Schule in der Schweiz für Grenzgänger-Kinder: Alle Regeln
Darf dein Kind als Grenzgänger-Kind einfach eine Schweizer Schule besuchen?
Dürfen Kinder von deutschen Grenzgängern eine Schule in der Schweiz besuchen?
Die kurze Antwort lautet: In der Regel nein, zumindest nicht kostenlos. Das Schweizer Schulrecht orientiert sich am Aufenthaltsortprinzip. Das bedeutet, dass das Recht auf unentgeltlichen Schulbesuch dort gilt, wo das Kind tatsächlich lebt und schläft. Der Arbeitsort der Eltern spielt dabei keine Rolle. Als deutscher Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland begründest du für dein Kind damit keinen Anspruch auf einen Platz in einer öffentlichen Schweizer Schule. In St. Gallen knüpft das Volksschulgesetz den Schulbesuch ausdrücklich an den tatsächlichen Aufenthalt (Quelle: www.gesetzessammlung.sg.ch). Das Verwaltungsgericht St. Gallen wendet dieses Aufenthaltsprinzip konsequent an (Quelle: publikationen.sg.ch). Auch die Verfassungskammer des Genfer Justizhofs hat 2026 bestätigt: Kinder ohne Wohnsitz in der Schweiz haben kein Recht auf Unterricht in einer Schweizer Schule. Das gilt selbst dann, wenn mindestens ein Elternteil in der Schweiz Steuern zahlt, und sogar dann, wenn das Kind die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzt. Das Bundesgericht stellt dazu klar, dass aus Art. 19 der Bundesverfassung zwar ein Recht auf ausreichenden, unentgeltlichen Grundschulunterricht folgt. Dieses Recht besteht aber nur am Aufenthalts- oder Wohnkanton und nicht für Kinder mit Wohnsitz im Ausland. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Kantone können Kinder ohne Aufenthalt im Kanton nach eigenem Ermessen aufnehmen. Eine Pflicht dazu besteht nicht. Über die Aufnahme entscheidet die zuständige Schulbehörde, und in der Regel fällt Schulgeld an.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
Kein genereller Rechtsanspruch auf kostenlosen Schulbesuch: Lebt dein Kind in Deutschland, hat es keinen Anspruch auf einen Platz in einer öffentlichen Schweizer Schule. Das Schulrecht richtet sich nach dem tatsächlichen Aufenthaltsort des Kindes, nicht nach dem Arbeitsort der Eltern.
Schulpflicht beginnt in der Schweiz mit vier Jahren: Der Kindergarten ist in allen Kantonen Pflicht, in den meisten für zwei Jahre, und nach HarmoS-Zählung Teil der elf Jahre dauernden obligatorischen Schulzeit. Das ist ein wesentlicher Unterschied zum deutschen System.
Auswärtige Kinder zahlen Schulgeld: Nehmen Kantone Kinder ohne Wohnsitz im Kanton auf, erheben sie Schulgeld. In der Stadt St. Gallen sind das zum Beispiel bis zu 16.700 CHF pro Jahr für die Primarschule, in Basel-Stadt bis zu 15.000 CHF pro Schuljahr.
Genf schließt Grenzgänger-Kinder ab 2026 aus: Der Kanton Genf hat die bis dahin gelebte Praxis beendet und lässt ab dem Schuljahr 2026/27 keine neuen Kinder von Grenzgängern mehr in seinen öffentlichen Schulen zu.
Private Schulen als Alternative: Internationale Schulen in den Grenzregionen stehen grundsätzlich offen, verlangen aber Jahresgebühren von rund 14.000 bis 38.000 CHF, Internate deutlich mehr.
Grenzübertritt erfordert ein eigenes Ausweisdokument: Dein Kind braucht für den täglichen Schulweg über die Grenze einen eigenen Reisepass oder Personalausweis. Der Kinderreisepass wird seit Januar 2024 nicht mehr ausgestellt.
Anspruch auf Schweizer Familienzulagen besteht: Als Grenzgänger mit Beschäftigung in der Schweiz hast du grundsätzlich Anspruch auf Schweizer Familienzulagen. Die Koordinierung mit dem deutschen Kindergeld erfolgt nach EU-Recht.

Dürfen Kinder von deutschen Grenzgängern eine Schule in der Schweiz besuchen?
Die kurze Antwort lautet: In der Regel nein, zumindest nicht kostenlos. Das Schweizer Schulrecht orientiert sich am Aufenthaltsortprinzip. Das bedeutet, dass das Recht auf unentgeltlichen Schulbesuch dort gilt, wo das Kind tatsächlich lebt und schläft. Der Arbeitsort der Eltern spielt dabei keine Rolle.
Als deutscher Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland begründest du für dein Kind damit keinen Anspruch auf einen Platz in einer öffentlichen Schweizer Schule. In St. Gallen knüpft das Volksschulgesetz den Schulbesuch ausdrücklich an den tatsächlichen Aufenthalt (Quelle: www.gesetzessammlung.sg.ch). Das Verwaltungsgericht St. Gallen wendet dieses Aufenthaltsprinzip konsequent an (Quelle: publikationen.sg.ch). Auch die Verfassungskammer des Genfer Justizhofs hat 2026 bestätigt: Kinder ohne Wohnsitz in der Schweiz haben kein Recht auf Unterricht in einer Schweizer Schule. Das gilt selbst dann, wenn mindestens ein Elternteil in der Schweiz Steuern zahlt, und sogar dann, wenn das Kind die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzt.
Das Bundesgericht stellt dazu klar, dass aus Art. 19 der Bundesverfassung zwar ein Recht auf ausreichenden, unentgeltlichen Grundschulunterricht folgt. Dieses Recht besteht aber nur am Aufenthalts- oder Wohnkanton und nicht für Kinder mit Wohnsitz im Ausland.
Es gibt jedoch eine Ausnahme: Kantone können Kinder ohne Aufenthalt im Kanton nach eigenem Ermessen aufnehmen. Eine Pflicht dazu besteht nicht. Über die Aufnahme entscheidet die zuständige Schulbehörde, und in der Regel fällt Schulgeld an.
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Welche rechtlichen Voraussetzungen gelten für den Schulbesuch in der Schweiz?
Grundvoraussetzung für die Aufnahme in eine öffentliche Schweizer Volksschule ist der tatsächliche Aufenthalt im Kanton. Die Schulpflicht beginnt in der Schweiz in der Regel mit dem vollendeten vierten Lebensjahr und dauert elf Jahre. Alle Kinder und Jugendlichen mit Aufenthalt im Kanton haben das Recht und zugleich die Pflicht, die öffentliche Volksschule zu besuchen. Das gilt unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Selbst Kinder ohne Aufenthaltsbewilligung, sogenannte Sans-Papiers, müssen von öffentlichen Schulen aufgenommen werden.
Für Kinder, die nicht im Kanton wohnen oder sich dort nicht tatsächlich aufhalten, sehen die kantonalen Schulgesetze in aller Regel vor:
keinen Rechtsanspruch auf Aufnahme in staatliche Schulen,
die Erhebung von Schulgeld durch den Schulträger,
oder in bestimmten Kantonen den expliziten Ausschluss auswärtiger Kinder.
Wie das in den einzelnen Grenzkantonen konkret geregelt ist, erkläre ich dir im nächsten Abschnitt.
Wie regeln die Grenzkantone Basel-Landschaft, Schaffhausen, Thurgau und St. Gallen den Schulbesuch?
Für viele deutsche Grenzgänger sind die Grenzkantone am Hochrhein und am Bodensee besonders relevant. Vier davon schauen wir uns hier an, Basel-Stadt folgt im nächsten Abschnitt. Jeder Kanton hat dabei seine eigenen Regelungen.
Basel-Landschaft
Der Kanton Basel-Landschaft stellt für im Kanton wohnhafte Kinder kostenlosen Unterricht bereit, inklusive spezieller Förderung, Sonderschulung und Lehrmittel. Für auswärtige Kinder sieht das Bildungsgesetz Schulgeld vor, sofern ein Kostenträger fehlt. Der außerkantonale Schulbesuch ist grundsätzlich möglich, muss bei finanziellen Leistungen der Trägerschaft aber durch die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion bewilligt werden.
Schaffhausen
Schaffhausen regelt den Schulzugang klar: Unentgeltlichen Unterricht gibt es für Schüler mit tatsächlichem Aufenthalt im Kanton und für Kinder, deren Eltern im Kanton wohnhaft sind. Für alle anderen wird grundsätzlich Schulgeld erhoben. Die Höhe dieses Schulgeldes darf die durchschnittlichen Schülerkosten der jeweiligen Schulstufe nicht übersteigen. Die Schulpflicht gilt für alle Kinder mit tatsächlichem Aufenthalt im Kanton, ausdrücklich auch für Kinder aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich.
Thurgau
Im Kanton Thurgau ist der Besuch der Volksschule für alle im Kanton wohnhaften Kinder kostenlos. Die Volksschule besteht aus Kindergarten, Primarschule und Sekundarschule und ist obligatorisch. Alle Kinder besuchen die Schule an ihrem Wohnort, unabhängig vom Aufenthaltsstatus.
Einen besonders interessanten Aspekt enthält das Thurgauer Volksschulgesetz: Bei besonderen Verhältnissen in Grenzgebieten kann der Regierungsrat Regelungen treffen, die von der allgemeinen Schulgesetzgebung abweichen, und dazu auch Vereinbarungen mit anderen Kantonen abschließen. Das eröffnet zumindest theoretisch Spielraum für Sonderregelungen an der Grenze. Ob und in welcher Form solche Vereinbarungen bestehen, ist im Einzelfall zu prüfen.
St. Gallen
St. Gallen folgt konsequent dem Aufenthaltsortprinzip: Schüler besuchen die öffentliche Schule dort, wo sie sich aufhalten. Der Schulrat kann auswärtigen Schulbesuch gestatten oder anordnen, wenn besondere Gründe wie unzumutbare Schulwege oder sinnvolle Klassenbildung das rechtfertigen.
Schulgemeinden können Kinder aus anderen Schulgemeinden gegen angemessenes Schulgeld aufnehmen, soweit die Platzverhältnisse es erlauben. Was das konkret kostet, zeigt die folgende Übersicht der städtischen Volksschule St. Gallen:
| Schulstufe | Jahresschulgeld (CHF) |
| Kindergarten | 14.800 |
| Primarschule Regelklassen | 16.700 |
| Primarschule Kleinklassen | 36.200 |
| Oberstufe Sekundarklassen | 21.500 |
| Oberstufe Realklassen | 22.000 |
| Oberstufe Kleinklassen | 39.800 |
(Quelle: st.gallen.tlex.ch)
Wie sieht die Situation für Grenzgänger-Eltern in Basel-Stadt und Genf aus?
Basel-Stadt
In Basel-Stadt gilt die Schulpflicht für alle Kinder mit Aufenthalt im Kanton. Kinder ohne Aufenthalt im Kanton hingegen können die Aufnahme in staatliche Schulen nicht beanspruchen. Die Schulleitung kann sie in Ausnahmefällen aufnehmen, nämlich dann, wenn am Wohnort oder in dessen Nähe keine entsprechende Schule vorhanden ist oder wenn sonstige zwingende Gründe vorliegen.
Wird ein Kind aus dem Ausland aufgenommen, erhebt der Kanton Schulgeld. Übernimmt kein Kostenträger, also kein anderer Kanton und keine Gemeinde, die Kosten, müssen die Eltern selbst zahlen (gesetzessammlung.bs.ch). Laut Basler Zeitung können das bis zu 15.000 CHF pro Kind und Schuljahr sein (Quelle: bazonline.ch).
Genf
Die Situation in Genf ist besonders deutlich. Sie betrifft vor allem Grenzgänger aus Frankreich, zeigt aber auch deutschen Grenzgängern, in welche Richtung sich die Kantone bewegen. Genf hatte Kinder von Grenzgängern, die sogenannten Frontaliers aus dem benachbarten Frankreich, lange in seinen öffentlichen Schulen zugelassen, seit 2019 allerdings nur noch im Rahmen einer Übergangsregelung. Mit dem Schuljahr 2026/27 ist diese Praxis beendet.
Der Genfer Staatsrat hat beschlossen, konsequent das Prinzip der Schulpflicht am Wohnort anzuwenden. Ab dem Schuljahr 2026/27 werden keine neuen Kinder mit Wohnsitz außerhalb des Kantons im obligatorischen Unterricht und im Sekundarbereich II mehr zugelassen. Betroffen sind rund 2.500 Frontalier-Schüler. Wer bereits eingeschrieben war, darf den begonnenen Bildungszyklus abschließen, also die Primarschule, den Cycle d’orientation oder den angestrebten Abschluss der Sekundarstufe II.
Die Verfassungskammer des Genfer Justizhofs hat den Beschluss im Februar 2026 bestätigt und klargestellt: Das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU begründet kein Recht auf Schulbildung in Genf für Kinder, die in Frankreich wohnen.
Mit welchen Kosten müssen Grenzgänger für öffentliche und private Schweizer Schulen rechnen?
Öffentliche Schulen
Wenn ein Kanton oder eine Schulgemeinde dein Kind ausnahmsweise aufnimmt, wird in der Regel Schulgeld fällig. Ein Überblick über die Kostenbandbreite in den Grenzkantonen:
| Kanton / Ort | Schulgeld pro Jahr |
| Basel-Stadt (auswärtige Kinder) | bis zu 15.000 CHF |
| St. Gallen, Stadt (Primarschule Regelklasse) | 16.700 CHF |
| St. Gallen, Stadt (Kindergarten) | 14.800 CHF |
| Schaffhausen | Maximal durchschnittliche Schülerkosten der Stufe |
(Quellen: bazonline.ch, st.gallen.tlex.ch)
Private und internationale Schulen
Private und internationale Schulen in den Grenzregionen sind grundsätzlich zugänglich, verlangen aber deutlich höhere Jahresgebühren. Bitte beachte, dass sich diese Gebühren jährlich ändern können. Die folgenden Angaben entsprechen dem Stand 2026/27:
| Schule | Region | Jahresgebühr (CHF) |
| International School Basel (ISB) | Basel | ca. 14.390–38.000 |
| International School of Schaffhausen (ISSH) | Schaffhausen | ca. 27.150–33.800 |
| International School Rheintal (ISR) | St. Gallen / Bodensee | ca. 18.030–35.470 |
| Institut auf dem Rosenberg | St. Gallen (Internat) | rund 165.000 (inkl. Internat) |
| International School of Geneva (Ecolint) | Genf | ca. 20.000–36.540 |
(Quellen: isbasel.ch, issh.ch, isr.ch, ecolint.ch)
Welche privaten Schulen stehen für Grenzgänger-Kinder als Alternative zur Auswahl?
Wenn die öffentliche Schule in der Schweiz keine Option ist, sind internationale Schulen in den Grenzregionen die gängigste Alternative. Die bekanntesten Schulen im Überblick:
Grenzregion Basel: Die International School Basel (ISB) bietet Unterricht von der Early Childhood bis zum IB Diploma. Die Unterrichtssprache ist Englisch. Die drei Campusse liegen in Reinach BL (Reinach und Fiechten) und Aesch BL.
Grenzregion Schaffhausen und Hochrhein: Die International School of Schaffhausen (ISSH) führt Kinder von der Primary School bis zum Diploma Programme und bietet auch Boarding an. Unterrichtssprache ist Englisch, der Abschluss erfolgt nach dem International Baccalaureate-Curriculum.
Grenzregion St. Gallen und Bodensee: Die International School Rheintal (ISR) in Buchs SG unterrichtet Kinder zwischen 3 und 18 Jahren auf Englisch nach dem IB-Curriculum. Daneben gibt es das Institut auf dem Rosenberg in St. Gallen, das als Internat individualisierte Programme anbietet. Die Gebühren liegen inklusive Internat bei rund 165.000 CHF pro Schuljahr, was es zu einer der teuersten Optionen in der Region macht.
Region Genf: Die International School of Geneva, auch bekannt als Ecolint, betreibt mehrere Campusse und unterrichtet von der Pre-Reception bis zur gymnasialen Oberstufe auf Französisch und Englisch. Die Jahresgebühren liegen 2026/27 zwischen 20.000 und 36.540 CHF.
Wie läuft der tägliche Grenzübertritt für Kinder auf dem Schulweg ab?
Wenn dein Kind täglich die Grenze überquert, gibt es einige praktische Punkte, die du unbedingt beachten musst.
Dein Kind braucht ein eigenes gültiges Reisedokument. Reisepass oder Personalausweis sind erforderlich, ein Führerschein oder eine Geburtsurkunde genügen nicht. Seit dem 1. Januar 2024 wird der Kinderreisepass nicht mehr neu ausgestellt. Du musst für dein Kind also einen Personalausweis oder Reisepass beantragen.
Reist dein Kind allein oder nur mit einem Elternteil, empfiehlt die Bundespolizei zusätzlich eine formlose Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Sorgeberechtigten mitzuführen. Kopien der Ausweise beider Elternteile sind in diesem Fall ebenfalls sinnvoll.
Wichtig zu wissen: An der deutsch-schweizerischen Grenze finden derzeit vorübergehende Binnengrenzkontrollen statt. Du solltest daher mit Verzögerungen auf dem Schulweg rechnen und die gültigen Ausweisdokumente deines Kindes stets griffbereit haben.
Wie unterscheidet sich das Schulsystem in der Schweiz von den Schulen in Deutschland?
Das Schweizer Schulsystem ist für viele deutsche Eltern zunächst ungewohnt. Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick:
Früher Beginn der Schulpflicht
In der Schweiz beginnt die Schulpflicht bereits mit dem vollendeten vierten Lebensjahr. Der Kindergarten ist fester Bestandteil der obligatorischen Schule und dauert in der Regel zwei Jahre. Die gesamte obligatorische Schulzeit umfasst elf Jahre und endet mit der Sekundarstufe I.
In Deutschland beginnt die Schulpflicht in der Regel mit sechs Jahren. Der Kindergarten ist freiwillig und nicht Teil der Schulpflicht.
Struktur der obligatorischen Schule in der Schweiz
Die elf Schuljahre gliedern sich wie folgt:
Zwei Jahre Kindergarten bzw. Eingangsstufe
Sechs Jahre Primarstufe
Drei Jahre Sekundarstufe I
Leistungsselektion nach der Primarstufe
Nach der Primarstufe, also nach der 6. Klasse (8. Schuljahr nach HarmoS-Zählung), werden Kinder in der Schweiz in verschiedene Leistungsniveaus der Sekundarstufe I eingeteilt. Ungewohnt ist für deutsche Eltern dabei weniger der Zeitpunkt, denn in den meisten Bundesländern fällt die Übergangsentscheidung schon nach der 4. Klasse. Verwirrend ist eher die Zählweise: Weil der Kindergarten mitzählt, entspricht die 6. Primarklasse dem 8. Schuljahr.
Sprachenunterricht
Kinder in der Schweiz lernen ab der Primarstufe sowohl eine zweite Landessprache als auch Englisch. Die erste Fremdsprache wird spätestens im 5. Schuljahr eingeführt, die zweite spätestens im 7. Schuljahr (nach HarmoS-Zählung inklusive Kindergarten, also spätestens ab der 3. beziehungsweise 5. Primarklasse). Das Ziel ist funktionale Mehrsprachigkeit. Konkret bedeutet das: In einem deutschsprachigen Kanton lernen Kinder neben Deutsch auch Französisch und Englisch. Je nach Kanton können Italienisch oder Latein als Wahlpflichtfächer dazukommen.
Kindergartenobligatorium
Das Kindergartenobligatorium ist kantonal unterschiedlich geregelt. In 19 Kantonen müssen Kinder zwei Jahre Kindergarten besuchen, in 7 Kantonen gilt das Obligatorium für mindestens ein Jahr. (Quelle: edk.ch)
Haben Grenzgänger-Eltern in Deutschland Anspruch auf Schweizer Familienzulagen für Schulkinder?
Ja, grundsätzlich schon. Als Grenzgänger mit Beschäftigung in der Schweiz hast du Anspruch auf Schweizer Familienzulagen, auch wenn deine Kinder in Deutschland wohnen. Das Familienzulagengesetz (FamZG) schreibt seit 2025 eine Kinderzulage von mindestens 215 CHF pro Monat und eine Ausbildungszulage von mindestens 268 CHF pro Monat vor. Einige Kantone zahlen mehr.
Für Kinder mit Wohnsitz im Ausland werden Familienzulagen in der Schweiz gezahlt, wenn zwischenstaatliche Vereinbarungen das vorschreiben. Als EU-Staatsangehöriger, der in der Schweiz arbeitet, fällst du unter die entsprechenden Regelungen. Der Anspruch gilt also für dich als Grenzgänger.
Koordinierung mit deutschem Kindergeld
Hier wird es etwas komplexer. Die EU-Verordnung (EG) Nr. 883/2004 regelt, welches Land vorrangig für Familienleistungen zuständig ist. Die Grundregel lautet: Das Beschäftigungsland hat Vorrang. Als Grenzgänger in der Schweiz bedeutet das, dass die Schweizer Familienzulagen grundsätzlich vorrangig sind.
Parallel dazu kann in Deutschland noch ein Anspruch auf Kindergeld bestehen. Deutschland zahlt dann aber nur noch den Differenzbetrag, also den Betrag, um den das deutsche Kindergeld die Schweizer Familienzulagen übersteigt. Arbeiten beide Elternteile, bestimmt das EU-Recht anhand des Beschäftigungslandes und des Wohnlandes der Kinder, wer vorrangig leistet.
In der Praxis bedeutet das: Du kannst unter Umständen sowohl Schweizer Familienzulagen als auch anteilig deutsches Kindergeld erhalten. Die genaue Berechnung hängt von deiner individuellen Situation ab und kann schnell unübersichtlich werden. Wenn du dir hier unsicher bist, stehe ich dir gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Mehr zu den Sozialversicherungspflichten als Grenzgänger in der Schweiz findest du in unserem ausführlichen Ratgeber.
Fazit: Schulbesuch in der Schweiz ist für Grenzgänger-Kinder keine Selbstverständlichkeit
Das Schweizer Schulrecht folgt dem Aufenthaltsortprinzip. Für Kinder, die in Deutschland leben, besteht kein genereller Anspruch auf einen Platz in einer öffentlichen Schweizer Schule. Wer dennoch einen Platz bekommt, zahlt Schulgeld, das je nach Kanton und Schulstufe schnell im fünfstelligen Bereich liegen kann.
Private und internationale Schulen in den Grenzregionen bieten eine Alternative, aber auch dort sind die Jahresgebühren erheblich. Dazu kommt der tägliche Grenzübertritt mit eigenem Ausweisdokument, möglichen Verzögerungen durch aktuelle Grenzkontrollen und gegebenenfalls Einverständniserklärungen der Eltern.
Bei den Familienzulagen sieht die Lage günstiger aus: Als Grenzgänger hast du grundsätzlich Anspruch auf Schweizer Familienzulagen, auch wenn deine Kinder in Deutschland wohnen. Die Koordinierung mit dem deutschen Kindergeld läuft nach EU-Recht und hängt von deiner konkreten Situation ab.
Rund um das Thema Finanzen und Absicherung als Grenzgänger gibt es viele Stellschrauben. Und jede Situation ist anders. Wenn du wissen möchtest, wie du als Grenzgänger finanziell optimal aufgestellt bist, buche dir gerne einen kostenfreien und unverbindlichen Beratungstermin bei mir. Gemeinsam schauen wir uns deine Situation in Ruhe an.
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FAQ
Nicht generell. Einen bundesweit garantierten Anspruch auf Homeschooling gibt es in der Schweiz nicht. Ob und unter welchen Bedingungen privater Heimunterricht möglich ist, regelt jeder Kanton selbst. Das Bundesgericht hat bestätigt, dass selbst ein vollständiges Verbot des Homeschoolings nicht gegen den Schutz des Privat- und Familienlebens verstößt.
In der Praxis ist Homeschooling fast überall bewilligungspflichtig und an strenge Auflagen geknüpft. In Basel-Stadt wird eine Bewilligung nur bei nachweisbar besonderen Gründen erteilt, die einen Schulbesuch unmöglich machen. In Basel-Landschaft braucht die unterrichtende Person eine anerkannte pädagogische Ausbildung. In Solothurn ist ein von der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) anerkanntes Lehrdiplom Voraussetzung. In Freiburg muss das pädagogische Konzept jedes Jahr neu genehmigt werden. Lebt dein Kind in Deutschland, gilt ohnehin die deutsche Schulpflicht, und Homeschooling ist dort grundsätzlich nicht erlaubt.
Die Schulpflicht beginnt in der Schweiz in der Regel mit dem vollendeten vierten Lebensjahr. Kinder treten dann in den Kindergarten oder die Eingangsstufe ein. Die genauen Stichtage sind kantonal unterschiedlich. Im Kanton Zürich beispielsweise gilt: Wer bis zum 31. Juli sein viertes Lebensjahr vollendet, wird auf Beginn des nächsten Schuljahres schulpflichtig. In Solothurn gilt der gleiche Stichtag. Die Schulpflicht dauert insgesamt elf Jahre.
Ja, für alle Kinder mit Aufenthaltsort in der Schweiz. Jedes Kind hat in der Schweiz das Recht auf Bildung und zugleich die Pflicht, eine Schule zu besuchen. Die obligatorische Volksschule umfasst elf Jahre. Die Schulpflicht gilt unabhängig von Nationalität oder Aufenthaltsstatus.
Der Unterricht findet in der lokalen Landessprache statt: Deutsch, Französisch, Italienisch oder Romanisch, je nach Kanton. Dazu kommen Fremdsprachen. Die Schweizer Sprachenstrategie sieht vor, dass Kinder in der obligatorischen Schule eine zweite Landessprache und Englisch lernen. Die erste Fremdsprache wird spätestens im 5. Schuljahr eingeführt, die zweite spätestens im 7. Schuljahr (nach HarmoS-Zählung inklusive Kindergarten, also spätestens ab der 3. beziehungsweise 5. Primarklasse). In deutschsprachigen Kantonen lernen Kinder damit in aller Regel Französisch und Englisch, teilweise auch Italienisch oder Latein als Wahlpflichtfächer.







