Altersvorsorgedepot: Wann ist eine Auszahlung möglich?
Ab 65, ab 70 oder doch früher? Hier sind die Fakten.
Das Altersvorsorgedepot kurz erklärt
Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich geförderter Altersvorsorgevertrag, der Beiträge am Kapitalmarkt anlegt und im Ruhestand als regelmäßige Auszahlung oder Rente zurückfließt. Wann genau das Geld fließt und in welcher Form, ist gesetzlich geregelt. Doch viele Fragen bleiben offen: Kann man früher an das Kapital? Was passiert steuerlich? In diesem Beitrag erfährst du, ab wann die Auszahlungsphase beginnt, welche Optionen es gibt, welche steuerlichen Regeln du kennen solltest und was davon für dich als Grenzgänger besonders wichtig ist.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
Auszahlung frühestens ab 65 Jahren: Der förderunschädliche Beginn der Auszahlungsphase liegt zwischen dem vollendeten 65. und 70. Lebensjahr. Wer früher eine gesetzliche Altersrente oder Beamtenpension bezieht, kann den Auszahlungsbeginn gegebenenfalls vorziehen.
Keine Komplett-Auszahlung möglich: Das gesamte Depotvermögen lässt sich nicht auf einmal auszahlen. Erlaubt ist eine einmalige Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 % zu Beginn der Auszahlungsphase.
Zwei Auszahlungswege stehen zur Wahl: Entweder eine lebenslange Leibrente oder ein befristeter Auszahlungsplan, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr laufen muss. Mischformen sind möglich.
Vorzeitige Entnahme kostet Förderung: Wer vor dem regulären Beginn auf das Kapital zugreift, muss Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen, die Erträge werden versteuert.
Nachgelagerte Besteuerung gilt: Auszahlungen aus geförderten Beiträgen werden vollständig mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Bei ungeförderten Beiträgen wird nur der Ertragsanteil bzw. der Gewinn besteuert.
Keine Krankenkassenbeiträge für KVdR-Pflichtversicherte: Wer in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert ist, zahlt auf Auszahlungen aus dem Altersvorsorgedepot keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
Grenzgänger sparen derzeit meist ungefördert: Angestellte Grenzgänger sind aktuell nicht unmittelbar zulageberechtigt, ab 2028 voraussichtlich schon. Für ungeförderte Beiträge gelten bei der Auszahlung günstigere Steuerregeln.

Was genau passiert in der Auszahlungsphase eines Altersvorsorgedepots?
Das Altersvorsorgedepot besteht aus zwei klar getrennten Phasen: der Ansparphase und der Auszahlungsphase. In der Ansparphase legst du regelmäßig Geld ein, das am Kapitalmarkt investiert wird. Kursgewinne, Dividenden und Zinsen bleiben in dieser Zeit unversteuert. Erst in der Auszahlungsphase, wenn das angesparte Vermögen zur Rente wird, greift die Besteuerung.
Mit Beginn der Auszahlungsphase stehen dir grundsätzlich zwei Wege offen:
Eine lebenslange Leibrente, also eine monatliche Zahlung bis zum Lebensende.
Ein befristeter Auszahlungsplan, bei dem das Kapital im Depot verbleibt und in regelmäßigen Raten entnommen wird.
Beim Auszahlungsplan muss das Guthaben mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr reichen. Das bedeutet: Die monatlichen oder quartalsweisen Entnahmen werden so berechnet, dass das Kapital diesen Zeitraum abdeckt. Ist das Guthaben aufgebraucht, enden die Zahlungen. Das noch nicht ausgezahlte Restkapital eines laufenden Auszahlungsplans ist vererbbar.
Bei der lebenslangen Leibrente endet die Zahlung grundsätzlich mit dem Tod. Je nach Vertrag kann eine Rentengarantiezeit vereinbart werden, innerhalb derer auch Hinterbliebene noch Zahlungen erhalten.
Wählst du die lebenslange Rentenvariante, wird das Depotvermögen zu Rentenbeginn in eine Rentenversicherung übertragen, aus der dann die monatlichen Zahlungen stammen.
Zusätzlich zu diesen beiden Grundformen kannst du zu Beginn der Auszahlungsphase einmalig bis zu 30 % des angesparten Kapitals als Teilkapitalauszahlung entnehmen. Diese Option ist unabhängig davon, welches Auszahlungsmodell du für den Rest wählst. Eine vollständige Auszahlung des gesamten Depotvermögens ist dagegen nicht vorgesehen. (Quelle: Bundesfinanzministerium)
Altersvorsorgedepot: Wann beginnt die Auszahlung regulär?
Der reguläre, förderunschädliche Beginn der Auszahlungsphase liegt zwischen dem vollendeten 65. und dem vollendeten 70. Lebensjahr. Das ist der Zeitkorridor, in dem du den Startpunkt deiner Auszahlungen frei wählen kannst. Eine Festlegung bei Vertragsabschluss ist nicht nötig. Triffst du keine Wahl, gilt der im Vertrag vereinbarte Beginn. (Quelle: Bundesfinanzministerium)
Was gilt bei einem früheren Rentenbeginn?
Ein früherer Auszahlungsbeginn vor dem 65. Geburtstag ist unter einer Bedingung möglich: Du beziehst bereits eine Altersrente aus einem gesetzlichen Alterssicherungssystem. Das kann eine vorgezogene gesetzliche Altersrente oder eine Beamtenpension sein. In diesem Fall kann die Auszahlung des Altersvorsorgedepots förderunschädlich parallel starten.
Kannst du dir das Altersvorsorgedepot vorzeitig auszahlen lassen?
Das Kapital im Altersvorsorgedepot ist für die Altersvorsorge gedacht. Kündigen kannst du den Vertrag zwar auch vor Beginn der Auszahlungsphase, das gilt dann aber als sogenannte schädliche Verwendung. Die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile musst du zurückzahlen, und die im Depot erzielten Erträge werden versteuert. (Quelle: § 93 EStG)
Ausnahme: Wohneigentum
Eine anerkannte Ausnahme ist der Kauf oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum. Kapital, das du dafür vor Beginn der Auszahlungsphase entnimmst, gilt nicht als schädliche Verwendung. Das entnommene Kapital wird dann im Alter über das sogenannte Wohnförderkonto nachgelagert besteuert. Ob dein Altersvorsorgedepot diese Entnahme überhaupt vorsieht, entscheidet allerdings der Anbieter. Achte also schon beim Abschluss darauf, wenn Wohneigentum für dich ein Thema ist.
Wenn du überlegst, Kapital aus deinem Altersvorsorgedepot frühzeitig zu nutzen, ist eine individuelle Prüfung deiner Situation sinnvoll. Buche dir gerne einen kostenfreien Beratungstermin, um gemeinsam zu klären, welche Optionen in deinem Fall förderschädlich oder förderunschädlich sind.
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Welche Optionen gibt es für die genaue Auszahlung beim Altersvorsorgedepot?
Zu Beginn der Auszahlungsphase hast du die Wahl zwischen verschiedenen Modellen. Welches am besten zu dir passt, hängt von deiner Lebenssituation, deinem Vermögensbedarf und deiner Risikobereitschaft ab.
Option 1: Lebenslange Leibrente
Du erhältst eine monatliche Zahlung bis ans Lebensende. Die Höhe wird bei Rentenbeginn festgelegt. Das Risiko, das Geld zu überleben, trägt der Anbieter. Als Gegenleistung endet die Zahlung grundsätzlich mit deinem Tod. Optional lässt sich eine Rentengarantiezeit vereinbaren, die sicherstellt, dass Hinterbliebene für einen festgelegten Zeitraum weiter Zahlungen erhalten.
Option 2: Befristeter Auszahlungsplan
Das Kapital bleibt im Depot und wird in regelmäßigen Raten ausgezahlt. Der Auszahlungsplan muss mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr laufen. Das Guthaben ist während dieser Zeit weiterhin investiert und kann Erträge erwirtschaften. Der Vorteil gegenüber der Leibrente: Das Restkapital ist vererbbar. Der Nachteil: Lebst du länger als der Plan läuft, enden die Zahlungen aus dem Plan.
Option 3: Mischform
Du kannst beide Modelle kombinieren. Ein Teil des Kapitals fließt als Auszahlungsplan, der Rest wird als lebenslange Rente ausgezahlt. So lässt sich Planbarkeit mit lebenslanger Absicherung verbinden.
Option 4: Einmalige Teilkapitalauszahlung
Zu Beginn der Auszahlungsphase kannst du einmalig bis zu 30 % des angesparten Kapitals auf einen Schlag entnehmen. Der verbleibende Teil wird dann über eine der oben genannten Optionen ausgezahlt. Diese Möglichkeit ist optional und kann mit allen anderen Auszahlungsformen kombiniert werden.
Sonderfall: Kleinbetragsrente
Ergibt dein Kapital bei gleichmäßiger Verteilung über einen Auszahlungsplan eine monatliche Leistung von höchstens 1,5 % der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV, kann das gesamte Guthaben zu Beginn der Auszahlungsphase förderunschädlich als Einmalzahlung abgefunden werden. Das betrifft Verträge mit sehr niedrigem Kapitalstand, bei denen eine reguläre monatliche Rente wirtschaftlich nicht sinnvoll wäre. (Quelle: § 93 Abs. 3 EStG)
| Auszahlungsform | Laufzeit | Vererbbar | Lebenslang gesichert |
| Lebenslange Leibrente | Bis zum Tod | Nein (außer Garantiezeit) | Ja |
| Befristeter Auszahlungsplan | Mindestens bis 85 | Ja (Restkapital) | Nein |
| Mischform | Kombination | Teilweise | Teilweise |
| Teilkapitalauszahlung (max. 30 %) | Einmalig zu Beginn | Entfällt | Nein |
Welche steuerlichen Regeln gelten bei der Auszahlung deines Altersvorsorgedepots?
Das Altersvorsorgedepot folgt dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet: In der Ansparphase zahlst du keine Steuern auf Erträge. Erst wenn das Geld im Alter ausgezahlt wird, greift das Finanzamt zu. Die rechtliche Grundlage dafür ist § 22 Nr. 5 Einkommensteuergesetz (EStG), der Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen als sonstige Einkünfte einordnet. Besteuert wird mit deinem individuellen Einkommensteuersatz.
Wie viel genau besteuert wird, hängt davon ab, ob die ausgezahlten Mittel aus geförderten oder ungeförderten Beiträgen stammen.
Geförderte Beiträge: Vollständige Besteuerung
Alles, was du innerhalb des förderfähigen Bereichs eingezahlt hast, inklusive staatlicher Zulagen und der darauf erzielten Erträge, wird bei der Auszahlung vollständig mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Es wird nicht nur der Gewinn, sondern die gesamte Leistung einbezogen.
Ungeförderte Beiträge: Nur der Ertrag wird besteuert
Hast du über den geförderten Bereich hinaus eingezahlt oder warst du nicht förderberechtigt, gelten andere Regeln. Diese Beiträge stammen aus bereits versteuertem Einkommen. Deshalb wird bei der Auszahlung nur der Ertragsanteil bzw. der Gewinn besteuert, nicht die eingezahlten Beiträge selbst.
Bei einer lebenslangen Rente aus ungeförderten Beiträgen gilt die Ertragsanteilsbesteuerung. Der steuerpflichtige Anteil richtet sich nach deinem Alter bei Rentenbeginn:
| Alter bei Rentenbeginn | Ertragsanteil (steuerpflichtig) |
| 65 oder 66 Jahre | 18 % |
| 67 Jahre | 17 % |
| 68 Jahre | 16 % |
| 69 oder 70 Jahre | 15 % |
Bei einem Auszahlungsplan aus ungeförderten Beiträgen wird der Unterschiedsbetrag zwischen Auszahlung und eingezahlten Beiträgen besteuert, also dein Gewinn. Bist du bei der Auszahlung mindestens 62 Jahre alt und lief der Vertrag mindestens zwölf Jahre, ist davon nur die Hälfte steuerpflichtig. Besteuert wird in beiden Fällen mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz, Abgeltungsteuer fällt nicht an.
Kranken- und Pflegeversicherung
Für Pflichtversicherte in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) fallen auf Auszahlungen aus dem Altersvorsorgedepot keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an. Bist du dagegen freiwillig gesetzlich krankenversichert, können auf die Auszahlungen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig werden. Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung fallen in keinem Fall auf die Auszahlung an.
Besteuerung und Versicherungsbeiträge beim Altersvorsorgedepot sind individuell sehr verschieden. Wenn du wissen möchtest, wie deine konkrete Situation aussieht, stehe ich dir gerne in einem kostenfreien Erstgespräch zur Verfügung.
Was gilt für dich als Grenzgänger?
Als angestellter Grenzgänger zahlst du in die AHV ein und nicht in die deutsche gesetzliche Rentenversicherung. Deshalb bist du derzeit nicht unmittelbar zulageberechtigt. Ab 2028 sollen angestellte Grenzgänger voraussichtlich unmittelbar zulageberechtigt werden (§ 10a Abs. 6 EStG n. F.). Bis dahin kannst du über einen förderberechtigten Ehepartner mittelbar gefördert werden.
Für die Auszahlung hat das eine wichtige Folge: Beiträge, für die du keine Zulagen und keinen Sonderausgabenabzug erhalten hast, gelten als ungefördert. Bei ihnen wird später nur der Ertragsanteil bzw. der Gewinn besteuert, nicht die gesamte Auszahlung. Wer erst ab 2028 gefördert spart, hat also häufig einen Vertrag mit beiden Anteilen. Wie genau sich das steuerlich absetzbar auf dich als Grenzgänger auswirkt, lohnt sich gesondert zu prüfen.
Planst du, im Ruhestand in die Schweiz zu ziehen, solltest du die steuerlichen Folgen für die Auszahlung vorher prüfen lassen.
Fazit: Wann und wie du dein Altersvorsorgedepot auszahlst
Das Altersvorsorgedepot bietet dir im Ruhestand einen klar geregelten Auszahlungsrahmen. Die förderunschädliche Auszahlung beginnt zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr. Eine vorzeitige Kündigung ist zwar möglich, kostet dich aber die staatliche Förderung. Für die eigentliche Auszahlung stehen dir ein Auszahlungsplan, eine lebenslange Leibrente, Mischformen und eine einmalige Teilentnahme von bis zu 30 % zur Wahl.
Steuerlich gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: Geförderte Mittel werden vollständig besteuert, ungeförderte Beiträge nur hinsichtlich des Ertrags. Welche Kombination in deiner persönlichen Situation am sinnvollsten ist, hängt von vielen Faktoren ab.
Als Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz kommen weitere Besonderheiten hinzu, etwa die Frage, ab wann du förderberechtigt bist und wie sich geförderte und ungeförderte Anteile in deinem Vertrag mischen. Wenn du wissen möchtest, ob sich das Altersvorsorgedepot für Grenzgänger grundsätzlich lohnt, haben wir das gesondert aufbereitet. Vereinbare gerne einen kostenfreien Beratungstermin beim Grenzgängerzentrum, damit wir gemeinsam durchgehen, wie du deine Altersvorsorge optimal aufstellst.
Kostenfreie Beratung für Grenzgänger
Gerne berate ich dich persönlich in einem 30-Minütigen Online-Termin, um alle deine Fragen zu klären und dich als Grenzgänger rundum optimal aufzustellen.



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FAQ
Der reguläre, förderunschädliche Beginn liegt zwischen dem vollendeten 65. und dem vollendeten 70. Lebensjahr. Den genauen Startpunkt kannst du innerhalb dieses Zeitkorridors frei wählen.
Beziehst du bereits eine Altersrente aus einem gesetzlichen Alterssicherungssystem, zum Beispiel eine vorgezogene gesetzliche Altersrente oder eine Beamtenpension, kann die Auszahlungsphase auch früher beginnen.
Grundsätzlich stehen zwei Hauptformen zur Verfügung. Erstens die lebenslange Leibrente: eine monatliche Zahlung bis zum Tod, die Planungssicherheit bietet, aber nicht vererbbar ist. Zweitens der befristete Auszahlungsplan: Das Kapital verbleibt im Depot und wird in regelmäßigen Raten ausgezahlt. Dieser Plan muss mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr laufen. Das Restkapital ist vererbbar.
Beide Formen lassen sich kombinieren. Zusätzlich kannst du zu Beginn der Auszahlungsphase einmalig bis zu 30 % des angesparten Kapitals als Teilkapitalauszahlung entnehmen.
Nein, eine vollständige Kapitalauszahlung des gesamten Depotvermögens ist beim Altersvorsorgedepot nicht vorgesehen. Erlaubt ist eine einmalige Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 % zu Beginn der Auszahlungsphase. Der Rest wird über einen Auszahlungsplan oder eine lebenslange Rente ausgezahlt.
Eine Ausnahme gilt bei sogenannten Kleinbetragsrenten: Ergibt dein Kapital bei gleichmäßiger Verteilung über einen Auszahlungsplan eine monatliche Leistung von höchstens 1,5 % der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV, kann das gesamte Guthaben zu Beginn der Auszahlungsphase als Einmalzahlung abgefunden werden.
Die Besteuerung erfolgt nach § 22 Nr. 5 EStG im Rahmen der nachgelagerten Besteuerung. Leistungen aus geförderten Beiträgen, also Eigenbeiträge im förderfähigen Bereich, staatliche Zulagen und die darauf erzielten Erträge, werden vollständig mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
Bei ungeförderten Beiträgen, die aus bereits versteuertem Einkommen stammen, wird nur der Ertragsanteil bzw. der Gewinn besteuert. Bei einer lebenslangen Rente gilt die Ertragsanteilsbesteuerung mit altersabhängigen Prozentsätzen zwischen 15 % und 18 %. Beim Auszahlungsplan wird der Gewinn mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert, und zwar nur zur Hälfte, wenn du bei der Auszahlung mindestens 62 Jahre alt bist und der Vertrag mindestens zwölf Jahre lief.
Für Pflichtversicherte in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) fallen auf Auszahlungen keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an.







