Altersvorsorgedepot zusätzlich zu Riester: Lohnt sich das?
Ab 2027 kommt das Altersvorsorgedepot. Doch was wird aus deinem Riester-Vertrag?
Was du über diese Kombination wissen musst
Die Reform der privaten Altersvorsorge bringt ab 2027 ein neues Produkt: das Altersvorsorgedepot. Viele Sparer fragen sich jetzt, ob sie ihren bestehenden Riester-Vertrag einfach weiterlaufen lassen, kündigen oder beides gleichzeitig besparen sollen. Für Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz kommen dabei noch besondere Regelungen hinzu, die die Entscheidung deutlich komplizierter machen. In diesem Beitrag erfährst du, wie das Altersvorsorgedepot funktioniert, welche Auswirkungen eine Kombination mit Riester auf deine staatliche Förderung hat, was du als Grenzgänger beachten musst und ob es sich lohnt, deinen bestehenden Riester-Vertrag überhaupt noch weiterzuführen.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
Das Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027: Ab dann können keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden. Das Altersvorsorgedepot ist das neue staatlich geförderte Vorsorgeprodukt für Neuverträge.
Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz: Du kannst deinen Riester-Vertrag nach bisherigem Recht weiterlaufen lassen, ohne dass er automatisch umgewandelt wird.
Doppelte Förderung gibt es nicht: Schließt du ab 2027 einen neuen Altersvorsorgevertrag ab, kann das den Bestandsschutz deines Riester-Vertrags beenden. Gefördert werden höchstens zwei Verträge, und die Förderung verdoppelt sich dabei nicht.
Die neue Grundzulage kann bis zu 540 € jährlich betragen: Im neuen System wird die Zulage gestaffelt nach Eigenbeitrag berechnet, was deutlich mehr sein kann als die bisherige Grundzulage von 175 €. Dazu kommen bis zu 300 € Kinderzulage pro Kind, die du schon ab 300 € Eigenbeitrag im Jahr voll erhältst.
Das Altersvorsorgedepot bietet keine Kapitalgarantie: Im Gegensatz zu vielen Riester-Produkten kann der Depotwert schwanken und auch unter den eingezahlten Beiträgen liegen.
Grenzgänger in der Schweiz sind in der Regel nicht förderberechtigt: Wer in der Schweizer AHV pflichtversichert ist, erhält seit dem 1. Januar 2010 für neue Riester-Verträge keine Zulagen mehr. Das gilt nach aktueller Rechtslage auch für das Altersvorsorgedepot. Eine Ausnahme besteht nur für Altverträge von vor 2010 oder über einen förderberechtigten Ehepartner.
Eine vorschnelle Kündigung des Riester-Vertrags kann teuer werden: Bei einer förderschädlichen Kündigung musst du alle erhaltenen Zulagen und Steuerersparnisse zurückzahlen.

Wie funktioniert das Altersvorsorgedepot zusätzlich zu Riester genau?
Das Altersvorsorgedepot ist kein gewöhnliches Wertpapierdepot, das du jederzeit frei nutzen kannst. Es handelt sich um einen staatlich zertifizierten Altersvorsorgevertrag, der speziell für den langfristigen Vermögensaufbau zur Rente vorgesehen ist. Das eingesparte Guthaben ist zweckgebunden und darf nicht beliebig entnommen werden.
Konkret funktioniert es so: Deine Beiträge und staatliche Zulagen werden in Wertpapiere investiert, beispielsweise in ETFs, Investmentfonds oder Anleihen. Dabei gibt es keine Beitragsgarantie, wie sie viele klassische Riester-Rentenversicherungen noch bieten. Das bedeutet: Der Wert deines Depots kann schwanken und zeitweise unter deinen eingezahlten Beiträgen liegen. Wer mehr Sicherheit möchte, kann im neuen System stattdessen ein Garantieprodukt mit 80 oder 100 % Beitragsgarantie wählen. Die Anlage ist außerdem auf gesetzlich zugelassene Wertpapiere beschränkt.
Für Standardprodukte gilt eine Effektivkostenobergrenze von 1,0 % pro Jahr. Das klingt zunächst niedrig, kann aber bei langen Laufzeiten erheblich ins Gewicht fallen. Die Verbraucherzentrale rechnet vor, dass bei 40 Jahren Laufzeit und 6 % Bruttorendite rund ein Drittel der Kapitalmarkterträge durch Kosten aufgezehrt werden kann. Die staatlichen Zulagen sind in dieser Rechnung nicht berücksichtigt. Zum Vergleich: Ein günstiger ETF-Sparplan kommt oft auf Kosten von 0,1 bis 0,2 % pro Jahr.
Der maximale jährliche Einzahlungsbetrag liegt bei 6.840 €. Die Laufzeit des Altersvorsorgedepots beginnt mit dem Abschluss und endet mit der Auszahlung, die frühestens mit 65 Jahren oder mit dem früheren Bezug einer gesetzlichen Altersrente, spätestens mit 70 Jahren beginnt. Auszahlungen außerhalb dieser Regeln gelten als förderschädlich und führen zur Rückforderung von Zulagen und steuerlichen Vorteilen. (Quelle: dserver.bundestag.de)
Was passiert mit deinem Riester-Vertrag?
Bestehende Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, genießen Bestandsschutz. Du kannst sie nach bisherigem Recht weiterbesparen, ohne etwas zu tun.
Schließt du jedoch ab 2027 einen neuen Altersvorsorgevertrag ab, kann der Bestandsschutz deines Riester-Vertrags enden. Er würde dann ebenfalls in die neue Fördersystematik wechseln. Grundsätzlich werden höchstens zwei Altersvorsorgeverträge gefördert. Die staatliche Gesamtförderung verdoppelt sich dabei nicht, sondern wird entsprechend der eingezahlten Beiträge auf die Verträge verteilt.
Ein Wechsel des Riester-Guthabens in ein Altersvorsorgedepot ist ab 2027 möglich, ohne dass du bisherige Förderung zurückzahlen musst. Es können allerdings Wechselgebühren anfallen.
Welche Vorteile hat das Altersvorsorgedepot gegenüber Riester?
Die Bundesregierung bewirbt die neuen Altersvorsorgeprodukte als flexibler, renditestärker und kostengünstiger im Vergleich zur bisherigen Riester-Rente. Was steckt konkret dahinter?
Das Altersvorsorgedepot kommt ohne Versicherungsmantel aus. Bei klassischen Riester-Rentenversicherungen fallen neben den Anlagekosten zusätzliche Versicherungskosten an. Das Altersvorsorgedepot investiert deine Beiträge direkt in Wertpapiere, wodurch diese Kostenebene entfällt.
Ein weiterer Punkt ist der Schutz deines Vermögens. Fondsanteile im Depot gelten als Sondervermögen und sind bei einer Insolvenz der Depotbank oder der Fondsgesellschaft geschützt. Im Todesfall ist das angesparte Guthaben grundsätzlich vererbbar. Die staatliche Förderung muss dann allerdings zurückgezahlt werden. Ohne Abzüge geht das nur, wenn das Kapital auf einen Altersvorsorgevertrag deines überlebenden Ehepartners übertragen wird. Eine lebenslange Leibrente endet dagegen mit dem Tod.
Chancen und Risiken im Überblick
Die Verbraucherzentrale fasst es treffend zusammen: Das Altersvorsorgedepot eröffnet die Chance, direkt von Kapitalmarktrenditen zu profitieren und spart die Garantiekosten klassischer Versicherungsprodukte. Gleichzeitig warnt sie vor möglichen Kostenfallen und der langen Kapitalbindung.
Ob sich eine Kombination aus bestehendem Riester-Vertrag und neuem Altersvorsorgedepot für dich persönlich lohnt, hängt von mehreren Faktoren ab: dem Zustand und den Konditionen deines bestehenden Vertrags, deinem Einkommen, deiner Lebenssituation und deinem Anlagehorizont. Das wird schnell komplex. Wenn du dir unsicher bist, stehe ich dir gerne in einem kostenfreien Beratungstermin zur Verfügung, um deine individuelle Situation zu analysieren.
Welche Auswirkungen hat diese Kombination auf deine staatliche Förderung?
Die Reform der privaten Altersvorsorge verändert auch die Förderlogik deutlich. Damit du einschätzen kannst, was sich für dich ändert, lohnt sich ein direkter Vergleich der beiden Systeme.
Förderung im Riester-System bis 31. Dezember 2026
| Förderart | Betrag pro Jahr |
| Grundzulage | 175 € pro Person |
| Kinderzulage (Kinder vor 1.1.2008 geboren) | 185 € pro Kind |
| Kinderzulage (Kinder ab 1.1.2008 geboren) | 300 € pro Kind |
| Maximaler Sonderausgabenabzug | 2.100 € pro Person |
Wichtig zu wissen: Um die volle Zulage zu erhalten, musst du jährlich mindestens 4 % deines rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres einzahlen, abzüglich der Zulagen. Der Mindestbeitrag liegt bei 60 € jährlich.
Neue Förderlogik ab 2027 im Altersvorsorgedepot
Im neuen System wird die Grundzulage gestaffelt berechnet:
| Eigenbeitrag | Förderquote | Maximale Zulage |
| Bis 360 € | 50 Cent je Euro | 180 € |
| 361 € bis 1.800 € | 25 Cent je Euro | 360 € |
| Gesamt maximal | 540 € |
Auch die Kinderzulage wird neu geregelt. Statt der bisherigen festen Beträge von 185 € bzw. 300 € erhältst du für jedes kindergeldberechtigte Kind 1 € Zulage je eingezahltem Euro, maximal 300 € pro Kind und Jahr. Die volle Kinderzulage gibt es damit schon ab 300 € Eigenbeitrag, unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes. Berufseinsteiger unter 25 Jahren erhalten zusätzlich einmalig 200 €. Voraussetzung für die Förderung ist ein Mindesteigenbeitrag von 120 € im Jahr.
Was passiert mit der Förderung bei einer Kombination?
Hier ist die entscheidende Einschränkung, die viele übersehen: Du kannst nicht gleichzeitig das alte Riester-Fördersystem und das neue System mit je eigenen Zulagen nutzen. Schließt du einen neuen Altersvorsorgevertrag nach neuem Recht ab, kann auch dein bestehender Riester-Vertrag in die neue Fördersystematik wechseln. Die Gesamtförderung wird dann auf die Verträge entsprechend der eingezahlten Beiträge verteilt, verdoppelt sich aber nicht.
Was müssen Grenzgänger in der Schweiz bei dieser doppelten Vorsorge beachten?
Für Grenzgänger, die in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten, gelten beim Thema Riester besondere Regeln, die sich grundlegend von der Situation reiner Inlandsarbeitnehmer unterscheiden.
Warum Grenzgänger meist keine Riester-Zulagen erhalten
Die Riester-Förderung knüpft grundsätzlich an die Pflichtversicherung in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung an (Quelle: gesetze-im-internet.de). Als Grenzgänger zahlst du aber in die Schweizer AHV ein. Der Bundesfinanzhof hat 2016 bestätigt, dass eine Grenzgängerin, die ausschließlich in der AHV pflichtversichert war, keinen Anspruch auf die Altersvorsorgezulage hat (Quelle: bundesfinanzhof.de).
Eigene Riester-Zulagen erhältst du nur, wenn sowohl deine Pflichtmitgliedschaft im Schweizer Rentensystem als auch dein Riester-Vertrag bereits vor dem 1. Januar 2010 begonnen haben. Hast du den Vertrag später abgeschlossen oder bist du erst danach Grenzgänger geworden, fließen für deine weiteren Beiträge in der Regel keine Zulagen mehr.
Was mit deinem bestehenden Riester-Vertrag passiert
Dein Vertrag läuft trotzdem weiter, und die bereits erhaltene Förderung bleibt darin erhalten. Der Wechsel in die Schweizer AHV allein löst also keine Rückzahlung aus. Kündigst du den Vertrag jedoch und lässt dir das Guthaben auszahlen, gilt das als schädliche Verwendung (Quelle: gesetze-im-internet.de). Dann werden alle bisher erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückgefordert, auch die aus der Zeit vor deiner Grenzgängertätigkeit. Wenn du dir unsicher bist, ob eine Kündigung deines Riester-Vertrags als Grenzgänger sinnvoll ist, solltest du das vorab genau prüfen. Eine Beitragsfreistellung kann deshalb die bessere Alternative zur Kündigung sein.
Förderung über deinen Ehepartner
Eine Möglichkeit bleibt dir über deinen Ehepartner: Ist er selbst unmittelbar förderberechtigt, etwa weil er in Deutschland sozialversicherungspflichtig arbeitet, kannst du mittelbar zulageberechtigt sein (Quelle: gesetze-im-internet.de). Dafür brauchst du einen eigenen Vertrag mit Mindestbeitrag. Einen eigenen Sonderausgabenabzug hast du in diesem Fall nicht.
Die Schweiz ist kein EU- oder EWR-Staat
Das hat Folgen für die Auszahlungsphase: Verlegst du deinen Wohnsitz in die Schweiz, gilt das als schädliche Verwendung, und die erhaltene Förderung wird zurückgefordert (Quelle: gesetze-im-internet.de). Wer plant, im Ruhestand in die Schweiz zu ziehen, sollte das bei jeder geförderten Vorsorge einkalkulieren.
Was bedeutet das für das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot für Grenzgänger übernimmt den förderberechtigten Personenkreis nach § 10a EStG. Neu hinzugekommen sind zwar bestimmte Selbstständige und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke (Quelle: dserver.bundestag.de). An der Situation angestellter Grenzgänger in der Schweiz ändert das aber nichts: Wer in der AHV pflichtversichert ist, ist auch für ein neues Altersvorsorgedepot in der Regel nicht unmittelbar förderberechtigt. Die Ausnahme für Altverträge hilft hier nicht weiter, weil sie nur Beiträge zu Verträgen begünstigt, die vor 2010 abgeschlossen wurden.
Besonders genau hinschauen solltest du, wenn du noch einen geförderten Riester-Vertrag aus der Zeit vor 2010 hast. Überträgst du dieses Guthaben in ein Altersvorsorgedepot, musst du die bisherige Förderung zwar nicht zurückzahlen. Für deine künftigen Beiträge kann der Zulagenanspruch aber entfallen, weil der neue Vertrag nicht mehr unter die Übergangsregel fällt. In dieser Konstellation kann es sinnvoller sein, den Altvertrag weiterzuführen.
Ob du förderberechtigt bist und was mit deinem bestehenden Vertrag am sinnvollsten ist, hängt davon ab, wann du ihn abgeschlossen hast, seit wann du Grenzgänger bist und wie deine familiäre Situation aussieht. Pauschale Antworten führen hier schnell in die falsche Richtung. Buche dir gerne einen kostenfreien Beratungstermin, und wir schauen uns deine Situation gemeinsam an.
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Lohnt es sich für dich überhaupt noch, bestehende Riester-Verträge weiterzuführen?
Diese Frage stellen sich gerade viele Sparer, und die ehrliche Antwort lautet: Es kommt auf deinen konkreten Vertrag an.
Stiftung Warentest rät ausdrücklich dazu, bestehende Riester-Verträge nicht vorschnell zu kündigen, sondern die neuen Wechseloptionen ab 2027 abzuwarten (Quelle: test.de). Der Grund ist simpel: Bei einer förderschädlichen Kündigung musst du alle erhaltenen Zulagen und Steuerersparnisse zurückzahlen. Der Anbieter zieht die gesamte staatliche Förderung direkt vom Auszahlungsbetrag ab. Reicht das Vertragsguthaben nicht aus, fordert die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen den Restbetrag direkt von dir zurück.
Wann kann Weiterlaufen sinnvoll sein?
Ältere Riester-Rentenversicherungen, die vor vielen Jahren abgeschlossen wurden, bieten häufig noch attraktive Garantiezinsen und Konditionen, die heute nicht mehr verfügbar sind. Stiftung Warentest stellt fest, dass diese Verträge in vielen Fällen besser sind, als es auf den ersten Blick erscheint. Das Weiterlaufen kann dann die bessere Wahl sein.
Bei einer Beitragsfreistellung eines Riester-Fondssparplans bleiben die bisherigen Zulagen erhalten, und der Vertrag läuft mit garantierter Kapitalerhaltung bis zum Rentenbeginn weiter. Das ist oft besser als eine vollständige Kündigung.
Wann kann ein Wechsel sinnvoll sein?
Ab 2027 kannst du dein Riester-Guthaben ohne Verlust der bisherigen Förderung in ein Altersvorsorgedepot übertragen. Das kann sich lohnen, wenn das neue Depot deutlich niedrigere jährliche Kosten hat und bessere Renditechancen bietet. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg macht aber klar: Hohe Kosten des neuen Depots können die Vorteile gegenüber dem Altvertrag schnell aufzehren.
Die Verbraucherzentralen betonen außerdem, dass viele Riester-Verträge aufgrund hoher Kosten und niedriger Renditen ohnehin nur in wenigen Fällen attraktiv sind. Ein genauer Blick in die Konditionen deines bestehenden Vertrags lohnt sich also in jedem Fall.
Bei Riester-Fondssparplänen gibt es nach Angaben von Stiftung Warentest je nach Vertrag vier mögliche Wege: Weitersparen, wechseln, kündigen oder beitragsfrei stellen. Welcher der richtige ist, hängt von den genauen Konditionen deines Vertrags ab.
Fazit: Individuelle Entscheidung statt pauschaler Empfehlung
Das Altersvorsorgedepot bringt ab 2027 echte Chancen mit sich: mehr Renditemöglichkeiten, weniger Versicherungskosten und eine modernere Förderstruktur mit einer Grundzulage von bis zu 540 € jährlich. Gleichzeitig gibt es keine Kapitalgarantie, eine lange Kapitalbindung und steuerliche Einschränkungen, die bei der Planung nicht fehlen dürfen.
Ob du deinen Riester-Vertrag weiterlaufen lassen, in ein Altersvorsorgedepot übertragen oder beides kombinieren solltest, lässt sich nicht pauschal beantworten. Für Grenzgänger in der Schweiz steht eine Frage noch davor: Bist du überhaupt förderberechtigt? In den meisten Fällen ist das nicht so. Wer noch einen geförderten Altvertrag von vor 2010 hat, sollte einen Wechsel besonders sorgfältig prüfen.
Das sind Fragen, bei denen sich eine individuelle Beratung lohnt, bevor du eine Entscheidung triffst, die sich nur schwer rückgängig machen lässt. Buche dir gerne einen kostenfreien Beratungstermin, und wir schauen gemeinsam, welche Strategie zu deiner Situation als Grenzgänger am besten passt.
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FAQ
Ja, aber mit einer wichtigen Einschränkung. Du kannst neben deinem bestehenden Riester-Vertrag einen neuen Altersvorsorgevertrag abschließen. Gefördert werden allerdings höchstens zwei Verträge, und die staatliche Gesamtförderung verdoppelt sich nicht.
Außerdem kann mit dem Abschluss eines neuen Vertrags der Bestandsschutz deines Riester-Vertrags enden. Er wechselt dann in die neue Fördersystematik. Das alte und das neue Fördersystem mit jeweils eigenen Zulagen nebeneinander zu nutzen, geht also nicht.
Ja, das ist möglich. Bestimmte Durchführungsformen der betrieblichen Altersvorsorge, konkret Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds, lassen sich mit der Riester-Förderung kombinieren. Voraussetzung ist, dass die Beiträge aus versteuertem und sozialversicherungspflichtigem Nettoeinkommen geleistet werden.
Ob du die Riester-Förderung über den Arbeitgeber oder privat nutzt, macht für die Höhe der staatlichen Zulagen keinen Unterschied. Seit 2018 sind Leistungen aus einer betrieblichen Riester-Rente in der Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner beitragsfrei und damit privaten Riester-Verträgen gleichgestellt. Für Grenzgänger in der Schweiz spielt diese Kombination in der Regel keine Rolle, weil bereits die Förderberechtigung fehlt.
Ab dem 1. Januar 2027 können keine neuen Riester-Verträge nach altem Modell mehr abgeschlossen werden. Das Altersvorsorgedepot übernimmt diese Rolle für Neuverträge.
Für bestehende Riester-Verträge gilt: Sie laufen mit Bestandsschutz nach bisherigem Recht weiter. Schließt du einen neuen Altersvorsorgevertrag nach neuem Recht ab, kann dieser Bestandsschutz enden. Du kannst deinen Riester-Vertrag auch freiwillig auf die neue Fördersystematik umstellen, ohne bisherige Förderung zurückzahlen zu müssen. Außerdem ist es ab 2027 möglich, bestehendes Riester-Guthaben in ein Altersvorsorgedepot zu übertragen. Dabei können Wechselgebühren anfallen.
Wichtig: Bei einer förderschädlichen Kündigung oder Kapitalauszahlung außerhalb der Regeln fordert der Staat Zulagen und Steuerermäßigungen zurück und versteuert die Erträge nachträglich.







