Grenzgänger Schweiz öffentlicher Dienst: Der große Ratgeber
Als Grenzgänger im Schweizer öffentlichen Dienst: was du wirklich wissen musst.
Lohnt sich die Arbeit im Schweizer öffentlichen Dienst?
Der Schweizer öffentliche Dienst zieht immer mehr deutsche Arbeitnehmer an. Attraktive Gehälter, geregelte Arbeitszeiten und ein stabiler Arbeitgeber klingen verlockend. Doch als Grenzgänger im Schweizer öffentlichen Dienst gelten besondere Regeln, etwa bei der Besteuerung, der Sozialversicherung und der Krankenversicherung. Wer diese nicht kennt, zahlt schnell drauf oder verliert wertvolle Ansprüche. In diesem Beitrag erfährst du, welche steuerlichen Besonderheiten für dich als Grenzgänger im öffentlichen Dienst gelten, wie deine Renten- und Sozialversicherung funktioniert, was du zur Krankenversicherung wissen musst und worauf du bei der Bewerbung achten solltest.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
Grenzgänger im öffentlichen Dienst folgen besonderen DBA-Regeln: Einkünfte aus dem Schweizer öffentlichen Dienst werden nach Artikel 15a und 19 des DBA Deutschland/Schweiz behandelt. Das Besteuerungsrecht liegt grundsätzlich beim Quellenstaat, also der Schweiz.
Die Schweizer Quellensteuer ist auf 4,5 % begrenzt: Wer eine Ansässigkeitsbescheinigung (Formular Gre-1) vorlegt, zahlt in der Schweiz maximal 4,5 % auf den Bruttolohn. Deutschland rechnet diese Steuer auf die deutsche Einkommensteuer an.
Die 60-Tage-Regel schützt deine Grenzgängereigenschaft: Du darfst aus beruflichen Gründen an bis zu 60 Arbeitstagen pro Jahr nicht an deinen Wohnsitz zurückkehren, ohne deinen Status als Grenzgänger zu verlieren.
Du bist in der Schweizer Sozialversicherung pflichtversichert: Als Grenzgänger zahlst du AHV, IV, EO und ALV in der Schweiz, unabhängig davon, wo du wohnst. Grundlage ist das Erwerbsortsprinzip.
Für die Krankenversicherung hast du ein Wahlrecht: Als Grenzgänger aus Deutschland kannst du innerhalb von drei Monaten nach Arbeitsbeginn wählen, ob du dich in der Schweiz oder in Deutschland versicherst. Diese Entscheidung ist unwiderruflich.
Die Grenzgängerbewilligung G ist Pflicht: Ohne diese Bewilligung darfst du in der Schweiz nicht arbeiten. Sie wird auf Basis deines Arbeitsvertrags ausgestellt und gilt maximal fünf Jahre.
Dein Nettolohn hängt von mehreren Faktoren ab: Basislohn, Zulagen, Sozialversicherungsabzüge und Quellensteuer bestimmen zusammen, was am Ende auf deinem Konto landet.

Was bedeutet die Arbeit als Grenzgänger in der Schweiz im öffentlichen Dienst?
Bevor wir in die Details gehen, eine wichtige Grundfrage: Wer gilt überhaupt als Grenzgänger im Sinne des Schweizer Rechts und des Doppelbesteuerungsabkommens?
Die Definition des Grenzgängers
Grenzgänger im Sinne des DBA Deutschland/Schweiz ist jede Person, die in Deutschland wohnt, in der Schweiz arbeitet und regelmäßig an ihren Wohnsitz zurückkehrt. Konkret: Du musst in der Regel täglich, mindestens aber einmal pro Woche, nach Hause zurückkehren. Diese Grundregel gilt unabhängig davon, ob du im privaten oder öffentlichen Sektor tätig bist.
Wichtig zu wissen: Auch bei Schichtarbeit, Nachtdiensten oder Bereitschaftsdiensten, zum Beispiel bei Krankenhauspersonal, kann die Grenzgängereigenschaft bestehen. Es kommt nicht auf die Tageszeit der Rückkehr an, sondern auf die Regelmäßigkeit.
Die 60-Tage-Regel
Nach dem Verhandlungsprotokoll zum DBA kann die Grenzgängereigenschaft trotz Nichtrückkehr an bis zu 60 Arbeitstagen im Kalenderjahr erhalten bleiben, wenn die Nichtrückkehr aus beruflichen Gründen erfolgt; die Arbeitgeberbescheinigung über diese Tage ist mit einem Sichtvermerk der für den Arbeitsort zuständigen Finanzbehörde zu versehen. Die Frage der Zumutbarkeit der Rückkehr ist eine Einzelfallprüfung (z. B. Arbeitszeiten, Entfernung, Reisezeit, Verkehrsmittel), sodass pauschale Schwellenwerte (etwa 100 km) nicht automatisch gelten.
Besonderheiten bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern
Hier liegt ein entscheidender Unterschied zur Beschäftigung im privaten Sektor. Arbeitest du für einen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber in der Schweiz, greifen neben der allgemeinen Grenzgängerregelung auch die Sondervorschriften zum öffentlichen Dienst im DBA. Artikel 19 des DBA regelt, dass Gehälter, die ein Staat oder eine seiner Körperschaften für geleistete Dienste zahlt, grundsätzlich nur im Quellenstaat besteuert werden. Das Besteuerungsrecht liegt also primär bei der Schweiz. (Quelle: datenbank.nwb.de)
Diese Regel gilt für Bund, Kantone, Gemeinden und andere öffentlich-rechtliche Körperschaften als Arbeitgeber. Für Grenzgänger aus Deutschland, die beim Schweizer Bund oder einem Kanton angestellt sind, bedeutet das: Die steuerliche Behandlung ist komplex und folgt eigenen Regeln. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.
Welche steuerlichen Besonderheiten gelten für Grenzgänger im öffentlichen Dienst?
Das Steuerrecht ist das vielleicht komplexeste Thema für Grenzgänger im Schweizer öffentlichen Dienst. Zwei Länder, ein Einkommen und mehrere Regelwerke, die ineinandergreifen.
Artikel 15a DBA: Die Grenzgängerregelung
Die zentrale Vorschrift ist Artikel 15a des DBA Deutschland/Schweiz. Danach werden Gehälter und Löhne von Grenzgängern grundsätzlich im Wohnsitzstaat besteuert. Das heißt: Deutschland besteuert dein Einkommen als Wohnsitzstaat vollständig. Die Schweiz darf als Tätigkeitsstaat jedoch eine Quellensteuer einbehalten. (Quelle: datenbank.nwb.de)
Diese Quellensteuer ist auf maximal 4,5 % des Bruttolohns begrenzt, sofern du eine Ansässigkeitsbescheinigung vorlegst. Ohne diese Bescheinigung ist die Begrenzung auf 4,5 % nicht möglich, und die Schweiz kann einen höheren Quellensteuerabzug vornehmen.
So beantragst du die Ansässigkeitsbescheinigung
Die Ansässigkeitsbescheinigung beantragst du mit dem Formular Gre-1 bei deinem zuständigen deutschen Finanzamt. Das kantonale Steueramt in der Schweiz bestätigt die Ansässigkeit und schickt dir die Bescheinigung zurück. Eine Ausfertigung gibst du deinem Arbeitgeber, eine behältst du selbst.
Die Bescheinigung gilt für ein Jahr und wird für das Folgejahr automatisch mit dem Formular Gre-2 erneuert. Bei Arbeitsaufnahme oder Arbeitgeberwechsel musst du die Bescheinigung neu beantragen.
Wie wird die Doppelbesteuerung vermieden?
Deutschland und die Schweiz vermeiden die Doppelbesteuerung bei Grenzgängern durch die Anrechnung der Schweizer Quellensteuer auf die deutsche Einkommensteuer. In der Regel behält die Schweiz dabei maximal 4,5 Prozent Quellensteuer ein, sofern die Grenzgängerregelung nach Art. 15a DBA Schweiz greift. Die Anrechnung erfolgt in Deutschland nach Art. 15a Abs. 3 DBA Schweiz und § 36 EStG. (Quelle: gesetze-im-internet.de)
Ruhegehälter und Vorsorgeleistungen aus dem öffentlichen Dienst
Auch im Ruhestand gilt für ehemalige Grenzgänger im öffentlichen Dienst eine besondere Regelung. Leistungen aus einer Schweizer Vorsorgeeinrichtung der zweiten Säule, also aus der beruflichen Vorsorge (BVG), unterliegen ebenfalls der begrenzten Abzugsteuer von maximal 4,5 %. Als Nachweis der Ansässigkeit in Deutschland dient das Formular Gre-4. Hinterbliebene verwenden dafür das Formular Gre-5.
Diese Regelungen zeigen: Die steuerliche Behandlung zieht sich vom aktiven Arbeitsverhältnis bis in den Rentenbezug durch. Wer hier nicht aufpasst, verschenkt bares Geld.
Da jede steuerliche Situation individuell ist, empfehle ich dir, frühzeitig eine persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Buche dir gerne einen kostenfreien Beratungstermin, damit wir gemeinsam prüfen, was in deiner Situation gilt.
Kostenfreie Beratung für Grenzgänger
Gerne berate ich dich persönlich in einem 30-Minütigen Online-Termin, um alle deine Fragen zu klären und dich als Grenzgänger rundum optimal aufzustellen.



+ 400 Kunden

Wo bist du als Grenzgänger rentenversichert und sozialversichert?
Die Faustregel ist eindeutig: Du arbeitest in der Schweiz, also bist du in der Schweiz sozialversichert. Das nennt sich Erwerbsortsprinzip und gilt für alle Grenzgänger, die für einen Schweizer Arbeitgeber tätig sind.
Was die schweizerische Sozialversicherung umfasst
Als Grenzgänger im Schweizer öffentlichen Dienst bist du obligatorisch versichert in der:
Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
Invalidenversicherung (IV)
Erwerbsersatzordnung (EO)
Arbeitslosenversicherung (ALV)
Unfallversicherung (UV)
Diese Versicherungen gelten unabhängig davon, ob du in Deutschland wohnst und jeden Abend zurückpendelt oder nur einmal pro Woche zurückkehrst. Entscheidend ist, wo du arbeitest, nicht wo du wohnst.
Das A1-Formular bei Mehrstaatentätigkeit
Wenn du neben deiner Tätigkeit im Schweizer öffentlichen Dienst auch in Deutschland arbeitest, wird es etwas komplizierter. In diesem Fall bestimmt das Formular A1, in welchem Land du sozialversichert bist. Dieses Formular beantragst du bei der zuständigen Behörde deines Wohnsitzlandes, also in Deutschland.
Die Entscheidung hängt unter anderem davon ab, welchen Anteil deiner Tätigkeit du in welchem Land ausübst. Liegt der wesentliche Teil deiner Arbeit in der Schweiz, bist du dort versichert.
Rentenansprüche und die zweite Säule
Mit jedem Jahr, das du im Schweizer öffentlichen Dienst arbeitest, baust du Ansprüche in der AHV auf. Dazu kommen Beiträge zur beruflichen Vorsorge, also zur Pensionskasse deines Arbeitgebers. Diese zweite Säule des Schweizer Rentensystems ist vergleichbar mit der deutschen betrieblichen Altersvorsorge, aber deutlich umfangreicher.
Ob und wie du bei einem späteren Wechsel zurück nach Deutschland auf diese Ansprüche zugreifen kannst, ist eine der häufigsten Fragen in der Grenzgängerberatung. Die Antwort hängt von deiner genauen Situation ab. Wenn du dir hier unsicher bist, kannst du dir einen Überblick zur Auszahlung der Pensionskasse für Grenzgänger verschaffen. Wenn du dir hier unsicher bist, vereinbare gerne einen kostenfreien Beratungstermin, damit wir gemeinsam prüfen, was für dich gilt.
Wie funktioniert die Krankenversicherung für Grenzgänger in der Schweiz?
Die Krankenversicherung ist für viele Grenzgänger das Thema mit dem größten Handlungsbedarf. Denn hier gibt es Fristen, die du unbedingt einhalten musst, und eine Entscheidung, die unwiderruflich ist.
Grundregel: Versicherungspflicht in der Schweiz
Als Grenzgänger mit Ausweis G bist du ab dem ersten Tag deines Arbeitsverhältnisses in der Schweiz versicherungspflichtig. Du hast drei Monate Zeit, einer Schweizer Krankenkasse beizutreten. Versäumst du diese Frist, wirst du von Amtes wegen einer Kasse zugeteilt. In diesem Fall droht ein Prämienzuschlag, und Behandlungskosten vor dem Beitrittsdatum musst du selbst tragen.
Das Optionsrecht für Grenzgänger aus Deutschland
Als Grenzgänger aus Deutschland hast du jedoch ein Wahlrecht, das sogenannte Optionsrecht. Du kannst entscheiden, ob du dich in der Schweiz oder weiterhin in Deutschland krankenversichern möchtest. Dieses Wahlrecht musst du aktiv ausüben, und zwar innerhalb von drei Monaten nach Beginn deiner Erwerbstätigkeit in der Schweiz.
Das Optionsrecht übst du aus, indem du beim zuständigen Arbeitskanton einen formellen Antrag auf Befreiung von der Schweizer Versicherungspflicht stellst. Wichtig: Eine stillschweigende Ausübung, also einfach nur in Deutschland versichert zu bleiben ohne formellen Antrag, ist nicht rechtsgültig.
Sobald du das Optionsrecht einmal ausgeübt hast, gilt es grundsätzlich unwiderruflich. Du kannst diese Entscheidung also nicht einfach rückgängig machen.
Was passiert, wenn du keinen Antrag gestellt hast?
Nach einem Bundesgerichtsentscheid vom 10. März 2015 gilt: Wer bisher im Ausland versichert war, ohne eine formelle Befreiung vom Arbeitskanton erhalten zu haben, ist nicht rechtsgültig von der Schweizer Versicherungspflicht befreit. Das bedeutet, dass eigentlich Versicherungspflicht in der Schweiz besteht.
Betroffene Grenzgänger können sich in einem solchen Fall nachträglich nach dem Schweizer KVG versichern. Dafür brauchen sie eine Bestätigung des Arbeitskantons, dass sie das Optionsrecht noch nicht rechtsgültig ausgeübt haben.
Krankenversicherung für Grenzgänger: Eine komplexe Entscheidung
Die Wahl zwischen Schweizer und deutscher Krankenversicherung hat langfristige finanzielle Folgen. Prämien, Leistungsumfang, Selbstbehalte und die Frage, wo du im Krankheitsfall behandelt werden möchtest, spielen alle eine Rolle.
Da diese Entscheidung unwiderruflich ist, solltest du sie nicht überstürzen. Im monatlichen Webinar zum Thema „Krankenversicherung für Grenzgänger“ erkläre ich dir alle relevanten Aspekte Schritt für Schritt. Melde dich gerne an und komm mit deinen Fragen.
Was musst du für die Bewerbung im Schweizer öffentlichen Dienst wissen?
Du hast dich entschieden, eine Stelle im Schweizer öffentlichen Dienst anzustreben? Dann gibt es einige formale Voraussetzungen, die du kennen solltest.
Die Grenzgängerbewilligung G
Ohne Grenzgängerbewilligung geht nichts. Als Grenzgänger aus der EU, also auch aus Deutschland, beantragst du die Bewilligung G auf Basis deines Arbeitsvertrags und deines Personalausweises oder Reisepasses. Die Bewilligung wird für die Dauer des Arbeitsvertrags ausgestellt, maximal jedoch für fünf Jahre, und kann verlängert werden.
Wichtige Änderungen, zum Beispiel ein Arbeitgeberwechsel oder ein Umzug, musst du den zuständigen Behörden melden.
Bewerbung direkt beim Arbeitgeber
Wer sich auf eine Stelle im Schweizer öffentlichen Dienst bewirbt, sollte wissen: Ausländische Arbeitsvermittlungen dürfen in der Schweiz keine Stellen vermitteln. Bewerbungen müssen also direkt beim öffentlichen Arbeitgeber oder über in der Schweiz zugelassene Vermittler eingereicht werden.
Der Schweizer öffentliche Dienst folgt dem Prinzip der Bestenauslese. Das bedeutet, dass die Stelle mit der Person besetzt wird, die die Anforderungen am besten erfüllt. Persönliche Beziehungen oder Sympathie spielen offiziell keine Rolle.
Das Lohnsystem der Schweizer Bundesverwaltung
Das Lohnsystem der Schweizer Bundesverwaltung setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen:
Basislohn: Die zentrale Lohnkomponente, aufgeteilt in Lohnstufen je nach Anforderung und Leistung
Ortszuschlag: Gleicht unterschiedliche Lebenshaltungskosten am Arbeitsort aus
Familienzulagen: Gesetzlich vorgesehen für Arbeitnehmer mit Kindern
Zulagen für Überzeit, Nacht- und Sonntagsarbeit
Lohnnebenleistungen: Zum Beispiel ein Halbtaxabonnement, Unterstützung bei der Kinderbetreuung oder 20 Tage Vaterschaftsurlaub
Das Lohnsystem orientiert sich an klaren Tariftabellen. Eine Gehaltsvorstellung musst du in der Bewerbung in der Regel nicht angeben.
Wie viel Netto bleibt dir als Grenzgänger im öffentlichen Dienst?
Diese Frage beschäftigt fast jeden, der über eine Stelle im Schweizer öffentlichen Dienst nachdenkt. Pauschal lässt sie sich leider nicht beantworten, weil zu viele Faktoren hineinspielen.
Was vom Bruttolohn abgeht
Vom Bruttolohn im Schweizer öffentlichen Dienst werden folgende Abzüge vorgenommen:
AHV-Beitrag (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
IV-Beitrag (Invalidenversicherung)
EO-Beitrag (Erwerbsersatzordnung)
ALV-Beitrag (Arbeitslosenversicherung)
BVG-Beitrag (berufliche Vorsorge / Pensionskasse)
Prämie für die Nichtberufsunfallversicherung
Quellensteuer: maximal 4,5 % des Bruttolohns (mit gültiger Ansässigkeitsbescheinigung)
Dazu kommt in Deutschland die Einkommensteuer auf dein Gesamteinkommen, auf die die Schweizer Quellensteuer angerechnet wird.
Was dein Nettolohn konkret ausmacht
Dein tatsächlicher Nettolohn hängt von deinem Basislohn, deinen Zulagen, deiner Steuerklasse in Deutschland, deinem persönlichen Steuersatz und der Höhe der Schweizer Quellensteuer ab. Diese Faktoren sind bei jedem Grenzgänger anders.
Eine grobe Einschätzung: In der Schweiz sind die Bruttolöhne im öffentlichen Dienst in der Regel deutlich höher als in Deutschland. Selbst nach allen Abzügen bleibt für viele Grenzgänger spürbar mehr übrig als bei einer vergleichbaren Stelle auf der deutschen Seite. Einen ersten Eindruck davon, was vom Schweizer Lohn übrig bleibt, kannst du dir anhand typischer Beispielrechnungen verschaffen.
Wenn du wissen möchtest, was konkret in deiner Situation netto übrig bleibt, nutze gerne den Nettolohnrechner auf der Website des Grenzgängerzentrums als ersten Anhaltspunkt. Für eine detaillierte persönliche Analyse stehe ich dir gerne in einem kostenfreien Beratungsgespräch zur Verfügung.
Fazit: Als Grenzgänger im öffentlichen Dienst gut vorbereitet starten
Die Arbeit im Schweizer öffentlichen Dienst als Grenzgänger bietet echte Chancen: stabile Beschäftigung, attraktive Löhne und geregelte Strukturen. Aber die Rahmenbedingungen sind komplex. Steuern, Sozialversicherung, Krankenversicherung und Bewilligungen greifen ineinander, und wer hier einen Schritt übersieht, kann schnell bares Geld verlieren oder wichtige Fristen verpassen.
Besonders die Entscheidung zur Krankenversicherung und die steuerliche Behandlung über das DBA sind Themen, bei denen individuelle Beratung wirklich einen Unterschied macht. Jede Situation ist anders, und pauschale Antworten helfen hier oft nicht weiter.
Wenn du gerade den Schritt in den Schweizer öffentlichen Dienst planst oder schon mittendrin steckst, stehe ich dir gerne zur Seite. Vereinbare jetzt einen kostenfreien und unverbindlichen Beratungstermin, damit wir gemeinsam deine Situation analysieren und du optimal vorbereitet durchstarten kannst.
Kostenfreie Beratung für Grenzgänger
Gerne berate ich dich persönlich in einem 30-Minütigen Online-Termin, um alle deine Fragen zu klären und dich als Grenzgänger rundum optimal aufzustellen.



+ 400 Kunden

FAQ
Für Grenzgänger im öffentlichen Dienst sind vor allem Art. 15a DBA für die Grenzgängerbesteuerung und Art. 19 DBA für Vergütungen aus öffentlichem Dienst relevant. Grenzgänger im öffentlichen Dienst sind Personen, die in Deutschland wohnen, für einen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber in der Schweiz tätig sind und regelmäßig an ihren Wohnort zurückkehren.
Die Besonderheit gegenüber dem privaten Sektor: Bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern erhält der Quellenstaat, also die Schweiz, ein vorrangiges oder ausschließliches Besteuerungsrecht. Das bedeutet, die Schweiz besteuert die Einkünfte zuerst. Deutschland rechnet die Schweizer Quellensteuer auf die deutsche Einkommensteuer an, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Für die Quellensteuer gilt dabei dieselbe Begrenzung wie bei Grenzgängern im privaten Sektor: maximal 4,5 % des Bruttolohns, sofern eine gültige Ansässigkeitsbescheinigung vorliegt.
Wer als Grenzgänger in der Schweiz arbeitet, sollte folgende Punkte im Blick haben:
Grenzgängerbewilligung G: Diese musst du vor Arbeitsaufnahme beantragen, auf Basis deines Arbeitsvertrags und eines Identitätsdokuments.
Regelmäßige Rückkehr: Du musst mindestens einmal pro Woche an deinen Wohnort zurückkehren. Bis zu 60 beruflich bedingte Ausnahmetage pro Jahr sind möglich.
Ansässigkeitsbescheinigung: Beantrage das Formular Gre-1 bei deinem deutschen Finanzamt, damit dein Arbeitgeber nur maximal 4,5 % Quellensteuer einbehält.
Krankenversicherung: Du hast drei Monate nach Arbeitsbeginn Zeit, um entweder einer Schweizer Kasse beizutreten oder das Optionsrecht für eine Versicherung in Deutschland zu nutzen.
Sozialversicherung: Du bist automatisch in der Schweizer AHV, IV, EO, ALV und Unfallversicherung pflichtversichert.
Bewerbung direkt beim Arbeitgeber: Ausländische Vermittlungen dürfen keine Schweizer Stellen vermitteln. Bewirb dich direkt oder über zugelassene Schweizer Vermittler.
Für Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz gilt das DBA Deutschland/Schweiz, ergänzt durch das Verhandlungsprotokoll von 1991. Die wichtigsten Regelungen im Überblick:
Artikel 15a DBA regelt die Besteuerung: Der Wohnsitzstaat Deutschland besteuert das Einkommen, die Schweiz erhebt eine begrenzte Quellensteuer von maximal 4,5 % des Bruttolohns. Diese Begrenzung gilt nur mit gültiger Ansässigkeitsbescheinigung.
Die 60-Tage-Regel erlaubt beruflich bedingte Ausnahmen von der täglichen Rückkehr, ohne den Grenzgängerstatus zu verlieren.
Im Rentenalter gelten für Leistungen aus der zweiten Säule der Schweizer Altersvorsorge besondere Formulare: Gre-4 für ehemalige Grenzgänger selbst und Gre-5 für Hinterbliebene. Auch hier gilt die Begrenzung auf maximal 4,5 % Abzugsteuer.
Die Antwort ist zweigeteilt: In der Schweiz zahlst du als Grenzgänger aus Deutschland eine Quellensteuer von maximal 4,5 % deines Bruttolohns, sofern du eine gültige Ansässigkeitsbescheinigung (Formular Gre-1) vorlegst. Ohne diese Bescheinigung kann die Schweiz einen höheren Satz einbehalten.
In Deutschland wird dein Einkommen zusätzlich vollständig zur Einkommensteuer herangezogen. Die in der Schweiz gezahlte Quellensteuer wird dabei angerechnet, sodass keine echte Doppelbesteuerung entsteht.
Die tatsächliche Gesamtbelastung hängt von deinem persönlichen deutschen Steuersatz ab. Wie hoch dieser konkret ist, lässt sich nur im Einzelfall berechnen. Wenn du wissen möchtest, was das für dich bedeutet, vereinbare gerne einen kostenfreien Beratungstermin.







