Altersvorsorgedepot steuerlich absetzbar: Was gilt für Grenzgänger?
Wie du Beiträge zum neuen Altersvorsorgedepot von der Steuer absetzt und worauf du als Grenzgänger in der Schweiz achten musst.
Was du wissen solltest
Ab 2027 kommt mit dem Altersvorsorgedepot ein neues staatlich gefördertes Instrument für die private Altersvorsorge. Im Neugeschäft tritt es an die Stelle der Riester-Rente, setzt auf Fonds und ETFs und bringt mehrere steuerliche Vorteile mit: staatliche Zulagen, einen Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung und Erträge, die während der Ansparphase nicht laufend besteuert werden. Als Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz ist deine Ausgangslage allerdings eine andere als bei Beschäftigten in Deutschland. Du zahlst in die Schweizer AHV und in eine Pensionskasse ein, versteuerst deinen Lohn aber in Deutschland. Beides wirkt sich darauf aus, ob und wie du das Altersvorsorgedepot steuerlich nutzen kannst. In diesem Beitrag erfährst du, wie die steuerliche Absetzbarkeit funktioniert, welche Höchstbeträge gelten, wie die Auszahlungen im Alter versteuert werden und was davon für dich als Grenzgänger in der Schweiz konkret gilt.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
Ab 2027 löst das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente im Neugeschäft ab: Neue Riester-Verträge sind dann nicht mehr möglich, bestehende laufen weiter. Das Altersvorsorgedepot kommt ohne Garantie aus, daneben gibt es weiterhin Garantieprodukte.
Beiträge sind als Sonderausgaben absetzbar: Eigenbeitrag und Zulage kannst du nach § 10a EStG gemeinsam geltend machen. Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Abzug günstiger ist als die Zulage allein.
Die Grundzulage beträgt bis zu 540 € pro Jahr: 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag, 25 % auf den Betrag bis 1.800 €. Dazu kommen bis zu 300 € pro Kind.
Erträge werden in der Ansparphase nicht laufend besteuert: Es fallen keine Abgeltungsteuer und keine Vorabpauschale an.
Im Alter wird nachgelagert besteuert: Auszahlungen aus geförderten Beiträgen versteuerst du mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz.
Absetzen kann nur, wer förderberechtigt ist: Als angestellter Grenzgänger bist du 2027 nicht unmittelbar förderberechtigt, weil du in die AHV statt in die deutsche Rentenversicherung einzahlst. Ab 2028 werden Pflichtversicherte in vergleichbaren ausländischen Rentensystemen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, gleichgestellt. Bis dahin ist eine Förderung über deinen Ehepartner oder über selbstständige Einkünfte möglich.
Deine Schweizer Vorsorgebeiträge wirken steuerlich anders: Beiträge zur AHV und zum obligatorischen Teil der Pensionskasse kannst du als Sonderausgaben absetzen, Einzahlungen in die Säule 3a bringen dir in Deutschland dagegen keinen Steuervorteil.
Ruhestand in der Schweiz ist förderschädlich: Ziehst du im Alter in die Schweiz, musst du Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.

Was ist das neue Altersvorsorgedepot eigentlich?
Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich geförderter Vertrag zur privaten Altersvorsorge, den Anbieter ab dem
1. Januar 2027 anbieten können. Neue Riester-Verträge sind ab dann nicht mehr möglich, bestehende Verträge laufen mit Bestandsschutz weiter. Der entscheidende Unterschied zur Riester-Rente: Das Altersvorsorgedepot verzichtet auf Garantien und setzt stattdessen auf renditeorientierte Anlagen wie Fonds und ETFs. Wer mehr Sicherheit möchte, kann weiterhin ein Garantieprodukt wählen, bei dem zu Beginn der Auszahlung mindestens
80 oder 100 % der eingezahlten Beiträge garantiert sind. (BMF)
Abschließen kannst du das Depot bei zertifizierten Anbietern, zum Beispiel bei Banken oder Versicherungen. Jeder Anbieter muss außerdem ein Standarddepot anbieten: eine besonders einfache Variante mit voreingestellter Anlage und Kosten von höchstens 1,0 % im Jahr. Ein zusätzliches öffentliches Angebot ist geplant, die dafür nötige Verordnung liegt aber noch nicht vor.
Was du im Depot anlegen kannst
Welche Anlagen im Altersvorsorgedepot zulässig sind, legt eine abschließende Positivliste im Gesetz fest. Dazu gehören vor allem Investmentfonds wie ETFs. Spekulative Produkte sind nicht vorgesehen.
Wie lange läuft der Vertrag?
Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65 Jahren, bei früherem Bezug einer gesetzlichen Altersrente auch eher, und spätestens mit 70 Jahren. Du kannst dir das Kapital über einen Auszahlungsplan auszahlen lassen, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr läuft, oder dich für eine lebenslange Leibrente entscheiden. Bis zu 30 % des Kapitals kannst du zu Beginn der Auszahlphase förderunschädlich als Einmalbetrag entnehmen.
Wie ist das Altersvorsorgedepot steuerlich absetzbar?
Die steuerliche Förderung des Altersvorsorgedepots läuft über zwei Wege gleichzeitig: staatliche Zulagen und den Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung.
Einzahlungen bis zu 1.800 € Eigenbeitrag pro Jahr werden durch staatliche Zulagen gefördert. Zusätzlich kannst du deinen Eigenbeitrag zusammen mit der dir zustehenden Zulage als Sonderausgaben nach § 10a EStG geltend machen. Du trägst deine Beiträge in der Anlage für Altersvorsorgebeiträge (bisher Anlage AV) ein, und das Finanzamt prüft im Rahmen der Günstigerprüfung, ob dir der Sonderausgabenabzug einen höheren Steuervorteil bringt als die Zulage allein. Ist das der Fall, bekommst du die Differenz erstattet. Dieser Abzug kommt zusätzlich zu deinen übrigen Vorsorgeaufwendungen hinzu, etwa deinen Beiträgen zur Kranken- und Rentenversicherung.
Ein Beispiel: Du zahlst als Single 1.800 € Eigenbeitrag ein und erhältst die maximale Grundzulage von 540 €. In der Steuererklärung kannst du dann insgesamt 2.340 € als Sonderausgaben ansetzen. Mit einem Kind steigt dieser Betrag auf 2.640 €, mit zwei Kindern auf 2.940 €. (BMF)
Ist das Altersvorsorgedepot auch für Grenzgänger steuerlich absetzbar?
Der Sonderausgabenabzug ist an die Förderberechtigung gekoppelt. Wer nicht förderberechtigt ist, erhält keine Zulagen und kann seine Beiträge auch nicht nach § 10a EStG absetzen. Für dich als Grenzgänger kommt es deshalb auf das Jahr an.
2027: noch keine unmittelbare Förderung
Unmittelbar förderberechtigt ist vor allem, wer in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Als angestellter Grenzgänger zahlst du deine Beiträge aber in die Schweizer AHV und in die Pensionskasse deines Arbeitgebers. Damit bist du 2027 nicht unmittelbar förderberechtigt. Für die Riester-Rente hat der Bundesfinanzhof das bereits so entschieden (BFH, Urteil vom 24.08.2016, X R 11/15).
Ab 2028: Gleichstellung mit deutschen Pflichtversicherten
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz ändert sich das zum 1. Januar 2028. Ab dann stehen Pflichtmitglieder in einem ausländischen gesetzlichen Alterssicherungssystem den deutschen Pflichtversicherten gleich, wenn sie in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und die ausländische Pflichtversicherung mit der deutschen vergleichbar ist (Quelle: recht.bund.de). Als Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland und AHV-Pflicht erfüllst du diese Voraussetzungen in aller Regel. Ab 2028 kannst du deine Beiträge damit voraussichtlich selbst absetzen und die vollen Zulagen erhalten.
Bis dahin: Wege über Ehepartner oder Selbstständigkeit
Schon 2027 kannst du auf zwei Wegen gefördert werden:
Über deinen Ehepartner: Ist dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin unmittelbar förderberechtigt, etwa durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland, kannst du mittelbar Zulagen erhalten. Dafür musst du selbst mindestens 120 € im Jahr einzahlen, die Zulage beträgt höchstens 175 €. Einen eigenen Sonderausgabenabzug hast du als mittelbar Berechtigter nicht. (BMF)
Über selbstständige Einkünfte: Förderberechtigt sind ab 2027 auch Selbstständige mit gewerblichen oder freiberuflichen Einkünften, die eine Steuererklärung abgegeben haben. Ob das bei einer Nebentätigkeit neben deiner Anstellung in der Schweiz greift, solltest du prüfen lassen.
Zahlst du 2027 ohne Förderberechtigung in ein Altersvorsorgedepot ein, gelten diese Beiträge als ungefördert. Die Erträge werden in der Ansparphase trotzdem nicht laufend besteuert, die spätere Auszahlung aus diesem Teil wird grundsätzlich nur mit dem Ertragsanteil besteuert.
Welcher Weg für dich passt, klären wir gerne in einer persönlichen Beratung zum Altersvorsorgedepot für Grenzgänger.
Warum sich der Sonderausgabenabzug für Grenzgänger besonders lohnen kann
Weil dein Schweizer Lohn in Deutschland voll besteuert wird, liegt dein Grenzsteuersatz oft deutlich höher als bei vergleichbaren Beschäftigten in Deutschland. Die Schweizer Quellensteuer von 4,5 % lässt sich nicht durch Abzüge senken (finanzamt-bw.fv-bwl.de), deshalb wirken alle Sonderausgaben ausschließlich auf deine deutsche Einkommensteuer. Genau dort greift die Günstigerprüfung.
Ein Beispiel: Du bist förderberechtigt, zahlst 1.800 € Eigenbeitrag und erhältst 540 € Grundzulage. In der Steuererklärung setzt du 2.340 € als Sonderausgaben an. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % senkt das deine Einkommensteuer um rund 983 €. Da du die Zulage von 540 € bereits erhalten hast, erstattet dir das Finanzamt die Differenz von rund 443 €. Dein Steuervorteil liegt damit insgesamt bei rund 983 € im Jahr, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Je höher dein Steuersatz, desto größer ist der zusätzliche Vorteil aus dem Sonderausgabenabzug. Bei niedrigerem Einkommen deckt oft schon die Zulage den vollen Steuervorteil ab.
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Welche konkreten Steuervorteile hast du in der Ansparphase?
In der Ansparphase profitierst du von mehreren Vorteilen gleichzeitig. Das macht das Altersvorsorgedepot besonders attraktiv gegenüber einem normalen Wertpapierdepot.
Staatliche Zulagen im Überblick
| Förderart | Eigenbeitrag | Förderquote | Maximale Zulage |
| Grundzulage (Stufe 1) | Bis 360 € | 50 % | 180 € |
| Grundzulage (Stufe 2) | 360 € bis 1.800 € | 25 % | 360 € |
| Grundzulage gesamt | Bis 1.800 € | Gestaffelt | 540 € |
| Kinderzulage | Pro Kind bis 300 € | 100 % | 300 € pro Kind |
| Berufseinsteiger-Bonus | Einmalig unter 25 Jahren | Einmalzahlung | 200 € |
(Quelle: bundesfinanzministerium.de)
Keine laufende Besteuerung der Erträge
Der zweite große Vorteil betrifft die laufenden Kapitalerträge. Dividenden, Kursgewinne und Zinsen, die im Altersvorsorgedepot anfallen, werden in der Ansparphase nicht besteuert. Es fallen weder Abgeltungsteuer noch Vorabpauschale an.
Das ist ein direkter Vorteil gegenüber einem freien ETF-Depot. Dort unterliegen thesaurierende Fonds der Vorabpauschale nach § 18 Investmentsteuergesetz. Der Basiszins dafür lag 2026 bei 3,20 % (Quelle: BMF-Schreiben vom 13.01.2026). Erträge aus Aktienfonds werden zudem nach Teilfreistellung mit 26,375 % Abgeltungsteuer inklusive Solidaritätszuschlag besteuert. Im Altersvorsorgedepot entfällt beides während der Ansparphase.
Der Zinseszinseffekt kann dadurch über Jahrzehnte einen erheblichen Unterschied im Endkapital ausmachen.
Welche Höchstbeträge gelten für die steuerliche Absetzung?
Beim Altersvorsorgedepot gibt es zwei Grenzen, die du kennen solltest: die Fördergrenze und die maximale Einzahlung.
Die Fördergrenze liegt bei 1.800 € Eigenbeitrag pro Jahr. Bis zu diesem Betrag erhältst du staatliche Zulagen und kannst Eigenbeitrag und Zulage als Sonderausgaben absetzen. Einzahlungen darüber hinaus sind möglich, werden aber nicht mehr durch Zulagen gefördert und sind nicht als Sonderausgaben absetzbar.
Insgesamt kannst du bis zu 6.840 € pro Jahr und Vertrag einzahlen, also 570 € im Monat. Der Mindestbeitrag liegt bei 120 € pro Jahr, also 10 € im Monat.
Vergleich: Höchstbeträge verschiedener geförderter Vorsorgeformen
| Vorsorgeform | maximal absetzbar pro Jahr | Rechtsgrundlage |
| Altersvorsorgedepot (gefördert) | 1.800 € Eigenbeitrag + 540 € Zulage | § 10a EStG |
| Altersvorsorgedepot, pro Kind zusätzlich | 300 € | § 10a EStG |
| Basisrente (Rürup), ledig | 30.826 € | § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG |
| Basisrente (Rürup), verheiratet | 61.652 € | § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG |
(Quellen: bundesfinanzministerium.de, gesetze-im-internet.de: § 10a EStG, § 10 EStG)
Beim Höchstbetrag für die Basisrente werden auch Beiträge zu gesetzlichen Rentenversicherungen angerechnet, als Grenzgänger also deine AHV-Beiträge. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.
Wie wirken deine Schweizer Vorsorgebeiträge steuerlich?
Als Grenzgänger sorgst du bereits über das Schweizer System für das Alter vor. Diese Beiträge sind in Deutschland steuerlich relevant, allerdings nicht alle auf dieselbe Weise.
AHV und Pensionskasse
Deine Beiträge zur AHV und zum obligatorischen Teil deiner Pensionskasse zählen in Deutschland zu den Altersvorsorgeaufwendungen und sind als Sonderausgaben absetzbar. Die Beiträge deines Arbeitgebers zur AHV und zum Obligatorium der Pensionskasse sind für dich steuerfrei (bundesfinanzhof.de). Für AHV, IV und EO trägst du 5,3 % deines Bruttolohns, dein Arbeitgeber zahlt denselben Anteil (ahv-iv.ch).
Anders sieht es beim überobligatorischen Teil der Pensionskasse aus. Deine eigenen Beiträge dorthin kannst du nicht als Altersvorsorgeaufwendungen absetzen. Arbeitgeberbeiträge ins Überobligatorium sind nur begrenzt steuerfrei, bei öffentlich-rechtlichen Pensionskassen gar nicht (bundesfinanzhof.de). Wie sich deine Beiträge aufteilen, siehst du in der Regel auf deinem Vorsorgeausweis.
Auswirkung auf die Basisrente
Für den Höchstbetrag der Altersvorsorgeaufwendungen, der 2026 bei 30.826 € für Alleinstehende liegt, zählen nicht nur deine eigenen AHV-Beiträge. Auch der steuerfreie Arbeitgeberanteil wird zunächst hinzugerechnet und anschließend vom abziehbaren Betrag wieder abgezogen (Quelle: esth.bundesfinanzministerium.de). Praktisch heißt das: Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil verbrauchen zusammen einen Teil des Höchstbetrags, absetzen kannst du aber nur deinen eigenen Anteil. Wenn du zusätzlich eine Basisrente als Grenzgänger abschließen willst, bleibt dir dadurch weniger Rahmen. Das Altersvorsorgedepot fällt dagegen unter einen eigenen Höchstbetrag nach § 10a EStG und konkurriert nicht mit deinen AHV-Beiträgen.
Säule 3a
Als Grenzgänger kannst du in die Säule 3a einzahlen. Der Steuervorteil, für den sie in der Schweiz bekannt ist, greift für dich aber nicht. In der Schweiz wird dein Lohn pauschal mit 4,5 % Quellensteuer belastet, ohne Abzugsmöglichkeiten. In Deutschland gilt die Säule 3a weder als Basisrente noch als geförderter Altersvorsorgevertrag. Wenn es dir um den Steuervorteil geht, sind deutsche Vorsorgeformen für dich daher meist die bessere Wahl.
Wie wird dein angespartes Kapital im Alter versteuert?
Das Altersvorsorgedepot ist kein steuerfreies, sondern ein steuerlich begünstigtes Instrument. Die Vorteile in der Ansparphase stehen einer nachgelagerten Besteuerung im Alter gegenüber.
Auszahlungen aus dem Depot sind sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 5 EStG. Leistungen, die auf geförderten Beiträgen beruhen, versteuerst du vollständig mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz im Jahr der Auszahlung. Eine Abgeltungsteuer gibt es hier nicht. Für Leistungen aus ungeförderten Beiträgen gilt grundsätzlich die günstigere Ertragsanteilsbesteuerung. Als ungefördert gelten Beiträge über 1.800 € und Beiträge aus Jahren, in denen du nicht förderberechtigt warst (Quelle: bundesfinanzministerium.de).
Ob die nachgelagerte Besteuerung für dich nachteilig ist, hängt von deinem Steuersatz im Rentenalter ab. Wer im Berufsleben einen hohen Grenzsteuersatz hatte und im Ruhestand weniger Einkommen hat, profitiert oft trotzdem. Dazu kommt der Vorteil der unbesteuerten Erträge während der gesamten Ansparphase.
Was das im Alter für dich als Grenzgänger bedeutet
Bleibst du auch im Ruhestand in Deutschland wohnen, versteuerst du dort nicht nur die Auszahlungen aus dem Altersvorsorgedepot, sondern auch deine AHV-Rente und die Leistungen aus deiner Pensionskasse. Die AHV-Rente wird dabei wie die deutsche gesetzliche Rente nur mit dem Besteuerungsanteil erfasst, der von deinem Rentenbeginn abhängt. Bei Kapitalauszahlungen aus der Pensionskasse wird der obligatorische Teil wie eine Basisversorgung behandelt, der überobligatorische Teil wie eine Kapitallebensversicherung. Die in der Schweiz einbehaltene Quellensteuer kannst du dir auf Antrag zurückerstatten lassen, wenn du nachweist, dass die Auszahlung in Deutschland steuerlich erfasst wird.
Alle Einkünfte zusammen bestimmen deinen Steuersatz im Alter. Ob sich die nachgelagerte Besteuerung für dich lohnt, hängt deshalb nicht nur vom Depot ab, sondern von deiner gesamten Altersversorgung aus beiden Ländern. Wer eine hohe Kapitalauszahlung aus der Pensionskasse plant, sollte den Zeitpunkt mit den Auszahlungen aus dem Depot abstimmen.
Achtung beim Umzug in die Schweiz: Verlegst du deinen Wohnsitz zu Beginn oder während der Auszahlungsphase in die Schweiz, gilt das als förderschädliche Verwendung, weil die Schweiz weder zur EU noch zum EWR gehört. Du musst dann die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen (bundesfinanzministerium.de). Wenn du deinen Ruhestand in der Schweiz verbringen möchtest, solltest du das bei der Entscheidung für das Depot von Anfang an berücksichtigen.
Lohnen sich die Vorteile im Vergleich zu anderen Anlagen?
Das Altersvorsorgedepot ist nicht die einzige Möglichkeit, steuerlich begünstigt für das Alter vorzusorgen. Ein kurzer Vergleich zeigt die Unterschiede.
Altersvorsorgedepot oder freies ETF-Depot?
Im freien Depot werden laufende Erträge sofort besteuert, über die Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs und die Abgeltungsteuer auf Dividenden und realisierte Gewinne. Dafür bist du flexibel und kannst jederzeit an dein Geld. Im Altersvorsorgedepot wächst dein Kapital bis zur Auszahlung ohne laufende Besteuerung, ist aber bis zum Rentenalter gebunden. Für dich als Grenzgänger kommt hinzu: 2027 fehlen dir ohne Förderberechtigung Zulagen und Sonderausgabenabzug. Ab 2028 kannst du voraussichtlich die volle Förderung nutzen.
Altersvorsorgedepot oder Basisrente?
Die Basisrente ist vor allem für Selbstständige und Gutverdiener interessant, weil deutlich höhere Beiträge absetzbar sind: 2026 bis zu 30.826 € für Alleinstehende und 61.652 € für Verheiratete. Das ist erheblich mehr als die 2.340 € beim Altersvorsorgedepot. Allerdings zahlt die Basisrente ausschließlich als lebenslange Rente aus, eine Einmalzahlung ist nicht möglich. Als Grenzgänger solltest du außerdem berücksichtigen, dass deine AHV-Beiträge den noch freien Rahmen für die Basisrente verringern.
Altersvorsorgedepot oder Direktversicherung?
Für Grenzgänger gibt es eine weitere geförderte Vorsorgeform: die Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG. Weil dir die Schweizer Säule 3a steuerlich nichts bringt, hat die Finanzverwaltung in Baden-Württemberg Grenzgängern per Verwaltungsanweisung den Zugang zu dieser Form der betrieblichen Altersvorsorge eröffnet. Voraussetzung ist, dass dein Schweizer Arbeitgeber mitwirkt: Er schließt den Vertrag als Versicherungsnehmer ab, und die Beiträge werden zweckgebunden an den Versicherer gezahlt. Die Beiträge machst du anschließend in deiner deutschen Steuererklärung geltend.
Steuerfrei sind Beiträge bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung, also deutlich mehr als die 1.800 €, die beim Altersvorsorgedepot gefördert werden. Die Leistungen im Alter versteuerst du nachgelagert. Anders als beim Altersvorsorgedepot bist du dabei aber auf die Mitwirkung deines Arbeitgebers und auf einen Versicherungsvertrag angewiesen. Gerade 2027, solange du für das Altersvorsorgedepot noch nicht selbst förderberechtigt bist, kann die Direktversicherung für dich die naheliegendere Lösung sein.
Was wirklich zählt: deine individuelle Situation
Welche Anlageform für dich die bessere Wahl ist, lässt sich nicht pauschal sagen. Das hängt von deinem Einkommen, deinem Steuersatz, deiner Förderberechtigung und deiner gesamten Vorsorge in Deutschland und der Schweiz ab. Einen Überblick über alle relevanten Sozialversicherungspflichten als Grenzgänger in der Schweiz kann dir dabei helfen, deine Ausgangslage besser einzuschätzen.
Fazit: Steuerlich attraktiv, wenn du förderberechtigt bist
Das Altersvorsorgedepot bringt ab 2027 echte steuerliche Vorteile: Zulagen von bis zu 540 € im Jahr plus Kinderzulagen, den Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG und Erträge, die während der Ansparphase nicht laufend besteuert werden. Im Alter werden die Auszahlungen aus geförderten Beiträgen mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert.
Als Grenzgänger in der Schweiz hängt alles an einer Frage: Bist du förderberechtigt? Als Angestellter mit AHV-Pflicht bist du es 2027 noch nicht unmittelbar, ab 2028 wirst du voraussichtlich deutschen Pflichtversicherten gleichgestellt. Bis dahin gibt es Wege über deinen Ehepartner oder über selbstständige Einkünfte. Bist du förderberechtigt, profitierst du wegen deines meist höheren Steuersatzes besonders stark vom Sonderausgabenabzug. Zudem solltest du wissen, wie das Depot mit deiner AHV, deiner Pensionskasse, einer möglichen Basisrente und der Direktversicherung für Grenzgänger zusammenspielt.
Welcher Weg für dich passt, schauen wir uns gerne gemeinsam an. Vereinbare einen kostenfreien und unverbindlichen Beratungstermin, damit wir deine Förderberechtigung klären und deine Vorsorge steuerlich sinnvoll aufstellen können.
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FAQ
Nur wenn du förderberechtigt bist. 2027 bist du als angestellter Grenzgänger nicht unmittelbar förderberechtigt, weil du in die Schweizer AHV und nicht in die deutsche Rentenversicherung einzahlst. Ab 2028 werden Pflichtversicherte in einem vergleichbaren ausländischen Rentensystem, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, deutschen Pflichtversicherten gleichgestellt. Dann kannst du deine Beiträge voraussichtlich selbst als Sonderausgaben absetzen. Bis dahin ist eine Förderung über einen förderberechtigten Ehepartner oder über selbstständige Einkünfte möglich. Deine Beiträge zur AHV und zum obligatorischen Teil deiner Pensionskasse kannst du unabhängig davon als Sonderausgaben geltend machen.
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu vergleichbaren ausländischen Systemen wie der AHV, zu berufsständischen Versorgungswerken und zur Basisrente sind nach § 10 EStG als Altersvorsorgeaufwendungen absetzbar. Beiträge zum Altersvorsorgedepot kannst du ab 2027 nach § 10a EStG als Sonderausgaben geltend machen, sofern du förderberechtigt bist. Welche Lösung für dich am günstigsten ist, hängt von deiner Einkommens- und Steuersituation ab.
Du erhältst eine Grundzulage von bis zu 540 € im Jahr, dazu bis zu 300 € pro Kind und einmalig 200 € als Berufseinsteigerbonus. Eigenbeiträge und Zulagen kannst du gemeinsam als Sonderausgaben absetzen; ist der Steuervorteil höher als die Zulage, erstattet dir das Finanzamt die Differenz. Außerdem werden die Erträge im Depot während der Ansparphase nicht laufend besteuert.
Auszahlungen sind sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 5 EStG. Leistungen aus geförderten Beiträgen versteuerst du vollständig mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz im Jahr der Auszahlung. Für Leistungen aus ungeförderten Beiträgen gilt eine günstigere Besteuerung. Als Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland versteuerst du dort auch deine AHV-Rente und deine Pensionskassenleistungen, alle Einkünfte zusammen bestimmen deinen Steuersatz im Alter.
Die Auswahl der Anlageformen ist begrenzt: Zulässig sind nur Anlagen, die eine gesetzliche Positivliste vorsieht. Dein Geld ist bis zum Rentenalter gebunden, die Auszahlung beginnt frühestens mit 65 Jahren. Im Alter werden die Auszahlungen aus geförderten Beiträgen voll versteuert. Für Grenzgänger kommt hinzu: 2027 können sie Zulagen und Sonderausgabenabzug meist noch nicht selbst nutzen, und ein Umzug in die Schweiz im Ruhestand führt zur Rückzahlung der Förderung.







