon, dass die Erträge in der Ansparphase nicht besteuert werden. Mit zwei Verträgen sind bis zu 13.680 € im Jahr möglich.
Wann und wie wird ausgezahlt?
Kapitalerträge im Depot werden in der Ansparphase nicht besteuert. Steuern fallen erst nachgelagert in der Auszahlungsphase an, dann mit deinem persönlichen Steuersatz. Die Auszahlungsphase beginnt frühestens mit 65 und spätestens mit 70 Jahren. Gesetzlich vorgesehen ist ein Auszahlungsplan, der das Kapital mindestens bis zum 85. Lebensjahr verteilt. Daneben sind eine lebenslange Leibrente und eine einmalige Teilauszahlung von bis zu
30 % möglich.
Anbieter dürfen unter anderem Banken, Sparkassen, Versicherungen, Fondsgesellschaften und Neobroker sein. Jeder Anbieter muss ein Standarddepot im Programm haben, dessen Effektivkosten höchstens 1 % pro Jahr betragen dürfen (§ 2a AltZertG n.F.). Für frei gestaltete Depots gilt dieser Deckel nicht.
Was gilt für dich als Grenzgänger?
Als angestellter Grenzgänger bist du in der Schweizer AHV pflichtversichert und nicht in der deutschen Rentenversicherung. 2027 gehörst du deshalb in der Regel nicht zu den unmittelbar Förderberechtigten. Ist dein Ehepartner förderberechtigt, etwa weil er in Deutschland sozialversicherungspflichtig arbeitet, kannst du mittelbar zulageberechtigt sein. Dafür zahlst du mindestens 120 € im Jahr in einen eigenen Vertrag ein. Deine Grundzulage ist dann auf 175 € begrenzt, und ihre Höhe richtet sich nach den Beiträgen deines Partners.
Ab dem 1. Januar 2028 bist du als in der AHV pflichtversicherter Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland deutschen Pflichtversicherten gleichgestellt (§ 10a Abs. 6 EStG n.F., BGBl. 2026 I Nr. 156). Damit erhältst du die volle Förderung selbst.
Behalte außerdem deinen Wohnsitz im Blick. Liegt er zu Beginn der Auszahlungsphase in der Schweiz, verlangt
§ 95 EStG grundsätzlich die Rückzahlung der Zulagen. Planst du, im Ruhestand in die Schweiz zu ziehen, solltest du das vor dem Abschluss einrechnen.
Welche ETFs sind für das Altersvorsorgedepot zugelassen?
Nicht jeder ETF darf ins Altersvorsorgedepot. Das Gesetz legt klare Regeln fest, welche Produkte förderfähig sind und welche nicht.
Die Grundvoraussetzungen
Zugelassen sind Anteile an OGAW-Fonds (in Europa auch als UCITS bekannt), offenen Publikums-AIF und europäischen langfristigen Investmentfonds (ELTIF). Entscheidend ist dabei der Risikoindikator im Basisinformationsblatt: Nur Fonds und ETFs bis maximal Risikoklasse 5 von 7 sind zulässig. Das Produkt muss außerdem reguliert und in Deutschland vertreibbar sein.
Diese ETF-Typen sind erlaubt
Folgende Kategorien sind im Altersvorsorgedepot zugelassen:
Breite Aktien-ETFs, weltweit (z. B. auf MSCI World, FTSE All-World, MSCI ACWI) oder regional (z. B. auf den S&P 500)
Schwellenländer-ETFs (z. B. auf MSCI Emerging Markets)
Anleihen-ETFs auf Staats- und Unternehmensanleihen
Mischfonds und Multi-Asset-ETFs
Geldmarkt-ETFs und Geldmarktfonds
Breit gestreute Welt-Aktien-ETFs wie der MSCI World oder der FTSE All-World liegen typischerweise in Risikoklasse 4. Sie sind damit problemlos förderfähig.
Direkt zulässig sind außerdem auf Euro lautende Anleihen öffentlicher Emittenten, etwa von Bund und Ländern, von Staaten der Eurozone oder der EU.
Was ist nicht erlaubt?
Ausgeschlossen sind Einzelaktien, Kryptowährungen, Zertifikate und Hebelprodukte wie Hebel-ETFs, Optionsscheine und Knock-out-Zertifikate. Sie stehen nicht in der abschließenden Liste der zulässigen Anlagen. Hebelprodukte würden zudem schon an der Risikoklasse scheitern.
In welche konkreten ETFs solltest du für dein Altersvorsorgedepot investieren?
Für den Kern einer ETF-basierten Altersvorsorge eignet sich ein breit gestreuter, weltweiter Aktien-ETF. Finanztip empfiehlt dafür inzwischen vorrangig ETFs auf den MSCI ACWI IMI, daneben auf den FTSE All-World und den MSCI ACWI (Quelle: finanztip.de). Der MSCI World bleibt eine gute Wahl, streut aber nur über Industrieländer.
MSCI World: Der Klassiker
Der MSCI World umfasst rund 1.250 Unternehmen aus 23 Industrieländern und deckt etwa 85 % der Marktkapitalisierung dieser Märkte ab (MSCI). Ein bekanntes Beispiel ist der iShares Core MSCI World UCITS ETF (ISIN: IE00B4L5Y983), der die Aktien des Index physisch erwirbt und eine laufende Kostenquote von 0,20 % pro Jahr hat (Quelle: ishares.com).
FTSE All-World: Breiter aufgestellt
Der FTSE All-World geht einen Schritt weiter. Er umfasst rund 4.250 Unternehmen aus entwickelten Ländern und Schwellenländern. Wer von Anfang an global und ohne separate Schwellenländer-Position anlegen möchte, findet hier eine komfortablere Lösung. Der Vanguard FTSE All-World UCITS ETF ist ein typisches Beispiel für diese Kategorie (Quelle: vanguard.com).
Schwellenländer als Ergänzung
Wer den MSCI World als Basis nimmt, kann ihn durch einen Schwellenländer-ETF ergänzen. Der Xtrackers MSCI Emerging Markets UCITS ETF beispielsweise bildet direkt Aktien aus 24 Schwellenländern ab und deckt dabei ebenfalls rund 85 % der dortigen Marktkapitalisierung ab (Quelle: msci.com).
Wichtig dabei: Im Altersvorsorgedepot kannst du nicht jeden zugelassenen ETF kaufen. Grundsätzlich wählt der Anbieter die Anlagen aus. Bietet er eine Option zur Selbstauswahl an, entscheidest du nur innerhalb seiner Produktpalette. Prüfe deshalb vor dem Abschluss, welche ETFs ein Anbieter tatsächlich führt.
Welche konkrete Kombination und welcher Anbieter für deine Situation am sinnvollsten ist, hängt von deinem Anlagehorizont, deiner Risikobereitschaft und deinem Gesamtportfolio ab.
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Nach welchen Kriterien wählst du die passenden ETFs für das Altersvorsorgedepot aus?
Die gesetzliche Vorgabe ist nur der erste Filter. Innerhalb der erlaubten Produkte gibt es erhebliche Qualitätsunterschiede. Diese Kriterien helfen dir dabei, die richtige Wahl zu treffen.
Kriterium 1: Breite Streuung
Ein ETF für die Altersvorsorge sollte möglichst breit über Länder, Branchen und Unternehmen streuen. Welt-Aktienindizes wie der MSCI World, der FTSE All-World oder der MSCI ACWI sind genau dafür konzipiert. Themen-ETFs und stark fokussierte Branchen-ETFs sind für diesen Zweck weniger geeignet, weil sie Klumpenrisiken erzeugen.
Kriterium 2: Niedrige Kosten
Die laufenden Kosten sind einer der stärksten Hebel bei der langfristigen Geldanlage. Breite Welt-ETFs gibt es heute sehr günstig: Die von Finanztip empfohlenen Produkte kosten zwischen 0,17 und 0,20 % pro Jahr (Quelle: finanztip.de). Aktiv gemanagte Fonds sind meist deutlich teurer, oft kommen noch Ausgabeaufschläge hinzu. Auf 30 Jahre summiert sich dieser Unterschied zu einem erheblichen Betrag.
Kriterium 3: Fondsvolumen
Ein hohes Fondsvolumen ist ein Zeichen für Stabilität und Handelbarkeit. Kleine ETFs haben ein höheres Risiko, aufgelöst oder mit anderen Fonds zusammengelegt zu werden.
Kriterium 4: Physische Replikation und UCITS-Regulierung
Für eine langfristige Altersvorsorge sind ETFs mit physischer Replikation eine transparente Wahl, weil sie die Aktien des Index tatsächlich kaufen. In Kombination mit der UCITS-Regulierung ergibt sich eine nachvollziehbare und rechtssichere Konstruktion.
Was du meiden solltest
Hebel-ETFs liegen in der Regel in Risikoklasse 6 oder 7 und sind damit nicht förderfähig. Themen-ETFs mit engem Fokus können zwar zulässig sein, wenn sie höchstens Risikoklasse 5 haben. Für die Altersvorsorge eignen sie sich wegen ihrer Klumpenrisiken trotzdem nur als kleine Beimischung, wenn überhaupt.
Wie baust du dir das perfekte ETF-Portfolio für deine Altersvorsorge auf?
Ein gutes Altersvorsorge-Portfolio braucht keine Dutzende von Positionen. Entscheidend ist eine klare Struktur aus einem Rendite- und einem Sicherheitsbaustein, die du mit zunehmendem Alter anpasst.
Wie viel solltest du sparen?
Finanztip nennt als grobe Faustregel rund 15 % des Nettoeinkommens in Aktien-ETFs, um die Rentenlücke zu schließen (Quelle: finanztip.de). Ein ETF-Sparplan kann dabei bereits mit 25 bis 50 € pro Monat beginnen.
Die Aufteilung nach Lebensphase
Stiftung Warentest beschreibt im sogenannten Pantoffel-Portfolio drei Mischungen aus Aktien-ETF und sicheren Anlagen. Die Zuordnung zu Lebensphasen in der Tabelle ist eine Orientierung von uns:
| Lebensphase | Aktien-ETF | Sicherheitsbaustein |
| Offensiv (ca. 25–40 Jahre) | 75 % | 25 % |
| Ausgewogen (ca. 40–55 Jahre) | 50 % | 50 % |
| Defensiv (ca. 55–67 Jahre) | 25 % | 75 % |
(Quelle: test.de)
Im Altersvorsorgedepot ist Tagesgeld als Sicherheitsbaustein nicht möglich. Dort übernehmen Geldmarktfonds, Anleihe-ETFs oder Euro-Staatsanleihen diese Rolle. Im Standarddepot ist die Umschichtung bereits gesetzlich angelegt: Fünf Jahre vor der Auszahlung dürfen höchstens 50 % und zwei Jahre davor höchstens 30 % im chancenreicheren Fonds liegen, wenn du nichts anderes vereinbarst.
Je näher du dem Rentenalter kommst, desto mehr Sinn ergibt es, Gewinne aus dem Aktien-ETF schrittweise in sichere Anlagen umzuschichten. Im Standarddepot beginnt diese Umschichtung gesetzlich fünf Jahre vor der Auszahlung.
Die Entnahmephase
Im Altersvorsorgedepot bestimmst du die Entnahme nicht frei. Gesetzlich vorgesehen ist ein Auszahlungsplan, der frühestens mit 85 endet und dessen Monatsbetrag regelmäßig neu aus dem verbleibenden Kapital berechnet wird. Alternativ wählst du eine lebenslange Leibrente.
Wie du deinen persönlichen Mix aus ETF-Sparplan und Altersvorsorgedepot strukturierst, ist keine pauschale Frage. Es hängt von deiner Rentenlücke, deinem Anlagehorizont und deiner Steuerbelastung als Grenzgänger ab.
Welche Alternativen zu ETFs gibt es für das Altersvorsorgedepot?
ETFs sind nicht die einzige Option im Altersvorsorgedepot, aber die am häufigsten empfohlene. Daneben sind folgende Produkte zugelassen:
Aktiv gemanagte Investmentfonds nach OGAW-Standard sind erlaubt, sofern sie höchstens Risikoklasse 5 haben. Sie sind jedoch in der Regel deutlich teurer als ETFs und erzielen langfristig oft keine besseren Renditen. Geldmarktfonds und Geldmarkt-ETFs können als sicherer Baustein im Depot eingesetzt werden, ersetzen aber keinen renditestarken Aktien-ETF. Auch bestimmte ELTIF-Strukturen und offene Publikums-AIF sind grundsätzlich zulässig.
Außerhalb des Altersvorsorgedepots gibt es weitere Möglichkeiten: private Rentenversicherungen, die Rürup-Rente, betriebliche Altersvorsorge und Immobilien. Im Vergleich zu einem ETF-Sparplan sind sie oft weniger flexibel oder teurer.
Welche Kritikpunkte und Risiken gibt es beim Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist eine sinnvolle Reform, aber kein perfektes Produkt. Es gibt einige Punkte, die du kennen solltest, bevor du dich festlegst.
Kapitalmarktrisiko ohne Garantie
Das Depot ohne Garantie erlaubt bis zu 100 % Aktienquote, bietet aber keinerlei Kapitalgarantie. Wertschwankungen sind damit ausdrücklich möglich. Wer das nicht aushält, kann auf Garantieprodukte mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie zurückgreifen, verzichtet dabei aber auf Rendite.
Begrenzte Produktpalette
Die gesetzliche Positivliste schränkt die Auswahl ein. Einzelaktien, Kryptowährungen und spekulative Produkte sind ausgeschlossen. Das schützt Sparer einerseits vor Fehlinvestitionen, schränkt aber auch die Freiheit erfahrener Anleger ein.
Kosten: Deckel nur beim Standarddepot
Die gesetzliche Kostenobergrenze von 1 % pro Jahr gilt nur für das Standarddepot. Wählst du ein frei gestaltetes Depot, kann es teurer werden. Einige Anbieter werben mit 0-Euro-Angeboten, was Fragen zur tatsächlichen Gesamtkostenbelastung aufwirft. Achte deshalb nicht nur auf die Abschlusskosten, sondern auf die jährlichen Kosten im Produktinformationsblatt.
Komplexität und Beratungsrisiko
Laut Börsen-Zeitung erhalten Banken auch für die Beratung zum Standarddepot eine Vergütung, sodass ein Anreiz bleiben kann, höher vergütete Produkte zu verkaufen (Börsen-Zeitung). Finanzdienstleister vertreiben eigene Produkte, und die Qualität der Beratung kann dabei eine entscheidende Rolle spielen. Wer hier unabhängige Unterstützung sucht, ist gut beraten, nicht einfach dem ersten Angebot zu vertrauen.
Fazit: ETFs sind der Kern des neuen Altersvorsorgedepots
Das Altersvorsorgedepot macht staatlich geförderte ETF-Investments ab 2027 für fast alle Erwerbstätigen zugänglich. Breit gestreute Welt-Aktien-ETFs wie der MSCI World oder der FTSE All-World sind dabei das Herzstück einer sinnvollen Strategie. Sie sind kostengünstig, reguliert, förderfähig und erprobt. Entscheidend bleibt, wie du sie kombinierst, wann du umschichtest und welche Gesamtstrategie zu deiner Lebenssituation passt.
Als Grenzgänger kommt eine weitere Ebene hinzu. Bis Ende 2027 bist du in der Regel nur über einen förderberechtigten Ehepartner mittelbar zulageberechtigt, ab 2028 erhältst du die volle Förderung selbst. Gleichzeitig baust du über AHV und Pensionskasse schon Ansprüche in der Schweiz auf, und ein späterer Umzug in die Schweiz kann Zulagen kosten. Das Altersvorsorgedepot kann ein wichtiger Baustein sein, aber nur wenn es zu dieser Gesamtstruktur passt.
Wenn du wissen möchtest, ob und wie du das Altersvorsorgedepot für deine Altersvorsorge als Grenzgänger nutzen kannst, stehe ich dir gerne zur Seite. Buche dir jetzt einen kostenfreien und unverbindlichen Beratungstermin beim Grenzgängerzentrum und wir schauen gemeinsam, welche ETF-Strategie zu deiner Situation passt.
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FAQ
Als Kernanlage eignet sich ein breit gestreuter Welt-Aktien-ETF. Konkret kommen dabei ETFs auf den MSCI ACWI IMI, den FTSE All-World, den MSCI ACWI oder den MSCI World in Frage. Finanztip empfiehlt inzwischen vorrangig den MSCI ACWI IMI, weil er neben Industrie- und Schwellenländern auch kleinere Unternehmen enthält. Welche dieser ETFs du im Altersvorsorgedepot tatsächlich wählen kannst, hängt vom Angebot deines Anbieters ab.
Zugelassen sind ETFs und Fonds, die im Basisinformationsblatt höchstens in Risikoklasse 5 eingestuft sind, sofern sie als OGAW/UCITS reguliert und in Deutschland vertreibbar sind. Konkret förderfähig sind breite Aktien-ETFs auf MSCI World, FTSE All-World, MSCI ACWI und S&P 500, dazu Schwellenländer-ETFs, breite Anleihen-ETFs, Mischfonds und Geldmarkt-ETFs. Nicht erlaubt sind Einzelaktien, Kryptoprodukte, Zertifikate und Hebelprodukte. Welche ETFs du tatsächlich wählen kannst, hängt vom Angebot deines Anbieters ab.
Eine in Ratgeberkreisen oft genannte Grundkombination für eine globale Aktienausrichtung besteht aus einem Developed-Markets-ETF (z. B. auf den MSCI World), einem globalen All-World- oder ACWI-ETF und einem Schwellenländer-ETF (z. B. auf den MSCI Emerging Markets). Finanztip selbst nennt als primäre Altersvorsorge-ETFs Produkte auf den MSCI ACWI IMI, den FTSE All-World und den MSCI ACWI, ohne eine starre Dreier-Kombination vorzuschreiben. Welche Aufteilung für dich passt, hängt von deiner Situation ab.
Laut Börsen-Zeitung erhalten Banken auch für die Beratung zum Standarddepot eine Vergütung, sodass ein Anreiz bleiben kann, höher vergütete Produkte zu verkaufen. Die gesetzliche Positivliste schränkt außerdem die Produktpalette ein: Einzelaktien, Kryptowährungen und Zertifikate sind ausgeschlossen. Hinzu kommt, dass die Kostenobergrenze von 1 % pro Jahr nur für das Standarddepot gilt und die Gebühren frei gestalteter Depots je nach Anbieter stark variieren können. Und schließlich bleibt das Kapitalmarktrisiko, da das Depot ohne Garantie keine Wertsicherung bietet.
Als angestellter Grenzgänger bist du in der AHV versichert und nicht in der deutschen Rentenversicherung. 2027 bist du deshalb in der Regel nicht unmittelbar zulageberechtigt, kannst aber über einen förderberechtigten Ehepartner mittelbar eine Grundzulage von bis zu 175 € erhalten. Ab dem 1. Januar 2028 sind in der AHV pflichtversicherte Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland deutschen Pflichtversicherten gleichgestellt und erhalten die volle Förderung.







