Altersvorsorgedepot Laufzeit: Ein Überblick der Dauer
Wie lange du einzahlst, wann du Geld bekommst und was du wissen musst.
Das Altersvorsorgedepot kommt 2027
Ab dem 1. Januar 2027 kommt mit dem Altersvorsorgedepot ein neues, staatlich gefördertes Sparmodell für die private Rente. Doch gerade bei der Laufzeit tauchen viele Fragen auf. Wann beginnt die Einzahlung? Ab wann fließt das Geld? Und was gilt für dich als Grenzgänger? In diesem Beitrag erfährst du, welche Fristen und Zeiträume das Altersvorsorgedepot gesetzlich vorschreibt, welche Auszahlungsmodelle es gibt und worauf du bei der Planung achten solltest.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
Das Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027: Ab diesem Datum können Verträge abgeschlossen werden. Die Zulagen werden erst nach Ablauf des Beitragsjahres gutgeschrieben, die für 2027 also voraussichtlich 2028.
Keine gesetzliche Mindestlaufzeit für die Ansparphase: Wie lange du einzahlst, hängt von deinem Einstiegsalter und deinem Rentenbeginn ab. Je nach Startalter sind das zum Beispiel zwischen 17 und
43 Jahren.Die Auszahlungsphase beginnt zwischen 65 und 70: Innerhalb dieses Fensters entscheidest du selbst. Zu Beginn kannst du dir einmalig bis zu 30 % des Kapitals auszahlen lassen, ohne die Förderung zu verlieren.
Zwei Auszahlungsmodelle stehen zur Wahl: Entweder ein befristeter Auszahlungsplan, der mindestens bis zu deinem 85. Lebensjahr läuft, oder eine lebenslange Leibrente ohne festes Enddatum.
Eine vorzeitige Kündigung kostet die Förderung: Lässt du dir das Geld vor Beginn der Auszahlungsphase auszahlen, musst du Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.
Vererbbar, aber mit Förderabzug: Stirbst du, geht das Vermögen an deine Erben. Die Förderung wird dabei zurückgefordert, außer das Kapital wird auf den Vertrag deines Ehepartners übertragen.
Für Grenzgänger gilt eine wichtige Einschränkung: Angestellte Grenzgänger sind in der Regel nicht unmittelbar förderberechtigt, weil sie in die AHV statt in die deutsche Rentenversicherung einzahlen. Eine mittelbare Förderung über den Ehepartner ist möglich.

Was ist das Altersvorsorgedepot und wie sieht der Zeitrahmen aus?
Das Altersvorsorgedepot ist ein neues Produkt für die private Altersvorsorge. Im Gegensatz zur klassischen Riester-Rente verzichtet es auf Garantien und erlaubt dir, dein Geld renditeorientiert in Aktienfonds und ETFs zu investieren. Der Staat fördert deine Einzahlungen mit Zulagen und Steuervergünstigungen.
Der gesetzgeberische Weg dorthin ist abgeschlossen: Das Altersvorsorgereformgesetz vom 26. Mai 2026 ist im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit steht fest, dass das Altersvorsorgedepot ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden kann. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter und werden nicht automatisch umgestellt. Wer möchte, kann aber in das neue Förderrecht wechseln.
Wichtig zu wissen: Auch wenn du ab dem 1. Januar 2027 einen Vertrag eröffnen kannst, kommen die Zulagen nicht sofort. Sie werden erst nach Ablauf des Beitragsjahres beantragt und gutgeschrieben. Die Zulage für 2027 landet also voraussichtlich 2028 in deinem Depot.
(Quelle: recht.bund.de)
Wie lange musst du in der Ansparphase regelmäßig einzahlen?
Eine gesetzlich festgelegte Mindestdauer für die Ansparphase gibt es nicht. Wie lange du einzahlst, richtet sich schlicht danach, wann du mit dem Sparen beginnst und wann dein Renteneintritt geplant ist.
Um dir ein Gefühl für typische Zeiträume zu geben, zeigt die folgende Übersicht, wie unterschiedlich lang die Ansparphase je nach Lebenssituation ausfallen kann:
| Profil | Alter bei Start | Monatlicher Beitrag | Ungefähre Ansparphase |
| Berufseinsteiger | 24 Jahre | 150 € | ca. 43 Jahre |
| Angestellter mit Familie | 35 Jahre | 200 € | ca. 32 Jahre |
| Selbstständiger | 40 Jahre | 300 € | ca. 27 Jahre |
| Späteinsteiger | 50 Jahre | 150 € | ca. 17 Jahre |
Annahme: Beginn der Auszahlungsphase mit 67 Jahren.
Die Förderung ist an jährliche Eigenbeiträge gekoppelt, vorausgesetzt, du bist förderberechtigt (dazu mehr im Abschnitt für Grenzgänger). Wer die volle Grundzulage erhalten möchte, zahlt 1.800 € pro Jahr ein, also 150 € monatlich. Darauf gibt es 540 € Grundzulage im Jahr. Auch kleinere Beiträge werden gefördert, allerdings anteilig nach einer gestaffelten Förderlogik. Hast du Kinder, kommt pro Kind eine Kinderzulage hinzu: Für jeden eingezahlten Euro gibt es einen Euro dazu, bis maximal 300 € pro Kind und Jahr.
Einzahlen kannst du insgesamt bis zu 6.840 € pro Jahr. Gefördert wird davon aber nur der Eigenbeitrag bis
1.800 €.
Gibt es eine verbindliche Mindestlaufzeit für das Depot?
Für die Ansparphase selbst schreibt das Gesetz keine Mindestlaufzeit vor. Was gesetzlich geregelt ist, betrifft die Auszahlungsphase.
Wenn du dich für einen befristeten Auszahlungsplan entscheidest, muss dieser mindestens bis zu deinem vollendeten 85. Lebensjahr laufen. Das ist die gesetzliche Untergrenze. Du kannst die Laufzeit aber auch verlängern, zum Beispiel bis zum 95. Lebensjahr. In diesem Fall streckt sich die monatliche Auszahlung entsprechend.
Entscheidest du dich hingegen für die lebenslange Leibrente, gibt es kein festes Enddatum. Die Zahlungen laufen bis zu deinem Tod, unabhängig davon, wie alt du wirst.
Was die Kosten betrifft: Abschlusskosten müssen über die gesamte Vertragslaufzeit verteilt werden. Eine Zillmerung, also die vollständige Kostenerhebung in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss, ist beim Altersvorsorgedepot unzulässig. Einen detaillierten Überblick über die jährlichen Kosten des Altersvorsorgedepots findest du in unserem gesonderten Ratgeber.
Wann genau beginnt die Auszahlungsphase für deinen Ruhestand?
Der Gesetzgeber hat hier einen klaren Korridor festgelegt: Die Auszahlungsphase beginnt frühestens mit Vollendung deines 65. Lebensjahres und spätestens mit Vollendung deines 70. Lebensjahres. Innerhalb dieses Zeitfensters kannst du selbst entscheiden, wann du den Schalter umlegen möchtest.
Eine Ausnahme gilt, wenn du bereits vor deinem 65. Geburtstag eine gesetzliche Altersrente beziehst. Das kann der Fall sein bei einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, einer Alterssicherung für Landwirte oder einer Versorgung nach beamten- oder soldatenversorgungsrechtlichen Regelungen. In diesen Fällen darf die Auszahlungsphase auch früher beginnen.
Für die meisten Sparer gilt aber der reguläre Korridor zwischen 65 und 70. Wie früh oder spät du innerhalb dieses Fensters starten möchtest, hat direkten Einfluss auf die Höhe deiner monatlichen Auszahlungen: Je später du beginnst, desto mehr Kapital hat sich angesammelt und desto höher fällt die monatliche Auszahlung aus.
Als Grenzgänger lohnt sich hier ein Blick auf deine Schweizer Rente: Das AHV-Referenzalter liegt für Männer bei 65 Jahren, für Frauen steigt es derzeit schrittweise und ist ab 2028 ebenfalls einheitlich 65. Aufschieben lässt sich die AHV-Rente um bis zu fünf Jahre. Das Zeitfenster deckt sich also weitgehend mit dem des Altersvorsorgedepots, sodass du beide Auszahlungen aufeinander abstimmen kannst.
Wie lange dauert die Auszahlungsphase bei den verschiedenen Modellen?
Für die Auszahlungsphase hast du zwei Möglichkeiten. Beide sind gesetzlich anerkannt und staatlich gefördert. Zusätzlich darfst du dir zu Beginn der Auszahlungsphase einmalig bis zu 30 % deines angesparten Kapitals auf einen Schlag auszahlen lassen, ohne die Förderung zu verlieren. Der Rest fließt dann über eines der beiden Modelle.
Befristeter Auszahlungsplan
Beim Auszahlungsplan läuft die Zahlung für einen festgelegten Zeitraum. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindestlaufzeit bis zu deinem vollendeten 85. Lebensjahr. Wenn du also mit 67 in Rente gehst und den Auszahlungsplan wählst, läuft dieser mindestens 18 Jahre lang.
Du kannst die Laufzeit auch länger ansetzen, etwa bis zum 90. oder 95. Lebensjahr. Das verringert die monatliche Auszahlung, schützt dich aber besser davor, dein Kapital vorzeitig aufzubrauchen. Wichtig: Ist der Plan abgelaufen, endet die Auszahlung. Das angesparte Vermögen ist dann vollständig verzehrt.
Der Vorteil dieses Modells liegt in der Flexibilität. Stirbst du während der Laufzeit, ist der noch nicht ausgezahlte Rest vererbbar. Wie das genau geregelt ist, liest du weiter unten im Abschnitt zum Todesfall.
Lebenslange Leibrente
Die Leibrente bietet dir ein Leben lang eine monatliche Zahlung, unabhängig davon, wie alt du wirst. Ein festes Enddatum gibt es nicht. Damit bist du gegen das finanzielle Risiko eines besonders langen Lebens abgesichert. Im Gegenzug endet die Rente mit deinem Tod, das restliche Kapital wird nicht vererbt. Du kannst aber eine Rentengarantiezeit vereinbaren, in der die Rente im Todesfall an deine Hinterbliebenen weiterläuft.
Beide Modelle haben ihre Berechtigung. Welches für dich besser passt, hängt von deiner persönlichen Situation, deiner Gesundheit und deinen familiären Verhältnissen ab. Das lässt sich nicht pauschal beantworten.
Welche Ausnahmen gelten für einen vorzeitigen Abbruch der Altersvorsorgedepot Laufzeit?
Das Altersvorsorgedepot ist als langfristiges Vorsorgeprodukt konzipiert. Kündigen kannst du es zwar auch vor Beginn der Auszahlungsphase, das gilt dann aber als sogenannte schädliche Verwendung: Die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile musst du in diesem Fall zurückzahlen.
Förderunschädlich ist dagegen ein früherer Beginn der Auszahlungsphase, wenn du bereits vor deinem 65. Geburtstag eine gesetzliche Altersrente beziehst. Auch die einmalige Entnahme von bis zu 30 % zu Beginn der Auszahlungsphase kostet dich keine Förderung.
Wenn du das Geld vor dem regulären Rentenbeginn brauchen könntest, solltest du das vor Vertragsabschluss genau durchrechnen. Buche dir dafür gerne einen kostenfreien Beratungstermin.
Was gilt beim Altersvorsorgedepot für Grenzgänger in der Schweiz?
Das Altersvorsorgedepot ist ein deutsches Förderinstrument, und genau hier liegt für dich als Grenzgänger der entscheidende Punkt. Die Laufzeitregeln, also Auszahlungsbeginn zwischen 65 und 70 und Auszahlungsplan bis mindestens 85, gelten für alle Verträge gleich. Die staatliche Förderung hängt aber nicht an deiner deutschen Steuerpflicht, sondern daran, ob du in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert bist. Als angestellter Grenzgänger zahlst du in die AHV ein und bist deshalb in der Regel nicht unmittelbar förderberechtigt. Einen umfassenden Überblick dazu findest du in unserem Ratgeber zum Altersvorsorgedepot für Grenzgänger.
Eine Ausnahme kann über deine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft bestehen: Ist dein Partner oder deine Partnerin in Deutschland förderberechtigt, kannst du mittelbar Zulagen erhalten, wenn du selbst mindestens 120 € im Jahr einzahlst.
Hinzu kommt der Gesamtkontext deiner Altersvorsorge. Mit AHV und Pensionskasse hast du bereits Ansprüche aus der Schweiz, dazu eventuell deutsche Rentenanwartschaften aus früheren Jahren. Ob und in welcher Form ein Altersvorsorgedepot für dich sinnvoll ist, hängt von deiner gesamten Situation ab. Für eine Einschätzung stehe ich gerne zur Verfügung. Vereinbare einfach einen kostenfreien Beratungstermin.
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Gerne berate ich dich persönlich in einem 30-Minütigen Online-Termin, um alle deine Fragen zu klären und dich als Grenzgänger rundum optimal aufzustellen.



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Kannst du die Dauer der Einzahlungen nachträglich flexibel anpassen?
Da das Altersvorsorgedepot erst ab dem 1. Januar 2027 verfügbar ist, liegen noch keine Erfahrungen aus der Praxis vor. Einige Rechte sind aber gesetzlich festgelegt: Du kannst deinen Vertrag ruhen lassen, also die Einzahlungen pausieren, ohne ihn zu kündigen. Außerdem kannst du zu einem anderen Anbieter wechseln.
Was die gesetzliche Förderlogik betrifft, gilt: Die staatliche Zulage knüpft an deinen jährlichen Eigenbeitrag an. Zahlst du weniger ein als die maximalen 1.800 € pro Jahr, fällt auch die Zulage geringer aus. Wenn du in einem Jahr gar nichts einzahlst, entfällt die Förderung für dieses Jahr.
Wie flexibel du die Beitragshöhe darüber hinaus anpassen kannst, etwa durch Aufstocken oder Reduzieren, regeln die Vertragsbedingungen des jeweiligen Anbieters.
Was geschieht bei einem Todesfall während der vereinbarten Laufzeit?
Grundsätzlich ist dein Altersvorsorgedepot vererbbar, sowohl in der Anspar- als auch in der Auszahlungsphase. Erben deine Kinder oder andere Personen das Vermögen, wird die erhaltene Förderung allerdings vorher abgezogen. Ohne diesen Abzug geht es nur, wenn das Vermögen auf einen Altersvorsorgevertrag deines überlebenden Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners übertragen wird.
In der Auszahlungsphase kommt es auf das gewählte Modell an. Beim befristeten Auszahlungsplan gelten diese Regeln für den noch nicht ausgezahlten Rest. Bei der lebenslangen Leibrente enden die Zahlungen dagegen mit deinem Tod, es sei denn, du hast eine Rentengarantiezeit vereinbart. Dann läuft die Rente bis zu deren Ende an deine Hinterbliebenen weiter.
Welches Modell besser zu dir passt, hängt davon ab, wie wichtig dir die Absicherung deiner Angehörigen im Vergleich zur lebenslangen Zahlung ist.
Fazit: Das Altersvorsorgedepot bietet Spielraum bei der Laufzeit
Das Altersvorsorgedepot ist ab dem 1. Januar 2027 ein reales Angebot für alle, die renditeorientiert für den Ruhestand sparen möchten. Die Laufzeit ist dabei kein starres Korsett: Wie lange du einzahlst, hängt von deinem Einstiegsalter ab. Wann du mit der Auszahlung beginnst, kannst du innerhalb des gesetzlichen Fensters zwischen 65 und 70 selbst steuern. Und auch beim Auszahlungsmodell hast du die Wahl: Leibrente oder befristeter Plan, auf Wunsch kombiniert mit einer Einmalentnahme von bis zu 30 %.
Gerade als Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz solltest du das Altersvorsorgedepot aber nicht isoliert betrachten. Als Angestellter bist du in der Regel nicht unmittelbar förderberechtigt, weil du in die AHV einzahlst. Und auch sonst ist das Depot nur ein Baustein deiner Gesamtvorsorge. Wie er mit AHV, Pensionskasse, deiner Steuersituation und deinem persönlichen Zeitplan zusammenspielt, lässt sich nur individuell beurteilen.
Wenn du wissen möchtest, ob und wie das Altersvorsorgedepot für dich als Grenzgänger sinnvoll ist, vereinbare gerne einen kostenfreien und unverbindlichen Beratungstermin mit mir. Wir schauen uns deine Situation gemeinsam an und finden heraus, welcher Weg für dich am meisten Sinn ergibt.
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FAQ
Regulär nicht vor dem vollendeten 65. Lebensjahr. Eine Ausnahme besteht, wenn du bereits vor deinem 65. Geburtstag eine gesetzliche Altersrente beziehst, zum Beispiel wegen einer langen Erwerbsbiografie oder einer Schwerbehinderung. Dann kann die Auszahlungsphase mit dem tatsächlichen Rentenbeginn starten. Kündigen kannst du den Vertrag zwar auch früher, dann musst du aber die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.
Ja, aber sie ist teuer. Eine Kündigung vor Beginn der Auszahlungsphase gilt als schädliche Verwendung: Du bekommst dein Kapital ausgezahlt, musst aber die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Als Alternative kannst du den Vertrag ruhen lassen, also die Einzahlungen pausieren, oder zu einem anderen Anbieter wechseln. Förderunschädlich ist außerdem die einmalige Entnahme von bis zu 30 % zu Beginn der Auszahlungsphase. Wenn du das Geld vor dem regulären Rentenbeginn brauchen könntest, sprich das am besten vorab im Beratungsgespräch an.
In der Ansparphase fallen auf Kursgewinne und Erträge keine Steuern an. Besteuert wird erst die Auszahlung, und zwar je nach Herkunft des Geldes unterschiedlich. Was aus geförderten Beiträgen, Zulagen und den Erträgen darauf stammt, versteuerst du voll mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz. Für Beiträge oberhalb der geförderten 1.800 € gelten günstigere Regeln: Bei einer Leibrente wird nur der Ertragsanteil besteuert, beim Auszahlungsplan nur der Gewinn, und davon nur die Hälfte, wenn du bei der Auszahlung mindestens 62 Jahre alt bist und der Vertrag mindestens zwölf Jahre lief.
Du eröffnest ab dem 1. Januar 2027 einen zertifizierten Vertrag bei einem Anbieter deiner Wahl und zahlst regelmäßig Beiträge ein. Bist du förderberechtigt, unterstützt dich der Staat mit einer gestaffelten Grundzulage:
Auf die ersten 360 € Eigenbeitrag im Jahr erhältst du 50 Cent Förderung je eingezahltem Euro.
Auf Einzahlungen zwischen 361 € und 1.800 € pro Jahr gibt es 25 Cent je Euro.
Die maximale Grundzulage liegt bei 540 € jährlich, wenn du 1.800 € im Jahr einzahlst, also 150 € im Monat.
Hast du Kinder, gibt es zusätzlich eine Kinderzulage von einem Euro je eingezahltem Euro, maximal
300 € pro Kind und Jahr. Junge Sparer unter 25 Jahren erhalten außerdem einen Berufseinsteigerbonus von 200 €. Ehepartner ohne eigene Förderberechtigung können über den förderberechtigten Partner mittelbar Zulagen bekommen. Das angesparte Kapital wird in Aktienfonds oder ETFs investiert und soll langfristig eine marktübliche Rendite erwirtschaften.







