Altersvorsorgedepot: Wer ist berechtigt für die Zulage?
Ab 2027 ersetzt das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente – für deutlich mehr Menschen.
Was du über das Altersvorsorgedepot wissen musst
Mit der Reform der privaten Altersvorsorge kommt ab 2027 eine neue Form der staatlich geförderten Vorsorge: das Altersvorsorgedepot. Es richtet sich an eine deutlich breitere Gruppe als die bisherige Riester-Rente und ermöglicht erstmals auch Selbstständigen den Zugang zur Förderung. In diesem Beitrag erfährst du, wer genau förderberechtigt ist, welche Voraussetzungen du erfüllen musst und wie du die staatliche Zulage beantragst.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
Ab 2027 startet das Altersvorsorgedepot: Die neue staatlich geförderte Anlageform ersetzt ab dem 1. Januar 2027 die Riester-Rente für Neuverträge und ermöglicht Investitionen in Fonds und ETFs.
Breiter Personenkreis ist förderberechtigt: Neben den bisherigen Riester-Berechtigten wie Arbeitnehmern, Beamten und Eltern in Kindererziehungszeit sind erstmals auch Selbstständige und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke dabei.
Minijobber können leer ausgehen: Wer sich von der Rentenversicherungspflicht hat befreien lassen, erhält keine Zulage, auch nicht anteilig.
Kein Einkommenslimit für die Förderung: Die Zulage ist einkommensunabhängig und richtet sich ausschließlich nach der Höhe deines Eigenbeitrags.
Mindesteigenbeitrag von 120 € pro Jahr: Wer weniger einzahlt, erhält keine staatliche Zulage. Die maximale Grundzulage beträgt 540 € jährlich bei einem Eigenbeitrag von 1.800 €.
Zulage wird nicht automatisch ausgezahlt: Du musst die Förderung aktiv über deinen Anbieter beantragen, und das für jedes Beitragsjahr neu.
Kinderzulage und Berufseinsteigerbonus: Pro Kind und Jahr gibt es bis zu 300 € Kinderzulage. Wer vor dem 25. Geburtstag abschließt, erhält einmalig 200 € Bonus.

Was genau ist das geplante Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot für die private Altersvorsorge. Es entsteht im Rahmen des Altersvorsorgereformgesetzes, das 2026 vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde, und soll am 1. Januar 2027 starten.
Der grundlegende Unterschied zur bisherigen Riester-Rente: Es gibt keine Beitragsgarantie mehr. Stattdessen wird dein eingezahltes Geld in renditeorientierte Anlageformen wie Fonds und ETFs investiert. Kapitalerträge aus dem Depot bleiben in der Ansparphase steuerfrei. Das Ziel ist, langfristig höhere Renditen zu erzielen als klassische Garantieprodukte es ermöglichen.
Neben dem freien Altersvorsorgedepot gibt es ein sogenanntes Standarddepot. Das ist eine besonders einfache Variante mit gesetzlich geregelten Anforderungen und gedeckelten Effektivkosten von maximal 1,0 % pro Jahr. Wer keine eigene Produktauswahl treffen möchte, kann außerdem auf ein staatlich organisiertes Standarddepot zurückgreifen.
Für alle, denen Kapitalmarktrisiken zu groß sind, bleiben auch Garantieprodukte verfügbar. Diese sichern entweder 80 % oder 100 % des eingezahlten Kapitals zu Beginn der Auszahlungsphase. Angeboten werden die Produkte von Banken, Lebensversicherern, Fondsgesellschaften, Depotanbietern und Neobrokern.
Altersvorsorgedepot: Wer ist berechtigt für den staatlichen Zuschuss?
Der förderberechttigte Personenkreis ist beim Altersvorsorgedepot deutlich größer als noch bei der Riester-Rente. Im Kern gilt: Wer bereits bei der Riester-Rente einen Anspruch auf Förderung hatte, ist auch beim Altersvorsorgedepot berechtigt. Dazu kommen neu zwei wichtige Gruppen.
Unmittelbar förderberechtigt sind:
Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, also in der Regel sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
Beamte, Richter und Soldaten
Personen in Kindererziehungs- oder Pflegezeiten
Auszubildende
Frührentner, die noch pflichtversichert sind
Selbstständige mit Einkünften nach § 15 oder § 18 Abs. 1 Nr. 1–3 EStG, sofern sie eine Steuererklärung abgegeben haben (neu)
Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke, etwa Ärzte oder Anwälte (neu)
Diese Erweiterung ist ein zentraler Punkt der Reform. Bisher waren Selbstständige ohne Pflichtversicherung von der Riester-Förderung ausgeschlossen. Das ändert sich mit dem Altersvorsorgedepot grundlegend.
Sind alle Arbeitnehmer für das neue Depot berechtigt?
Die kurze Antwort lautet: Die meisten schon. Aber nicht alle.
Wer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist und damit Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt, ist förderberechtigt. Das trifft auf den Großteil aller Arbeitnehmer in Deutschland zu.
Einen wichtigen Ausnahmefall gibt es jedoch: Minijobber, die sich von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen, erhalten keine Zulage. Weder die volle noch eine anteilige. Wer als Minijobber also nicht aktiv in die Rentenversicherung einzahlt, fällt aus dem geförderten Personenkreis heraus.
Für alle anderen Arbeitnehmer, die regulär rentenversicherungspflichtig beschäftigt sind, steht die Förderung offen, unabhängig vom Einkommen.
Dürfen auch Selbstständige das Altersvorsorgedepot nutzen?
Ja, und das ist einer der wichtigsten Fortschritte dieser Reform.
Bisher waren Selbstständige ohne Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung vollständig von der Riester-Förderung ausgeschlossen. Das Altersvorsorgereformgesetz schließt diese Lücke. Der Deutsche Bundestag hat ausdrücklich festgehalten, dass künftig auch bisher nicht förderberechtigte selbstständig Erwerbstätige das neue Altersvorsorgedepot nutzen können.
Konkret gilt das für Gewerbetreibende und Freiberufler mit Einkünften nach § 15 oder § 18 Abs. 1 Nr. 1–3 EStG. Eine Voraussetzung muss dabei erfüllt sein: Du musst für das jeweilige Jahr eine Steuererklärung abgegeben haben.
Selbstständige, die bereits in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, zum Beispiel bestimmte Handwerker oder Künstler, waren schon bisher förderberechtigt und bleiben es auch weiterhin. Neu ist die Öffnung für alle anderen Selbstständigen unter 67 Jahren, die regelmäßig eine Steuererklärung einreichen. Mehr dazu, wie das Altersvorsorgedepot für Selbständige konkret funktioniert, erfährst du in unserem ausführlichen Ratgeber.
Haben Beamte und Eltern ebenfalls einen Anspruch auf die Förderung?
Ja, beide Gruppen sind ausdrücklich förderberechtigt.
Beamte, Richter und Soldaten gehören zu den unmittelbar förderberechtigten Personengruppen. Das war bereits bei der Riester-Rente so und bleibt mit dem Altersvorsorgedepot bestehen. Sie erhalten die staatliche Zulage unter denselben Bedingungen wie alle anderen Berechtigten.
Für Eltern gilt: Wer sich in der Kindererziehungszeit befindet, also in den ersten drei Jahren nach der Geburt eines Kindes, ist ebenfalls förderberechtigt. Das gilt unabhängig davon, ob in dieser Zeit gearbeitet wird oder nicht.
Auch Pflegepersonen können die Förderung in Anspruch nehmen. Konkret betrifft das Personen, die einen Angehörigen mit Pflegegrad 2 oder höher pflegen und dabei mindestens zehn Stunden pro Woche selbst tätig sind. Für diese Gruppen ist die staatliche Förderung ein wichtiges Signal, da sie häufig Erwerbsunterbrechungen haben und die private Vorsorge entsprechend an Bedeutung gewinnt.
Welche Voraussetzungen musst du für den Erhalt der Zulage erfüllen?
Zur Förderung berechtigt zu sein ist die eine Sache. Die Zulage tatsächlich zu erhalten, ist die andere. Dafür musst du bestimmte Bedingungen erfüllen.
Der Mindesteigenbeitrag
Die entscheidende Grundvoraussetzung ist ein Mindesteigenbeitrag von 120 € pro Jahr, das entspricht 10 € pro Monat. Wer weniger einzahlt, erhält keine Zulage, auch keine anteilige. Diese Untergrenze gilt für alle Berechtigten gleichermaßen.
So berechnet sich deine Grundzulage
Die Förderung ist beitragsproportional aufgebaut und hängt nicht von deinem Einkommen ab. Sie funktioniert in zwei Stufen:
| Eigenbeitrag pro Jahr | Förderquote | Staatlicher Zuschuss |
| Bis 360 € | 50 % (50 Cent je €) | Bis zu 180 € |
| 360,01 € bis 1.800 € | 25 % (25 Cent je €) | Bis zu 360 € |
| Gesamt bei 1.800 € | Maximal 540 € |
(Quelle: bundesregierung.de)
Die maximale Grundzulage beträgt also 540 € pro Jahr. Sie wird erreicht, wenn du mindestens 1.800 € im Jahr selbst einzahlst. Mehr als 1.800 € können zwar eingezahlt werden, bis zu einem Gesamtbetrag von 6.840 € jährlich, aber nur bis zu 1.800 € Eigenbeitrag werden über Zulagen gefördert.
Kinderzulage und Berufseinsteigerbonus
Zusätzlich zur Grundzulage gibt es zwei weitere Förderbestandteile. Für jedes kindergeldberechtigte Kind erhältst du eine Kinderzulage von bis zu 300 € pro Jahr. Die volle Kinderzulage wird bereits ab einem monatlichen Sparbeitrag von 25 € gewährt.
Wer vor seinem 25. Geburtstag erstmals einen Altersvorsorgevertrag abschließt, bekommt einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 €.
Zulage beantragen nicht vergessen
Wichtig zu wissen: Die Zulage wird nicht automatisch gutgeschrieben. Du stellst den Antrag jedes Jahr über deinen Anbieter, der ihn dann an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen weiterleitet. Vergiss diesen Schritt nicht, denn ohne Antrag bekommst du die Förderung nicht, auch wenn du alle Voraussetzungen erfüllst.
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Welche Einkommensgrenzen gelten für die Berechtigten?
Kurz gesagt: Es gibt keine. Die Förderung beim Altersvorsorgedepot ist vollständig einkommensunabhängig.
Entscheidend ist nicht, was du verdienst, sondern wie viel du in das Depot einzahlst. Wer 360 € im Jahr einzahlt, erhält auf diesen Betrag 50 % Förderung, egal ob das Jahreseinkommen 20.000 € oder 100.000 € beträgt.
Diese Systematik unterscheidet das Altersvorsorgedepot von manchen anderen Förderprogrammen. Es gibt keine Obergrenze, ab der die Zulage entfällt, und auch keine gestaffelte Kürzung bei höherem Einkommen. Die Förderhöhe hängt ausschließlich von deinem Eigenbeitrag ab. Mehr Details zur Einkommensgrenze beim Altersvorsorgedepot findest du in unserem eigenen Beitrag dazu.
Wie beantragst du als berechtigte Person das Altersvorsorgedepot?
Ab dem 1. Januar 2027 können zertifizierte Anbieter Altersvorsorgedepots offiziell auf den Markt bringen. Dazu gehören Banken, Lebensversicherer, Fondsgesellschaften, Depotanbieter und Neobroker. Auch ein staatlich organisiertes Standarddepot soll zur Verfügung stehen, als besonders einfache Option ohne aufwendige Produktauswahl.
Der Ablauf in der Praxis ist unkompliziert: Du schließt einen Vertrag mit einem Anbieter deiner Wahl ab und richtest deine regelmäßigen Einzahlungen ein. Den Mindestbeitrag von 120 € pro Jahr musst du dabei selbst aufbringen, die staatliche Zulage kommt obendrauf.
Für die Zulage gilt: Sie fließt nicht automatisch. Du stellst den Antrag jedes Jahr über deinen Anbieter, der ihn dann an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen weiterleitet. Vergiss diesen Schritt nicht, denn ohne Antrag bekommst du die Förderung nicht, auch wenn du alle Voraussetzungen erfüllst.
Welcher Anbieter und welches Produkt am besten zu deiner Situation passen, lässt sich nicht pauschal beantworten. Das hängt von deinem Einkommen, deinen Sparzielen, deiner Risikobereitschaft und weiteren Faktoren ab. Gerade wenn du als Selbstständiger oder Mitglied eines Versorgungswerks neu in den förderberechtigten Personenkreis aufgenommen wirst, lohnt es sich, die Möglichkeiten individuell durchzudenken, bevor du einen Vertrag abschließt. Wer außerdem wissen möchte, ob sich das Altersvorsorgedepot für Grenzgänger lohnt, findet dazu ebenfalls einen eigenen Ratgeber. Für eine kostenfreie Einschätzung deiner Situation stehe ich dir gerne zur Verfügung.
Fazit: Altersvorsorgedepot nutzen und Zulage sichern
Das Altersvorsorgedepot bringt eine echte Verbesserung gegenüber der bisherigen Riester-Rente: mehr Flexibilität, höhere Renditechancen und vor allem ein deutlich breiterer Personenkreis, der die staatliche Förderung in Anspruch nehmen kann. Erstmals sind auch Selbstständige und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke dabei.
Ob du als Arbeitnehmer, Beamter, Elternteil in Kindererziehungszeit oder Freiberufler förderberechtigt bist: Prüfe frühzeitig, welche Möglichkeiten dir ab 2027 offenstehen. Der Mindesteigenbeitrag von 120 € im Jahr ist niedrig, der maximale Zuschuss von 540 € Grundzulage zuzüglich Kinderzulage und möglichem Berufseinsteigerbonus kann sich jedoch erheblich summieren.
Wenn du wissen möchtest, wie das Altersvorsorgedepot in deine persönliche Vorsorgestrategie passt und wie du die Förderung optimal nutzt, buche dir gerne einen kostenfreien Beratungstermin. Gemeinsam schauen wir uns deine Situation an und finden die passende Lösung für dich.
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FAQ
Grundsätzlich können alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland ein Altersvorsorgedepot abschließen, sofern sie noch nicht vollständig in Altersrente sind. Für die staatliche Förderung müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören unter anderem die Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung, der Beamtenstatus, eine anerkannte Selbstständigkeit nach § 15 oder § 18 EStG mit Steuererklärung oder die Mitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk. Wer keine dieser Voraussetzungen erfüllt, kann zwar grundsätzlich ein Depot eröffnen, erhält aber keine staatliche Zulage.
Unmittelbar anspruchsberechtigt sind Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte, Richter und Soldaten sowie Personen in Kindererziehungs- oder Pflegezeiten. Neu hinzugekommen sind Gewerbetreibende und Freiberufler mit Einkünften nach § 15 oder § 18 Abs. 1 Nr. 1–3 EStG bei abgegebener Steuererklärung sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke. Keinen Anspruch haben Minijobber, die sich von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen.
Das Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027. Ab diesem Datum können zertifizierte Anbieter wie Banken, Fondsgesellschaften und Lebensversicherer entsprechende Produkte auf den Markt bringen. Bestehende Riester-Verträge können weitergeführt werden, neue Riester-Verträge sind ab 2027 jedoch nicht mehr möglich.
Ab dem 1. Januar 2027 schließt du einen Vertrag direkt mit einem zertifizierten Anbieter, zum Beispiel einer Bank, einer Fondsgesellschaft oder einem Neobroker. Alternativ steht ein staatliches Standarddepot zur Verfügung. Nach Vertragsabschluss richtest du deine Einzahlungen ein und beantragst die staatliche Zulage jährlich über deinen Anbieter. Die Zulage wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss aktiv beantragt werden, spätestens bis zum Ende des zweiten Jahres nach dem jeweiligen Beitragsjahr.







