Grenzgänger Schweiz: Krankenversicherung für Kinder im Fokus
Welche Versicherung für dein Kind gilt und was sie kostet.
Was du als Grenzgänger wissen musst
Die Krankenversicherung deiner Kinder ist als Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz eine der komplexesten Fragen überhaupt. Schweizer Recht, deutsches Sozialgesetzbuch und EU-Koordinierungsregeln greifen gleichzeitig ineinander. Die falsche Entscheidung kann dich Jahre binden und teuer werden. In diesem Beitrag erfährst du, welche Optionen es gibt, wie die Kosten aussehen, welche Fristen gelten und wann welches System für deine Familie sinnvoll ist.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
Kein automatischer Schutz in der Schweiz: In der Schweiz gibt es keine Familienversicherung. Jedes Kind braucht eine eigene Police und muss aktiv angemeldet werden, idealerweise schon vor der Geburt.
Die Dreimonatsfrist ist entscheidend: Ab Beginn deiner Arbeit in der Schweiz hast du drei Monate Zeit, dich und deine Kinder zu versichern oder von der Schweizer Versicherungspflicht befreien zu lassen. Wer die Frist verpasst, verliert Wahlmöglichkeiten.
Kinder in der deutschen GKV können beitragsfrei mitversichert werden: Wenn du dich für die deutsche gesetzliche Krankenversicherung entscheidest, können deine Kinder unter bestimmten Bedingungen kostenlos über die Familienversicherung nach § 10 SGB V abgesichert werden.
In der Schweiz zahlt jedes Kind eine eigene Prämie: Die mittlere Kinderprämie liegt 2026 bei 122,50 CHF pro Monat. Kinder sind von der Franchise befreit, zahlen aber einen Selbstbehalt von maximal 350 CHF pro Jahr.
Die Wahl ist meist unwiderruflich: Einmal ausgeübt, lässt sich das Optionsrecht nur unter bestimmten Bedingungen neu ausüben, zum Beispiel nach einer Unterbrechung deiner Tätigkeit in der Schweiz.
Bei zwei berufstätigen Elternteilen gilt eine besondere Regel: Wenn dein Partner in Deutschland arbeitet, hat Deutschland automatisch Vorrang bei der Krankenversicherung deiner Kinder. Eine Versicherung nach Schweizer KVG wäre dann ausgeschlossen.
Private Krankenversicherung nur in bestimmten Fällen sinnvoll: Die PKV kommt vor allem dann in Betracht, wenn du vom GKV-Familienversicherungsanspruch ausgeschlossen bist oder besondere Leistungen benötigst.

Wie funktioniert die Krankenversicherung für Kinder von Grenzgängern in der Regel?
Als Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland und Arbeit in der Schweiz bist du grundsätzlich in der Schweiz krankenversicherungspflichtig. Das sogenannte Erwerbsortsprinzip besagt: Du bist dort versichert, wo du arbeitest. Dieses Prinzip gilt auch für deine Kinder, sofern keine besonderen Regeln etwas anderes vorgeben.
Das Schweizer Bundesamt für Gesundheit (BAG) stellt klar, dass Grenzgänger mit einem Ausweis G ab dem ersten Arbeitstag in der Schweiz versicherungspflichtig sind. Und damit grundsätzlich auch ihre im Ausland lebenden, nicht erwerbstätigen Familienangehörigen.
Wann gilt die Schweiz, wann Deutschland?
Ob deine Kinder der Schweizer oder der deutschen Versicherungspflicht unterliegen, hängt von einem entscheidenden Faktor ab: Ist dein Partner in Deutschland berufstätig?
Wenn ja, hat Deutschland automatisch Vorrang für die Krankenversicherung deiner Kinder. Eine Versicherung nach Schweizer KVG ist in diesem Fall ausgeschlossen. Deine Kinder müssen im deutschen System versichert sein, also entweder in der GKV oder privat.
Wenn dein Partner in Deutschland nicht erwerbstätig ist, folgen die Kinder in der Regel deiner Versicherungssituation. Hast du in der Schweiz keinen Befreiungsantrag gestellt, sind die Kinder grundsätzlich ebenfalls in der Schweiz nach KVG versicherungspflichtig.
Das Optionsrecht: Deine wichtigste Entscheidung
Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland, Frankreich, Italien oder Österreich haben ein sogenanntes Optionsrecht. Das bedeutet, du kannst dich von der Schweizer Versicherungspflicht befreien lassen und stattdessen im deutschen System versichert bleiben oder eintreten. Dieses Recht muss innerhalb von drei Monaten ab Beginn deiner Tätigkeit in der Schweiz formal beantragt werden. Ein einfaches Einzahlen in eine deutsche Kasse reicht nicht. Das Bundesgericht hat 2015 klargestellt, dass eine stillschweigende Ausübung des Optionsrechts ohne formellen Antrag nicht rechtsgültig ist.
Für deutsche Grenzgänger gilt zudem eine Besonderheit: Deine Familienangehörigen können das Optionsrecht getrennt ausüben. Das bedeutet, du kannst in der Schweiz nach KVG versichert sein, während deine Kinder im deutschen System bleiben oder umgekehrt.
Was passiert bei Geburt oder Heirat?
Wirst du Elternteil oder heiratest du, während du bereits in der Schweiz nach KVG versichert bist, entsteht für Grenzgänger aus Deutschland, Österreich und Italien ein neues Optionsrecht für die neuen Familienangehörigen. Dieses muss innerhalb von drei Monaten nach der Geburt oder Heirat beantragt werden und wirkt dann rückwirkend. Für Grenzgänger mit Wohnsitz in Frankreich gilt das nicht: Dort löst eine Änderung der Familienverhältnisse kein neues Optionsrecht aus.
Können Kinder kostenfrei in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert werden?
Ja, das ist möglich. Und für viele Grenzgängerfamilien ist genau das ein starkes finanzielles Argument für die deutsche GKV.
Die Familienversicherung nach § 10 SGB V erlaubt es, Kinder beitragsfrei über ein GKV-Mitglied mitzuversichern. Das spart im Vergleich zur Schweizer Einzelversicherung oft mehrere Hundert Franken pro Kind und Monat. (Quelle: www.gesetze-im-internet.de)
Die Voraussetzungen im Überblick
Damit dein Kind beitragsfrei mitversichert werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Das Kind hat seinen Wohnsitz in Deutschland.
Es ist nicht selbst versicherungspflichtig oder anderweitig versichert.
Es erzielt kein eigenes Einkommen über 505 € monatlich (bei einem Minijob bis 538 €).
Es übt keine hauptberuflich selbständige Tätigkeit aus.
Die Familienversicherung gilt für Kinder bis zum 18. Lebensjahr automatisch. Darüber hinaus bis zum 23. Lebensjahr, wenn das Kind nicht erwerbstätig ist, und bis zum 25. Lebensjahr bei Schul- oder Berufsausbildung beziehungsweise einem anerkannten Freiwilligendienst.
Wann ist die beitragsfreie Mitversicherung ausgeschlossen?
Es gibt eine wichtige Ausnahme: Wenn der andere Elternteil privat krankenversichert ist und ein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze erzielt und dieses Einkommen zudem höher ist als das deine, sind deine Kinder nach § 10 Abs. 3 SGB V nicht familienversichert. In diesem Fall müssen sie entweder eigenständig in der GKV versichert oder privat abgesichert werden.
Was du als Grenzgänger beachten musst
Entscheidest du dich für die deutsche GKV, trägst du den vollen Beitragssatz allein. Dein Schweizer Arbeitgeber zahlt keinen Arbeitgeberanteil in die deutsche GKV. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 % deines Bruttoeinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 € jährlich, zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitrags. Das klingt viel, kann sich aber dennoch lohnen, wenn deine Kinder dadurch beitragsfrei mitversichert sind und du mehrere Kinder hast. (Quelle: www.bundesregierung.de)
Spare bis zu 6.000€ jährlich bei deiner Krankenversicherung
Sichere dir jetzt deinen Platz im kostenfreien Webinar am 06.07.2026 um 19:00 Uhr. Ich zeige dir, welche KV-Modelle es für Grenzgänger gibt und wie du mit der richtigen Wahl bis zu 6.000€ pro Jahr sparst – ohne Kompromisse bei der Leistung!



+ 400 Kunden

Welche Besonderheiten gelten bei der Schweizer Krankenversicherung nach KVG für deine Kinder?
Die Schweiz hat kein Familienversicherungsmodell. Das ist der wichtigste Unterschied zum deutschen System. Jede Person, also auch jedes Kind, ist individuell versicherungspflichtig und braucht eine eigene Police in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) nach KVG.
Anmeldung: Frühzeitig handeln zahlt sich aus
Neugeborene sind nicht automatisch versichert. Du als Elternteil musst dein Kind aktiv bei einer Krankenkasse anmelden. Wenn du das bereits während der Schwangerschaft tust, ist dein Kind ab der ersten Minute nach der Geburt geschützt und kann ohne Gesundheitsfragen in Zusatzversicherungen aufgenommen werden. Wartest du bis nach der Geburt, hast du drei Monate Zeit. Verpasst du diese Frist, können Lücken im Versicherungsschutz entstehen, und der Zugang zu Zusatzversicherungen kann eingeschränkt sein.
Kostenbeteiligung für Kinder
Kinder bis 18 Jahre sind in der Schweizer Grundversicherung von der ordentlichen Franchise (300 CHF/Jahr für Erwachsene) befreit. Du kannst aber freiwillig eine Wahlfranchise zwischen 100 und 600 CHF für dein Kind wählen. Das senkt die Prämie, erhöht aber das Kostenrisiko im Krankheitsfall.
Den Selbstbehalt zahlt dein Kind trotzdem. Er beträgt 10 % der Behandlungskosten über der Franchise, aber maximal 350 CHF pro Jahr. Zum Vergleich: Bei Erwachsenen liegt der maximale Selbstbehalt bei 700 CHF. Den Spitalbeitrag von 15 CHF pro Tag zahlen Kinder gar nicht.
So sieht die maximale jährliche Kostenbeteiligung ohne Wahlfranchise aus:
| Kostenart | Erwachsene | Kinder (bis 18) |
| Ordentliche Franchise | 300 CHF | 0 CHF |
| Maximaler Selbstbehalt | 700 CHF | 350 CHF |
| Spitalbeitrag (pro Tag) | 15 CHF | 0 CHF |
| Maximale Kostenbeteiligung | 1.000 CHF/Jahr | 350 CHF/Jahr |
(Quelle: www.bag.admin.ch)
Prämien 2026: Was du für dein Kind zahlst
Die Prämien in der Schweizer Grundversicherung sind einkommensunabhängig. Jedes Kind zahlt eine Kopfprämie, die je nach Kanton, Versicherer, Versicherungsmodell und Franchise unterschiedlich hoch ausfällt. Das BAG hat die mittlere Kinderprämie für 2026 auf 122,50 CHF pro Monat festgesetzt. Das entspricht einem Anstieg von 4,9 % gegenüber dem Vorjahr. (Quelle: bag.admin.ch)
Das ist ein Durchschnittswert für die gesamte Schweiz. In der Realität schwanken die Prämien erheblich zwischen den Kantonen. Den genauen Betrag für deinen Wohnkanton findest du im Prämienrechner des BAG auf priminfo.ch.
Zum Vergleich: Die mittlere Erwachsenenprämie liegt 2026 bei 465,30 CHF pro Monat.
Wann ist eine private Krankenversicherung für Kinder von Grenzgängern sinnvoll?
Die private Krankenversicherung in Deutschland ist keine Standardlösung für Grenzgängerfamilien, aber in bestimmten Situationen durchaus relevant.
Wenn die GKV-Familienversicherung nicht möglich ist
Der häufigste Fall: Dein Partner ist privat krankenversichert, erzielt ein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze und verdient mehr als du. In dieser Konstellation sind deine Kinder nach § 10 Abs. 3 SGB V von der beitragsfreien Familienversicherung ausgeschlossen. Du musst sie entweder freiwillig in der GKV versichern oder privat absichern.
In der PKV zahlt jedes Kind eine eigene, risikobasierte Prämie. Es gibt keine beitragsfreie Mitversicherung. Dafür kann der Leistungsumfang individuell gewählt werden, zum Beispiel mit freier Arztwahl, kürzeren Wartezeiten oder besserem Versicherungsschutz im Ausland. Ob sich die PKV für Grenzgänger grundsätzlich lohnt, hängt stark von deiner individuellen Situation ab.
Was du bei der PKV für Kinder beachten solltest
Die PKV ist auf lange Sicht angelegt. Ein Wechsel zurück in die GKV ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich, zum Beispiel wenn dein Kind später eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt. Zudem kann bei Vorerkrankungen eine Gesundheitsprüfung zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen. Für Neugeborene gibt es spezielle Kindernachversicherungsregeln, die an Fristen und die Versicherung eines Elternteils beim selben Anbieter geknüpft sind.
Zusatzversicherungen in der Schweiz
Unabhängig davon, ob dein Kind in der Schweiz oder in Deutschland grundversichert ist, können Zusatzversicherungen in der Schweiz eine sinnvolle Ergänzung sein. Die Grundversicherung nach KVG deckt Zahnbehandlungen, Kieferorthopädie oder Komfortleistungen im Krankenhaus nicht ab. Schweizer Versicherer bieten dafür Zusatzversicherungen an. Meldest du dein Kind vor der Geburt an, kann es ohne Gesundheitsprüfung in diese Zusatzversicherungen aufgenommen werden. Das ist ein echter Vorteil, den du nicht leichtfertig verschenken solltest.
Die Entscheidung für oder gegen eine Zusatzversicherung hängt von den Gesundheitsbedürfnissen deines Kindes und deiner Familiensituation ab. Weil die Unterschiede im Detail oft komplex sind, empfehle ich dir, dazu einen kostenfreien Beratungstermin bei mir zu vereinbaren, bevor du dich festlegst.
Wie berechnest du die genauen Kosten der Krankenversicherung für deinen Nachwuchs?
Drei Systeme, drei unterschiedliche Kostenstrukturen. Um die richtige Wahl zu treffen, musst du die Zahlen für deine konkrete Situation gegenüberstellen.
Kosten in der Schweizer Grundversicherung
| Kostenkomponente | Wert (2026) |
| Mittlere Kinderprämie (Schweiz, gesamt) | 122,50 CHF/Monat |
| Jährliche Prämie (Richtwert) | 1.470 CHF |
| Maximaler Selbstbehalt pro Jahr | 350 CHF |
| Maximale Gesamtbelastung pro Jahr | ca. 1.820 CHF |
| Spitalbeitrag | 0 CHF |
(Quelle: bag.admin.ch)
Diese Werte basieren auf dem nationalen Durchschnitt ohne Wahlfranchise. Der tatsächliche Betrag hängt von deinem Wohnkanton, dem gewählten Versicherungsmodell und der Franchise ab. Den genauen Beitrag berechnest du über den offiziellen Prämienrechner des BAG.
Kosten in der deutschen GKV
In der GKV gibt es keine extra Kinderprämie, wenn die Voraussetzungen der Familienversicherung erfüllt sind. Das klingt erst einmal ideal. Aber du trägst als Grenzgänger den vollen GKV-Beitrag alleine. Kein Schweizer Arbeitgeber zahlt einen Arbeitgeberanteil.
Ein Beispiel zur Veranschaulichung:
| Einkommenshöhe (Brutto) | Beitragssatz (inkl. Ø Zusatzbeitrag) | Monatlicher Beitrag |
| 4.000 € | ca. 17,5 % | ca. 700 € |
| 5.500 € | ca. 17,5 % | ca. 963 € |
| Ab 5.512,50 € (BBG) | gedeckelt | max. ca. 888 €/Monat |
(Quelle: www.bundesgesundheitsministerium.de)
Das ist viel. Dafür sind deine Kinder, sofern die Voraussetzungen stimmen, ohne zusätzliche Prämie mitversichert.
Kosten in der privaten Krankenversicherung
PKV-Prämien für Kinder lassen sich nicht pauschal nennen. Sie hängen von Alter, Gesundheitszustand, Tarif und Versicherer ab. Für jedes Kind fällt eine eigene Prämie an. Eine Bandbreite zu nennen wäre ohne individuelle Daten unseriös. Lass dir dazu ein persönliches Angebot erstellen und vergleiche es mit den Alternativen.
Was du konkret tun kannst
Für die Schweizer Grundversicherung: Besuche priminfo.ch und nutze den offiziellen Prämienrechner des BAG. Du kannst dort nach Kanton, Altersgruppe, Modell und Franchise filtern.
Für die GKV: Informiere dich bei deiner Krankenkasse über Beitragssatz, Zusatzbeitrag und die genauen Voraussetzungen der Familienversicherung. Die DVKA gibt zudem länderspezifische Merkblätter für Grenzgänger heraus.
Für einen echten Systemvergleich und die Frage, was für deine Familie unter dem Strich günstiger ist: Buche gerne einen kostenfreien Beratungstermin bei mir. Jede Familie ist anders, und die Zahlen müssen auf deine konkrete Situation passen.
Welche Fristen musst du bei der Wahl der Krankenversicherung als Grenzgänger Schweiz beachten?
Fristen sind in diesem Thema alles. Wer zu spät handelt, verliert Wahlmöglichkeiten und zahlt im schlimmsten Fall drauf.
Die wichtigste Frist: Drei Monate ab Arbeitsbeginn
Ab dem ersten Tag deiner Arbeit in der Schweiz läuft die Uhr. Du hast drei Monate Zeit, um dich bei einer Schweizer Krankenkasse anzumelden oder alternativ einen Befreiungsantrag zu stellen, wenn du im deutschen System bleiben möchtest.
Was passiert, wenn du die Frist verpasst:
Die Behörde kann dir von Amtes wegen eine Krankenkasse zuweisen.
Bei nicht entschuldbarer Verspätung drohen Prämienzuschläge.
Behandlungskosten vor dem Beitrittsdatum musst du selbst tragen.
Diese Dreimonatsfrist gilt auch für die Ausübung des Optionsrechts. Das Befreiungsgesuch muss schriftlich bei der zuständigen kantonalen Behörde eingereicht werden. Ein bloßes Weiterzahlen in eine deutsche Kasse reicht nicht.
Fristen für Kinder bei Geburt oder Heirat
Bekommst du ein Kind oder heiratest du, während du in der Schweiz nach KVG versichert bist, hast du als Grenzgänger aus Deutschland, Österreich oder Italien erneut drei Monate Zeit, um ein Befreiungsgesuch für die neuen Familienangehörigen zu stellen. Dieses Gesuch wirkt rückwirkend ab dem Ereignis. Für Grenzgänger aus Frankreich gilt diese Möglichkeit nicht: Dort entsteht durch eine Familienänderung kein neues Optionsrecht.
Für die Anmeldung eines Neugeborenen in der Schweizer Grundversicherung gilt ebenfalls die Dreimonatsfrist. Besser ist die Anmeldung bereits vor der Geburt, weil dein Kind dann ab Minute eins geschützt ist und ohne Gesundheitsprüfung in Zusatzversicherungen aufgenommen werden kann.
Die Wahl ist (fast) unwiderruflich
Hast du dich einmal entschieden, ob du im Schweizer oder im deutschen System versichert bist, bleibt das in der Regel bindend. Ein Wechsel ist nicht möglich, nur weil sich die Prämien verändern oder ein anderes Angebot attraktiver wirkt.
Ein neues Optionsrecht entsteht erst dann, wenn deine Tätigkeit in der Schweiz unterbrochen wird und du danach eine neue Stelle in der Schweiz aufnimmst. Bei einer Unterbrechung durch Arbeitslosigkeit und anschließender Rückkehr kannst du erneut wählen. Das muss dann dokumentiert werden, zum Beispiel durch einen Arbeitslosengeldbescheid.
Diese Unwiderruflichkeit unterstreicht, wie wichtig die erste Entscheidung ist. Überleg gut, bevor du handelst. Und überleg am besten nicht allein.
Fazit: Die richtige Wahl für deine Kinder ist individuell
Es gibt kein System, das für alle Grenzgängerfamilien automatisch das Beste ist. Die Antwort hängt davon ab, ob dein Partner in Deutschland arbeitet, wie viele Kinder du hast, wie hoch dein Einkommen ist und was dir bei der Absicherung deiner Familie besonders wichtig ist.
Die Schweizer Grundversicherung nach KVG bietet einen klaren, gesetzlich geregelten Schutz für jedes Kind, mit überschaubaren Eigenkosten und einkommensunabhängigen Prämien. Die deutsche GKV kann bei mehreren Kindern durch die beitragsfreie Familienversicherung deutlich günstiger sein, aber du trägst den vollen Beitrag allein. Die PKV ist eine Option, wenn die GKV-Familienversicherung für dich ausgeschlossen ist oder du besonderen Wert auf den Leistungsumfang legst.
Was in jedem Fall gilt: Die Fristen sind streng, die Entscheidung ist langfristig und die Rechtslage ist komplex. Fehler lassen sich im Nachhinein kaum noch korrigieren.
Wenn du dir unsicher bist, welche Option für deine Familie die richtige ist, melde dich gerne bei mir. Ich biete dir eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung an, in der wir deine Situation gemeinsam durchleuchten und die beste Lösung für dich und deine Kinder finden. Buche hier deinen Termin.
Spare bis zu 6.000€ jährlich bei deiner Krankenversicherung
Sichere dir jetzt deinen Platz im kostenfreien Webinar am 06.07.2026 um 19:00 Uhr. Ich zeige dir, welche KV-Modelle es für Grenzgänger gibt und wie du mit der richtigen Wahl bis zu 6.000€ pro Jahr sparst – ohne Kompromisse bei der Leistung!



+ 400 Kunden

FAQ
In der Schweiz gibt es keine Familienversicherung. Jedes Kind braucht eine eigene Police in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) nach KVG. Eltern müssen ihr Kind aktiv bei einer Krankenkasse anmelden, idealerweise bereits vor der Geburt. So ist das Kind ab der ersten Minute versichert und kann ohne Gesundheitsprüfung in Zusatzversicherungen aufgenommen werden. Meldest du dein Kind erst nach der Geburt an, hast du dafür drei Monate Zeit. Kinder bis 18 Jahre sind von der ordentlichen Franchise befreit, zahlen aber einen Selbstbehalt von maximal 350 CHF pro Jahr. Den Spitalbeitrag von 15 CHF pro Tag zahlen Kinder nicht.
Die Prämien in der Schweizer Grundversicherung sind einkommensunabhängig und variieren je nach Kanton, Versicherer, Versicherungsmodell und Franchise. Für 2026 hat das BAG die mittlere Kinderprämie auf 122,50 CHF pro Monat festgesetzt, das entspricht einem Anstieg von 4,9 % gegenüber dem Vorjahr. Dazu kommt ein Selbstbehalt von maximal 350 CHF pro Jahr. Die maximale jährliche Gesamtbelastung ohne Wahlfranchise liegt damit bei rund 1.820 CHF. Den genauen Betrag für dein Kind berechnest du am besten über den Prämienrechner des BAG auf priminfo.ch. Bitte beachte, dass sich die Prämien jährlich ändern können. (Quelle: bag.admin.ch)
Das lässt sich nicht pauschal beantworten, weil die richtige Wahl von deiner persönlichen Situation abhängt. Grundsätzlich hast du als Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland die Wahl zwischen der Schweizer Grundversicherung nach KVG, der deutschen GKV und der privaten Krankenversicherung, wenn du das Optionsrecht fristgerecht ausübst. Für Familien mit mehreren Kindern und Anspruch auf GKV-Familienversicherung kann die deutsche GKV trotz voller Beitragslast günstiger sein, weil für die Kinder keine eigenen Prämien anfallen. Wer keinen Familienversicherungsanspruch hat oder in einem anderen Wohnstaat lebt, findet in der Schweizer Grundversicherung oder einer privaten Lösung möglicherweise die bessere Option. Da die Entscheidung langfristig bindend ist, empfehle ich dir, dich nicht allein darauf zu verlassen. Vereinbare gerne einen kostenfreien Beratungstermin und wir schauen uns deine Situation gemeinsam an.







