
Überblick: Deutsche Aushilfskassen für Grenzgänger in die Schweiz
Grenzgängerinnen und Grenzgänger arbeiten in der Schweiz, wohnen aber in Deutschland. Nach dem Erwerbsortsprinzip sind sie grundsätzlich im Beschäftigungsland krankenversicherungspflichtig. Wer also in der Schweiz arbeitet, muss sich innerhalb von drei Monaten nach Arbeitsbeginn dort versichern – es sei denn, er nutzt das sogenannte Optionsrecht und bleibt in Deutschland krankenversichert. Entscheidet man sich für die […]












