Altersvorsorgedepot zusätzlich zu Rürup: Lohnt sich das?
Zwei staatlich geförderte Vorsorgemodelle kombiniert: So holst du das Maximum heraus.
Doppelte Förderung für deine Altersvorsorge
Du hast eine Rürup-Rente und fragst dich, ob ein Altersvorsorgedepot obendrauf noch Sinn ergibt? Die kurze Antwort: Ja, in vielen Fällen schon. Denn beide Modelle funktionieren nach unterschiedlichen Fördermechanismen und ergänzen sich dabei sehr gut. Gleichzeitig gibt es wichtige Unterschiede bei Flexibilität, Steuerwirkung und Auszahlung, die du kennen solltest, bevor du dich entscheidest. In diesem Beitrag erfährst du, wie beide Vorsorgeformen funktionieren, welche steuerlichen Vorteile sich ergeben, warum die Kombination gerade für Grenzgänger in die Schweiz besonders interessant ist, und wo versteckte Nachteile lauern können.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
Rürup bietet maximale Steuerersparnis in der Ansparphase: Beiträge zur Basisrente sind seit 2023 zu 100 % als Sonderausgaben absetzbar, bis zu einem Höchstbetrag von 30.826 € (Ledige) bzw. 61.652 € (Ehepaare) im Jahr 2026.
Das Altersvorsorgedepot startet ab 2027 als Nachfolger der Riester-Rente: Es ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot mit Zulagenförderung von bis zu 540 € pro Jahr und Wachstum ohne laufende Besteuerung in der Ansparphase.
Beide Modelle können parallel genutzt werden: Es gibt kein gesetzliches Verbot, ein Altersvorsorgedepot zusätzlich zu einer bestehenden Rürup-Rente zu besparen.
Rürup ist unflexibel, das Depot deutlich beweglicher: Die Basisrente ist unkündbar und zahlt ausschließlich als lebenslange Rente aus. Das Altersvorsorgedepot erlaubt flexible Beiträge, Fondswechsel und bis zu 30 % Einmalentnahme zu Rentenbeginn.
Für Grenzgänger kommt es aufs Jahr an: Rürup-Beiträge kannst du sofort absetzen, deine AHV- und Pensionskassenbeiträge verkleinern aber den Spielraum. Beim Altersvorsorgedepot bist du als angestellter Grenzgänger 2027 nicht unmittelbar förderberechtigt. Ab 2028 wirst du den deutschen Pflichtversicherten gleichgestellt und erhältst Zulagen und Sonderausgabenabzug.
Beide Modelle haben Grenzen: Beim Rürup bindet dich der Vertrag langfristig ohne Ausstiegsoption. Beim Depot wird pro Person höchstens ein Eigenbeitrag von 1.800 € im Jahr gefördert, und eine Kündigung vor der Auszahlungsphase kostet dich die erhaltene Förderung.
Die optimale Gewichtung hängt von deiner Situation ab: Steuersatz, Einkommen, Familiensituation und Anlagehorizont entscheiden darüber, wie du die Sparraten sinnvoll aufteilst. Eine individuelle Beratung ist hier klar empfehlenswert.

Was genau ist ein Altersvorsorgedepot und wie funktioniert die Basisrente?
Um zu verstehen, ob die Kombination für dich passt, brauchst du zuerst ein klares Bild beider Modelle. Sie sehen auf den ersten Blick ähnlich aus, funktionieren aber grundlegend anders.
Das Altersvorsorgedepot ab 2027
Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot für die private Altersvorsorge. Es ersetzt die Riester-Rente für Neukunden und ist ab dem 1. Januar 2027 verfügbar. Anders als bei klassischen Rentenversicherungen investierst du direkt am Kapitalmarkt, zum Beispiel in ETFs oder Fonds.
Die zentralen Eckdaten im Überblick:
| Merkmal | Details |
| Start | 1. Januar 2027 |
| Mindestbeitrag für die Förderung | 120 € pro Jahr |
| Maximalbeitrag pro Vertrag | 6.840 € pro Jahr |
| Förderfähige Einzahlungen | bis zu 1.800 € pro Jahr |
| Grundzulage | bis zu 540 € pro Jahr |
| Kinderzulage | bis zu 300 € pro Kind (1 € je eingezahltem Euro) |
| Berufseinsteigerbonus | 200 € (einmalig, unter 25 Jahre) |
| Geförderte Verträge pro Person | höchstens 2 (bis zu 13.680 € Jahresbeitrag gesamt) |
| Beginn Auszahlungsphase | frühestens mit 65, spätestens mit 70 |
(Quellen: recht.bund.de)
Ein entscheidender Vorteil: Kapitalerträge werden in der Ansparphase nicht laufend besteuert, auch Fondswechsel und Rebalancing lösen keine Steuer aus. Besteuert wird erst die Auszahlung, und zwar je nach Herkunft des Geldes unterschiedlich. Was aus geförderten Beiträgen, Zulagen und den Erträgen darauf stammt, versteuerst du voll mit deinem persönlichen Steuersatz. Für Beiträge oberhalb der geförderten 1.800 € gelten günstigere Regeln: Bei einer Leibrente wird nur der Ertragsanteil besteuert, beim Auszahlungsplan nur der Gewinn, und davon nur die Hälfte, wenn du mindestens 62 bist und der Vertrag mindestens zwölf Jahre lief (§ 22 EStG).
Zu Beginn der Auszahlungsphase kannst du bis zu 30 % des angesparten Kapitals einmalig entnehmen. Den Rest überführst du entweder in einen Auszahlungsplan oder in eine lebenslange Rente. Das gibt dir Spielraum, den die Rürup-Rente so nicht bietet.
Die Basisrente (Rürup-Rente)
Die Basisrente wurde 2005 eingeführt und ist bis heute das stärkste steuerliche Förderinstrument für die private Altersvorsorge in Deutschland. Die Beiträge sind als Sonderausgaben absetzbar, seit 2023 sogar zu 100 %. Das bedeutet: Jeder Euro, den du in die Rürup-Rente einzahlst, reduziert dein zu versteuerndes Einkommen direkt.
Der Höchstbetrag für abziehbare Altersvorsorgeaufwendungen liegt 2026 bei 30.826 € für Ledige und 61.652 € für zusammen veranlagte Ehepaare (§ 10 Abs. 3 EStG).
Diese steuerliche Stärke hat ihren Preis: Die Basisrente ist vollständig unflexibel. Du kannst den Vertrag nicht kündigen und kein Kapital vorzeitig entnehmen. Eine Einmalzahlung zum Rentenbeginn ist ausgeschlossen. Das angesparte Kapital wird ausschließlich als lebenslange Rente ausgezahlt, frühestens ab dem 62. Lebensjahr. Möglich ist lediglich eine Beitragsfreistellung, wenn du irgendwann keine Beiträge mehr leisten möchtest oder kannst.
Außerdem ist die Rürup-Rente kaum vererbbar, nicht beleihbar und nicht übertragbar. Das Kapital gehört dir, ist aber bis zur Rente fest gebunden.
Ergibt ein Altersvorsorgedepot zusätzlich zu Rürup für dich überhaupt Sinn?
Die Antwort hängt von deiner Situation ab. Grundsätzlich lässt sich sagen: Beide Modelle schließen sich nicht aus und können gleichzeitig genutzt werden. Es gibt kein gesetzliches Verbot einer parallelen Besparung.
Die Basisrente richtet sich klassischerweise an Selbstständige, Freiberufler und Arbeitnehmer, die keine oder nur geringe Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Das Altersvorsorgedepot ist dagegen breiter angelegt und auch für Selbstständige zugänglich.
Für dich als Grenzgänger in der Schweiz kann die Kombination besonders sinnvoll sein, wenn du ein hohes Schweizer Einkommen hast, das in Deutschland voll steuerpflichtig ist. Dann wirkt der Rürup-Abzug besonders stark. Das Altersvorsorgedepot ergänzt das mit flexiblen Einzahlungen und einem kapitalmarktorientierten Wachstum, das von deiner Rürup-Rente nicht abgedeckt wird.
Wenn du die Rürup-Beiträge bereits ausgeschöpft hast oder mehr Flexibilität für deine Altersvorsorge willst, ist das Depot eine gute Ergänzung. Wenn du dagegen noch weit unter dem Rürup-Höchstbetrag liegst, lohnt es sich oft, diesen Spielraum zuerst zu nutzen, sofern du auf das Kapital bis zur Rente verzichten kannst.
Wo genau deine optimale Aufteilung liegt, ist individuell unterschiedlich. Wenn du dir unsicher bist, vereinbare gerne einen kostenfreien Beratungstermin bei mir.
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Welche steuerlichen Vorteile entstehen durch die Kombination beider Anlagemodelle?
Rürup und Altersvorsorgedepot werden über unterschiedliche Hebel gefördert. Genau das macht die Kombination interessant.
Die Rürup-Rente wird über den Sonderausgabenabzug gefördert. Das bedeutet: Deine Einzahlungen reduzieren direkt dein zu versteuerndes Einkommen, und zwar zu 100 % bis zum Höchstbetrag. Bei einem hohen Steuersatz kann das eine erhebliche Steuerersparnis bedeuten. Im Gegenzug wird die spätere Rente als Einkommen besteuert, allerdings meist zu einem niedrigeren Steuersatz im Rentenalter.
Das Altersvorsorgedepot wird über zwei Wege gefördert. Zum einen über staatliche Zulagen, zum anderen über einen eigenen Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG: Eigenbeitrag und Zulage kannst du zusammen bis zu 2.340 € im Jahr absetzen, zuzüglich der Kinderzulagen. Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Steuervorteil höher ist als die Zulage, und rechnet dir nur die Differenz zusätzlich an. Wichtig: Dieser Abzug ist ein eigener Topf und mindert deinen Rürup-Spielraum nicht (§ 10a EStG). Voraussetzung ist allerdings, dass du förderberechtigt bist.
Dazu kommt die Steuerstundung: Kursgewinne und Dividenden werden im Depot nicht laufend besteuert, sondern erst bei der Auszahlung. Bei einem normalen ETF-Depot fällt dagegen jedes Jahr Abgeltungsteuer auf Dividenden, realisierte Gewinne und die Vorabpauschale an, soweit dein Sparerpauschbetrag ausgeschöpft ist.
Warum ist ein Altersvorsorgedepot zusätzlich zu Rürup für Grenzgänger in die Schweiz interessant?
Als Grenzgänger arbeitest du in der Schweiz und wohnst in Deutschland. Das klingt zunächst unkompliziert, hat aber steuerlich einige Besonderheiten, die du für deine Altersvorsorge nutzen kannst.
Durch das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und der Schweiz gilt für klassische Grenzgänger nach Art. 15a: Dein Arbeitseinkommen wird grundsätzlich in Deutschland besteuert. Die Schweiz behält zusätzlich eine pauschale Quellensteuer von 4,5 % auf deinen Bruttolohn ein. Diese wird dann auf deine deutsche Einkommensteuer angerechnet.
Das Entscheidende für deine Altersvorsorge: Du bist in Deutschland mit deinem gesamten Welteinkommen unbeschränkt steuerpflichtig. Das bedeutet, dein Schweizer Gehalt, oft deutlich höher als ein vergleichbares deutsches, erhöht dein zu versteuerndes Einkommen in Deutschland erheblich. Damit steigt in vielen Fällen auch dein Grenzsteuersatz.
Genau hier entfaltet die Rürup-Rente ihre volle Wirkung. Jeder Euro, den du in die Basisrente einzahlst, reduziert direkt dein zu versteuerndes Einkommen in Deutschland. Bei einem hohen Grenzsteuersatz ist dieser Hebel besonders groß.
Beim Altersvorsorgedepot ist die Lage für dich als Grenzgänger anders, denn hier hängt die Förderung nicht an deiner Steuerpflicht, sondern an deiner Rentenversicherung. Unmittelbar förderberechtigt ist vor allem, wer in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Als angestellter Grenzgänger zahlst du aber in die AHV ein. Für 2027 bekommst du deshalb keine eigenen Zulagen und kannst deine Beiträge nicht nach § 10a EStG absetzen (BFH, Urteil vom 24.08.2016, X R 11/15).
Ab dem 1. Januar 2028 ändert sich das. Dann werden Pflichtmitglieder eines vergleichbaren ausländischen Rentensystems, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, den deutschen Pflichtversicherten gleichgestellt (BGBl. 2026 I Nr. 156). Als Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland und AHV-Pflicht erfüllst du diese Voraussetzungen in aller Regel. Bis dahin ist eine Förderung nur mittelbar über einen förderberechtigten Ehepartner möglich, wenn du selbst mindestens 120 € im Jahr einzahlst.
Für viele Grenzgänger ergibt sich daraus ein sinnvolles Duo: Rürup für die Steuerersparnis heute, das Altersvorsorgedepot als flexible, renditeorientierte Ergänzung, ab 2028 dann auch mit Zulagen und eigenem Sonderausgabenabzug.
Wie wirken sich beide Vorsorgeformen auf die Versteuerung deines Schweizer Einkommens aus?
Als Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland wirst du mit deinem Schweizer Arbeitslohn grundsätzlich in Deutschland zur Einkommensteuer veranlagt. Die Schweiz behält die pauschale Quellensteuer von 4,5 % ein, die anschließend auf deine deutsche Steuerschuld angerechnet wird (Art. 15a DBA Deutschland-Schweiz).
Deine Rürup-Beiträge mindern direkt dein zu versteuerndes Einkommen in Deutschland. Sie fließen als Altersvorsorgeaufwendungen in deine deutsche Steuererklärung ein (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG) und senken so deine Steuerlast auf das Schweizer Einkommen. Je höher dein Einkommen und dein Grenzsteuersatz, desto stärker dieser Effekt.
Beim Altersvorsorgedepot hängt die Steuerwirkung deiner Einzahlungen von deiner Förderberechtigung ab. 2027 mindern sie als angestellter Grenzgänger deine Steuerlast noch nicht. Ab 2028 kannst du Eigenbeitrag und Zulage dann zusätzlich zur Rürup-Rente als Sonderausgaben absetzen. Unabhängig davon werden die Kapitalerträge im Depot nicht laufend besteuert, sondern erst bei der Auszahlung. Das schützt dein Kapitalwachstum vor der jährlichen Abgeltungsteuer, die bei einem normalen Depot anfallen würde.
Zusammengenommen heißt das: Du senkst heute deine Steuerlast über Rürup, lässt dein Kapital im Depot ohne laufende Besteuerung wachsen und kannst ab 2028 einen zweiten Sonderausgabenabzug nutzen. Mehr dazu, was du beim Altersvorsorgedepot steuerlich absetzen kannst, findest du in unserem Ratgeber.
Welche Flexibilität bietet dir das Depot im Vergleich zur starren Rentenphase bei Rürup?
Hier liegt einer der entscheidenden Unterschiede zwischen beiden Modellen.
Die Basisrente ist konsequent auf ein Ziel ausgerichtet: die lebenslange Rente. Das ist ihr größter Vorteil, aber auch ihre größte Einschränkung. Du kannst den Vertrag nicht kündigen, kein Kapital entnehmen und keine Einmalzahlung erhalten. Das angesparte Geld ist bis frühestens zum 62. Lebensjahr komplett gebunden. Die einzige Ausstiegsoption ist die Beitragsfreistellung, also keine weiteren Einzahlungen, aber das Kapital bleibt trotzdem bis zur Rente gesperrt.
Das Altersvorsorgedepot ist in fast jeder Hinsicht beweglicher:
Du kannst deine Beitragshöhe jederzeit anpassen oder Einzahlungen pausieren.
Fondswechsel und Rebalancing innerhalb des Depots sind steuerfrei möglich.
Du wählst selbst, in welche ETFs oder Fonds du investierst.
Es gibt keine vorgeschriebene Beitragsgarantie, was renditeorientierte Strategien erlaubt.
Zu Beginn der Auszahlungsphase kannst du bis zu 30 % des angesparten Kapitals einmalig entnehmen.
Für den Rest wählst du zwischen einem Auszahlungsplan (mindestens bis zum 85. Lebensjahr) und einer lebenslangen Rente.
Ganz frei bist du aber auch beim Depot nicht. Kündigst du vor Beginn der Auszahlungsphase, gilt das als schädliche Verwendung: Die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile musst du dann zurückzahlen (§ 93 EStG). Als kurzfristige Reserve eignet sich das Depot deshalb nicht.
Die Kombination beider Modelle spielt diese Flexibilitätsunterschiede bewusst aus. Rürup übernimmt die lebenslange Absicherung mit maximaler Steuerersparnis. Das Depot bringt Kapitalmarktrenditen und mehr Kontrolle über die Auszahlungsstruktur.
Wie gewichtest du die monatlichen Sparraten zwischen Depot und Basisrente richtig?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Die richtige Aufteilung hängt von deinem Steuersatz, deinem Einkommen, deiner Familiensituation und deinem Anlagehorizont ab.
Trotzdem lassen sich einige Grundprinzipien beschreiben:
Die Rürup-Rente entfaltet ihre Stärke vor allem bei hohen Einkommen und hohem Grenzsteuersatz. Der Sonderausgabenabzug bis 30.826 € (Ledige) bzw. 61.652 € (Ehepaare) im Jahr 2026 ist dein Haupthebel. Solange du diesen Höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft hast, lohnt es sich in der Regel, ihn zuerst zu füllen. Dabei musst du beachten, dass deine Beiträge zur AHV und zum obligatorischen Teil der Pensionskasse denselben Topf nutzen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG) und den verfügbaren Rürup-Spielraum entsprechend verkleinern.
Für das Altersvorsorgedepot gilt: Gefördert wird pro Person ein Eigenbeitrag von höchstens 1.800 € im Jahr, egal wie viele Verträge du hast. Nur auf diesen Teil gibt es die Grundzulage von bis zu 540 €. Darüber hinaus kannst du bis zu 6.840 € pro Vertrag und Jahr einzahlen, ohne Zulage, aber mit dem Vorteil der Steuerstundung. Mit zwei Verträgen sind bis zu 13.680 € jährlich möglich.
Ein pragmatischer Ansatz für viele Grenzgänger: Erst den steuerlich sinnvollen Rürup-Beitrag festlegen, dann die Depot-Einzahlungen planen. Die Kinderzulage von bis zu 300 € pro Kind und der Berufseinsteigerbonus von
200 € sollten dabei als zusätzliche Förderkomponenten mitgedacht werden. Als angestellter Grenzgänger erhältst du diese Zulagen allerdings erst ab 2028, vorher nur mittelbar über einen förderberechtigten Ehepartner.
Da die optimale Aufteilung wirklich von deiner individuellen Situation abhängt, lohnt sich eine persönliche Analyse. Buche dir gerne einen kostenfreien Beratungstermin, und wir schauen gemeinsam, wie du deine Sparraten sinnvoll aufteilst.
Gibt es versteckte Nachteile bei der gleichzeitigen Besparung beider Verträge?
Ja, und du solltest sie kennen, bevor du dich festlegst.
Die Bindung bei der Basisrente
Die Rürup-Rente ist ein Vertrag auf Lebenszeit. Du kannst ihn nicht auflösen, das Kapital nicht vorzeitig auszahlen lassen und nur eingeschränkt vererben, etwa über eine vereinbarte Hinterbliebenenrente für Ehepartner oder Kinder. Der einzige gesetzlich vorgesehene Ausstieg ist der Widerruf innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsabschluss (§ 152 VVG). Danach bist du gebunden. Das ist kein kleines Detail: Du musst dir sicher sein, dass du dauerhaft auf dieses Kapital verzichten kannst, bis die Rente beginnt.
Die Zweckbindung beim Depot
Auch das Altersvorsorgedepot ist keine freie Geldanlage. Du kannst es zwar vor der Auszahlungsphase kündigen, musst dann aber die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Als Rücklage für kurzfristige Ausgaben eignet es sich deshalb nicht.
Fördergrenzen und Zulagen
Die staatliche Grundzulage von bis zu 540 € ist personenbezogen. Selbst wenn du zwei Altersvorsorgedepots nutzt, verdoppelt sich die Gesamtzulage nicht. Sie wird auf beide Verträge verteilt. Die maximale Zulage bleibt gleich, egal wie viele Verträge du hast. Einen detaillierten Überblick zu den jährlichen Kosten des Altersvorsorgedepots findest du in unserem Ratgeber.
Konkurrenz der Fördertöpfe bei Rürup
Deine Beiträge zur AHV und zum obligatorischen Teil der Pensionskasse zählen steuerlich ebenfalls zu den Altersvorsorgeaufwendungen und fallen in denselben Höchstbetrag wie die Rürup-Rente, und zwar einschließlich des Arbeitgeberanteils. Je höher dein Schweizer Lohn, desto mehr ist von den 30.826 € also schon verbraucht, bevor du den ersten Euro in die Basisrente einzahlst. Rechne deshalb vor Vertragsabschluss genau nach, wie viel Spielraum dir tatsächlich bleibt (§ 10 EStG).
Komplexität als verstecktes Risiko
Zwei Vorsorgemodelle parallel zu besparen bedeutet auch: Zwei Verträge verwalten, zwei Steuerwirkungen im Blick behalten und regelmäßig prüfen, ob die Aufteilung noch passt. Das ist kein unüberwindbares Problem, aber es erfordert etwas Aufmerksamkeit und im Idealfall eine regelmäßige Überprüfung.
Fazit: Kombination lohnt sich, wenn die Grundlage stimmt
Ein Altersvorsorgedepot zusätzlich zu Rürup kann für dich als Grenzgänger in der Schweiz eine sehr gute Entscheidung sein. Vorausgesetzt, du weißt, was du tust, und hast die Rahmenbedingungen beider Modelle verstanden.
Die Basisrente bleibt das stärkste Instrument, um dein Schweizer Einkommen steuerlich zu entlasten. Kein anderes Produkt bietet diesen direkten Sonderausgabenabzug bis zu den hohen Höchstbeträgen. Das Altersvorsorgedepot ergänzt das sinnvoll: mit Kapitalmarktrenditen, flexiblen Einzahlungen, Wachstum ohne laufende Besteuerung und mehr Kontrolle in der Auszahlungsphase, ab 2028 auch mit Zulagen und eigenem Sonderausgabenabzug.
Die Kombination ist aber kein Selbstläufer. Die optimale Aufteilung der Sparraten, die richtige Nutzung beider Fördertöpfe und die Berücksichtigung deiner persönlichen Situation erfordern eine sorgfältige Planung. Wer hier ohne Überblick agiert, verschenkt schnell Förderung oder bindet Kapital an der falschen Stelle.
Wenn du wissen möchtest, wie die Kombination aus Rürup und Altersvorsorgedepot konkret für deine Situation aussieht, stehe ich dir gerne zur Seite. Vereinbare jetzt einen kostenfreien und unverbindlichen Beratungstermin beim Grenzgängerzentrum, und wir planen deine Altersvorsorge als Grenzgänger gemeinsam von Grund auf durch.
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FAQ
Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Beide Modelle haben unterschiedliche Stärken.
Die Rürup-Rente punktet mit dem direkten Sonderausgabenabzug. Beiträge sind seit 2023 zu 100 % abziehbar, bis zu einem Höchstbetrag von 30.826 € (Ledige) bzw. 61.652 € (Ehepaare) im Jahr 2026. Das ist vor allem bei hohem Einkommen und hohem Steuersatz ein sehr starker Hebel. Der Nachteil: Du kommst vor Rentenbeginn nicht an das Kapital, hast kein Kapitalwahlrecht und keine Einmalauszahlung.
Das Altersvorsorgedepot bietet mehr Flexibilität: freie Fondswahl, Wachstum ohne laufende Besteuerung, eine bis zu 30 % Einmalentnahme zu Beginn der Auszahlungsphase und die Wahl zwischen Auszahlungsplan und lebenslanger Rente. Die Förderung läuft über Zulagen, einen eigenen Sonderausgabenabzug bis 2.340 € und die Steuerstundung. Für Grenzgänger greifen Zulagen und Abzug aber erst ab 2028.
Für viele Grenzgänger in der Schweiz mit hohem Einkommen ist Rürup die steuerlich stärkere Wahl in der Ansparphase. Das Depot ergänzt sinnvoll, wenn du mehr Renditechancen und Flexibilität willst.
Nein. Eine direkte Übertragung von Rürup-Verträgen in ein Altersvorsorgedepot ist nach aktuellem Stand nicht vorgesehen. Die beschriebenen Übertragungsregelungen ab 2027 beziehen sich ausschließlich auf bestehende Riester-Verträge, nicht auf Basisrentenverträge.
Deine Rürup-Rente bleibt bestehen und läuft weiter. Du kannst parallel dazu ein neues Altersvorsorgedepot eröffnen. Eine Kündigung des Rürup-Vertrags mit Auszahlung des Kapitals ist grundsätzlich nicht möglich.
Ja, wenn du förderberechtigt bist. Dann kannst du Eigenbeitrag und Zulage zusammen bis zu 2.340 € im Jahr als Sonderausgaben nach § 10a EStG geltend machen, zuzüglich Kinderzulagen. Dieser Abzug kommt zum Rürup-Höchstbetrag hinzu und wird nicht darauf angerechnet. Als angestellter Grenzgänger bist du 2027 allerdings nicht unmittelbar förderberechtigt, weil du in die AHV einzahlst. Ab 2028 wirst du den deutschen Pflichtversicherten gleichgestellt und kannst den Abzug dann selbst nutzen. Unabhängig davon profitierst du von der Steuerstundung: Erträge im Depot werden erst bei der Auszahlung besteuert.
Ja. Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können weiterlaufen, neue Riester-Verträge gibt es ab 2027 aber nicht mehr. Gefördert werden pro Person höchstens zwei Verträge, und die Zulage verdoppelt sich dadurch nicht, sondern wird auf die Verträge verteilt. Ob du deinen Riester-Vertrag weiterführst oder in ein Altersvorsorgedepot überträgst, hängt von Kosten, Garantien und deiner Förderberechtigung ab.







