Kapitalerträge in der Schweiz: Wie werden Gewinne auf Aktien & Krypto versteuert?
Alles, was du rund um Kapitalertragssteuern & Krypto-Steuern wissen musst.
Was passiert eigentlich steuerlich, wenn du mit Aktien oder Kryptowährungen in der Schweiz Gewinne machst? Muss man da überhaupt etwas abführen – oder bleibt das alles beim Anleger?
Gerade wer aus Deutschland kommt, rechnet oft mit pauschalen Abzügen wie der Abgeltungsteuer. Doch die Schweiz tickt anders. Es gibt keine klassische Kapitalertragsteuer, dafür klare Richtlinien: Was zählt als Einkommen, was bleibt steuerfrei, und ab wann wird’s gewerblich?
Ob du Aktien hältst, Krypto tradest oder einfach nur ein paar Dividenden kassierst – dieser Überblick zeigt dir, wie Kapitalerträge in der Schweiz wirklich versteuert werden.
In diesem Beitrag

Wie werden Kapitalerträge in der Schweiz versteuert?
In der Schweiz gibt es keine einheitliche Kapitalertragssteuer wie in vielen anderen Ländern. Stattdessen werden Kapitalerträge je nach Art und Anlegerstatus unterschiedlich behandelt. Für Privatanleger ist das Schweizer System besonders vorteilhaft – sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Kursgewinne: Steuerfrei, unter Bedingungen
Als Privatperson musst du auf Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Fonds oder Kryptowährungen in der Regel keine Steuern zahlen. Entscheidend ist, dass du nicht gewerbsmäßig handelst. Typische Kriterien für die Steuerfreiheit:
- Haltefrist von mindestens sechs Monaten
- keine Nutzung von Fremdfinanzierung (z. B. Hebelprodukte)
- Kapitalgewinne machen nur einen begrenzten Anteil am Gesamteinkommen aus
- keine hohe Handelsfrequenz oder spekulative Ausrichtung
Wer sich an diese Grundsätze hält, profitiert in der Schweiz von steuerfreien Kursgewinnen – das gilt auch für Krypto-Verkäufe.
Dividenden und Zinsen: Einkommensteuerpflichtig
Anders sieht es bei regelmäßigen Erträgen aus. Dividenden und Zinsen gelten steuerlich als Einkommen und müssen im Rahmen der ordentlichen Einkommensteuer deklariert werden. Der individuelle Steuersatz hängt dabei vom Wohnort, Einkommen und Vermögen ab – denn die Schweiz kennt kantonale Unterschiede.
Zusätzlich zum Einkommen wird auch das Vermögen selbst besteuert. Dazu zählt der Depotwert zum Stichtag 31. Dezember – bewertet zum Marktwert.
Verrechnungssteuer: 35 % an der Quelle (rückforderbar)
Auf Dividenden und Zinserträge wird in der Schweiz automatisch eine Verrechnungssteuer von 35 % erhoben.
Diese wird direkt von der ausschüttenden Bank oder dem Unternehmen einbehalten. Für in der Schweiz ansässige Privatanleger ist das aber kein Verlust: Die Verrechnungssteuer kann im Rahmen der Steuererklärung vollständig zurückgefordert werden – sofern die Erträge korrekt deklariert wurden.
Werden Krypto-Kapitalgewinne in der Schweiz besteuert?
In der Schweiz gibt es keine Kapitalertragsteuer auf Kryptowährungen, wenn du als Privatanleger investierst.
Gewinne aus dem Kauf und Verkauf von Bitcoin, Ethereum & Co. sind also steuerfrei, solange du nicht als gewerbsmäßiger Trader giltst. Das unterscheidet die Schweiz deutlich von vielen anderen Ländern – etwa Deutschland, wo Haltefristen und Sonderregeln gelten.
Wenn du deine Kryptowährungen rein privat hältst und gelegentlich kaufst oder verkaufst, musst du auf Kursgewinne keine Steuern zahlen. Entscheidend ist, dass du nicht als gewerbsmäßig handelnd eingestuft wirst. Das Schweizer Steuermodell unterscheidet klar zwischen privatem Vermögensaufbau und unternehmerischer Tätigkeit.
Wichtig: Ob du als Privatperson oder als gewerblicher Trader giltst, hängt nicht allein vom Betrag ab, sondern vom Verhalten:
- Wie häufig handelst du?
- Nutzt du Fremdkapital (z. B. Hebelprodukte)?
- Ist das Ziel systematische Gewinnerzielung?
- Ist deine Tätigkeit auf langfristiges Halten oder kurzfristiges Traden ausgelegt?
Erfüllst du die Kriterien eines Privatanlegers, bleiben Kursgewinne aus Kryptoanlagen komplett steuerfrei.
Wann werden Kryptowährungen in der Schweiz versteuert?
Auch ohne Kapitalertragsteuer gibt es steuerliche Pflichten im Umgang mit Kryptowährungen. Die wichtigsten findest du hier:
| Krypto-Einnahme oder Vermögensart | Steuerpflicht in der Schweiz | Bemerkung |
|---|---|---|
| Kursgewinne (privat) | Nein | Steuerfrei, solange keine gewerbliche Tätigkeit |
| Kursgewinne (gewerblich) | Ja (Einkommensteuer + ggf. Sozialabgaben) | Regelmäßiger, spekulativer oder fremdfinanzierter Handel |
| Staking-Erträge | Ja (Einkommensteuer) | Als wiederkehrende Erträge steuerpflichtig |
| Mining-Einnahmen | Ja (Einkommensteuer) | Gilt als Erwerbstätigkeit oder Nebeneinkommen |
| Krypto als Lohn / Dienstleistung | Ja (Einkommensteuer) | Unabhängig vom Betrag steuerpflichtig |
| Lending-Zinsen | Ja (Einkommensteuer) | Wie bei klassischen Zinseinnahmen |
| Krypto-Vermögen am Jahresende | Ja (Vermögenssteuer) | Deklaration zum Marktwert per 31.12. |
Auch wenn Kursgewinne für Privatanleger in der Schweiz steuerfrei bleiben, heißt das nicht, dass Kryptowährungen völlig steuerneutral sind. Sobald du dein Krypto-Vermögen aktiv nutzt – zum Beispiel für Staking, Mining oder Lending – oder es am Jahresende einfach nur besitzt, greifen verschiedene Steuerarten.
Hier sind die drei wichtigsten Fälle, bei denen du steuerlich aktiv werden musst:
Vermögenssteuer
In der Schweiz wird das gesamte Vermögen einer natürlichen Person jährlich besteuert. Dazu zählen auch Kryptowährungen, und zwar zum Marktwert am 31. Dezember. Der Kurs wird in der Regel über die Steuerbehörden oder bei fehlender offizieller Notierung über verlässliche Kursquellen geschätzt.
Die Vermögenssteuer ist eine kantonale Steuer, das heißt: Höhe und Freibeträge variieren je nach Wohnsitzkanton. Üblich sind Freibeträge von etwa 100.000 bis 250.000 Franken pro Person, darüber wird ein gestaffelter Steuersatz fällig – meist zwischen 0,1 % und 1,0 %. Auch wenn diese Steuer gering klingt: Bei einem größeren Krypto-Bestand kann sie sich auf mehrere Hundert oder Tausend Franken pro Jahr summieren.
Einkommensteuer auf Erträge aus Staking, Mining und Lending
Sobald du mit deinen Kryptowährungen laufende Erträge erzielst, greift die reguläre Einkommensteuer. Diese betrifft zum Beispiel:
- Staking-Erträge, also Belohnungen für das Halten und Absichern von Coins in einem Proof-of-Stake-Netzwerk
- Mining-Erträge, also Coins, die du durch Rechenleistung generierst
- Lending-Zinsen, wenn du deine Kryptowährungen verleihst und dafür Zinsen bekommst
- Airdrops oder Boni, wenn sie in einem erkennbaren Zusammenhang mit deiner Aktivität stehen
All diese Erträge gelten als Einkommen – und müssen voll versteuert werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob du die Beträge in Krypto oder Fiat erhältst. Maßgeblich ist der Marktwert zum Zeitpunkt des Zuflusses.
Gewerblicher Handel und selbstständige Tätigkeit
Wer häufig handelt, systematisch Gewinne erzielt oder mit Fremdkapital agiert, kann vom Steueramt als gewerblicher Händler eingestuft werden.
Das hat Folgen: Deine Kursgewinne gelten dann nicht mehr als steuerfreie Kapitalgewinne, sondern als Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit.
In dem Fall musst du:
- Einkommensteuer zahlen – auf den vollständigen Gewinn
- Sozialabgaben leisten, etwa AHV-Beiträge
- ggf. eine Buchhaltung führen und deine Tätigkeit anmelden
Diese Einstufung erfolgt nicht automatisch, sondern nach Prüfung durch die Steuerbehörde. Anhaltspunkte sind zum Beispiel:
- mehr als 5 Trades pro Jahr
- Nutzung von Fremdfinanzierung oder Hebelprodukten
- sehr kurzer Anlagehorizont
- deutlich überdurchschnittlicher Gewinnanteil im Verhältnis zum übrigen Einkommen
Wer diese Schwelle überschreitet, verliert den steuerfreien Status – oft dauerhaft.
Kapitalertragsteuer in der Schweiz für deutsche Grenzgänger
Wenn du als deutscher Grenzgänger in der Schweiz arbeitest, aber in Deutschland wohnst, gelten besondere steuerliche Regelungen – nicht nur für dein Einkommen, sondern auch für Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne. Dabei greifen sowohl Schweizer als auch deutsche Steuerregelungen – je nachdem, um welche Ertragsart es geht.
Arbeitseinkommen: Besteuerung über Quellensteuer und Einkommensteuer
Dein in der Schweiz erzielter Lohn unterliegt einer Quellensteuer von 4,5 %, sofern du die Ansässigkeitsbescheinigung (Formular Gre-1) beim Arbeitgeber einreichst. Diese Steuer wird auf deine spätere deutsche Einkommensteuer angerechnet, sodass keine Doppelbesteuerung entsteht.
Kapitalerträge: Was gilt bei Dividenden, Zinsen und Kursgewinnen?
Für Kapitalanlagen gelten andere Regeln als für Lohn. Und hier ist es wichtig, zwischen Schweizer Recht und deutscher Steuerpflicht zu unterscheiden.
In der Schweiz:
- Kursgewinne aus Wertpapieren (z. B. Aktien, ETFs, Fonds) sind für Privatanleger grundsätzlich steuerfrei – auch für Grenzgänger, solange kein gewerbsmäßiger Handel vorliegt.
- Dividenden und Zinsen unterliegen der Verrechnungssteuer von 35 %. Diese wird direkt bei der Auszahlung abgezogen. Du kannst sie aber ganz oder teilweise in Deutschland anrechnen lassen, sofern du sie korrekt in deiner Steuererklärung angibst.
In Deutschland:
- Alle Kapitalerträge sind steuerpflichtig, unabhängig davon, ob sie aus der Schweiz oder einem anderen Land stammen.
- Kursgewinne sind nach deutschem Recht nur dann steuerfrei, wenn du die Spekulationsfrist (ein Jahr) einhältst – was bei klassischen Depots kaum noch zutrifft. In der Regel gilt die Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
- Dividenden und Zinsen unterliegen ebenfalls der Abgeltungsteuer, egal ob sie aus Deutschland oder der Schweiz stammen.
- Die in der Schweiz einbehaltene Verrechnungssteuer (35 %) kannst du im Rahmen der deutschen Steuererklärung anrechnen oder erstatten lassen, sofern du die entsprechenden Nachweise lieferst.
Für deutsche Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten und in Deutschland wohnen, gilt: Das Einkommen aus der Arbeit in der Schweiz wird mit einer Quellensteuer von 4,5 % belastet, sofern eine Ansässigkeitsbescheinigung vorliegt. Diese Quellensteuer wird auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet.
Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne unterliegen anderen Regeln. Kursgewinne aus privaten Wertpapiergeschäften sind in der Schweiz steuerfrei, solange sie nicht aus gewerblichem Handel stammen. Dividenden und Zinsen hingegen werden mit einer Verrechnungssteuer von 35 % belastet, die direkt in der Schweiz einbehalten wird.
In Deutschland musst du alle Kapitalerträge in deiner Steuererklärung angeben. Kursgewinne sind dort grundsätzlich abgeltungssteuerpflichtig, außer es greift die einjährige Spekulationsfrist. Dividenden und Zinsen unterliegen immer der Abgeltungsteuer. Die in der Schweiz einbehaltene Verrechnungssteuer kannst du dir in Deutschland ganz oder teilweise anrechnen lassen, wenn du sie korrekt nachweist.
Beispiel: Grenzgänger mit Schweizer Kapitalerträgen
Wenn du in der Schweiz arbeitest und in Deutschland wohnst, gilt dein Gehalt als Arbeitseinkommen und deine Erträge aus Kapitalanlagen als Kapitalerträge. Beides wird unterschiedlich behandelt – sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland. Besonders bei Dividenden und Kursgewinnen lohnt sich ein genauer Blick auf die steuerliche Wirkung.
Ein deutscher Grenzgänger mit Wohnsitz in Konstanz arbeitet in Kreuzlingen und erzielt folgende Kapitalerträge:
- Dividenden aus Schweizer Aktien: 1.000 CHF
- Kursgewinne aus Aktienverkauf: 3.000 CHF
Steuerliche Behandlung im Vergleich
| Ertragsart | Betrag (CHF) | Schweiz | Deutschland |
|---|---|---|---|
| Arbeitseinkommen | z. B. 6.000/Monat | 4,5 % Quellensteuer bei vorliegender Ansässigkeitsbescheinigung | Einkommensteuerpflichtig – Quellensteuer wird vollständig angerechnet |
| Dividenden | 1.000 | 35 % Verrechnungssteuer (350 CHF direkt einbehalten) | Abgeltungsteuer (25 % + Soli/KiSt); Verrechnungssteuer wird angerechnet |
| Kursgewinne | 3.000 | steuerfrei (bei privatem Handel) | steuerfrei nach 1 Jahr Haltefrist, sonst Abgeltungsteuer |
In der Schweiz fällt für Privatanleger keine Steuer auf Kursgewinne an. Dividenden werden hingegen mit 35 % Verrechnungssteuer belastet. Diese kann in Deutschland ganz oder teilweise angerechnet werden, wenn du sie korrekt in deiner Steuererklärung angibst.
Deutschland versteuert Dividenden und kurzfristige Kursgewinne mit der Abgeltungsteuer.
Längere Haltedauern (über ein Jahr) können Kursgewinne steuerfrei machen. Arbeitseinkommen bleibt ebenfalls in Deutschland steuerpflichtig, aber die bereits gezahlte Quellensteuer aus der Schweiz wird verrechnet – es entsteht keine Doppelbesteuerung






