Riester Rente kündigen: Infos für Grenzgänger der Schweiz
Als Grenzgänger in der Schweiz stehst du vor einer Entscheidung, die mehr kostet als du denkst.
Was du jetzt wissen musst
Als Grenzgänger in der Schweiz fragen sich viele: Was wird aus meiner Riester Rente? Seit 2010 hat sich die Rechtslage grundlegend verändert. Die staatliche Förderung entfällt für die meisten Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten. Gleichzeitig ist eine Kündigung oft die teuerste Entscheidung, die du treffen kannst. In diesem Beitrag erfährst du, was mit deiner Riester Rente als Grenzgänger passiert, welche Nachteile eine Kündigung mit sich bringt, welche Alternativen es gibt und wie du deinen Vertrag Schritt für Schritt kündigen kannst, falls du dich dafür entscheidest.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
Seit 2010 entfällt die Riester-Förderung für die meisten Grenzgänger: Wer in der Schweiz arbeitet und dort pflichtversichert ist, verliert die staatliche Zulageberechtigung. Neue Förderungen gibt es in dieser Konstellation nicht mehr.
Eine Kündigung gilt als schädliche Verwendung: Alle erhaltenen Zulagen und steuerlichen Vorteile werden zurückgefordert und direkt vom Vertragsguthaben abgezogen. Im schlechtesten Fall bleibt kaum etwas übrig.
Die Schweiz ist kein EU- oder EWR-Staat: Wer seinen Ruhestand dauerhaft in der Schweiz verbringt, muss erhaltene Riester-Förderungen zurückzahlen. Innerhalb der EU oder des EWR bleiben die Zulagen erhalten.
Beitragsfreistellung ist meist die bessere Wahl: Wer seinen Vertrag ruhend stellt, verliert keine Förderung und hält sich die Option offen, den Vertrag bei einer Rückkehr nach Deutschland zu reaktivieren.
Gute Alternativen existieren für Grenzgänger: Direktversicherungen und Basisrenten (Rürup-Rente) sind besser auf die Situation von Schweizer Grenzgängern zugeschnitten und bieten steuerliche Vorteile.
Der ausgezahlte Betrag bei Kündigung ist fast immer geringer als erwartet: Kosten, Zulagenrückforderungen und steuerliche Nachzahlungen reduzieren den Rückkaufswert erheblich.

Was passiert mit deiner Riester Rente als Grenzgänger in der Schweiz?
Wenn du als Grenzgänger in der Schweiz arbeitest, verändert sich deine Situation in Bezug auf die Riester Rente grundlegend. Entscheidend ist dabei, wo du arbeitest und in welchem Rentensystem du pflichtversichert bist.
Die Förderberechtigung hängt an deiner Pflichtversicherung
Wer in der Schweiz arbeitet, ist in der Regel im schweizerischen Altersvorsorgesystem pflichtversichert, also in der AHV und der beruflichen Vorsorge (BVG). Das hat eine klare Konsequenz für die Riester Rente: Du bist nicht mehr in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und verlierst damit deine unmittelbare Zulageberechtigung. Grund ist § 10a Abs. 6 EStG: Nur wer seine Pflichtmitgliedschaft im ausländischen Alterssicherungssystem bereits vor dem 1. Januar 2010 begründet hat, wird weiterhin wie ein inländisch Pflichtversicherter behandelt. (Quelle: esth.bundesfinanzministerium.de).
Anders sieht es aus, wenn du in der Schweiz wohnst, aber in Deutschland arbeitest. In diesem Fall bleibst du in der deutschen Rentenversicherung pflichtversichert und kannst weiterhin vollständig von der Riester-Förderung profitieren, inklusive Zulagen und Sonderausgabenabzug.
Was passiert mit dem bestehenden Vertrag?
Dein Riester-Vertrag läuft weiter, auch wenn du keine Förderung mehr erhältst. Du hast grundsätzlich drei Möglichkeiten:
Weitere Beiträge einzahlen, die dann aber als ungefördert gelten und später steuerlich anders behandelt werden
Den Vertrag beitragsfrei stellen und das angesparte Kapital im Vertrag belassen
Den Vertrag kündigen, mit allen damit verbundenen Nachteilen
Die beitragsfreie Stellung ist für viele Grenzgänger die sinnvollste Option. Das bereits angesparte Kapital und die erhaltenen Zulagen bleiben im Vertrag erhalten. Du zahlst nichts mehr ein, hast aber keinerlei Verluste durch Rückforderungen.
Die besondere Rolle des Wohnsitzes in der Schweiz
Für die Frage, ob du bestehende Förderungen zurückzahlen musst, ist entscheidend, ob die Schweiz dein dauerhafter Wohnsitz ist. Die Schweiz ist kein Mitglied der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Das hat konkrete steuerrechtliche Folgen.
Ein Wohnsitzwechsel in ein Nicht-EU-/EWR-Land gilt nach § 95 EStG als schädliche Verwendung deiner Riester Rente. Das bedeutet: Alle erhaltenen Zulagen und steuerlichen Vergünstigungen können zurückgefordert werden. Diese Regelung greift auch dann, wenn du deinen Ruhestand dauerhaft in der Schweiz verbringst.
Es gibt allerdings eine Möglichkeit, die Rückzahlung aufzuschieben. Du kannst bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) einen Antrag auf Stundung stellen. Dann wird die Rückzahlung bis zum Rentenbeginn hinausgeschoben. Ab Rentenbeginn werden mindestens 15 % der monatlichen Rentenzahlungen zur Tilgung der Forderungen verwendet.
Wer später aus der Schweiz in ein EU- oder EWR-Land zieht oder nach Deutschland zurückkehrt, kann von einem Erlass der aufgelaufenen Zinsen profitieren. Die Person wird dann so behandelt, als wäre sie direkt in ein EU-/EWR-Land umgezogen.
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Warum wollen viele Grenzgänger der Schweiz ihre Riester Rente kündigen?
Die Gründe, warum viele Grenzgänger über eine Kündigung nachdenken, sind nachvollziehbar. Das Produkt hat für sie schlicht an Attraktivität verloren.
Die Förderung ist weg
Der wichtigste Grund ist simpel: Ohne staatliche Zulagen und ohne steuerlichen Vorteil ist die Riester Rente für Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten, ein normales privates Sparprodukt. Und als solches ist es im Vergleich zu anderen Vorsorgeformen oft wenig attraktiv, vor allem wenn die Kosten des Vertrags berücksichtigt werden.
Bereits seit 2021/2022 haben sich einzelne Anbieter aus dem Riester-Neugeschäft zurückgezogen: Die DWS bietet seit Juli 2021 keine neuen Riester-Verträge mehr an, die Deka stellte ihr Riester-Neugeschäft zum Juni 2022 ein. Das Angebot für Neukunden ist seitdem deutlich geschrumpft. (Quelle: test.de). Das Produkt steht politisch seit Längerem zur Diskussion, und die Unsicherheit über zukünftige Reformen trägt dazu bei, dass Grenzgänger lieber einen klaren Schnitt bevorzugen.
Das Schweizer System bietet gute Alternativen
Als Grenzgänger in der Schweiz bist du in ein Drei-Säulen-System eingebunden, das substanzielle Leistungen bietet. AHV, BVG und die freiwillige dritte Säule decken für viele Grenzgänger bereits einen erheblichen Teil des Vorsorgebedarfs ab. Im Vergleich dazu wirkt ein ungefördeter Riester-Vertrag mit komplexen Auslandsregelungen wie ein Randprodukt.
Gerade bei höheren Einkommen sind Direktversicherungen oder Basisrenten deutlich besser auf die steuerliche Situation von Grenzgängern zugeschnitten. Sie bieten konkrete Steuervorteile in Deutschland, ohne an die Pflichtversicherung in der deutschen Rentenversicherung geknüpft zu sein.
Hohe Kosten und intransparente Klauseln
Riester-Verträge sind häufig mit Abschluss- und Verwaltungskosten belastet, die über die ersten Jahre der Vertragslaufzeit verteilt werden. Bei fondsgebundenen Verträgen kommt das Marktrisiko hinzu. Wer in einer ungünstigen Marktphase kündigt, kann deutliche Verluste erleiden.
Hinzu kommen rechtliche Fragen rund um Kostenklauseln. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 21.11.2023 (Az. XI ZR 290/22) eine Klausel zu Abschluss- und Vermittlungskosten in einem Riester-Altersvorsorgevertrag für unwirksam erklärt, weil sie nicht klar und verständlich genug formuliert war (Quelle: bundesgerichtshof.de). Das hat das Vertrauen in die Kostentransparenz vieler Verträge weiter erschüttert.
All das zusammen erklärt, warum viele Grenzgänger über eine Kündigung nachdenken. Ob das finanziell sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt.
Welche finanziellen Nachteile entstehen bei der Kündigung deiner Police?
Eine Kündigung klingt nach einem einfachen Schnitt. In der Praxis ist sie fast immer die teuerste Entscheidung. Die Nachteile sind erheblich und in vielen Fällen dauerhaft.
Rückzahlung aller Förderungen
Der gravierendste Nachteil ist der sofortige Verlust der gesamten staatlichen Förderung. Bei einer förderschädlichen Kündigung fordert der Staat alle gewährten Zulagen und steuerliche Vorteile zurück. Der Anbieter zieht diese Beträge direkt vom Vertragsguthaben ab.
Das bedeutet: Nicht nur zukünftige Förderungen entfallen, sondern auch sämtliche Zulagen der vergangenen Jahre. Zudem wird der zusätzliche Sonderausgabenabzug rückgängig gemacht, was steuerliche Nachzahlungen aus früheren Jahren auslösen kann. Wenn das Vertragsguthaben für all diese Rückforderungen nicht ausreicht, wendet sich die Finanzverwaltung direkt an dich.
Verlust des Pfändungsschutzes
Ein oft übersehener Nachteil: Riester-Guthaben ist grundsätzlich pfändungsgeschützt, solange staatliche Förderung beantragt wurde. Dieser Schutz entfällt mit der Kündigung. Das Kapital wird dann zum normalen Vermögen, das bei Schulden oder Insolvenz gepfändet werden kann.
Abschlusskosten, Stornogebühren und Marktrisiken
Neben den Förderungsrückforderungen zieht der Anbieter verbliebene Abschlusskosten, Verwaltungsgebühren und gegebenenfalls Stornogebühren ab. Bei Verträgen innerhalb der ersten fünf Laufzeitjahre sind die Abschlusskosten oft noch nicht vollständig amortisiert, was den Rückkaufswert erheblich mindert.
Bei fondsgebundenen Verträgen kommt das Marktrisiko hinzu. Wer in einer Schwächephase der Börsen kündigt, realisiert Verluste dauerhaft. Die Beitragsgarantie zum Rentenbeginn greift bei einer vorzeitigen Kündigung nicht.
Was bleibt nach der Kündigung übrig?
| Abzugsposten | Auswirkung auf den Rückkaufswert |
| Rückforderung aller Zulagen | Direkter Abzug vom Guthaben |
| Rückgängigmachung Sonderausgabenabzug | Steuerliche Nachzahlungen aus Vorjahren |
| Nicht amortisierte Abschlusskosten | Direkter Abzug vom Guthaben |
| Verwaltungskosten und Stornogebühren | Direkter Abzug vom Guthaben |
| Marktwertverluste (bei Fondsprodukten) | Abhängig von der aktuellen Marktlage |
| Steuerliche Belastung der Auszahlung | Nachgelagerte Besteuerung der geförderten Anteile |
Im schlechtesten Fall bleibt nach der Kündigung kaum ein positiver Auszahlungsbetrag übrig. Für Grenzgänger in der Schweiz kommen zusätzlich mögliche Kosten durch Auslandsüberweisungen und steuerliche Belastungen durch die beschränkte Steuerpflicht in Deutschland hinzu.
Wichtig zu wissen: Als beschränkt einkommensteuerpflichtige Person in Deutschland stehen dir Vorteile wie der Grundfreibetrag oder das Ehegattensplitting nicht zur Verfügung. Die Steuerbelastung auf die Auszahlung kann dadurch höher ausfallen als erwartet.
Welche besseren Alternativen zur Kündigung gibt es für Grenzgänger?
In den meisten Fällen gibt es sinnvollere Wege als die Kündigung. Die gute Nachricht: Du musst nicht zwischen Kündigung und vollem Beitrag wählen.
Beitragsfreistellung: Die einfachste Alternative
Die Beitragsfreistellung ist für viele Grenzgänger die beste Option. Du stellst die Beitragszahlungen ein, lässt aber das gesamte angesparte Kapital inklusive aller bisher erhaltenen Zulagen im Vertrag. Es gibt keine Rückzahlung, keine schädliche Verwendung und keinen Verlust der bisherigen Förderung.
Der Vertrag bleibt erhalten. Das Kapital wird weiterhin entsprechend den Vertragsbedingungen angelegt. Und das Entscheidende: Wenn du eines Tages nach Deutschland zurückkehrst und wieder in der deutschen Rentenversicherung pflichtversichert bist, kannst du den Vertrag reaktivieren und erneut Zulagen beantragen.
Für Grenzgänger, die nicht ausschließen, dass sie irgendwann wieder in Deutschland arbeiten, ist die Beitragsfreistellung fast immer die bessere Wahl gegenüber der Kündigung.
Anbieterwechsel: Bessere Konditionen ohne Förderverlust
Wenn du mit deinem aktuellen Anbieter unzufrieden bist, kannst du das Guthaben auf einen anderen Riester-Vertrag übertragen. Das gilt nicht als schädliche Verwendung, und die Förderungen bleiben erhalten. Ein solcher Wechsel ist mit Kosten verbunden, kann sich aber lohnen, wenn du beispielsweise von einem teuren fondsgebundenen Vertrag in einen kostengünstigeren Banksparplan wechselst.
Wichtig zu verstehen: Ein Anbieterwechsel löst nicht die Frage der Förderberechtigung. Wenn du in der Schweiz pflichtversichert bist, bleibt das unabhängig vom Anbieter so. Der Wechsel hilft aber dabei, die Kostenstruktur zu optimieren.
Wohn-Riester: Immobilie statt Rente
Wenn du eine Immobilie in Deutschland oder einem anderen EU- oder EWR-Land als Hauptwohnsitz nutzt oder planst, kannst du dein angespartes Riester-Kapital für die Finanzierung einsetzen. Das ist keine schädliche Verwendung und löst keine Rückzahlungspflichten aus.
Für Grenzgänger, die einen Ruhesitz in Deutschland planen, kann das ein interessanter Weg sein, um aus einem abstrakten Altersvorsorgevertrag konkretes Wohneigentum zu machen. Immobilien in der Schweiz fallen jedoch nicht in diese Regelung, da die Förderung einen Wohnsitz im EU- oder EWR-Raum voraussetzt.
Direktversicherung und Basisrente als Ergänzung
Unabhängig davon, was du mit deiner Riester Rente machst, lohnt es sich für Grenzgänger, über besser geeignete Produkte nachzudenken.
Eine Direktversicherung als betriebliche Altersvorsorge ist speziell auf die Situation von Grenzgängern zugeschnitten. Der Arbeitgeber schließt als Versicherungsnehmer eine Rentenversicherung für dich ab. Die Beiträge werden aus deinem Nettogehalt gezahlt und können in der deutschen Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Das senkt deine vierteljährlichen Steuervorauszahlungen direkt. Im Jahr 2026 können bis zu 8.112 € pro Jahr (8 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung West) steuerfrei in eine Direktversicherung eingezahlt werden. Sozialversicherungsfrei sind davon jedoch bis zu 4.056 € (4 % der Beitragsbemessungsgrenze) (Quelle: deutsche-rentenversicherung.de).
Die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, ist eine weitere sinnvolle Alternative. Sie ist steuerlich ähnlich gefördert wie die gesetzliche Rente und kennt keine Einschränkungen hinsichtlich der Pflichtversicherung in Deutschland. Beiträge können bis zu gesetzlich festgelegten Höchstbeträgen als Sonderausgaben abgezogen werden, was besonders für Grenzgänger mit höheren Einkommen und entsprechender Steuerlast attraktiv ist.
Welche Kombination für dich am sinnvollsten ist, hängt von deiner individuellen Situation ab. Diese Entscheidung ist komplex. Wenn du dir unsicher bist, vereinbare gerne einen kostenfreien Beratungstermin, um gemeinsam die beste Strategie für deine Altersvorsorge als Grenzgänger zu entwickeln.
Wie kündigst du deinen Vertrag als Grenzgänger Schritt für Schritt?
Falls du nach sorgfältiger Abwägung entscheidest, deinen Riester-Vertrag zu kündigen, läuft der Prozess in mehreren Schritten ab. Nimm dir dabei ausreichend Zeit, denn Fehler können teuer werden.
Schritt 1: Rückkaufswert beim Anbieter erfragen
Bevor du eine Kündigung aussprechen kannst, solltest du wissen, was du zurückbekommst. Frag deinen Anbieter schriftlich nach dem aktuellen Rückkaufswert. Dieser Wert berücksichtigt bereits die Kapitalentwicklung und interne Kosten. Auf dieser Basis kannst du einschätzen, wie viel nach dem Abzug von Zulagen, Abschlusskosten und Stornogebühren übrig bleibt.
Schritt 2: Förderhistorie prüfen
Kläre, welche Zulagen du in welchen Jahren erhalten hast und ob du einen Sonderausgabenabzug genutzt hast. Diese Informationen findest du in deinen Steuerunterlagen, in Bescheiden der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) oder in Mitteilungen der Deutschen Rentenversicherung. Dieser Schritt ist entscheidend, um deine Steuerlast durch die Rückgängigmachung des Sonderausgabenabzugs abschätzen zu können.
Schritt 3: Steuerliche Situation klären
Als Grenzgänger mit Wohnsitz in der Schweiz kann deine Steuerpflicht in Deutschland als beschränkte Steuerpflicht eingestuft sein. Das hat Auswirkungen darauf, wie die Auszahlung aus dem Riester-Vertrag besteuert wird. Bei ausschließlich inländischen Renteneinkünften ist in der Regel zentral das Finanzamt Neubrandenburg für Rentenempfänger im Ausland zuständig. Hast du daneben weitere deutsche Einkünfte, etwa aus Vermietung, kann stattdessen ein anderes Finanzamt zuständig sein. Kläre dort oder mit einem Steuerberater, welche steuerlichen Folgen die Kündigung für dich konkret hat.
Schritt 4: Formale Kündigung einreichen
Die Kündigung erfolgt durch ein formloses Schreiben an deinen Anbieter. Es sollte folgende Angaben enthalten:
Deine Vertragsnummer
Die Kündigung zum frühestmöglichen Termin
Den Widerruf der Einzugsermächtigung
Deine Bankverbindung für die Auszahlung des Rückkaufswerts
Die Bitte um eine schriftliche Kündigungsbestätigung
Als Grenzgänger in der Schweiz solltest du eine Bankverbindung angeben, die für internationale Überweisungen geeignet ist. Beachte dabei mögliche Bankentgelte und, falls du ein Schweizer Konto verwendest, Wechselkursverluste. Welches Bankkonto für Grenzgänger in der Schweiz am besten geeignet ist, erfährst du in unserem Ratgeber.
Schritt 5: Altersvorsorge neu ordnen
Nach der Kündigung fällt ein Vorsorgebaustein weg. Prüfe daher, wie du die entstehende Lücke schließt. Eine Bestandsaufnahme deiner erwarteten Leistungen aus AHV, BVG, der deutschen gesetzlichen Rente und weiteren Verträgen hilft dabei, die nächsten Schritte zu planen. Welche Sozialversicherungspflichten als Grenzgänger für dich gelten, solltest du dabei ebenfalls im Blick haben.
Fazit: Kündigung ist selten die beste Entscheidung
Die Riester Rente kündigen als Grenzgänger in der Schweiz klingt nach einem einfachen Weg, sich von einem Produkt zu befreien, das keine Förderung mehr bringt. In der Realität ist es fast immer der teuerste Weg.
Erhaltene Zulagen werden zurückgefordert, Steuervorteile rückgängig gemacht, Abschlusskosten abgezogen und der Pfändungsschutz entfällt. Was am Ende übrig bleibt, ist in den meisten Fällen deutlich weniger als erwartet. Hinzu kommt die komplexe steuerliche Situation für Grenzgänger, die ihren Wohnsitz dauerhaft in der Schweiz haben.
Die meisten Grenzgänger fahren besser mit einer Beitragsfreistellung. Der Vertrag schläft, das Kapital bleibt erhalten, und du hast die Möglichkeit, bei einer Rückkehr nach Deutschland wieder einzusteigen. Parallel dazu lohnt es sich, Alternativen wie Direktversicherungen oder die Basisrente in den Blick zu nehmen, die besser auf deine Situation als Grenzgänger zugeschnitten sind. Um Steuern zu sparen als Grenzgänger gibt es dabei noch weitere Möglichkeiten, die sich lohnen können.
Jede Situation ist dabei individuell. Ob Beitragsfreistellung, Anbieterwechsel, Wohn-Riester oder doch die Kündigung die richtige Entscheidung für dich ist, hängt von deinen persönlichen Plänen, deinem Einkommen und deiner Ruhestands-Perspektive ab.
Buche dir gerne einen kostenfreien Beratungstermin. Ich schaue mir deine Situation als Grenzgänger gemeinsam mit dir an und helfe dir, die richtige Entscheidung für deine Altersvorsorge zu treffen.
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FAQ
Ja, du kannst deinen Riester-Vertrag grundsätzlich jederzeit kündigen. Das Guthaben wird anschließend ausgezahlt, allerdings erst nach erheblichen Abzügen. Die Kündigung gilt steuerrechtlich als schädliche Verwendung, weil das Kapital nicht mehr zur Finanzierung einer lebenslangen Rente genutzt wird. Der Staat fordert daraufhin alle erhaltenen Zulagen und steuerliche Vorteile zurück. Der Anbieter zieht diese Beträge direkt vom Vertragsguthaben ab. Dazu kommen Abschlusskosten, Verwaltungsgebühren und gegebenenfalls Stornogebühren.
Was am Ende tatsächlich ausgezahlt wird, ist oft deutlich geringer als die Summe der eingezahlten Beiträge. Im ungünstigsten Fall bleibt kaum etwas übrig. Für Grenzgänger in der Schweiz kommt hinzu, dass die Auszahlung steuerliche Folgen in Deutschland haben kann, etwa durch die beschränkte Steuerpflicht ohne Grundfreibetrag. Prüfe daher vor jeder Kündigung die Alternativen, insbesondere die Beitragsfreistellung.
Das kommt auf deine genaue Situation an. In der Ansparphase ist entscheidend, ob du in einem deutschen gesetzlichen Alterssicherungssystem pflichtversichert bist. Wer in der Schweiz arbeitet und dort pflichtversichert ist, erhält keine neuen Zulagen mehr. Der Vertrag kann aber weitergeführt oder beitragsfrei gestellt werden, ohne dass bisherige Förderungen verloren gehen.
Wer in der Schweiz wohnt, aber in Deutschland arbeitet und dort rentenversicherungspflichtig bleibt, darf dagegen vollständig weiter riestern und alle Förderungen nutzen.
In der Auszahlungsphase kann die Riester Rente grundsätzlich auch bei Wohnsitz in der Schweiz ausgezahlt werden. Da die Schweiz jedoch kein EU- oder EWR-Mitglied ist, gilt ein dauerhafter Ruhesitz dort als Wohnsitzverlegung in ein Nicht-EU-/EWR-Land. Das löst nach § 95 EStG eine Rückzahlungspflicht für erhaltene Förderungen aus. Die Rente kann zwar weiter ausgezahlt werden, aber mindestens 15 % der monatlichen Leistungen müssen zur Tilgung der Rückforderungen verwendet werden, bis alle Zulagen und Steuervorteile erstattet sind.
Wenn du die Schweiz verlässt, hängt die weitere Behandlung deiner Riester Rente davon ab, wohin du ziehst. Wer in ein EU- oder EWR-Land zieht, muss keine bisher erhaltenen Förderungen zurückzahlen. Die Kündigung des Wohnsitzes in der Schweiz wird in diesem Fall nicht als schädliche Verwendung gewertet.
Kehrst du nach Deutschland zurück und wirst dort wieder rentenversicherungspflichtig, kannst du deinen Riester-Vertrag reaktivieren und erneut Zulagen beantragen. Außerdem können zuvor gestundete Rückzahlungsforderungen erlassen werden, weil du wieder als zulageberechtigt giltst.
Die deutsche gesetzliche Rente ist davon übrigens getrennt zu betrachten. Sie wird unabhängig vom Wohnsitz weltweit in über 150 Länder ausgezahlt und kann auf ein in- oder ausländisches Konto überwiesen werden.
Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Der tatsächliche Auszahlungsbetrag hängt von der Vertragsdauer, den eingezahlten Beiträgen, den erhaltenen Zulagen und Steuervorteilen, der Kostenstruktur des Anbieters, der Anlageform und der aktuellen Marktlage ab.
Als grobe Orientierung: Vom Rückkaufswert werden zunächst alle erhaltenen Zulagen abgezogen. Dazu kommen die steuerlichen Nachzahlungen durch die Rückgängigmachung des Sonderausgabenabzugs, verbliebene Abschlusskosten und Stornogebühren sowie bei fondsgebundenen Verträgen mögliche Marktwertverluste.
Eine Ausnahme bilden sogenannte Kleinbetragsrenten. Würde dein angespartes Kapital bei gleichmäßiger Verrentung eine monatliche Rente von höchstens 1,5 % der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV ergeben, kann es zu Beginn der Auszahlungsphase förderunschädlich als Einmalzahlung ausgezahlt werden, ohne Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen zu müssen (§ 93 Abs. 3 EStG). Ob dein Vertrag darunterfällt, hängt von deinem Kapitalstand und Alter bei Rentenbeginn ab und sollte mit deinem Anbieter geklärt werden (Quelle: gesetze-im-internet.de).
Frag deinen Anbieter vor jeder Entscheidung nach dem aktuellen Rückkaufswert. Für Grenzgänger in der Schweiz kommen zusätzlich Kosten durch Auslandsüberweisungen und mögliche steuerliche Belastungen durch die beschränkte Steuerpflicht hinzu. Vereinbare gerne einen kostenfreien Beratungstermin, damit wir gemeinsam prüfen können, ob eine Kündigung in deiner Situation wirklich sinnvoll ist oder ob eine Alternative dein Kapital besser schützt.







