Altersvorsorgedepot für Geringverdiener: Lohnt sich das?
Ab 2027 ersetzt das neue Altersvorsorgedepot die Riester-Rente und fördert auch kleine Sparbeträge.
Vorsorge neu gedacht ab 2027
Die private Altersvorsorge in Deutschland bekommt ab 2027 ein neues Gesicht. Mit dem Altersvorsorgedepot führt der Staat ein kapitalmarktorientiertes Vorsorgeprodukt ein, das auch Menschen mit kleinem Einkommen zugänglich sein soll. Schon ab 10 € im Monat kannst du staatliche Zulagen erhalten. In diesem Beitrag erfährst du, wie das neue Modell funktioniert, welche Förderungen dir zustehen, was in der Grundsicherung gilt und ob das Altersvorsorgedepot auch für dich als Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz relevant ist.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
Ab 2027 ersetzt das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente für Neuabschlüsse: Das neue, staatlich geförderte Depot ist kapitalmarktorientiert und verzichtet auf Garantien zugunsten höherer Renditechancen.
Schon ab 10 € im Monat gibt es staatliche Förderung: Der Mindestbeitrag liegt bei 120 € pro Jahr. Das macht das Modell besonders attraktiv für Geringverdiener.
Die staatliche Grundzulage beträgt bis zu 540 € pro Jahr: Für die ersten 360 € Eigenbeitrag zahlt der Staat 50 %, für weitere Einzahlungen bis 1.800 € noch 25 %.
Familien profitieren besonders: Pro Kind und Jahr gibt es 300 € Kinderzulage, bereits ab einem Eigenbeitrag von 25 € im Monat.
Wer vor dem 25. Geburtstag startet, erhält 200 € Bonus: Der einmalige Berufseinsteigerbonus macht den frühen Einstieg noch attraktiver.
Geförderte Altersvorsorge ist in der Grundsicherung geschützt: Seit Juli 2026 gilt statt des Bürgergelds das Grundsicherungsgeld mit einem altersabhängigen Schonvermögen. Staatlich geförderte Altersvorsorge wie die Riester-Rente wird dabei nicht als Vermögen angerechnet.
Als angestellter Grenzgänger bist du 2027 nicht unmittelbar förderberechtigt: Du zahlst in die AHV statt in die deutsche Rentenversicherung. Zulagen kannst du aber zum Beispiel mittelbar über deinen Ehepartner oder über selbstständige Einkünfte erhalten.
Das Depot ist kein risikofreies Produkt: Es gibt keine Beitragsgarantie. Wer investiert, nimmt Schwankungen am Aktienmarkt in Kauf.

Was genau ist das neue Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot zur privaten Altersvorsorge. Anders als klassische Versicherungsprodukte verzichtet es bewusst auf Garantien. Stattdessen soll das eingezahlte Kapital renditeorientiert am Kapitalmarkt investiert werden, zum Beispiel in ETFs, Aktienfonds oder Rentenfonds.
Der Staat fördert die Einzahlungen durch Zulagen und steuerliche Vorteile. Kapitalerträge werden in der Ansparphase nicht laufend besteuert. Das macht das Depot attraktiver als ein normales Wertpapierdepot ohne staatliche Unterstützung.
Ab dem 1. Januar 2027 können Banken, Lebensversicherer, Fondsgesellschaften, Depotanbieter und Neobroker entsprechende Produkte anbieten. Jeder Anbieter muss außerdem ein Standardprodukt anbieten, das „Standarddepot Altersvorsorge“, entweder ein eigenes oder das eines kooperierenden Anbieters. Für dieses Standardprodukt sind die Effektivkosten auf 1,0 % pro Jahr begrenzt (Quelle: bundesfinanzministerium.de).
Pro Person sind zwei förderfähige Altersvorsorgeverträge erlaubt. In jeden Vertrag können bis zu 6.840 € jährlich eingezahlt werden, staatlich gefördert werden jedoch nur Einzahlungen bis 1.800 € pro Jahr.
Der Bundestag hat die Reform am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu (Quelle: bundesregierung.de).
Warum ist das Altersvorsorgedepot für Geringverdiener so attraktiv?
Der entscheidende Punkt ist die Förderlogik. Die staatliche Grundzulage ist einkommensunabhängig. Es spielt keine Rolle, wie viel du verdienst. Entscheidend ist nur, wie viel du einzahlst.
Das funktioniert in zwei Stufen:
Für Einzahlungen bis 360 € pro Jahr zahlt der Staat 50 %, also 0,50 € pro eingezahltem Euro.
Für Einzahlungen zwischen 360 € und 1.800 € pro Jahr zahlt der Staat 25 %, also 0,25 € pro Euro.
Die maximale Grundzulage beträgt 540 € pro Jahr.
Wer also 30 € im Monat anspart (360 € im Jahr), erhält automatisch 180 € staatliche Zulage dazu. Das entspricht einer Förderquote von 50 %. Für Geringverdiener, die keine großen Summen auf die Seite legen können, ist das ein erheblicher Vorteil.
Dazu kommen Kinderzulagen und ein Berufseinsteigerbonus, auf die ich in den folgenden Abschnitten genauer eingehe. Außerdem soll das Standardprodukt mit seinem Kostenlimit von 1,0 % pro Jahr besonders einfach und günstig zugänglich sein. Das senkt die Hürde für Menschen, die bisher keine Erfahrung mit Kapitalanlagen haben.
Ein weiterer Vorteil: Nicht nur Arbeitnehmer profitieren. Auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende können künftig staatliche Förderung erhalten. Bisher war das bei der Riester-Rente nicht möglich (Quelle: deutsche-rentenversicherung.de).
Wie hoch ist der monatliche Mindestbeitrag für die staatlichen Zulagen?
Der Mindestbeitrag ist bewusst niedrig angesetzt. Du musst mindestens 120 € pro Jahr einzahlen, das entspricht 10 € pro Monat. Erst ab diesem Betrag hast du Anspruch auf die staatlichen Zulagen.
Das ist ein wichtiger Unterschied zur alten Riester-Rente, bei der der Eigenbeitrag an das Einkommen gekoppelt war. Beim neuen Altersvorsorgedepot reicht ein einheitlicher Mindestbetrag unabhängig vom Verdienst.
Wenn du Kinder hast, lohnt sich schon ein etwas höherer Beitrag. Die volle Kinderzulage von 300 € pro Kind und Jahr erhältst du bereits ab einem Eigenbeitrag von 25 € im Monat. Das macht den Unterschied, vor allem für Familien mit mehreren Kindern.
Welche staatlichen Förderungen können Geringverdiener für ihre Rente erwarten?
Das neue Altersvorsorgedepot bündelt mehrere Förderinstrumente. Hier ein Überblick:
| Förderung | Betrag | Bedingung |
| Grundzulage (Stufe 1) | 50 % der Einzahlung, max. 180 € | Einzahlung bis 360 € pro Jahr |
| Grundzulage (Stufe 2) | 25 % der Einzahlung, max. 360 € | Einzahlung 360 € bis 1.800 € pro Jahr |
| Maximale Grundzulage | 540 € pro Jahr | Einzahlung von 1.800 € pro Jahr |
| Kinderzulage | 300 € pro Kind/Jahr | Ab 25 € Eigenbeitrag pro Monat |
| Berufseinsteigerbonus | 200 € einmalig | Vertragsabschluss vor dem 25. Geburtstag |
(Quelle: bundesfinanzministerium.de)
Neben den Zulagen gibt es noch einen steuerlichen Vorteil: Dividenden und Kursgewinne werden in der Ansparphase nicht laufend besteuert. Steuern fallen erst in der Auszahlungsphase an, dann mit deinem persönlichen Steuersatz.
Für Geringverdiener ist besonders die zweistufige Grundzulage interessant. Schon wer nur 30 € im Monat anspart, erhält auf diesen Betrag eine staatliche Förderung von 50 %. Das ist ein deutlicher Hebel, gerade wenn das eigene Budget knapp ist.
Wichtig zu wissen: Die staatliche Zulagenförderung ist auf Einzahlungen von maximal 1.800 € pro Jahr begrenzt. Einzahlungen darüber hinaus sind möglich, werden aber nicht zusätzlich über die Grundzulage gefördert.
Ist das angesparte Geld bei Arbeitslosigkeit oder in der Grundsicherung geschützt?
Seit dem 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld Grundsicherungsgeld, und die Vermögensregeln sind strenger geworden. Die frühere Karenzzeit von zwölf Monaten gibt es nicht mehr. Dein Vermögen wird ab dem ersten Tag des Leistungsbezugs geprüft. Geschützt bleibt ein Freibetrag, der vom Alter abhängt:
| Alter | Freibetrag pro Person |
| bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres | 5.000 € |
| ab dem 31. Lebensjahr | 10.000 € |
| ab dem 41. Lebensjahr | 12.500 € |
| ab dem 51. Lebensjahr | 20.000 € |
(Quelle: gesetze-im-internet.de)
Für die Altersvorsorge gilt eine wichtige Ausnahme: Formen der Altersvorsorge, die nach Bundesrecht ausdrücklich als Altersvorsorge gefördert werden, zählen nicht als anrechenbares Vermögen. Das betrifft zum Beispiel die Riester-Rente. Da auch das Altersvorsorgedepot staatlich gefördert wird, spricht viel dafür, dass es ebenso geschützt ist.
Als Grenzgänger gilt für dich außerdem eine Besonderheit: Verlierst du deine Stelle in der Schweiz, bekommst du Arbeitslosengeld in der Regel nicht aus der Schweiz, sondern von der Agentur für Arbeit an deinem deutschen Wohnort (Quelle: arbeit.swiss).
Wie dein Depot in deiner konkreten Situation behandelt wird, klären wir gerne gemeinsam. Vereinbare dafür einen kostenfreien Beratungstermin.
Wie profitierst du als Grenzgänger in der Schweiz von diesem Vorsorgemodell?
Als Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz ist deine Vorsorgesituation von Anfang an komplexer als für reine Deutschland-Rentner. Du bist gleichzeitig in mehreren Systemen versichert, und das hat direkte Auswirkungen darauf, wie sinnvoll ein zusätzliches Vorsorgeprodukt wie das Altersvorsorgedepot für dich ist.
Dein Vorsorgebild als Grenzgänger
Wer in der Schweiz arbeitet und in Deutschland wohnt, zahlt in die Schweizer Sozialversicherung ein. Deine Altersvorsorge in der Schweiz stützt sich dabei auf zwei Säulen:
Die erste Säule ist die AHV, die staatliche Alters- und Hinterlassenenversicherung. Zusammen mit IV und EO beträgt der Beitragssatz 10,6 %, den du und dein Arbeitgeber je zur Hälfte tragt (Quelle: ahv-iv.ch). Die maximale AHV-Rente erhältst du ab einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von 90.720 CHF und einer vollständigen Beitragsdauer (Quelle: ahv-iv.ch).
Die zweite Säule ist die Pensionskasse, die betriebliche Altersvorsorge in der Schweiz. Für 2026 gilt eine Eintrittsschwelle von 22.680 CHF, ein Koordinationsabzug von 26.460 CHF und ein oberer Grenzbetrag von 90.720 CHF (Quelle: sozialversicherungen.admin.ch). Beendest du deine Tätigkeit in der Schweiz, kannst du dir den obligatorischen Teil deines Guthabens nicht bar auszahlen lassen, solange du in Deutschland oder einem anderen EU- bzw. EFTA-Staat obligatorisch rentenversichert bist. Er bleibt dann auf einem Freizügigkeitskonto und kann frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter ausgezahlt werden. Nur den überobligatorischen Teil kannst du dir vorher auszahlen lassen (Quelle: fedlex.admin.ch).
Wichtig zu wissen: Deine AHV-Jahre werden nicht in deutsche Rentenpunkte umgerechnet. Jedes Land zahlt später seine eigene Rente für die Zeiten, in denen du dort versichert warst. Deine Schweizer Versicherungszeiten zählen aber mit, wenn es darum geht, ob du in Deutschland die Mindestversicherungszeit für eine Rente erfüllst (Quelle: deutsche-rentenversicherung.de).
Warum das Altersvorsorgedepot für dich trotzdem ein Thema ist
AHV und Pensionskasse ersetzen zusammen meist nicht dein volles Arbeitseinkommen. Ein Altersvorsorgedepot auf deutscher Seite kann diese Lücke verkleinern. Einen Haken gibt es allerdings: Unmittelbar förderberechtigt ist vor allem, wer in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Als angestellter Grenzgänger zahlst du in die AHV und bist deshalb 2027 nach aktuellem Stand nicht unmittelbar förderberechtigt. Für die Riester-Rente hat der Bundesfinanzhof das bereits so entschieden (bundesfinanzhof.de).
Trotzdem kannst du auf anderen Wegen von den Zulagen profitieren. Ist dein Ehepartner unmittelbar förderberechtigt, etwa durch eine Teilzeitstelle in Deutschland, kannst du mittelbar Zulagen erhalten. Gerade in Grenzgänger-Familien, in denen ein Partner in Deutschland in Teilzeit arbeitet, ist das ein interessanter Hebel, denn schon kleine Beiträge werden mit bis zu 50 % gefördert. Auch selbstständige Einkünfte können ab 2027 eine Förderberechtigung begründen. Für Beschäftigte in ausländischen Rentensystemen ist zudem eine eigene Regelung ab 2028 im Gespräch, deren Anwendung auf die Schweiz aber noch nicht abschließend geklärt ist. Schließe deshalb keinen Vertrag in der Erwartung von Zulagen ab, bevor deine Förderberechtigung geklärt ist.
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Ist das neue Modell besser als die klassische Riester-Rente?
Ein direkter Vergleich lohnt sich, denn das neue Altersvorsorgedepot unterscheidet sich in einigen entscheidenden Punkten von der alten Riester-Rente.
Die wichtigsten Unterschiede im Überblick
Die bisherige Riester-Rente hatte eine starre Grundzulage von 175 € pro Jahr. Das neue Modell ersetzt diese durch eine proportionale Förderung: Jeder eingezahlte Euro wird anteilig staatlich bezuschusst, bis zu einer maximalen Grundzulage von 540 € pro Jahr. Wer also mehr einzahlt, bekommt auch mehr Förderung.
Dazu kommt die Erweiterung des förderberechtigten Personenkreises. Während die Riester-Rente im Wesentlichen auf Arbeitnehmer ausgerichtet war, profitieren künftig auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende.
Ein weiterer Unterschied ist die Produktstruktur. Beim neuen Modell gibt es drei Varianten:
Produkte mit 100 % Beitragsgarantie für sicherheitsorientierte Sparer
Produkte mit 80 % Garantie als Kompromisslösung
Das Altersvorsorgedepot ohne Garantien für renditeorientierte Anleger
Gerade das Depot ohne Garantien ermöglicht eine stärkere Investition am Kapitalmarkt, was langfristig höhere Renditen bedeuten kann, aber auch mehr Risiko mitbringt.
Neue Riester-Verträge nach altem Modell können ab 2027 nicht mehr abgeschlossen werden. Bestehende Verträge laufen weiter. Du musst also nichts überstürzen, wenn du bereits einen Riester-Vertrag hast.
Welche Risiken bringt die Investition am Aktienmarkt für dich mit?
Das Altersvorsorgedepot ist ausdrücklich als chancen- und renditeorientiertes Produkt konzipiert. Das bedeutet: Es gibt keine Garantie, dass du am Ende der Ansparphase mindestens das zurückbekommst, was du eingezahlt hast.
Das Standardprodukt sieht eine breit gestreute Anlage in einen Aktien- und einen Rentenfonds vor. Breit gestreut bedeutet: Das Risiko wird auf viele verschiedene Unternehmen und Märkte verteilt. Das senkt das Verlustrisiko im Vergleich zu einer Einzelaktie erheblich, eliminiert es aber nicht.
Kursschwankungen gehören bei einer Kapitalmarktanlage dazu. Wer kurz vor dem Rentenalter steht und dann einen starken Kursrückgang erlebt, hat unter Umständen weniger zur Verfügung als erwartet. Das ist ein Risiko, das du kennen und einkalkulieren solltest.
Gleichzeitig zeigt die historische Entwicklung breiter Aktienmärkte, dass über lange Zeiträume von 20, 30 oder mehr Jahren in der Regel positive Renditen entstehen. Je früher du anfängst, desto mehr Zeit hat das investierte Kapital, um zu wachsen und eventuelle Schwankungen auszugleichen.
Die Kostengrenze von 1,0 % Effektivkosten gilt übrigens nur für das Standarddepot, nicht für alle möglichen Produktvarianten auf dem Markt. Das ist ein wichtiger Punkt, den du beim Vergleich verschiedener Anbieter im Blick behalten solltest.
Wie eröffnest du im Jahr 2027 ein gefördertes Depot für dein Alter?
Das Altersvorsorgedepot ist ab dem 1. Januar 2027 verfügbar. Ab dann können verschiedene Anbieter entsprechende Produkte auf den Markt bringen: Banken, Lebensversicherer, Fondsgesellschaften, Depotanbieter und Neobroker. Jeder Anbieter muss außerdem ein Standardprodukt mit gedeckelten Kosten anbieten.
Förderberechtigt bist du grundsätzlich, wenn du in der deutschen Rentenversicherung pflichtversichert bist. Ab 2027 gehören auch Beamte, Selbstständige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit sowie Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke dazu. Als angestellter Grenzgänger mit AHV-Pflicht gilt das für dich 2027 noch nicht unmittelbar.
Die wichtigsten Eckdaten für 2027
| Merkmal | Details |
| Startdatum | 1. Januar 2027 |
| Mindestbeitrag | 120 € pro Jahr (10 € pro Monat) |
| Maximaler Jahresbeitrag pro Vertrag | 6.840 € |
| Geförderte Einzahlungen | Bis 1.800 € pro Jahr |
| Verträge pro Person | Maximal 2 |
| Maximale Grundzulage | 540 € pro Jahr |
| Kostendeckel (Standarddepot) | 1,0 % Effektivkosten pro Jahr |
Bevor du im Jahr 2027 einfach das erstbeste Depot eröffnest, lohnt sich ein genauer Blick auf die verschiedenen Produktvarianten. Die Angebote werden sich in Kosten, Anlagestrategie und Flexibilität unterscheiden. Welches Produkt zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, zum Beispiel von deinem Alter, deinem Einkommen, deiner Risikobereitschaft und davon, ob du bereits andere Vorsorgebausteine hast.
Fazit: Altersvorsorgedepot lohnt sich, besonders für Familien und Berufseinsteiger
Das neue Altersvorsorgedepot bietet insbesondere Geringverdienern eine echte Chance. Die staatliche Förderung von bis zu 50 % auf die ersten eingezahlten Euro macht das Modell schon bei kleinen monatlichen Beträgen attraktiv. Familien profitieren zusätzlich durch die Kinderzulage von 300 € pro Kind und Jahr, Berufseinsteiger durch den einmaligen Bonus von 200 €.
Gleichzeitig ist das Depot kein Allheilmittel. Der Verzicht auf Garantien bedeutet, dass du Schwankungen am Aktienmarkt akzeptieren musst. Und gerade als Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz ist deine Vorsorgesituation ohnehin vielschichtig: AHV, Pensionskasse und gegebenenfalls Ansprüche aus früheren Beschäftigungen in Deutschland greifen ineinander. Dazu kommt: Als angestellter Grenzgänger bist du 2027 nicht unmittelbar förderberechtigt. Ob du über deinen Partner oder eine selbstständige Tätigkeit trotzdem Zulagen bekommst, solltest du vor dem Abschluss klären.
Ob das Altersvorsorgedepot für dich persönlich die richtige Ergänzung ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Das hängt von vielen Faktoren ab: deinem Einkommen, deiner Vorsorgesituation in der Schweiz, deinen Zielen im Alter und deiner Risikobereitschaft.
Ich helfe dir dabei, das einzuordnen. Buche dir gerne einen kostenfreien und unverbindlichen Beratungstermin, damit wir gemeinsam schauen, wie das neue Depot in deine Gesamtstrategie passt.
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FAQ
Einen explizit so benannten „Geringverdienerbonus“ gibt es beim Altersvorsorgedepot nicht. Die Förderung funktioniert aber so, dass Geringverdiener besonders profitieren. Die staatliche Grundzulage ist einkommensunabhängig und richtet sich ausschließlich nach der Höhe deiner Einzahlungen. Das bedeutet: Wer wenig verdient und trotzdem regelmäßig spart, erhält dieselbe prozentuale Förderung wie jemand mit hohem Einkommen. Bei den ersten 360 € Jahresbeitrag sind das 50 %. Für viele Geringverdiener ist das der wirksamste staatliche Förderhebel, den das Modell bietet.
Förderberechtigt sind Pflichtversicherte der deutschen Rentenversicherung, Beamte und ab 2027 auch Selbstständige. Als angestellter Grenzgänger in der Schweiz bist du 2027 nicht unmittelbar förderberechtigt, weil du in die AHV einzahlst. Eine mittelbare Förderung über deinen Ehepartner ist aber möglich. Besonders attraktiv ist das Modell für Familien mit Kindern, die durch die Kinderzulage von 300 € pro Kind und Jahr stark gefördert werden. Auch junge Sparer profitieren durch den einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 €, sofern sie vor dem 25. Geburtstag starten. Pro Person sind maximal zwei förderfähige Verträge erlaubt.
Ja, das Depot ist auch für Gutverdiener nutzbar. Die staatliche Grundzulage ist einkommensunabhängig, das heißt, jeder erhält bei gleichen Einzahlungen dieselbe Förderung. Förderfähig sind Einzahlungen bis 1.800 € pro Jahr. Wer mehr investieren möchte, kann bis zu 6.840 € pro Vertrag und Jahr einzahlen, der darüber hinausgehende Betrag wird jedoch nicht über die Grundzulage gefördert. Da pro Person zwei Verträge erlaubt sind, ist eine jährliche Gesamteinzahlung von bis zu 13.680 € möglich. Für Gutverdiener spielt die steuerliche Behandlung in der Auszahlungsphase eine zusätzliche Rolle. Wie das konkret für dich aussieht, lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären.
Der zentrale Nachteil ist der Verzicht auf Garantien. Es gibt keine Sicherheit, dass du zum Rentenbeginn mindestens deine eingezahlten Beiträge zurückerhältst. Das Guthaben wird überwiegend am Aktienmarkt investiert und unterliegt damit Kursschwankungen. Gerade wer kurz vor dem Rentenalter steht, trägt ein höheres Timing-Risiko. Außerdem gilt die Kostengrenze von 1,0 % Effektivkosten pro Jahr nur für das Standarddepot, nicht für alle Produktvarianten auf dem Markt. Wer ein anderes Produkt wählt, sollte die Kosten genau vergleichen. Einzelheiten der praktischen Umsetzung, etwa bei den Anbietern und Produkten, werden sich erst ab 2027 zeigen.








