Altersvorsorgedepot und betriebliche Altersvorsorge für Sparer
Zwei Wege zur Rente: Was du über Depot und Betriebsrente wissen musst.
Was steckt hinter beiden Modellen?
Für deine Altersvorsorge gibt es heute mehr Optionen als je zuvor. Ab 2027 kommt mit dem Altersvorsorgedepot ein komplett neues, staatlich gefördertes Instrument auf den Markt. Gleichzeitig bleibt die betriebliche Altersvorsorge ein bewährter Weg, um über deinen Arbeitgeber für das Alter vorzusorgen. Wer gut plant, kann beide Wege clever miteinander kombinieren. In diesem Beitrag erfährst du, wie beide Modelle funktionieren, wo die Unterschiede liegen, was speziell für Grenzgänger in der Schweiz gilt und wie du die beste Strategie für deinen Ruhestand entwickelst.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
Das Altersvorsorgedepot startet 2027 als neues Vorsorgemodell: Ab dem 1. Januar 2027 ersetzt es die Riester-Rente für Neuverträge und ermöglicht eine staatlich geförderte Anlage in ETFs und Fonds ohne verpflichtende Beitragsgarantie.
Die staatliche Förderung ist attraktiv, aber an Voraussetzungen geknüpft: Förderberechtigte erhalten eine Grundzulage von bis zu 540 € pro Jahr. Einzahlen kannst du bis zu 6.840 € jährlich, gefördert werden davon Eigenbeiträge bis 1.800 €.
Die betriebliche Altersvorsorge bietet einen Arbeitgeberzuschuss: Bei Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds muss dein Arbeitgeber 15 % des umgewandelten Betrags zuschießen, soweit er dadurch Sozialversicherungsbeiträge spart. Beim Altersvorsorgedepot gibt es keinen Arbeitgeberzuschuss.
Beide Modelle nutzen die nachgelagerte Besteuerung: Beiträge sind in der Ansparphase steuerlich begünstigt. Die Auszahlungen werden im Ruhestand mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert.
Für Grenzgänger in der Schweiz gelten Sonderregeln: Wer ausschließlich in der Schweiz arbeitet, ist in der Regel nicht in der deutschen Rentenversicherung pflichtversichert und damit für das Altersvorsorgedepot nicht unmittelbar förderberechtigt. Eine steuerlich geförderte deutsche Direktversicherung ist dagegen auch über einen Schweizer Arbeitgeber möglich, allerdings ohne gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss und ohne Ersparnis bei den Sozialabgaben.
Beide Wege lassen sich grundsätzlich kombinieren: Altersvorsorgedepot und betriebliche Altersvorsorge haben unabhängige Fördermechanismen. Für Grenzgänger kommt es darauf an, welche Bausteine im Einzelfall überhaupt zugänglich sind.

Was steckt hinter beiden Modellen?
Für deine Altersvorsorge gibt es heute mehr Optionen als je zuvor. Ab 2027 kommt mit dem Altersvorsorgedepot ein komplett neues, staatlich gefördertes Instrument auf den Markt. Gleichzeitig bleibt die betriebliche Altersvorsorge ein bewährter Weg, um über deinen Arbeitgeber für das Alter vorzusorgen. Wer gut plant, kann beide Wege clever miteinander kombinieren. In diesem Beitrag erfährst du, wie beide Modelle funktionieren, wo die Unterschiede liegen, was speziell für Grenzgänger in der Schweiz gilt und wie du die beste Strategie für deinen Ruhestand entwickelst.
Was ist das Altersvorsorgedepot und wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge?
Das Altersvorsorgedepot
Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot, über das du direkt in Fonds und ETFs investierst. Es gehört zur privaten Altersvorsorge und du schließt es eigenständig mit einem Anbieter ab. Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und Neobroker dieses Produkt anbieten. Gleichzeitig werden Riester-Verträge für Neuverträge abgelöst. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter, neue können ab 2027 nicht mehr abgeschlossen werden.
Der entscheidende Unterschied zu klassischen Altersvorsorgeprodukten: Du kannst vollständig auf Beitragsgarantien verzichten. Das erhöht das Risiko, öffnet aber gleichzeitig die Tür für deutlich höhere Renditen durch breit gestreute Aktienanlagen. Neben dem Depot ohne Garantie bleiben auch Garantieprodukte mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie zertifizierungsfähig.
Folgende Eckdaten gelten für das neue Depot:
Maximale Einzahlung: 6.840 € pro Jahr
Förderfähiger Höchstbetrag: 1.800 € Eigenbeitrag pro Jahr
Mindesteigenbeitrag für die Förderung: 120 € pro Jahr
Berufseinsteiger-Bonus: einmalig 200 € für Personen unter 25 Jahren
Kostendeckel: gesetzlich begrenzte Effektivkosten von maximal 1,0 % pro Jahr für das Standarddepot
Auszahlungsbeginn: frühestens mit 65, spätestens mit 70 Jahren (früher nur bei Bezug einer gesetzlichen Altersrente)
Auszahlung: Auszahlplan mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr oder lebenslange Rente, zu Beginn eine Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 % möglich
Erträge und Wertsteigerungen werden in der Ansparphase nicht besteuert. Die Förderung kommt ausschließlich vom Staat, nicht vom Arbeitgeber.
Förderberechtigt sind vor allem Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte und unter bestimmten Voraussetzungen auch Selbstständige und Freiberufler.
Die betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV, ist eine Zusatzversorgung, die dein Arbeitgeber aus Anlass des Arbeitsverhältnisses zusagt. Sie gehört zur Altersvorsorge und kann sowohl arbeitgeberfinanziert als auch durch Entgeltumwandlung aufgebaut werden.
Bei der Entgeltumwandlung verzichtest du auf einen Teil deines künftigen Bruttogehalts. Dieser Betrag fließt direkt in deine Betriebsrente, bevor Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden. Das ist der zentrale Steuervorteil der bAV in der Ansparphase.
Als Durchführungswege stehen zur Auswahl: Direktzusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Welcher Weg für dich gilt, entscheidet in der Regel dein Arbeitgeber.
Du hast einen gesetzlichen Anspruch darauf, bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung durch Entgeltumwandlung in die bAV einfließen zu lassen. Für tarifgebundene Arbeitnehmer gilt dabei ein Tarifvorbehalt. (Quelle: www.gesetze-im-internet.de)
Welche zentralen Unterschiede gibt es zwischen den beiden Modellen für Sparer?
Auf den ersten Blick verfolgen beide Modelle dasselbe Ziel: mehr Geld im Alter. Der Weg dahin unterscheidet sich aber erheblich. Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten Unterschiede zusammen.
| Merkmal | Altersvorsorgedepot | Betriebliche Altersvorsorge |
| Abschlussweg | Eigenständig mit Anbieter | Über den Arbeitgeber |
| Vorsorgeform | private Vorsorge | betriebliche Vorsorge |
| Förderungstyp | Staatliche Zulagen + Steuerabzug | Steuer- und Sozialabgabenfreiheit der Beiträge |
| Arbeitgeberzuschuss | Nicht vorgesehen | 15 %, soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge spart (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds) |
| Steuervorteil Ansparphase | Beiträge bis 1.800 € zzgl. Zulagen als Sonderausgaben, Erträge steuerfrei | Beiträge bis 8.112 € steuerfrei (2026), Erträge steuerfrei |
| Sozialabgabenfreiheit | Keine | Bis zu 4.056 € jährlich (2026) |
| Anlageform | ETFs und Fonds | Abhängig vom Durchführungsweg |
| Produktbindung | Unabhängig vom Arbeitgeber | Über den Arbeitgeber, bei Jobwechsel in der Regel übertragbar |
Ein besonders wichtiger Unterschied ist der Arbeitgeberzuschuss: Bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds muss dein Arbeitgeber 15 % des umgewandelten Betrags zusätzlich einzahlen, soweit er durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart. Wandelst du zum Beispiel 200 € pro Monat um, kommen in der Regel 30 € vom Arbeitgeber dazu. (Quelle:gesetze-im-internet.de)
Beim Altersvorsorgedepot hingegen kommst du komplett ohne Arbeitgeber aus. Du entscheidest selbst, wann, wie viel und bei wem du einzahlst. Das bringt mehr Flexibilität und Unabhängigkeit, aber auch mehr Eigenverantwortung.
Welche Vorzüge und Nachteile bietet das neue Depot ab dem Jahr 2027?
Das Altersvorsorgedepot bringt einige Neuerungen mit, die es von älteren Vorsorgemodellen wie der Riester-Rente deutlich abheben.
Die Vorteile des Altersvorsorgedepots
Der größte Vorteil liegt in der Anlagestrategie. Du kannst dein Geld direkt in ETFs und Fonds investieren, ohne eine Beitragsgarantie kaufen zu müssen. Gerade über lange Ansparphasen können renditestarke Aktienanlagen einen erheblichen Unterschied machen. Das Standardprodukt setzt dabei auf eine breit gestreute Anlage in einen Aktien- und einen Rentenfonds.
Die staatliche Förderung ist klar geregelt. Für Eigenbeiträge bis 360 € pro Jahr erhältst du eine Grundzulage von 50 %. Für den Teil zwischen 360 € und 1.800 € beträgt die Zulage 25 %. Damit liegt die maximale Grundzulage bei 540 € pro Jahr. Für Familien kommt eine Kinderzulage von bis zu 300 € pro kindergeldberechtigtem Kind und Jahr hinzu.
Außerdem ist ein Kostendeckel gesetzlich verankert: Für das Standardprodukt, das jeder Anbieter führen muss, dürfen die Effektivkosten 1,0 % pro Jahr nicht überschreiten. Für frei gestaltete Depots gilt dieser Deckel nicht, hier lohnt sich ein genauer Kostenvergleich.
Die Grenzen des Altersvorsorgedepots
Kein Modell ist ohne Einschränkungen. Das Altersvorsorgedepot gibt es noch nicht. Es startet erst am 1. Januar 2027. Bis dahin kannst du noch keine Verträge abschließen.
Die geförderte Einzahlung ist auf 1.800 € pro Jahr begrenzt. Alles darüber hinaus bis zur Gesamtobergrenze von 6.840 € fließt ungefördert ins Depot. Und wer auf die Garantie verzichtet, trägt das Anlagerisiko selbst. Bei schlechter Marktentwicklung kann der angesparte Betrag zur Auszahlung geringer ausfallen als geplant.
Hinzu kommt: Ohne Arbeitgeberzuschuss trägst du die Einzahlungen vollständig selbst. Das ist ein struktureller Nachteil gegenüber der bAV mit gutem Arbeitgeberzuschuss.
Warum kann sich die Entgeltumwandlung über den Arbeitgeber weiterhin lohnen?
Die betriebliche Altersvorsorge per Entgeltumwandlung hat trotz des neuen Altersvorsorgedepots nichts von ihrer Attraktivität verloren. Der Grund liegt vor allem in der Kombination aus Steuerersparnis und Arbeitgeberzuschuss.
Wenn du einen Teil deines Bruttogehalts in die bAV umwandelst, geschieht das vor der Steuer- und Sozialabgabenberechnung. Du zahlst also in der Ansparphase weniger Steuern und Sozialabgaben. Konkret gilt für 2026: Bis zu 4.056 € jährlich sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Weitere 4.056 € jährlich sind steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig. Das macht insgesamt bis zu 8.112 € steuerfrei einzahlbarer Beiträge pro Jahr. (Quelle: www.gesetze-im-internet.de)
Dazu kommt der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss von 15 %, soweit dein Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge einspart. Über die Jahre summiert sich das erheblich.
Wann lohnt sich die Entgeltumwandlung besonders? Dann, wenn dein Arbeitgeber über die gesetzlichen 15 % hinaus einen höheren Zuschuss gewährt. Einige Arbeitgeber beteiligen sich mit 20 %, 25 % oder sogar mehr. Das macht die bAV dann besonders attraktiv, weil du von einem echten Zuschuss profitierst, der beim Altersvorsorgedepot schlicht nicht existiert. Für Grenzgänger gilt das nur eingeschränkt: Die Direktversicherung für Grenzgänger bringt einen Steuervorteil in Deutschland, aber weder eine Ersparnis bei den Schweizer Sozialabgaben noch einen gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss.
Wenn du dir unsicher bist, wie hoch dein Arbeitgeberzuschuss tatsächlich ist und ob deine aktuelle bAV optimal aufgestellt ist, kannst du gerne einen kostenfreien Beratungstermin vereinbaren, um deine individuelle Situation zu analysieren.
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Wie wirken sich Steuern und Sozialabgaben in der Rentenphase aus?
Beide Modelle nutzen das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet: Du sparst in der Ansparphase Steuern, zahlst dafür aber im Ruhestand auf die Auszahlungen. Wie viel das im Einzelnen ist, hängt von deinem persönlichen Einkommensteuersatz im Rentenalter ab.
Steuern auf die Betriebsrente
Auszahlungen aus der bAV werden im Ruhestand mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Bist du gesetzlich kranken- und pflegeversichert, fallen außerdem Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. In der Krankenversicherung gilt 2026 ein monatlicher Freibetrag von 197,75 €, in der Pflegeversicherung eine Freigrenze in gleicher Höhe: Liegt die Betriebsrente darüber, ist sie dort vollständig beitragspflichtig. Wie viel netto übrig bleibt, unterschätzen viele Sparer beim Abschluss. (Quelle:gesetze-im-internet.de).
Steuern auf das Altersvorsorgedepot
Sofern du förderberechtigt bist, kannst du Eigenbeiträge bis 1.800 € zuzüglich der Zulagen als Sonderausgaben geltend machen; das Finanzamt prüft automatisch, ob Zulage oder Steuerabzug günstiger ist. In der Auszahlungsphase wird alles, was aus geförderten Beiträgen und Zulagen entstanden ist, als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 5 EStG mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert. Für ungeförderte Beiträge gelten eigene Regeln. Ob dein Steuersatz im Ruhestand tatsächlich niedriger ausfällt, hängt von deinen übrigen Einkünften im Alter ab. Anders als bei der Betriebsrente fallen auf die Auszahlungen keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an, wenn du dort pflichtversichert bist.
Bitte beachte, dass sich steuerliche Regelungen ändern können. Da ich kein Steuerberater bin, ersetzt ein Gespräch mit mir keine steuerliche Einzelfallberatung. Ich helfe dir aber gern dabei, die vorsorgestrategischen Grundlagen richtig einzuordnen.
Welche Besonderheiten gelten für Grenzgänger in der Schweiz bei der Wahl zwischen Altersvorsorgedepot und betrieblicher Altersvorsorge?
Als Grenzgänger arbeitest du in der Schweiz und wohnst in Deutschland. Das klingt einfach, bedeutet aber in der Altersvorsorge: Du lebst in zwei Systemen gleichzeitig. Und das hat erhebliche Konsequenzen für deine Vorsorgestrategie.
Das Schweizer Vorsorgesystem für Grenzgänger
In der Schweiz bist du als Grenzgänger grundsätzlich in die AHV/IV/EO eingebunden. Das ist eine Säule des Schweizer Vorsorgesystems, vergleichbar mit der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung. Ab einem Jahreslohn von 22.680 CHF bist du außerdem obligatorisch in der beruflichen Vorsorge versichert, also in der Pensionskasse. Das ist eine weitere Säule in der Schweiz. Die gesetzlichen Mindest-Altersgutschriften betragen je nach Alter 7 % bis 18 % des koordinierten Lohns, und dein Schweizer Arbeitgeber trägt mindestens die Hälfte der Beiträge. Du baust also bereits in der Schweiz eine betriebliche Altersvorsorge auf, ganz automatisch (Quelle:bsv.admin.ch).
Was gilt für deutsche Vorsorgemodelle als Grenzgänger?
Für das Altersvorsorgedepot gilt: Unmittelbar förderberechtigt sind vor allem Pflichtversicherte in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung. Als Grenzgänger zahlst du in die Schweizer AHV ein und bist deshalb in der Regel nicht förderberechtigt. Eine Gleichstellung nach § 10a Abs. 6 EStG kommt nur in engen Ausnahmefällen in Betracht, die an eine Pflichtmitgliedschaft und einen Vertrag aus der Zeit vor 2010 anknüpfen. Für ein 2027 neu abgeschlossenes Depot hilft sie in der Praxis meist nicht (Quelle:gesetze-im-internet.de). Ist deine Ehepartnerin oder dein Ehepartner in Deutschland rentenversichert, kannst du aber über sie oder ihn mittelbar gefördert werden: mit einem eigenen Vertrag, mindestens 120 € Einzahlung im Jahr und einer Grundzulage von bis zu 175 €.
Für die betriebliche Altersvorsorge gibt es eine spezielle Lösung: die Direktversicherung für Grenzgänger. Dein Schweizer Arbeitgeber schließt dabei eine deutsche Direktversicherung für dich ab und bleibt Versicherungsnehmer mit allen Rechten und Pflichten. Du bekommst deinen Lohn wie gewohnt ausbezahlt und überweist den Beitrag selbst an den Versicherer. Grundlage dafür ist eine Zweckbindungserklärung, die auch dein Arbeitgeber unterschreibt. Die Beiträge sind nach § 3 Nr. 63 EStG bis zu 8.112 € im Jahr (2026) steuerfrei. Du machst sie in der Anlage N-Gre deiner Steuererklärung geltend und reichst beim ersten Mal Versicherungsvertrag, Zweckbindungserklärung und Zahlungsnachweise ein.
Wichtig sind drei Unterschiede zur bAV im Inland. Das deutsche Betriebsrentengesetz gilt für deinen Schweizer Arbeitgeber nicht: Es gibt also weder einen Anspruch auf Entgeltumwandlung noch den gesetzlichen Zuschuss von 15 %. Deine Schweizer Sozialabgaben sinken durch die Direktversicherung nicht, der Vorteil liegt allein bei der deutschen Einkommensteuer. Und dein Arbeitgeber muss bereit sein mitzumachen. Die Schweizer Pensionskasse wird dabei übrigens nicht auf den steuerfreien Rahmen angerechnet, weil § 3 Nr. 63 EStG auf sie nicht anwendbar ist.
Steuerliche Besonderheiten bei der Auszahlung
Wohnst du im Ruhestand in Deutschland, werden deine Schweizer Renten grundsätzlich in Deutschland besteuert. AHV-Renten versteuerst du wie die deutsche gesetzliche Rente mit dem jeweiligen Besteuerungsanteil. Bei Leistungen aus der Pensionskasse kommt es darauf an, ob es sich um den obligatorischen oder den überobligatorischen Teil handelt. Im Alter kommen für Grenzgänger also häufig Einnahmen aus mehreren Systemen zusammen, die alle unterschiedlich besteuert werden.
Einen Punkt solltest du beim Altersvorsorgedepot im Blick behalten, wenn du im Ruhestand in die Schweiz ziehen möchtest: Wohnst du ab Beginn der Auszahlungsphase außerhalb von EU und EWR, musst du die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Die Schweiz gehört weder zur EU noch zum EWR. Plane einen solchen Umzug deshalb frühzeitig mit ein. (Quelle: bundesfinanzministerium.de)
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Wie gehst du Schritt für Schritt vor, um die beste Strategie für deinen Ruhestand zu finden?
Eine gute Vorsorgestrategie beginnt nicht mit dem Produkt, sondern mit der Bestandsaufnahme. Diese Schritte helfen dir dabei, strukturiert vorzugehen.
Schritt 1: Gesetzliche Rentenansprüche prüfen
Verschaffe dir einen Überblick über deine zu erwartende gesetzliche Rente aus Deutschland und, als Grenzgänger, über deine Ansprüche aus der Schweizer AHV und Pensionskasse. Das ist deine Ausgangsbasis für alle weiteren Überlegungen.
Schritt 2: Betriebliche Altersvorsorge analysieren
Prüfe, was deine Schweizer Pensionskasse leistet. Dein Vorsorgeausweis zeigt dir das angesparte Kapital und die voraussichtlichen Leistungen. Frag anschließend bei deinem Arbeitgeber nach, ob er bereit ist, als Versicherungsnehmer einer Direktversicherung für Grenzgänger aufzutreten. Nicht jeder Arbeitgeber kennt dieses Modell, und nur wenige Versicherer bieten passende Tarife an.
Schritt 3: Förderberechtigung für das Altersvorsorgedepot klären
Prüfe ab 2027, ob du als Grenzgänger für das neue Altersvorsorgedepot förderberechtigt bist. Kläre, welche Zulagen du erhalten kannst und wie hoch dein steuerlicher Vorteil durch den Sonderausgabenabzug ausfällt.
Schritt 4: Versorgungslücke berechnen
Stell den erwarteten Einnahmen im Ruhestand deine geplanten Ausgaben gegenüber. Die Differenz ist deine Versorgungslücke, die du mit zusätzlicher privater Vorsorge schließen musst.
Schritt 5: Strategie festlegen und umsetzen
Entscheide, welche Kombination aus bAV und Altersvorsorgedepot für deine Situation am sinnvollsten ist. Gerade für Grenzgänger ist dieser Schritt oft komplexer als für reine Inländer, weil zwei Vorsorgesysteme ineinandergreifen. Wenn du wissen möchtest, welche Sozialversicherungspflichten als Grenzgänger in der Schweiz für dich gelten, findest du dazu einen eigenen Ratgeber.
Wenn du bei einem dieser Schritte unsicher bist, stehe ich dir gerne mit einer kostenfreien Erstberatung zur Seite.
Wie kannst du das Altersvorsorgedepot und die betriebliche Altersvorsorge optimal kombinieren?
Die gute Nachricht lautet: Du musst dich nicht zwischen beiden Modellen entscheiden. Beide Vorsorgewege sind eigenständig und lassen sich parallel nutzen. Ihre Förderungen sind voneinander unabhängig.
Das bedeutet konkret: Du kannst über deinen Arbeitgeber Entgeltumwandlung betreiben und gleichzeitig ab 2027 in ein Altersvorsorgedepot einzahlen. Die Steuer- und Sozialabgabenfreiheit deiner bAV-Beiträge bleibt davon unberührt. Ebenso erhältst du die staatlichen Zulagen auf dein Altersvorsorgedepot unabhängig davon, ob du eine bAV besparst.
Der kluge Ansatz für viele Sparer sieht so aus: Zuerst die bAV maximal ausnutzen, vor allem wenn der Arbeitgeber großzügig zuschießt. Dann mit dem Altersvorsorgedepot zusätzlich privat vorsorgen und dabei die staatliche Förderung mitnehmen. Auf diese Weise profitierst du von zwei unabhängigen Fördersystemen gleichzeitig.
Für Grenzgänger in der Schweiz gilt allerdings: Welche dieser Bausteine du tatsächlich nutzen kannst, hängt davon ab, wo du rentenversichert bist, ob dein Arbeitgeber eine Direktversicherung für Grenzgänger unterstützt und ob in deinem Haushalt jemand in Deutschland arbeitet.
Wie sieht ein konkretes Praxisbeispiel für die Kombination beider Wege aus?
Stell dir Thomas vor. Er ist 38 Jahre alt, arbeitet als Grenzgänger in Basel und wohnt mit seiner Frau Julia und zwei Kindern in Lörrach. Über seinen Schweizer Arbeitgeber ist er in der Pensionskasse versichert, er baut dort also bereits eine betriebliche Altersvorsorge auf.
Zusätzlich hat sein Arbeitgeber zugestimmt, als Versicherungsnehmer einer Direktversicherung für Grenzgänger aufzutreten. Thomas überweist jeden Monat 200 € selbst an den deutschen Versicherer. Einen Zuschuss bekommt er dafür nicht, die Beiträge sind aber in Deutschland steuerfrei. Bei seinem persönlichen Steuersatz spart er so einen spürbaren Teil des Beitrags, und er hat seine Einkommensteuervorauszahlungen bereits entsprechend anpassen lassen.
Julia arbeitet in Teilzeit bei einem Unternehmen in Lörrach und ist in der deutschen Rentenversicherung pflichtversichert. Sie wandelt 100 € im Monat in eine Direktversicherung um, ihr Arbeitgeber legt den gesetzlichen Zuschuss von 15 % dazu. Ab 2027 eröffnet sie außerdem ein Altersvorsorgedepot und zahlt 150 € pro Monat ein. Damit schöpft sie die Grundzulage voll aus und erhält zusätzlich die Kinderzulage für beide Kinder.
Thomas selbst ist als Grenzgänger nicht unmittelbar förderberechtigt, über Julia aber mittelbar. Er eröffnet deshalb ein eigenes Altersvorsorgedepot als Grenzgänger und zahlt mindestens 120 € im Jahr ein. Dafür erhält er eine Grundzulage von bis zu 175 €, einen eigenen Sonderausgabenabzug hat er allerdings nicht. Das Ergebnis: Die Familie nutzt die Schweizer Pensionskasse, Thomas‘ Direktversicherung für Grenzgänger, Julias Betriebsrente und zwei geförderte Depots parallel, jeweils dort, wo die Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind (Quelle:bundesfinanzministerium.de).
Fazit: Zwei Wege, ein Ziel, eine kluge Kombination
Das Altersvorsorgedepot und die betriebliche Altersvorsorge sind keine Konkurrenten. Sie ergänzen sich. Wer beide Wege klug nutzt, profitiert von staatlichen Zulagen, Steuervorteilen in der Ansparphase, dem Arbeitgeberzuschuss aus der bAV und renditestarken ETF-Anlagen im Depot.
Für Grenzgänger in der Schweiz kommt eine zusätzliche Dimension hinzu: Das Schweizer Vorsorgesystem läuft parallel, und die deutschen Förderwege stehen dir oft nur eingeschränkt offen: über die Mitwirkung deines Arbeitgebers oder über eine Person im Haushalt, die in Deutschland arbeitet. Fehler in der Planung können sich über Jahrzehnte auswirken.
Genau deshalb lohnt sich eine individuelle Beratung. Ich helfe dir dabei, deine Situation als Grenzgänger genau zu analysieren, die richtigen Vorsorgewege zu identifizieren und eine Strategie zu entwickeln, die wirklich zu dir passt. Vereinbare jetzt gerne einen kostenfreien und unverbindlichen Beratungstermin. Gemeinsam planen wir deinen Ruhestand auf einer soliden Grundlage.
Kostenfreie Beratung für Grenzgänger
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FAQ
Das Altersvorsorgedepot richtet sich vor allem an Pflichtversicherte in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte und unter bestimmten Voraussetzungen auch Selbstständige und Freiberufler. Besonders attraktiv ist es für Familien mit kindergeldberechtigten Kindern, weil sie zusätzlich zur Grundzulage eine Kinderzulage von bis zu 300 € pro Kind und Jahr erhalten. Auch für junge Sparer ist das Depot interessant: Wer unter 25 Jahren startet, bekommt einmalig einen Berufseinsteiger-Bonus von 200 €. Grenzgänger, die ausschließlich in der Schweiz arbeiten, sind in der Regel nicht unmittelbar förderberechtigt. Allerdings kannst du über deine Ehepartnerin oder deinen Ehepartner mittelbar gefördert werden, wenn sie oder er in Deutschland rentenversichert ist. Dazu benötigst du einen eigenen Vertrag mit mindestens 120 € Einzahlung im Jahr und einer Grundzulage von bis zu 175 €.
Ja, die betriebliche Altersvorsorge bleibt ein wichtiger Baustein. Besonders dann, wenn dein Arbeitgeber über den gesetzlichen Zuschuss von 15 % hinausgeht oder sogar die gesamten Beiträge übernimmt. Arbeitgeberfinanzierte bAV ist dabei die günstigste Form, weil du nichts aus eigener Tasche beisteuern musst. Selbst bei der Entgeltumwandlung lohnt sich die bAV durch die Steuer- und Sozialabgabenfreiheit der Beiträge in der Ansparphase. Entscheidend ist, wie viel dein Arbeitgeber beisteuert und welcher Durchführungsweg gewählt wird.
Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes, kapitalgedecktes Altersvorsorgeprodukt in Form eines Wertpapierdepots. Über dieses Depot investierst du direkt in Fonds und ETFs, um langfristig Kapital für das Alter aufzubauen. Es ist ein zertifiziertes Produkt, das ab dem 1. Januar 2027 als neues Standardinstrument für die geförderte private Altersvorsorge eingeführt wird. Es löst die Riester-Rente für Neuverträge ab und ermöglicht renditeorientierte Anlagen ohne verpflichtende Beitragsgarantie. Die staatliche Förderung erfolgt über Zulagen und die steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge als Sonderausgaben.
Das Altersvorsorgedepot unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. In der Ansparphase werden Erträge und Wertsteigerungen nicht besteuert, und auch Umschichtungen innerhalb des Depots lösen keine Steuer aus. Sofern du förderberechtigt bist, kannst du Eigenbeiträge bis 1.800 € zuzüglich der Zulagen als Sonderausgaben geltend machen; das Finanzamt prüft automatisch, ob Zulage oder Steuerabzug für dich günstiger ist. Im Ruhestand wird alles, was aus geförderten Beiträgen und Zulagen entstanden ist, als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 5 EStG mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Für ungeförderte Beiträge oberhalb von 1.800 € gelten eigene Regeln. Ob sich die nachgelagerte Besteuerung für dich rechnet, hängt davon ab, wie hoch dein Steuersatz im Alter tatsächlich ausfällt, und der wird maßgeblich von deinen übrigen Einkünften im Ruhestand bestimmt. Für eine genaue Einschätzung deiner Steuersituation empfehle ich, einen Steuerberater hinzuzuziehen.







