Altersvorsorgedepot & Einkommensgrenze: Wer wird gefördert?
Ab 2027 ersetzt das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente im Neugeschäft. Für Grenzgänger in die Schweiz gelten dabei eigene Regeln.
Für wen lohnt sich das neue Depot?
Ab dem 1. Januar 2027 können keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden, bestehende Verträge laufen weiter. An ihre Stelle tritt das Altersvorsorgedepot als neues staatlich gefördertes Vorsorgeprodukt. Viele Sparer fragen sich sofort, ob sie überhaupt gefördert werden und welche Einkommensgrenze beim Altersvorsorgedepot gilt. Die Antwort ist erfreulich klar: Eine Einkommensgrenze nach oben gibt es nicht. Entscheidend ist, ob du zum förderberechtigten Personenkreis gehörst. Genau dort liegt für dich als Grenzgänger der Knackpunkt.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
Keine Einkommensgrenze nach oben: Das Altersvorsorgedepot steht allen Einkommensgruppen offen. Entscheidend ist allein, ob du zum förderberechtigten Personenkreis gehörst.
Förderung hängt vom Eigenbeitrag ab, nicht vom Gehalt: Bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr sind möglich. Auf die ersten 360 € Eigenanteil gibt es 50 Cent pro eingezahltem Euro, auf weitere Beträge bis 1.800 € jährlich 25 Cent pro Euro.
Maximal geförderter Eigenbeitrag liegt bei 1.800 € pro Jahr: Wer mehr einzahlen möchte, kann bis zu 6.840 € jährlich einzahlen. Die staatliche Förderung steigt dadurch aber nicht weiter.
Breiter Förderkreis: Förderberechtigt sind neben Arbeitnehmern in der deutschen Rentenversicherung auch Beamte, Auszubildende, Pflegepersonen und Eltern in der Kindererziehungszeit. Ab 2027 kommen viele Selbstständige und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke hinzu.
Ehepartner werden einzeln bewertet: Die Förderung gilt pro Person. Sind beide unmittelbar förderberechtigt, kann jeder die volle Grundzulage von bis zu 540 € erhalten. Ist nur einer förderberechtigt, kann der andere mittelbar gefördert werden, dann mit höchstens 175 € Grundzulage.
Grenzgänger in die Schweiz: Als angestellter Grenzgänger mit AHV-Pflicht bist du 2027 nicht unmittelbar förderberechtigt. Ab 2028 wirst du deutschen Pflichtversicherten gleichgestellt. Bis dahin ist eine Förderung über deinen Ehepartner oder über selbstständige Einkünfte möglich.
Das Depot startet 2027: Das Altersvorsorgereformgesetz ist beschlossen und verkündet. Die neuen Produkte gibt es ab dem 1. Januar 2027.
Ruhestand in der Schweiz ist förderschädlich: Ziehst du zu Beginn oder während der Auszahlungsphase in die Schweiz, musst du Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.

Was ist das Altersvorsorgedepot genau?
Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich geförderter Kapitalanlagevertrag zur privaten Altersvorsorge. Es ersetzt ab dem 1. Januar 2027 die Riester-Rente im Neugeschäft und funktioniert als eigenständiges Wertpapierdepot, in dem du mit Aktien, Fonds und ETFs für das Alter sparst.
Das klingt zunächst nach einem normalen Wertpapierdepot. Der entscheidende Unterschied ist die staatliche Förderung durch Zulagen, auf die ich gleich noch genauer eingehe.
Ein weiterer wichtiger Unterschied zur klassischen Riester-Rente: Beim Altersvorsorgedepot verzichtest du auf eine Beitragsgarantie. Das ermöglicht eine renditestärkere, kapitalmarktorientierte Anlage. Der Staat fördert ab 2027 allerdings weiterhin auch Produkte mit Beitragsgarantie sowie solche mit einer reduzierten Garantie von 80 % des eingezahlten Kapitals. Du hast also die Wahl.
Angeboten werden die neuen Depots von Banken, Brokern, Investmentgesellschaften und Versicherern. Jeder Anbieter muss außerdem ein Standarddepot anbieten: eine besonders einfache Variante mit voreingestellter Anlage und Kosten von höchstens 1,0 % im Jahr. Ein zusätzliches staatliches Angebot ist geplant, die dafür nötige Verordnung liegt aber noch nicht vor. Alle Produkte müssen zertifiziert sein, bevor sie angeboten werden dürfen.
Die Kapitalerträge im Altersvorsorgedepot werden während der Ansparphase nicht besteuert. Das ist ein weiterer steuerlicher Vorteil gegenüber einem normalen Depot.
(Quellen: bundesfinanzministerium.de, bundesregierung.de)
Welche Einkommensgrenze gilt für das Altersvorsorgedepot?
Die kurze Antwort: Es gibt keine klassische Einkommensgrenze, ab der du von der Förderung ausgeschlossen wirst. Entscheidend ist allein, ob du zum förderberechtigten Personenkreis gehörst.
Was es hingegen gibt, sind Grenzen für den geförderten Einzahlungsbetrag. Denn die staatliche Förderung orientiert sich nicht an deinem Gehalt, sondern daran, wie viel du selbst einzahlst.
So funktionieren die Fördergrenzen konkret
Der Mindestbeitrag, um überhaupt gefördert zu werden, liegt bei 120 € pro Jahr, also 10 € im Monat. Der maximal geförderte Eigenbeitrag beträgt 1.800 € pro Jahr. Auf diesen Betrag erhältst du staatliche Zulagen, die sich nach folgendem Prinzip staffeln:
| Eigenbeitrag pro Jahr | Staatliche Zulage pro Euro | Maximale Zulage aus diesem Segment |
| 120 € bis 360 € | 0,50 € | 180 € |
| 361 € bis 1.800 € | 0,25 € | 360 € |
| Gesamt bis 1.800 € | 540 € |
(Quelle: bundesregierung.de)
Wichtig zu wissen: Du kannst auch mehr als 1.800 € pro Jahr einzahlen. Bis zu 6.840 € jährlich sind möglich. Die staatliche Förderung erhöht sich dadurch aber nicht weiter. Alles, was über 1.800 € hinausgeht, bleibt ungeförderter Eigenbeitrag.
Die Angaben beruhen auf dem verkündeten Altersvorsorgereformgesetz (Quelle: recht.bund.de). Ob und wie viel Förderung dir persönlich zusteht, klären wir gerne in einem kostenfreien Beratungstermin.
Wie beeinflusst dein Einkommen die staatlichen Zulagen beim Depot?
Direkt beeinflusst dein Einkommen die Grundzulage beim Altersvorsorgedepot nicht. Es gibt keine Einkommensgrenze, ab der du weniger Zulage bekommst, und auch keine Schwelle, ab der du mehr erhältst. Die Förderquote ist für alle gleich.
Was dein Einkommen aber indirekt beeinflussen kann, ist die steuerliche Komponente. Neben den Zulagen bleibt der Sonderausgabenabzug erhalten. Wegen der hohen Förderquoten auf kleine Beiträge und der Kinderzulage ist die Förderung besonders für kleine und mittlere Einkommen sowie für Familien attraktiv. Je höher dein Steuersatz, desto mehr kann der Sonderausgabenabzug zusätzlich bewirken.
Für dich als Grenzgänger ist das besonders interessant: Weil dein Schweizer Lohn in Deutschland voll besteuert wird, liegt dein Grenzsteuersatz oft hoch. Sobald du förderberechtigt bist, kann der Sonderausgabenabzug deshalb deutlich mehr bringen als die Zulage allein.
Kinderzulage und Berufseinsteiger-Bonus
Die Kinderzulage beträgt bis zu 300 € pro Jahr für jedes Kind, für das Kindergeld festgesetzt wird. Für jeden Euro, den du selbst einzahlst, gibt der Staat einen Euro dazu. Die volle Kinderzulage erreichst du also schon mit 300 € Eigenbeitrag im Jahr. Haben beide Elternteile ein eigenes Altersvorsorgedepot, wird die Kinderzulage pro Kind nur einem von beiden zugeordnet. Ab 2028 ist das standardmäßig der Elternteil, für den das Kindergeld festgesetzt ist. Auf übereinstimmende Erklärung beider Eltern gegenüber dem Anbieter ist eine Übertragung auf die andere Person möglich. Im Startjahr 2027 gilt noch die alte Regel: Bei verheirateten Eltern verschiedenen Geschlechts wird die Kinderzulage zunächst der Mutter zugeordnet. Das ist für dich als Grenzgänger wichtig: Bist du 2027 noch nicht unmittelbar förderberechtigt, solltet ihr prüfen, ob die Kinderzulage besser bei deinem Partner liegt. Als Grenzgänger solltest du eine Besonderheit kennen: Die Kinderzulage gibt es nur für Kinder, für die in Deutschland Kindergeld festgesetzt wird (Quelle: gesetze-im-internet.de). Arbeitet nur einer von euch in der Schweiz, zahlt die Schweiz die Familienzulagen vorrangig. Die deutsche Familienkasse ergänzt dann Differenzkindergeld, wenn das Kindergeld höher ist als die Schweizer Zulage. Auch in diesem Fall wird Kindergeld festgesetzt. Liegt die Schweizer Zulage dagegen über dem deutschen Kindergeld, entfällt das Kindergeld und damit voraussichtlich auch die Kinderzulage. Arbeitet dein Partner in Deutschland, hat Deutschland Vorrang und setzt das volle Kindergeld fest (Quelle: bsv.admin.ch).
Den Berufseinsteiger-Bonus von einmalig 200 € erhältst du, wenn du zu Beginn des Beitragsjahres noch nicht 25 Jahre alt bist.
Gerade für Familien mit mehreren Kindern kann die Gesamtförderung damit deutlich über die Grundzulage hinausgehen, völlig unabhängig davon, wie hoch das Gehalt ist.
Was bedeutet die Einkommensgrenze für Grenzgänger in die Schweiz?
Für dich als Grenzgänger spielt die Einkommensgrenze keine Rolle. Entscheidend ist eine andere Frage: Bist du überhaupt förderberechtigt? Die Antwort hängt vom Jahr ab.
2027: noch keine unmittelbare Förderung
Unmittelbar förderberechtigt ist vor allem, wer in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Als angestellter Grenzgänger zahlst du aber in die Schweizer AHV und in die Pensionskasse deines Arbeitgebers ein. Damit bist du 2027 nicht unmittelbar förderberechtigt. Für die Riester-Rente hat der Bundesfinanzhof das bereits so entschieden (Quelle: bundesfinanzhof.de).
Ab 2028: Gleichstellung mit deutschen Pflichtversicherten
Zum 1. Januar 2028 ändert sich das. Ab dann stehen Pflichtmitglieder in einem ausländischen gesetzlichen Alterssicherungssystem den deutschen Pflichtversicherten gleich, wenn sie in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und die ausländische Pflichtversicherung mit der deutschen vergleichbar ist (Quelle: recht.bund.de). Als Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland und AHV-Pflicht erfüllst du diese Voraussetzungen in aller Regel.
Bis dahin: Förderung über Umwege
Schon 2027 kannst du auf zwei Wegen gefördert werden: mittelbar über deinen Ehepartner, wenn dieser selbst förderberechtigt ist, oder über selbstständige Einkünfte, etwa aus einer freiberuflichen Nebentätigkeit. Ob das in deinem Fall greift, solltest du prüfen lassen.
Achtung beim Ruhestand in der Schweiz
Verlegst du deinen Wohnsitz zu Beginn oder während der Auszahlungsphase in die Schweiz, gilt das als förderschädliche Verwendung, weil die Schweiz weder zur EU noch zum EWR gehört. Du musst dann die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Wenn du deinen Ruhestand in der Schweiz planst, solltest du das von Anfang an berücksichtigen.
Welcher Weg für dich passt, klären wir gerne in einer persönlichen Beratung zum Altersvorsorgedepot für Grenzgänger.
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Wie wird das Einkommen von Ehepartnern beim Altersvorsorgedepot angerechnet?
Beim Altersvorsorgedepot gilt die Förderung pro Person. Das bedeutet: Das Einkommen deines Ehepartners hat keinen direkten Einfluss auf deine eigene Förderung, und umgekehrt.
Jeder Partner kann sein eigenes Altersvorsorgedepot eröffnen, den eigenen Mindestbeitrag von 120 € pro Jahr einzahlen und, sofern beide unmittelbar förderberechtigt sind, jeweils die volle Grundzulage von bis zu 540 € erhalten. Wem die Kinderzulage zugeordnet wird, liest du oben im Abschnitt zur Kinderzulage.
Ist nur einer von euch unmittelbar förderberechtigt, kann der andere trotzdem Zulagen erhalten. Das nennt sich mittelbare Förderung. Gerade für Grenzgänger kann das 2027 interessant sein: Arbeitet dein Ehepartner versicherungspflichtig in Deutschland, kannst du über ihn gefördert werden. Dafür musst du selbst mindestens 120 € im Jahr einzahlen, die Grundzulage beträgt dann höchstens 175 €. Einen eigenen Sonderausgabenabzug hast du als mittelbar Berechtigter nicht.
Wenn ihr als Ehepaar gemeinsam plant, wie ihr das Altersvorsorgedepot optimal nutzt, lohnt sich ein gemeinsames Beratungsgespräch. Für eine individuelle Analyse eurer Situation stehe ich gerne zur Verfügung.
Welche Alternativen hast du bei einem zu hohen Gehalt?
Das Altersvorsorgedepot schließt niemanden aufgrund eines zu hohen Einkommens aus. Du kannst also grundsätzlich immer einzahlen und von der staatlichen Förderung profitieren, solange du zur förderberechtigten Personengruppe gehörst.
Die Frage ist eher: Was tust du mit dem Geld, das du über die geförderten 1.800 € hinaus für die Altersvorsorge zurücklegen möchtest?
Weitere Optionen für die private Altersvorsorge
Innerhalb der geförderten Vorsorge kannst du ab 2027 zwischen dem Altersvorsorgedepot ohne Garantie, Garantieprodukten mit 80 oder 100 % Beitragserhalt und dem Standarddepot wählen. Am Förderrahmen ändert das nichts: Gefördert werden in jedem Fall höchstens 1.800 € Eigenbeitrag im Jahr.
Wenn du darüber hinaus vorsorgen möchtest, kommen als Grenzgänger vor allem diese Wege infrage:
Basisrente: Beiträge sind 2026 bis 30.826 € (Alleinstehende) als Sonderausgaben absetzbar. Deine AHV-Beiträge und der Arbeitgeberanteil verbrauchen allerdings einen Teil dieses Rahmens.
Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG: Die Finanzverwaltung Baden-Württemberg hat Grenzgängern den Zugang zu dieser Form der betrieblichen Altersvorsorge eröffnet. Voraussetzung ist, dass dein Schweizer Arbeitgeber mitwirkt.
Freies ETF-Depot: Voll flexibel, dafür ohne Förderung und mit laufender Besteuerung der Erträge.
Die Schweizer Säule 3a bringt dir in Deutschland übrigens keinen Steuervorteil.
Fazit: Altersvorsorgedepot für alle Einkommen, aber individuell planen
Das Altersvorsorgedepot ist eine grundlegende Modernisierung der staatlich geförderten Altersvorsorge in Deutschland. Es gibt keine Einkommensgrenze, die dich von der Förderung ausschließt. Entscheidend ist nicht, wie viel du verdienst, sondern ob du zur förderberechtigten Personengruppe gehörst und wie viel du einzahlst.
Die maximale Grundzulage beträgt bis zu 540 € pro Jahr, dazu kommen bis zu 300 € Kinderzulage pro Kind und ein einmaliger Berufseinsteiger-Bonus von 200 €. Der geförderte Eigenbeitrag ist auf 1.800 € pro Jahr begrenzt, Einzahlungen bis 6.840 € jährlich sind aber möglich.
Für Grenzgänger in die Schweiz gilt: Als Angestellter mit AHV-Pflicht bist du 2027 noch nicht unmittelbar förderberechtigt, ab 2028 wirst du deutschen Pflichtversicherten gleichgestellt. Bis dahin gibt es Wege über deinen Ehepartner oder über selbstständige Einkünfte. Wer seinen Ruhestand in der Schweiz plant, muss außerdem mit der Rückforderung der Förderung rechnen.
Genau dafür bin ich da. Vereinbare gerne einen kostenfreien und unverbindlichen Beratungstermin, und wir schauen gemeinsam, was das neue Altersvorsorgedepot konkret für deine Situation bedeutet.
Kostenfreie Beratung für Grenzgänger
Gerne berate ich dich persönlich in einem 30-Minütigen Online-Termin, um alle deine Fragen zu klären und dich als Grenzgänger rundum optimal aufzustellen.



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FAQ
Förderberechtigt sind alle Personen, die bereits bei der Riester-Rente einen Förderanspruch hatten, also vor allem Pflichtversicherte in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung. Mit der Reform kommen weitere Gruppen hinzu. Förderberechtigt sind unter anderem:
Arbeitnehmer und Auszubildende in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis
Beamte, Richter und Berufssoldaten
Selbstständige unter 67 Jahren mit gewerblichen oder freiberuflichen Einkünften, die für das Beitragsjahr eine Steuererklärung abgegeben haben
Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke
Landwirte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
Minijobber, die sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen
Pflegepersonen, die einen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 2 wenigstens zehn Stunden pro Woche pflegen
Eltern in der dreijährigen Kindererziehungszeit
ab 2028 auch Pflichtversicherte in vergleichbaren ausländischen Rentensystemen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, also in der Regel auch Grenzgänger in die Schweiz
Vollständig steuerfrei ist das Altersvorsorgedepot nicht. Allerdings werden die Kapitalerträge während der Ansparphase nicht besteuert. Das ist ein wichtiger Vorteil gegenüber einem normalen Wertpapierdepot, bei dem Erträge direkt der Abgeltungsteuer unterliegen. Im Alter wird nachgelagert besteuert: Leistungen aus geförderten Beiträgen versteuerst du vollständig mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz. Für Leistungen aus ungeförderten Beiträgen, also Einzahlungen über 1.800 € oder aus Jahren ohne Förderberechtigung, gilt grundsätzlich die günstigere Ertragsanteilsbesteuerung.
Das Altersvorsorgedepot funktioniert als Wertpapierdepot. Du zahlst Geld ein, der Anbieter investiert es in kapitalmarktorientierte Anlageformen wie Aktienfonds, Rentenfonds oder ETFs. Der Staat fördert deine Einzahlungen durch Zulagen, die von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) jeweils im Folgejahr in dein Depot eingezahlt werden. Der Mindestbeitrag für die Förderung liegt bei 120 € pro Jahr. Die maximale Grundzulage beträgt bis zu 540 € jährlich, dazu kommen Kinderzulage und Berufseinsteiger-Bonus.
Es gibt zwei relevante Grenzen. Der maximal geförderte Eigenbeitrag liegt bei 1.800 € pro Jahr. Bis zu diesem Betrag erhältst du staatliche Zulagen von bis zu 540 €. Absetzbar sind Eigenbeitrag und Zulage zusammen, also bis zu 2.340 € ohne Kinder. Darüber hinaus kannst du bis zu 6.840 € jährlich in ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot einzahlen. Die staatliche Förderung erhöht sich dadurch aber nicht. Der Mindestbeitrag für die Förderung liegt bei 120 € pro Jahr. (Quelle: bundesregierung.de)







