Altersvorsorgedepot für Selbständige: Die neue Förderung
Ab 2027 gibt es staatliche Zulagen für deine wertpapierbasierte Altersvorsorge.
Endlich auch für Selbständige gefördert
Lange Zeit hatten Selbständige in Deutschland keinen Zugang zur staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Das ändert sich ab dem 1. Januar 2027 grundlegend. Mit dem neuen Altersvorsorgedepot können auch Freelancer, Freiberufler und Gewerbetreibende erstmals von Zulagen und steuerlichen Vorteilen profitieren, ohne in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert zu sein. In diesem Beitrag erfährst du, wie das neue Altersvorsorgedepot funktioniert, welche Zulagen du bekommst, was es steuerlich bringt, wie es sich von der Rürup-Rente unterscheidet und worauf du als Selbständiger besonders achten solltest.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
Neu ab 2027 für alle Selbständigen: Das Altersvorsorgedepot ersetzt die Riester-Rente im Neugeschäft und öffnet die staatliche Förderung erstmals auch für Gewerbetreibende und Freiberufler ohne Rentenversicherungspflicht.
Grundzulage bis zu 540 € pro Jahr: Die maximale Grundzulage ist mehr als dreimal so hoch wie die bisherige Riester-Zulage von 175 €. Du erhältst sie bei einem Eigenbeitrag von mindestens 1.800 € jährlich.
Kinderzulage von bis zu 300 € je Kind: Selbständige mit Kindern erhalten dieselben Kinderzulagen wie Angestellte, bis zu 300 € pro Kind und Jahr.
Sonderausgabenabzug zusätzlich zur Zulage: Neben den Zulagen kannst du deinen Eigenbeitrag zusammen mit der dir zustehenden Zulage als Sonderausgaben geltend machen. Bei vollem Eigenbeitrag von 1.800 € und maximaler Grundzulage von 540 € sind das bis zu 2.340 € jährlich.
Investieren in ETFs und Fonds, ohne Garantiezwang: Das Depot funktioniert wie ein Wertpapierdepot und erlaubt chancenorientierte Anlageformen, allerdings ohne Kapitalgarantie.
Mindesteigenbeitrag von 120 € jährlich: Wer weniger als 10 € pro Monat einzahlt, hat keinen Anspruch auf Förderung.
Nur die ersten 1.800 € Eigenbeitrag sind gefördert: Einzahlungen bis 6.840 € sind möglich, aber nur der erste Teil ist förderfähig.
Für selbständige Grenzgänger in der Schweiz gelten Besonderheiten: Die individuelle Situation macht eine persönliche Beratung besonders wichtig, da keine allgemeingültigen Aussagen zur Förderungssituation möglich sind.

Was ist das neue Altersvorsorgedepot für Selbständige?
Das Altersvorsorgedepot ist eine neue Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge, die ab dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden kann. Es löst die Riester-Rente im Neugeschäft ab und funktioniert grundlegend anders: Anstatt in klassische Versicherungsprodukte einzuzahlen, investierst du in ein Wertpapierdepot mit Fonds und ETFs. Das Besondere daran ist, dass auf Garantien ausdrücklich verzichtet wird, um chancen- und renditeorientierte Anlageformen zu ermöglichen.
Das Bundesfinanzministerium definiert das Altersvorsorgedepot als Vertrag mit einem Anbieter von Altersvorsorgeprodukten, bei dem das eingezahlte Geld angelegt und gleichzeitig staatlich gefördert wird (Quelle: bundesfinanzministerium.de).
Wer ist förderberechtigt?
Für Selbständige ist das neu. Bisher blieb die staatliche Förderung weitgehend Angestellten mit Rentenversicherungspflicht vorbehalten. Ab 2027 sind grundsätzlich förderberechtigt:
Arbeitnehmer mit Rentenversicherungspflicht
Beamte
Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke, zum Beispiel Ärzte, Anwälte und Architekten
Selbständige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG
Selbständige mit Einkünften aus selbständiger Arbeit nach § 18 EStG
Als Selbständiger reicht der Nachweis über eine abgegebene Steuererklärung aus, um deine Förderberechtigung zu belegen. Die Teilnahme ist freiwillig. Es entsteht keine neue Vorsorgepflicht.
Wie läuft das Depot ab?
Der frühestmögliche Beginn der Auszahlungsphase ist die Vollendung deines 65. Lebensjahres, der spätmöglichste Beginn die Vollendung des 70. Lebensjahres. Ein früherer Beginn ist zulässig, wenn du bereits vor Vollendung des 65. Lebensjahres eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder eine vergleichbare Versorgung erhältst. Zu Beginn der Auszahlungsphase kannst du bis zu 30 % des angesparten Kapitals einmalig entnehmen. Der Restbetrag wird als monatlicher Auszahlplan ausbezahlt, der mindestens bis zu deinem 85. Geburtstag läuft.
Welche staatlichen Zulagen erhältst du ab dem Jahr 2027?
Die staatliche Förderung besteht aus zwei Säulen: der Grundzulage und der Kinderzulage. Selbständige erhalten dieselben Zulagen wie Angestellte.
Die Grundzulage
Die Grundzulage wird beitragsproportional berechnet, also abhängig davon, wie viel du einzahlst:
| Eigenbeitrag pro Jahr | Zulage |
| Bis 360 € | 50 % des Eigenbeitrags |
| 360 € bis 1.800 € | 25 % des Eigenbeitrags |
| Maximal bei 1.800 € Eigenbeitrag | 540 € Grundzulage |
Die maximale Grundzulage beträgt 540 € pro Jahr. Das ist mehr als dreimal so hoch wie die bisherige Riester-Grundzulage von 175 €. Um den vollen Betrag zu erhalten, musst du jährlich mindestens 1.800 € einzahlen.
Die Kinderzulage
Für jedes Kind, für das du Kindergeld erhältst, bekommst du als zulageberechtigter Elternteil zusätzlich eine Kinderzulage von 100 % deines Eigenbeitrags, maximal 300 € pro Kind, bei vollständigem Zulagenanspruch.
Mindesteigenbeitrag und Fördergrenzen
Um überhaupt einen Anspruch auf Förderung zu haben, musst du mindestens 120 € pro Jahr einzahlen, also 10 € pro Monat. Darüber hinaus gilt: Die Förderung durch Zulagen und steuerlichen Sonderausgabenabzug gilt nur für die ersten 1.800 € Eigenbeitrag. Einzahlungen bis zu 6.840 € pro Jahr sind möglich, der Teil oberhalb von 1.800 € ist jedoch nicht förderfähig.
Zusätzlich gibt es Sonderförderungen, darunter einen Startbonus von 200 € für Berufseinsteiger unter 25 Jahren.
Welche steuerlichen Vorteile bietet das Depot für deine Selbständigkeit?
Neben den direkten Zulagen profitierst du als Selbständiger auch steuerlich. Deine Einzahlungen in das Altersvorsorgedepot kannst du zusammen mit der dir zustehenden Zulage als Sonderausgaben nach § 10a EStG in deiner Einkommensteuererklärung geltend machen (Quelle: gesetze-im-internet.de).
Maßgeblich ist dabei dein tatsächlicher Eigenbeitrag zuzüglich deines konkreten Zulageanspruchs. Bei vollständiger Ausschöpfung, also 1.800 € Eigenbeitrag und 540 € Grundzulage, ergibt sich ein Sonderausgaben-Höchstbetrag von 2.340 € pro Jahr. Hast du Kinder, erhöht sich dieser Betrag um die entsprechenden Kinderzulagen.
Das Förderprinzip bleibt in jedem Fall klar: Zuerst prüft das Finanzamt automatisch im Rahmen der Günstigerprüfung, ob die bereits erhaltenen Zulagen für dich günstiger sind oder ob dir der Sonderausgabenabzug einen zusätzlichen Steuervorteil bringt. Ist Letzteres der Fall, bekommst du die Differenz erstattet.
Für Selbständige mit höherem Einkommen kann der steuerliche Vorteil besonders attraktiv sein, weil ein höherer Grenzsteuersatz den Sonderausgabenabzug entsprechend stärker wirken lässt. Wie viel du konkret sparst, hängt von deiner individuellen Steuersituation ab. Wenn du dir dabei nicht sicher bist, besprich das am besten im Rahmen einer persönlichen Beratung.
In welche Anlageklassen darfst du dein Geld investieren?
Das Altersvorsorgedepot funktioniert wie ein Wertpapierdepot. Du investierst in erster Linie in Fonds und ETFs. Der entscheidende Unterschied zu klassischen Riester-Produkten: Es gibt keinen Garantiezwang. Das bedeutet, dein eingesetztes Kapital ist nicht garantiert gesichert, du profitierst aber auch von den vollen Renditechancen der Kapitalmärkte.
Das Bundesfinanzministerium betont ausdrücklich, dass der Verzicht auf Garantien gewollt ist, um chancen- und renditeorientierte Anlageformen zu ermöglichen. ETFs und Fonds stehen im Mittelpunkt des Produkts (Quelle: bundesfinanzministerium.de).
Für das staatliche Standarddepot gilt eine gesetzliche Kostenobergrenze von 1 % Effektivkosten pro Jahr. Das schützt dich vor übermäßig teuren Produkten und stellt sicher, dass ein wesentlicher Teil der Rendite bei dir verbleibt.
Wie unterscheidet sich das Altersvorsorgedepot von der Rürup-Rente?
Das Altersvorsorgedepot und die Rürup-Rente existieren ab 2027 parallel. Das neue Depot ersetzt die Rürup-Rente nicht. Es kommt als zusätzliche Option hinzu.
Beide Produkte richten sich an Selbständige, unterscheiden sich aber in ihrer Grundstruktur erheblich:
| Merkmal | Altersvorsorgedepot | Rürup-Rente |
| Anlageform | ETFs und Fonds | Meist klassische Versicherung |
| Kapitalgarantie | Nein | Je nach Tarif |
| Förderung | Zulagen + Sonderausgabenabzug | Nur Sonderausgabenabzug |
| Kapitalauszahlung | Bis zu 30 % einmalig möglich | Nur lebenslange Rente |
| Vererbbarkeit | Je nach Vertrag | Eingeschränkt |
| Zugang für Selbständige | Ab 2027 für alle | Ja, schon länger |
Die Rürup-Rente bietet einen höheren steuerlichen Abzug, dafür aber keine Zulagen und kein Kapital auf Abruf. Das Altersvorsorgedepot ist flexibler und renditestärker ausgerichtet, dafür ohne Garantie. Welches Produkt für dich sinnvoller ist, hängt von deiner Einkommenssituation, deiner Steuerlast und deinen persönlichen Zielen ab.
Wie sieht die Situation für selbständige Grenzgänger in der Schweiz aus?
Als selbständiger Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz stehst du vor einer besonders komplexen Ausgangslage. Du arbeitest in der Schweiz, bist aber in Deutschland steuerpflichtig. Das wirft sofort Fragen auf: Welches Recht gilt für deine Altersvorsorge? Bist du in Deutschland oder der Schweiz sozialversichert? Kannst du die deutschen Förderungen überhaupt nutzen?
Die vorliegenden offiziellen Quellen zum Altersvorsorgedepot machen keine spezifischen Aussagen zur Situation selbständiger Grenzgänger mit Bezug zur Schweiz. Das ist kein Zufall. Die Frage, ob und in welchem Umfang du als selbständiger Grenzgänger förderberechtigt bist, hängt von mehreren Faktoren ab, die sich nicht pauschal beantworten lassen:
Wo liegt dein Wohnsitz und wo dein steuerlicher Hauptwohnsitz?
In welchem Land bist du sozialversicherungspflichtig?
Welche Einkünfte erzielst du nach deutschem Steuerrecht?
Gibt es durch das Doppelbesteuerungsabkommen Einschränkungen oder Besonderheiten?
Da hier Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht und das Recht der geförderten Altersvorsorge zusammentreffen, ist eine individuelle Beratung unumgänglich. Als selbständiger Grenzgänger solltest du diese Entscheidung nicht ohne professionelle Einschätzung deiner konkreten Situation treffen. Buche dir gerne einen kostenfreien Beratungstermin, damit wir gemeinsam prüfen können, welche Optionen für dich wirklich sinnvoll sind.
Kostenfreie Beratung für Grenzgänger
Gerne berate ich dich persönlich in einem 30-Minütigen Online-Termin, um alle deine Fragen zu klären und dich als Grenzgänger rundum optimal aufzustellen.



+ 400 Kunden

Welche Risiken musst du als Selbständiger bei dieser Anlage beachten?
Das Altersvorsorgedepot ist kein risikofreies Produkt. Wer das versteht, kann es besser einplanen.
Das zentrale Risiko ist der fehlende Garantieschutz. Anders als bei klassischen Riester-Versicherungen gibt es keine Beitragsgarantie. Dein Kapital ist dem Marktrisiko ausgesetzt. Wer kurz vor der Rente in einen Marktabschwung gerät, kann je nach Depot deutliche Verluste erleiden.
Daneben gibt es weitere Punkte, die du kennen solltest:
Lange Laufzeiten mit eingeschränkter Flexibilität. Der Vertrag läuft mindestens bis zu deinem 65. Geburtstag. Die Auszahlungsphase dauert dann bis mindestens zum 85. Lebensjahr. Das Kapital ist damit über Jahrzehnte gebunden.
Fördergrenze bei 1.800 €. Alles, was du über 1.800 € jährlich einzahlst, wird weder durch Zulagen noch durch den Sonderausgabenabzug gefördert. Einzahlungen bis zu 6.840 € pro Jahr sind zwar möglich, aber nur der erste Teil bringt dir die staatliche Unterstützung.
Mindesteigenbeitrag nicht vergessen. Zahlst du weniger als 120 € pro Jahr ein, entfällt der Förderanspruch vollständig.
Das Depot ersetzt keine vollständige Altersvorsorgestrategie. Als Selbständiger ohne gesetzliche Rentenversicherungspflicht trägst du die Verantwortung für deine Altersvorsorge vollständig selbst. Das Altersvorsorgedepot ist eine sinnvolle Ergänzung, aber kein vollständiger Ersatz für eine breit aufgestellte Vorsorgestrategie. Welche Sozialversicherungspflichten du als Grenzgänger in der Schweiz hast, ist dabei ein wichtiger Baustein, den du kennen solltest.
Wie eröffnest du Schritt für Schritt dein neues Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot kann frühestens ab dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden. Bis dahin kannst du dich vorbereiten. So läuft der Prozess grundsätzlich ab:
Schritt 1: Förderberechtigung prüfen. Als Selbständiger musst du Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG oder aus selbständiger Arbeit nach § 18 EStG erzielen. Außerdem musst du eine Steuererklärung abgegeben haben. Das ist der Nachweis deiner selbständigen Tätigkeit gegenüber dem Anbieter.
Schritt 2: Anbieter vergleichen. Altersvorsorgedepots werden ab 2027 von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und Neobrokern angeboten. Achte auf die Kostenstruktur. Für das staatliche Standarddepot gilt eine gesetzliche Kostenobergrenze von 1 % Effektivkosten pro Jahr.
Schritt 3: Beitragshöhe festlegen. Überlege, wie viel du einzahlen möchtest. Um die maximale Grundzulage von 540 € zu erhalten, musst du 1.800 € pro Jahr einzahlen. Der Mindesteigenbeitrag für eine Förderung liegt bei 120 € jährlich.
Schritt 4: Depot eröffnen und Steuervorteil nutzen. Nach Vertragsabschluss trägst du deine Beiträge in der Steuererklärung als Sonderausgaben ein. Das Finanzamt prüft automatisch, ob Zulagen oder Sonderausgabenabzug für dich günstiger sind. Wenn du zusätzlich Steuern als Grenzgänger sparen möchtest, lohnt sich ein Blick auf weitere Optimierungsmöglichkeiten.
Da die genaue Produktlandschaft ab 2027 noch entsteht und die Unterschiede zwischen den Anbietern erheblich sein können, lohnt es sich, diesen Schritt nicht alleine zu gehen. Für eine individuelle Analyse deiner Situation stehe ich dir gerne zur Verfügung.
Fazit: Neue Chance für selbständige Altersvorsorge
Das Altersvorsorgedepot ist eine echte Neuerung für Selbständige in Deutschland. Erstmals haben Gewerbetreibende, Freiberufler und Freelancer ab 2027 Zugang zu staatlich geförderter Altersvorsorge mit Zulagen und Steuervorteilen, ohne in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein zu müssen.
Die Förderung ist attraktiv: bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr, bis zu 300 € Kinderzulage je Kind und ein steuerlicher Sonderausgabenabzug. Gleichzeitig fehlt die Kapitalgarantie, das Kapital ist langfristig gebunden und die Förderung greift nur auf die ersten 1.800 € Eigenbeitrag.
Ob das Depot für dich die richtige Ergänzung deiner Altersvorsorge ist, hängt von deiner persönlichen Situation ab. Das gilt umso mehr, wenn du als Grenzgänger in der Schweiz selbständig tätig bist. Denn hier kommen Steuerrecht, Sozialversicherung und internationale Regelungen zusammen, was die Entscheidung deutlich komplexer macht. Einen guten Überblick über die Regelungen für Grenzgänger in der Schweiz findest du in unserem Ratgeber.
Vereinbare gerne einen kostenfreien Beratungstermin. Gemeinsam schauen wir uns deine Situation an, prüfen, welche Vorsorgestrategie zu dir passt, und sorgen dafür, dass du ab 2027 bestmöglich aufgestellt bist.
Kostenfreie Beratung für Grenzgänger
Gerne berate ich dich persönlich in einem 30-Minütigen Online-Termin, um alle deine Fragen zu klären und dich als Grenzgänger rundum optimal aufzustellen.



+ 400 Kunden

FAQ
Ab dem 1. Januar 2027 können Altersvorsorgedepots bei Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und Neobrokern abgeschlossen werden. Daneben gibt es ein staatliches Standarddepot, für das eine gesetzliche Kostenobergrenze von 1 % Effektivkosten pro Jahr gilt. Welches Angebot für dich am besten passt, hängt von deinen individuellen Zielen und deiner Kostensensibilität ab.
Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Das Altersvorsorgedepot ist ab 2027 eine neue, staatlich geförderte Option. Daneben bleiben die Rürup-Rente, freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung und ungeförderte Anlageformen wie private ETF-Sparpläne weiterhin bestehen. Viele Selbständige kombinieren mehrere Wege. Welche Kombination für dich sinnvoll ist, hängt von deinem Einkommen, deiner Steuerlast und deiner Lebenssituation ab.
Als Selbständiger stehen dir mehrere Wege offen. Schon heute kannst du über die Rürup-Rente steuerlich gefördert vorsorgen, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder ungeförderte Anlageformen wie ETF-Sparpläne nutzen. Ab 2027 kommt das Altersvorsorgedepot als staatlich geförderte, wertpapierbasierte Option hinzu. Damit erhalten erstmals auch Freelancer, Unternehmer und Freiberufler ohne Rentenversicherungspflicht Zugang zur staatlichen Förderung.
Das Altersvorsorgedepot lohnt sich besonders für Selbständige, die bisher keinen Zugang zur staatlich geförderten Altersvorsorge hatten. Dazu zählen Gewerbetreibende nach § 15 EStG, Freiberufler nach § 18 EStG, Solo-Selbständige und Freelancer. Auch Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke, also etwa Ärzte, Anwälte oder Architekten, sind ab 2027 förderberechtigt. Besonders attraktiv ist das Depot für alle, die renditestärker als mit klassischen Versicherungsprodukten vorsorgen möchten und bereit sind, auf eine Kapitalgarantie zu verzichten.







