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  • 18.04.2025

  • aktualisiert am 02.03.2026

Wenn du deinen Grenzgängerstatus behältst (also nicht mehr als 60 Tage im Jahr in der Schweiz übernachtest, an mindestens 20 % deiner Arbeitstage in die Schweiz pendelst und max. 40 % Homeoffice nach DBA machst), dann zahlst du in der Schweiz pauschal 4,5 % Quellensteuer – und der Rest deiner Steuerpflicht läuft über Deutschland. Was du dann in Deutschland zahlst, hängt von deinem Bruttolohn, deiner Familiensituation, Kirchensteuer usw. ab. Die Schweizer Quellensteuer wird dir aber angerechnet, also doppelt zahlst du nicht. Je nach Lohnhöhe liegst du in DE oft bei 25–35 % Gesamtsteuerbelastung. Das regelt das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und der Schweiz, das seit dem 1. Januar 2026 in aktualisierter Fassung gilt.

Offiziell brauchst du für die Vorauszahlung an sich kein eigenes Formular – das regelt dein Finanzamt über den sogenannten Vorauszahlungsbescheid. Was du aber brauchst, um deinen Status zu sichern und damit nur 4,5 % Quellensteuer fällig wird, ist das Formular Gre-1 (Ansässigkeitsbescheinigung). Und: Wenn du mehr als 60 Tage in der Schweiz übernachtest, musst du zusätzlich Gre-3 einreichen – da wird dokumentiert, wann und warum du nicht zurückgekehrt bist.

Ganz grob gesagt: Rechne bei einem Bruttolohn in der Schweiz mit rund 15–20 % Abzügen, bevor dein Gehalt überhaupt auf dem Konto ist. Da gehen ab:

  • AHV/IV/EO (Rente & Hinterbliebenenversicherung): ca. 10,55 %
  • ALV (Arbeitslosigkeit): 1,1 %
  • Unfallversicherung (NBUV): ca. 1,2 %
  • BVG (Pensionskasse): je nach Alter & Kasse ca. 7–15 %

Das heißt: Bei 10.000 CHF brutto bleiben dir je nach Alter und Kanton so zwischen 7.800 und 8.500 CHF netto übrig – vor der Quellensteuer.

Du hast die gleichen Abzüge wie alle anderen – Geschlecht spielt dabei keine Rolle. Entscheidend ist dein Status als Grenzgängerin. Zu den fixen Abzügen zählen:

  • Sozialversicherungen (siehe oben)
  • Quellensteuer (4,5 % vom Brutto – aber nur mit Gre-1!)
  • Eventuelle Beiträge zur Krankenkasse (wenn du dich für eine CH-Versicherung entscheidest)

Und in Deutschland kannst du noch Werbungskosten absetzen: Fahrtkosten zur Arbeit (Entfernungspauschale 0,38 €/km ab dem ersten Kilometer), Kontoführungsgebühren (pauschal 16 €), evtl. auch Transfergebühren, wenn du CHF in EUR wechselst. Wichtig: Alle Nachweise ordentlich sammeln, sonst geht da steuerlich nix.

Schreibtisch mit Steuerformularen, Euro- und Franken-Münzen, Notizbuch mit Finanzberechnungen

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