Steuern in der Schweiz für Grenzgänger
Alles, was du wissen musst
Wenn du in der Schweiz arbeitest oder hinziehen willst, wirst du ziemlich schnell merken: Steuern in der Schweiz sind nicht überall gleich. Je nachdem, in welchem Kanton du wohnst, kann das einen echten Unterschied machen – und zwar nicht nur ein paar Franken. 2025 reicht die Spannweite von knapp über 22 % in Zug bis zu über 44 % in Genf. In diesem Artikel schauen wir uns genau an, wie das Schweizer Steuersystem aufgebaut ist, was du konkret zahlst – und wo es sich steuerlich lohnt zu leben.
DISCLAIMER:
Wir sind keine Steuerberater und dürfen daher keine offiziellen Steuer-Tipps geben. Dieser Beitrag legt lediglich die Möglichkeiten offen, die für dich als Grenzgänger möglich wären. Informiere dich immer zunächst bei deinem Steuerberater bezüglich deiner Situation.
In diesem Beitrag

Wie funktioniert das Steuersystem in der Schweiz
Steuern in der Schweiz werden auf drei Ebenen erhoben: Bund, Kantone und Gemeinden. Jede Ebene hat eigene Einkommensteuersätze. Dadurch unterscheidet sich die Steuerbelastung je nach Ort in der Schweiz erheblich.
Besonders Kantone und Gemeinden nutzen ihren Gestaltungsspielraum (Steuerwettbewerb), um attraktivere Konditionen zu bieten. Wohlhabende Kantone haben oft niedrigere Steuersätze, während andere Kantone höhere Sätze benötigen, um ihr Budget zu decken. In vielen Kantonen variieren auch innerhalb des Kantons die Gemeindesteuern – meist um ein paar Prozentpunkte nach oben oder unten.
Wer also in einer steuergünstigen Gemeinde wohnt (bzw. als Grenzgänger dort arbeitet), kann weniger zahlen als im Nachbarort. Die direkte Bundessteuer ist schweizweit einheitlich geregelt: Sie ist progressiv aufgebaut, also je mehr du verdienst, desto höher der Steuersatz. Der Maximalsatz liegt hier bei 11,5 % – und der gilt erst ab einem Einkommen von 783.200 CHF (ledig) bzw. 843.000 CHF (verheiratet). Klingt viel, aber das ist erst der Anfang.
Denn richtig spannend wird’s bei den kantonalen und kommunalen Steuern in der Schweiz – die machen rund zwei Drittel der Gesamtbelastung aus. Und hier zeigt sich die komplette Bandbreite: In manchen Kantonen zahlst du deutlich weniger, in anderen richtig kräftig drauf.
Genau das sorgt auch für einen ziemlichen Steuerwettbewerb – einige Kantone senken ihre Sätze gezielt, um für Unternehmen und gutverdienende Privatpersonen attraktiv zu bleiben.
Wie viel Steuern in der Schweiz zahlst du als Grenzgänger?
Das hängt ganz davon ab, wo du wohnst. Im Kanton Zug zum Beispiel liegt die Gesamtbelastung – also inklusive Bundessteuer – zwischen 22,1 und 23,3 Prozent. Besonders günstig ist es in der Gemeinde Baar mit genau 22,1 %. Auch Schwyz ist vorne mit dabei, vor allem die Gemeinde Freienbach mit rekordverdächtigen 19,6 %. Diese Regionen gelten nicht umsonst als Steueroasen für Gutverdiener.
Am anderen Ende der Skala stehen Kantone wie Genf, wo der maximale Steuersatz 2025 bei 44,2 % liegt. Inklusive Vermögenssteuer kann die Gesamtbelastung dort sogar bis zu 60 % des steuerbaren Einkommens erreichen. Noch einen drauf setzt Schelten im Kanton Bern – dort liegt der Höchstsatz sogar bei 45,1 %.
Dazwischen gibt es jede Menge Abstufungen – in Kantonen wie Luzern, Aargau oder St. Gallen pendeln sich die Sätze im Bereich zwischen 25 und 35 Prozent ein. Dort wird versucht, eine Balance zu finden zwischen Steueraufkommen und Attraktivität für neue Einwohner und Unternehmen.
Übersicht: Wie hoch ist die Einkommenssteuer in der Schweiz pro Kanton?
Wenn du wissen willst, wie viel Einkommenssteuer du in der Schweiz zahlst, kommt’s ganz drauf an, wo du wohnst. Die Schweiz hat kein Einheitssystem wie Deutschland – hier bestimmen Bund, Kantone und Gemeinden gemeinsam, wie tief du in die Tasche greifen musst.
Und das macht richtig was aus: 2025 liegt die Gesamtsteuerbelastung – also Bundessteuer plus Kanton plus Gemeinde – je nach Wohnort irgendwo zwischen 19,6 % und bis zu 45,1 %.
Die Tiefsteuerkantone wie Schwyz (ab 19,6 %), Zug (22,1–23,3 %) oder Nidwalden (22,5–25,7 %) sind vor allem für Besserverdiener interessant. Schwyz toppt alles – die Gemeinde Freienbach kommt mit 19,6 % auf den absoluten Tiefstwert schweizweit. Auch Appenzell Innerrhoden, Obwalden oder Uri sind steuerlich eher im unteren Drittel angesiedelt.
Im Mittelfeld findest du Kantone wie St. Gallen (26,5–34,5 %), Luzern (25,5–34,0 %), Aargau (28,3–34,9 %) oder Zürich (33,6–41,1 %). Gerade Zürich zeigt, wie stark selbst innerhalb eines Kantons die Spanne sein kann – zwischen der steuerlich günstigen Gemeinde Kilchberg (33,6 %) und dem Topwert Maschwanden mit satten 41,1 %.
Richtig teuer wird’s in den Hochsteuerkantonen. Genf liegt mit bis zu 44,2 % ganz vorne – zusammen mit Vermögenssteuer kann da auch mal über 60 % Gesamtbelastung rauskommen. Auch Bern (bis 45,1 %), Waadt (41,5 %), Basel-Stadt (bis 40,5 %) und Tessin (bis 40,5 %) sind alles andere als günstig.
Kanton | Min. Steuersatz (%) | Max. Steuersatz (%) | Besonderheiten |
Zug | 22,1 | 23,3 | Baar am günstigsten, Neuheim am oberen Ende |
Schwyz | 19,6 | 24,7 | Freienbach: niedrigster Satz schweizweit |
Appenzell IR | 23,7 | 26,9 | Einheitlicher Satz, kaum kommunale Unterschiede |
Nidwalden | 22,5 | 25,7 | Hergiswil mit niedrigstem Satz |
Obwalden | 24,3 | 26,8 | Lungern am teuersten |
Uri | 25,0 | 26,8 | Neue Ehepaar-Abzüge 2025 |
Glarus | 24,1 | 27,3 | Steuerfuss 2024 um 5 % gesenkt |
Schaffhausen | 25,4 | 30,9 | Reduzierter Basissteuerbetrag seit 2025 |
Thurgau | 27,5 | 33,2 | Korrektur kalter Progression durch lineare Tarifstruktur |
Zürich | 33,6 | 41,1 | Riesen-Gefälle je nach Gemeinde |
Luzern | 25,5 | 34,0 | Meggen günstig, Stadt Luzern teuerer |
Aargau | 28,3 | 34,9 | Entlastung durch neue Abzüge und Steuerpaket 2025 |
St. Gallen | 26,5 | 34,5 | Pendlerpauschale bis 8.000 CHF |
Graubünden | 28,9 | 32,4 | Steuerfuss um 5 % gesenkt |
Basel-Land | 38,5 | 43,1 | Leichte Tarifsenkung, aber hohe Basisbelastung |
Basel-Stadt | 36,2 | 40,5 | Keine Erhöhungen trotz Defiziten |
Solothurn | 31,8 | 37,2 | Stabil, keine Reformen aktuell |
Bern | 36,6 | 45,1 | Schelten am teuersten |
Waadt | 41,5 | 41,5 | Einheitssatz – keine Progression |
Genf | 39,5 | 44,2 | Sehr hohe Sozial- und Verwaltungskosten |
Wallis | 32,1 | 36,7 | Tourismus prägt Haushalt |
Tessin | 34,0 | 40,5 | Castel San Pietro besonders günstig |
Neuenburg | 38,9 | 41,2 | Steuerrückgang um 1,5 % in 2025 |
Jura | 37,4 | 40,8 | Starke Belastung natürlicher Personen |
Freiburg | 35,8 | 39,6 | Kombination mit hohen Sozialabgaben |
Appenzell AR | 30,7 | 35,5 | Moderate Progression, kein Ausreißer |
Grenzgänger-Status: Echte Grenzgänger vs. Wochenaufenthalter
Wenn du in der Schweiz arbeitest, aber in einem Nachbarland wohnst und regelmäßig nach Hause pendelst (mindestens einmal pro Woche), zählst du steuerlich als Grenzgänger. Das ist wichtig – denn dein Status entscheidet, welches Land dein Einkommen besteuern darf.
Bist du ein anerkannter Grenzgänger, versteuert in der Regel dein Wohnsitzland dein Einkommen – auch wenn du in der Schweiz arbeitest. Die Schweiz behält lediglich pauschal 4,5 % Quellensteuer ein, die du dir in deinem Heimatland auf deine Einkommensteuer anrechnen lassen kannst. So zahlst du am Ende nicht doppelt Steuern. Das gilt zum Beispiel für deutsche Grenzgänger, aber auch für viele Pendler aus Frankreich, Italien oder Österreich.
Damit du diesen Sonderstatus bekommst, musst du deinem Schweizer Arbeitgeber eine Bescheinigung vom Finanzamt im Wohnsitzland vorlegen – etwa das Formular Gre-1 (Ansässigkeitsbescheinigung), wenn du in Deutschland wohnst. Ohne diese Bescheinigung würdest du automatisch wie ein normaler Arbeitnehmer in der Schweiz behandelt – und das bedeutet: deutlich höhere Quellensteuer, oft je nach Kanton und Einkommen.
Wichtig: Du darfst nicht zu oft in der Schweiz übernachten oder zu viel im Homeoffice arbeiten. In der Regel gelten maximal 60 Tage pro Jahr, an denen du ausnahmsweise nicht nach Hause fährst (z. B. bei Dienstreisen oder Homeoffice). Wenn du diese Grenze überschreitest, verlierst du den Grenzgängerstatus.
Tust du das – ob freiwillig oder unabsichtlich – wirst du als sogenannter Wochenaufenthalter eingestuft. Dann wird dein gesamtes Einkommen in der Schweiz nach dem regulären Tarif versteuert – das sind je nach Kanton deutlich mehr als 4,5 %. Dein Heimatland rechnet das in der Regel raus, du zahlst dann also nur noch in der Schweiz Steuern. Das kann vorteilhaft sein – aber nur, wenn du vorher genau rechnest. Vor allem, weil du dann steuerlich als jemand giltst, der seinen Lebensmittelpunkt in die Schweiz verlagert hat.
Kurz zusammengefasst:
- Du bist Grenzgänger, wenn du regelmäßig nach Hause pendelst (mind. 1x pro Woche).
- Als Grenzgänger zahlst du in der Schweiz nur 4,5 % Quellensteuer.
- Diese musst du dir im Wohnsitzland anrechnen lassen (z. B. auf die deutsche Einkommensteuer).
- Wichtig: Bescheinigung (z. B. Gre-1) beim Arbeitgeber abgeben.
- Max. 60 Tage im Jahr darfst du nicht heimkehren – sonst verlierst du den Status.
- Ohne Grenzgängerstatus wirst du voll in der Schweiz besteuert.
- Das kann sich lohnen – aber nur, wenn die Steuerbelastung in der Schweiz niedriger ist.
Im nächsten Schritt zeige ich dir, wie die einzelnen Abkommen mit Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich genau aussehen – und was du dabei beachten musst.
Besteuerung nach Herkunftsland des Grenzgängers
Nicht jeder Grenzgänger wird gleich behandelt – es hängt davon ab, in welchem Land dein Wohnsitz liegt. Wir schauen uns hier die vier häufigsten Fälle: Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich. Jedes dieser Länder hat mit der Schweiz spezielle Regeln vereinbart.
Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland
Für Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland gilt das Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz–Deutschland. Wer die Kriterien eines echten Grenzgängers erfüllt (regelmäßige Rückkehr und deutsche Ansässigkeitsbescheinigung vorgelegt), wird fast ausschließlich in Deutschland besteuert.
Die Schweiz behält, wie oben erwähnt, lediglich 4,5% Quellensteuer vom Bruttolohn ein.
Diese 4,5% sind eine Pauschalsteuer, mit der die Schweiz ihr Besteuerungsrecht abgilt. In Deutschland müssen Grenzgänger ihr gesamtes Einkommen normal in der Steuererklärung angeben; die in der Schweiz gezahlten 4,5% werden dann auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet. Unterm Strich zahlt man so ungefähr das, was man auch zahlen würde, wenn man in Deutschland gearbeitet hätte – der Unterschied ist meist gering, abgesehen von Sozialabgaben (siehe unten).
Wichtig: Um in den Genuss der Grenzgängerregel zu kommen, muss die Ansässigkeitsbescheinigung (Formular Gre-1/Gre-2) jährlich erneuert und dem Arbeitgeber vorgelegt werden. Fehlt sie, wenden die Schweizer Behörden den normalen Quellensteuertarif an. Das kann beispielsweise bedeuten, dass ein unverheirateter Arbeitnehmer mit höherem Einkommen in Zürich statt 4,5% plötzlich vielleicht 15–20% an Quellensteuer zahlt. Dieses Geld bekäme man zwar teilweise über die Steuererklärung zurück (weil Deutschland das anrechnet bzw. bei Überschuss erstattet), aber es wäre eine unnötige Vorfinanzierung. Also: Bescheinigung rechtzeitig beibringen!
Wochenaufenthalter aus Deutschland
Entscheidest du dich, unter der Woche in der Schweiz zu bleiben (z.B. Zweitwohnung am Arbeitsort) und nicht mehr regelmäßig heimzukehren, entfällt die Grenzgängerregel. Dann besteuert die Schweiz dein Einkommen vollständig nach dem kantonalen Tarif.
Deutschland wendet in diesem Fall die sogenannte Freistellung mit Progressionsvorbehalt an – das heißt, dein Schweizer Lohn bleibt in Deutschland steuerfrei, wird aber bei der Berechnung des Steuersatzes für eventuelle andere Einkommen berücksichtigt.
Ob sich das lohnt, hängt vom Vergleich der Steuersätze ab: In vielen Fällen ist die Schweizer Steuerbelastung niedriger als die deutsche, besonders in Kantonen wie Zug oder Aargau. Allerdings trägst du dann auch die gesamte Steuerlast sofort in der Schweiz. Eine sorgfältige Berechnung im Vorfeld ist ratsam.
Beispiel Zürich (DE)
Ein deutscher Grenzgänger arbeitet in Zürich und pendelt täglich von Süddeutschland aus.
Sein Schweizer Arbeitgeber zieht nur 4,5% vom Lohn ab. Verdient er z.B. 80.000 CHF brutto, wären das 3.600 CHF Quellensteuer an der Schweiz. In Deutschland deklariert er sein Einkommen (abzüglich Schweizer Sozialversicherungen) in der Steuererklärung – angenommen, es verbleiben ~70.000 € zu versteuerndes Einkommen, so wird darauf die reguläre deutsche Einkommensteuer berechnet (Progressionssteuersatz je nach Höhe, z.B. ~30%). Die bereits gezahlten Schweizer 3.600 CHF werden dann von der deutschen Steuerschuld abgezogen. Anders wäre es, wenn derselbe Arbeitnehmer als Wochenaufenthalter gilt (bleibt in Zürich, kehrt nur monatlich heim). Dann würde Zürich die volle Steuer abziehen – bei 80.000 CHF Jahreseinkommen könnten das z.B. rund 20–25% sein (je nach Situation), also deutlich mehr als 3.600 CHF.
Dafür müsste er diesen Lohn in Deutschland nicht mehr versteuern. Ob das günstiger ist, würde vom konkreten Steuersatz abhängen – in mittleren Einkommensbereichen eher nicht, bei sehr hohem Einkommen in einem Niedrigsteuerkanton eventuell schon.
Grenzgänger mit Wohnsitz in Frankreich
Für Frankreich gelten andere Regeln, insbesondere gibt es eine wichtige Unterscheidung: Kanton Genf vs. alle übrigen Kantone. Nach dem Abkommen von 1983 zwischen der Schweiz und Frankreich wirst Du als französischer Grenzgänger, wenn Du in bestimmten Schweizer Kantonen arbeitest, ausschließlich in Frankreich besteuert.
Im Detail: Wenn Du in Frankreich wohnst und als Grenzgänger in einem der Kantone Basel-Stadt, Basel-Land, Jura, Solothurn, Bern, Wallis, Waadt oder Neuenburg arbeitest, musst Du Deinen Arbeitslohn nur in Frankreich versteuern. Die Schweiz erhebt in diesen Fällen keine reguläre Einkommensteuer auf Deinen Lohn. Stattdessen überweist der französische Staat pauschal 4,5 % der Lohnsumme dieser Grenzgänger an die Schweiz als finanziellen Ausgleich.
Für Dich als Arbeitnehmer bedeutet das: Du zahlst Deine normale französische Einkommensteuer (die in der Regel höher ist als die Schweizer, vor allem bei höheren Einkommen), und Du bekommst vom Arbeitgeber brutto fast alles ausbezahlt (abzüglich Sozialabgaben), da die Schweiz kaum etwas einbehält.
Die Ausnahme ist der Kanton Genf: Arbeitest Du in Genf und wohnst in Frankreich, wirst Du in der Schweiz besteuert. Genf behält die volle Quellensteuer entsprechend dem Einkommen ein (bis zu ca. 45 % bei sehr hohen Gehältern). Frankreich erhält im Gegenzug von Genf einen kleineren Anteil (aktuell etwa 3,5 % der Lohnsumme) als Ausgleich, verzichtet aber darauf, Dein Einkommen noch einmal zu besteuern. Praktisch ist das so, als ob Du ein normaler Schweizer Arbeitnehmer wärst, nur dass Frankreich im Hintergrund einen kleinen Anteil bekommt. Für Dich als Grenzgänger bedeutet das jedoch, dass Genf einer der teuersten Kantone ist – die französischen Nachbarn, die in Genf arbeiten, zahlen deutlich mehr Steuer als jene, die z. B. in Basel oder Waadt arbeiten (denn dort würdest Du nur die französische Steuer zahlen, die bei mittleren Einkommen oft moderater ausfällt als Genfs hoher Satz).
Wichtig ist auch hier: Nur tägliches bzw. wöchentliches Pendeln sichert Dir den Grenzgängerstatus. Wenn Du z. B. in Basel arbeitest, aber unter der Woche in Basel bleibst und nur einmal im Monat nach Hause fährst, greift die Grenzgängerregel nicht. Dann würde die Schweiz (Basel) Dein Einkommen regulär besteuern (Quellensteuer nach Basler Tarif, ca. bis 40 %), und Frankreich müsste das Einkommen freistellen. Das ist meist nicht vorteilhaft, da die französische Steuer bei normalen Gehältern oft niedriger ist als die Schweizer – in Frankreich gibt es z. B. viele Freibeträge, und moderate Einkommen werden geringer besteuert als in der Schweiz mit ihren eher geringen Grundfreibeträgen. Daher versuchen die meisten französischen Grenzgänger, den Status zu behalten (tägliche Heimkehr).
Beispiel Basel (FR)
Eine Grenzgängerin wohnt im Elsass (Frankreich) und arbeitet in Basel-Stadt. Sie fährt täglich über die Grenze. Die Folge: Ihr Einkommen wird komplett in Frankreich versteuert, zu französischen Konditionen. Ihr Schweizer Arbeitgeber behält lediglich die obligatorischen Schweizer Sozialversicherungsbeiträge ein, aber keine Einkommensteuer. In der französischen Steuererklärung gibt sie ihren Verdienst an und versteuert ihn nach dem französischen Tarif. Angenommen, sie hat 50.000 € steuerpflichtiges Einkommen, fällt darauf je nach Familienstand der progressive französische Steuersatz an (z. B. ca. 14 % bis 30 %).
Die Schweiz sieht von ihr direkt kein Geld – lediglich der französische Staat gibt 4,5 % ihres Lohns an Bern weiter. Anders wäre es, wenn sie in Genf arbeiten würde: Dann würde bereits der Schweizer Arbeitgeber die Genfer Quellensteuer abziehen (die z. B. bei 50.000 CHF Einkommen vielleicht um 10–15 % liegen mag), und sie müsste diesen Lohn in Frankreich nicht mehr versteuern (nur für den Steuersatz bei anderem Einkommen angeben). Unterm Strich fährt ein französischer Grenzgänger mit Genfer Arbeitsplatz steuerlich meist schlechter als einer mit Basler Arbeitsplatz.
Grenzgänger mit Wohnsitz in Italien
Die Besteuerung von Grenzgängern aus Italien wurde kürzlich neu geregelt.
Bis 2023 galt ein älteres Abkommen (von 1974), das für viele Jahre Bestand hatte. Bis Ende 2023 war es so, dass ein italienischer Grenzgänger (wohnhaft in der italienischen Grenzregion, z.B. Lombardei, und arbeitend im Kanton Tessin, Graubünden oder Wallis) sein Einkommen ausschließlich in der Schweiz versteuerte. Die Schweiz behielt die volle Quellensteuer ein, und ein erheblicher Teil davon – 40% der Einnahmen – wurde an die italienischen Wohnsitzgemeinden abgeführt. Italien selbst besteuerte das Einkommen dieser Grenzgänger nicht weiter.
Voraussetzung war allerdings auch hier die tägliche Rückkehr an den Wohnort in Italien.
Ab 2024 gilt ein neues Grenzgängerabkommen zwischen der Schweiz und Italien. Es unterscheidet zwischen „neuen“ und „alten“ Grenzgängern:
Neue Grenzgänger
Das sind alle Personen, die ab 17. Juli 2023 erstmals eine Arbeit in der Schweiz aufgenommen haben (mit Wohnsitz Italien). Für sie gilt nun ein geteiltes Besteuerungsrecht: Die Schweiz darf 80% der normalen Quellensteuer auf das Einkommen erheben, Italien besteuert das Einkommen ebenfalls nach seinen Regeln. Doppelbesteuerung wird vermieden, indem Italien die in der Schweiz gezahlte Steuer anrechnet.
Einfach gesagt, der italienische Grenzgänger zahlt jetzt praktisch in beiden Ländern Steuern – hauptsächlich in Italien, aber zu einem gewissen Teil in der Schweiz. In der Praxis zieht der Schweizer Arbeitgeber nach dem neuen Tarif (spezieller Grenzgänger-Tarifcode) z.B. 80% der üblichen Steuer ab. In Italien muss der Grenzgänger seinen Lohn in der Steuererklärung angeben; die italienische Steuerbehörde berechnet die reguläre italienische Einkommensteuer, rechnet aber die Schweizer Quellensteuer an.
Damit zahlt der Grenzgänger insgesamt ungefähr den höheren der beiden Steuersätze. Oft ist das der italienische, da Italien bei höheren Einkommen Steuersätze bis 43% kennt (zuzüglich Regionalsteuern), während Tessin z.B. um 30–35% liegen kann. Dennoch, wenn der Schweizer Abzug nur 80% beträgt, kann noch eine Nachzahlung in Italien fällig werden.
Alte Grenzgänger
Das sind Personen, die schon vor dem Stichtag (in den Jahren 2019–Juli 2023) als Grenzgänger in den Kantonen Tessin, Graubünden oder Wallis gearbeitet haben. Für sie gibt es eine Übergangsregelung bis 2033. Diese Grenzgänger werden weiterhin ausschließlich in der Schweiz besteuert, so wie früher.
Die Schweiz behält also die ganze Steuer ein und überweist bis Ende 2033 weiterhin 40% an die italienischen Gemeinden. Italien verzichtet darauf, diese Einkommen zu besteuern (keine ital. Steuer, lediglich evtl. Progressionsvorbehalt). Ab 2034 soll zwar die Besteuerung immer noch bei der Schweiz bleiben, aber dann ohne Ausgleichszahlungen an Italien – das betrifft die Betroffenen aber nicht direkt in ihrer Steuerzahlung, sondern nur die Verteilung zwischen den Staaten.
Die neue Regel ist komplexer, führt aber dazu, dass für neue Grenzgänger die Steuerlast tendenziell steigt (weil jetzt Italien auch mitbesteuert). Für bestehende Grenzgänger ändert sich erst mal nichts Wesentliches (bis 2033). Natürlich gilt auch hier: nur wer täglich bzw. regelmäßig zurückkehrt und im definierten Grenzgebiet wohnt (bis 20 km von der Grenze) genießt diese Regelungen. Wer die Bedingungen nicht erfüllt, wird nach den üblichen DBA-Regeln besteuert – das hieße, die Arbeitstage in der Schweiz würden voll in der Schweiz besteuert und in Italien nur noch zur Progression herangezogen.
Beispiel Tessin (IT)
Ein neuer Grenzgänger wohnt in Como (Italien) und arbeitet in Lugano (Tessin) ab 2025. Monatslohn 6.000 CHF, Jahreslohn 72.000 CHF. Nach neuem Abkommen zieht der Schweizer Arbeitgeber z.B. rund 10% Quellensteuer ab (angenommener Wert für 80% des vollen Tarifs, je nach persönlichen Faktoren), also etwa 7.200 CHF im Jahr. In Italien gibt er sein Einkommen (umgerechnet, abzüglich Sozialabgaben) in der Steuererklärung an. Nehmen wir an, es bleiben ~65.000 € steuerpflichtig; darauf fordert das italienische Finanzamt bspw. 20.000 € Einkommensteuer. Von dieser italienischen Steuer werden die ~7.200 CHF (etwa 7.000 €) angerechnet, sodass er noch rund 13.000 € in Italien zahlen muss.
Insgesamt zahlt er so ca. 20.000 € Steuer, was einem effektiven Satz von ~28% entspricht – etwas höher als die reine Schweizer Steuer gewesen wäre, aber die Kombination beider Systeme macht es nötig. Anderes Szenario: Hätte derselbe Arbeitnehmer schon seit 2018 in Lugano gearbeitet, würde Tessin weiterhin die volle Steuer einbehalten (sagen wir ~12.000 CHF auf sein Gehalt), 40% davon an Italien weitergeben, und der Arbeitnehmer müsste in Italien nichts weiter zahlen. Für ihn bliebe die effektive Belastung bei vielleicht 17% des Bruttolohns – ein beträchtlicher Vorteil gegenüber neuen Grenzgängern.
Grenzgänger mit Wohnsitz in Österreich
Obwohl Österreich nur eine kurze Grenze mit der Schweiz teilt, gibt es auch hier Grenzgänger (z.B. Vorarlberger, die im Kanton St. Gallen arbeiten, oder umgekehrt). Die steuerliche Regelung ähnelt im Grundsatz der deutschen:
Ein österreichischer Grenzgänger, der täglich nach Hause pendelt, wird in Österreich besteuert, während die Schweiz lediglich 4,5% Quellensteuer vom Lohn einbehält. Diese 4,5% können in Österreich auf die Einkommensteuer angerechnet werden, sodass am Ende nur die österreichische Steuerlast maßgeblich ist. Voraussetzung ist auch hier, dass man regelmäßig zum Wohnort zurückkehrt und eine entsprechende Bescheinigung (Grenzgängerbestätigung vom österreichischen Wohnsitzfinanzamt) dem Arbeitgeber vorliegt.
Falls ein Österreicher als Wochenaufenthalter in der Schweiz bleibt, greift das normale DBA ohne Grenzgängerregel: Dann besteuert die Schweiz voll, und Österreich stellt das Einkommen steuerfrei (mit Progression). Da die Einkommenssteuer in Österreich ähnlich hoch sein kann wie die deutsche (progressiv bis 50%), während z.B. der Kanton St. Gallen oder Graubünden effektive Sätze um 25–32% haben, könnte auch hier ein Wochenaufenthalt steuerlich attraktiv sein. Man muss aber die individuellen Umstände genau prüfen.
In vielen Fällen ist es angenehmer, täglich heimzukehren und nur die 4,5% in der Schweiz zu haben, vor allem bei niedrigeren Einkommen, weil Österreich auch steuerliche Begünstigungen kennt (Pendlerpauschale, niedrige Steuersätze auf untere Einkommen usw.).
Beispiel St. Gallen (AT)
Ein Vorarlberger (Österreich) arbeitet in St. Gallen (SG) und fährt jeden Tag die kurze Strecke über die Grenze zurück. Er versteuert sein Einkommen in Österreich ganz normal. St. Gallen zieht nur 4,5% vom Lohn ab. Hat er z.B. 3.500 CHF im Monat brutto (42.000 CHF im Jahr), behält der Arbeitgeber 4,5% = 1.890 CHF jährlich für die Schweizer Steuer.
In Österreich gibt er seinen Lohn (~38.000 € nach Umrechnung/Sozialabzug) in die Arbeitnehmerveranlagung und zahlt z.B. rund 5.000 € Einkommensteuer darauf (je nach Tarifstufe). Von diesen 5.000 € werden die in CH gezahlten ~1.800 € angerechnet, er muss also noch ca. 3.200 € an das österreichische Finanzamt überweisen.
Wenn derselbe Arbeitnehmer nicht täglich pendeln würde, sondern unter der Woche in SG bliebe, dann würde die Schweiz (Kanton SG) das Einkommen voll besteuern – z.B. etwa 10% auf 42.000 CHF = ~4.200 CHF, je nach Tarifklasse. Diese 4.200 CHF wären etwas weniger als er in Summe bei täglichem Pendeln zahlte (nämlich 1.800 + 3.200 = 5.000 €). Allerdings gingen ihm auch etwaige österreichische Vergünstigungen verloren. Man sieht: Die Unterschiede sind nicht riesig bei mittlerem Gehalt, aber spürbar.
Kantonale Unterschiede bei der Besteuerung von Grenzgängern
Einige kantonale Besonderheiten sollten Grenzgänger beachten:
Kanton Genf (für Franzosen)
Genf besteuert Grenzgänger voll, im Gegensatz zu allen anderen Kantonen mit Frankreich. Damit ist die Steuerlast für Französisch-Grenzgänger in Genf am höchsten. Allerdings entfallen in Frankreich dann jegliche Steuern auf dieses Einkommen (nur Progressionsvorbehalt).
Kantone mit Einheitssatz
Waadt (Vaud) beispielsweise kennt praktisch einen einheitlichen Kantons-Steuersatz (ohne große Gemeindedifferenzen). Für Grenzgänger vereinfacht das die Berechnung – es ist fast egal, wo im Kanton der Arbeitgeber sitzt. In anderen Kantonen (z.B. Zürich, Luzern, Bern) gibt es hingegen teils erhebliche Unterschiede zwischen steuergünstigen Gemeinden und teuren Gemeinden. Zwar wirkt sich das bei der Quellensteuer eines Grenzgängers meist nicht direkt aus (der Tarif orientiert sich am Firmensitz oder kantonalen Durchschnitt), dennoch lohnt es sich, das Umfeld zu kennen – insbesondere falls man später in die Schweiz umzieht.
Zürich vs. Umgebung
Im Raum Zürich ist die Stadt selbst steuerlich nicht am günstigsten (Spitzensteuer ~40%). Die Nachbargemeinden haben teils niedrigere Tarife. Grenzgänger aus Deutschland, die in Zürich arbeiten, zahlen dennoch einheitlich nur 4,5% (wenn Grenzgängerstatus) – interne Unterschiede treffen sie nicht. Sollten sie aber zum Wochenaufenthalter werden und Zürich sie voll besteuern, könnte z.B. ein Arbeitsort in einer günstigeren Gemeinde im Zürcher Umland attraktiv sein, um weniger Quellensteuer zu haben.
Tessin (ital. Schweiz)
Tessin hat vergleichsweise hohe kantonale Steuersätze (um 37% Spitze). Doch für italienische Grenzgänger galt bis 2023 der Vorteil, nur diese Schweizer Steuer zu zahlen und nichts in Italien. Viele italienische Grenzgänger profitierten davon finanziell gegenüber einer Besteuerung in Italien. Ab 2024 wird dieser Vorteil für neue Grenzgänger abgeschmolzen (gemeinsame Besteuerung durch CH und IT). Alte Grenzgänger im Tessin behalten aber bis 2033 ihre vorteilhafte Position. Kanton Graubünden und Wallis sind ebenfalls vom neuen Abkommen mit Italien umfasst, aber dort gibt es weniger tägliche Grenzpendler (Graubünden grenzt an Südtirol/Lombardei, Wallis an das Aostatal).
Sozialabgaben
Unabhängig von der steuerlichen Seite zahlen Grenzgänger ihre Sozialversicherungsbeiträge in der Regel im Beschäftigungsland Schweiz. Das heißt, von Ihrem Lohn werden Beiträge zur AHV/IV (Rentenversicherung), Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung und Pensionskasse abgezogen. Diese Beiträge sind in der Schweiz oft höher als in Nachbarländern (z.B. Rentenversicherungssatz ca. 10.6% geteilt durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer, zusätzlich Pensionskasse je nach Firma etc.). Im Gegenzug sind bestimmte Abgaben aber niedriger (Krankenversicherung in CH ist privat zu tragen, nicht lohnabhängig).
Summa summarum sollten Grenzgänger neben der Steuer auch die Sozialabgaben berücksichtigen, denn sie beeinflussen das Nettoeinkommen. Viele Abzüge (Sozialversicherungen, 4,5% Steuer etc.) mindern außerdem das in der Heimat zu versteuernde Einkommen – z.B. zieht Deutschland vom Bruttolohn erst die Schweizer Sozialbeiträge und Steuer ab, um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln. So zahlen Grenzgänger in der Heimat weniger Einkommensteuer als ein vergleichbarer Inlandverdiener mit gleichem Bruttogehalt, weil das Brutto schon „bereinigt“ ist.
Steuererklärung im Wohnsitzland als Grenzgänger
Als Grenzgänger bist du meistens dazu verpflichtet, in deinem Wohnsitzland eine Steuererklärung abzugeben – auch wenn du bereits einen Teil deiner Steuern in der Schweiz gezahlt hast. Je nach Land gelten dabei unterschiedliche Regeln.
Deutschland
Du musst jedes Jahr dein Einkommen in der deutschen Steuererklärung angeben – konkret in der Anlage N-Ausland oder über einen speziellen Grenzgänger-Fragebogen. Die in der Schweiz gezahlte Quellensteuer von 4,5 % kannst du anrechnen lassen. Wichtig ist die Ansässigkeitsbescheinigung deines Finanzamts (Formular Gre-1), abgestempelt vom Schweizer Arbeitgeber.
Ohne diese erkennt dich das Finanzamt nicht als Grenzgänger – und würde dein Einkommen regulär versteuern. In der Erklärung kannst du zusätzlich deine Schweizer Sozialversicherungsbeiträge als Vorsorgeaufwendungen geltend machen. Auch Werbungskosten oder die Pendlerpauschale dürfen wie bei Inlandseinkommen angegeben werden.
Frankreich
Wenn du in Frankreich wohnst und außerhalb von Genf arbeitest, versteuerst du dein gesamtes Einkommen in Frankreich. Du trägst also deinen Schweizer Lohn ganz normal in die französische Steuererklärung ein. Arbeitest du in Genf, läuft es anders: Dein Lohn wird in der Schweiz besteuert. Du gibst ihn in Frankreich trotzdem an – aber nur, damit der Steuersatz für andere Einkünfte korrekt berechnet werden kann (unter der Rubrik „Revenus exonérés…“). Hier lohnt sich professionelle Hilfe, z. B. durch INFOBEST oder einen Steuerberater.
Italien
Wenn du ab 2024 als „neuer“ Grenzgänger giltst, musst du dein Schweizer Einkommen vollständig in Italien versteuern. Die Schweiz stellt dir eine Bescheinigung über die gezahlte Quellensteuer aus, und Italien gewährt dafür einen Steuerkredit (credito d’imposta), damit du nicht doppelt belastet wirst.
Als „alter“ Grenzgänger wird dein Lohn weiterhin nur in der Schweiz versteuert – trotzdem kann es sinnvoll sein, ihn in Italien anzugeben, z. B. wenn andere Einkommen einem Progressionsvorbehalt unterliegen. Prüfe außerdem, ob regionale oder kommunale Abgaben anfallen könnten.
Österreich
Du gibst deinen Schweizer Lohn in der Arbeitnehmerveranlagung an. Die bereits gezahlte Quellensteuer (4,5 %) kannst du als Auslandsteuer anrechnen lassen. Meist bleibt eine Nachzahlung, die du vierteljährlich leisten musst. Auch hier brauchst du eine Wohnsitzbescheinigung vom Finanzamt. Sozialabgaben aus der Schweiz kannst du angeben, um Sonderausgaben abzusetzen.
Beispiele: Steuerbelastung von Grenzgängern in ausgewählten Kantonen
Abschließend betrachten wir noch einmal die eingangs erwähnten Beispiel-Kantone und fassen die Situation für Grenzgänger dort kurz zusammen:
Kanton Zürich
Viele Grenzgänger aus Deutschland arbeiten in Zürich (oder Umgebung). Als echte Grenzgänger zahlen sie nur 4,5% Steuer an der Quelle und den Rest in Deutschland. Zürich hat relativ hohe Steuersätze, doch das betrifft Grenzgänger nur, wenn sie nicht täglich heimkehren. Ein Wochenaufenthalter in Zürich würde mit einer Gesamtsteuer bis ~40% belastet (je nach Einkommen), während ein Pendler nur die deutsche Steuerlast trägt (die bei hohen Einkommen ähnlich ~42% liegt, aber ab einem etwas niedrigeren Level greift).
Attraktiv an Zürich ist das Lohnniveau; steuerlich gibt es günstigere Kantone. Grenzgänger aus DE sollten genau prüfen, ob sich ein Verbleib unter der Woche lohnt – oft eher nicht, außer man verdient außergewöhnlich viel und wohnt in einer hochbesteuerten deutschen Gemeinde.
Kanton Basel-Stadt
Basel liegt an der Grenze zu Frankreich und Deutschland und hat viele Grenzgänger aus beiden Ländern.
Deutsche Grenzgänger in Basel zahlen 4,5% in CH, Rest in DE. Französische Grenzgänger zahlen überhaupt keine Schweizer Steuer, sondern nur in Frankreich (Basel-Stadt gehört zu den Kantonen des Abkommens von 1983). Dadurch haben französische Grenzgänger in Basel oft eine recht niedrige Steuerbelastung, insbesondere wenn ihr Einkommen moderat ist und sie z.B. vom französischen Splitting profitieren.
Achtung: Basel-Stadt hat eine hohe kommunale Steuer (~39–40% Spitze), was vor allem für deutsche Wochenaufenthalter relevant ist – wer als Deutscher in Basel bleibt, um Schweizer Steuern zu zahlen, sollte bedenken, dass Basel-Stadt teurer ist als z.B. das angrenzende Basel-Land oder Aargau. Französische Grenzgänger müssen darauf achten, wirklich täglich über die Grenze zu fahren; bei längeren Abwesenheiten könnte sonst die französische Steuerfreiheit entfallen.
Kanton Genf
Für Grenzgänger aus Frankreich ist Genf ein Sonderfall – sie werden wie erwähnt voll in Genf besteuert. Genf hat mit ~45% den höchsten Spitzensteuersatz. Das heißt, ein französischer Grenzgänger in Genf zahlt in der Regel mehr Steuern, als hätte er denselben Verdienst in Frankreich versteuert (zumindest ab mittleren Einkommen). Dafür hat er natürlich auch das oft höhere Genfer Gehalt. Deutsche Grenzgänger sind in Genf selten (weil keine direkte Grenze), falls doch, würden sie wie üblich 4,5% zahlen und Rest in DE.
Genf hat auch keine gemeindlichen Unterschiede (der Kanton = die Stadt entspricht einer Einheit). Für Grenzgänger aus FR in Genf gilt es, die jährliche Bescheinigung vom Arbeitgeber über die abgezogene Steuer zu erhalten, um sie in FR anzugeben (auch wenn keine Steuer dort anfällt, für die Akten). Unterm Strich muss man als Grenzgänger in Genf mit einer hohen Abgabenquote rechnen – es lohnt sich also genau hinzuschauen, ob der finanzielle Vorteil des Jobs das ausgleicht.
Kanton Aargau
Aargau grenzt an Deutschland (z.B. Region Waldshut) und ist beliebt bei deutschen Grenzgängern, da viele Industriejobs dort sind. Aargau hat einen moderaten Spitzensteuersatz (~34,5% in Aarau).
Ein deutscher Grenzgänger pendelt meist täglich und zahlt daher nur in DE Steuern (abgesehen von den 4,5% an CH, die ja angerechnet werden). Ein deutscher Wochenaufenthalter würde in Aargau ca. 30–35% Steuer zahlen (je nach Gemeinde etwas unterschiedlich) und dafür in DE nichts.
Da 35% unter dem deutschen Spitzensteuersatz von 42% liegt, könnte dies – bei sehr hohem Einkommen – attraktiv sein. Aargau hat allerdings auch recht hohe Sozialabgaben (wie überall in CH). Insgesamt ist Aargau für Grenzgänger steuerlich unspektakulär: Die meisten kehren täglich heim, zahlen normal in DE, und profitieren einfach vom etwas höheren Schweizer Lohnniveau und der Anrechnung der kleinen Quellensteuer.
Kanton Tessin
Tessin (Hauptort Bellinzona, Wirtschaftsraum Lugano) ist relevant für Grenzgänger aus Italien, vor allem aus der Lombardei. Hier hat sich mit dem neuen Abkommen viel geändert. Ein neuer italienischer Grenzgänger in Tessin wird nun in beiden Ländern zur Kasse gebeten (CH zieht Quellsteuer ab, IT besteuert regulär mit Anrechnung).
Die effektive Steuerlast liegt damit in vielen Fällen höher als früher, aber immer noch nicht doppelt.
Alte Grenzgänger behalten bis 2033 den Vorteil, nur die Tessiner Steuer (~20–30% je nach Einkommen) zahlen zu müssen. Für sie ist das sehr lohnend im Vergleich zur italienischen Steuer (die bei höheren Einkommen über 40% gehen könnte). Tessin selbst hat keinen besonders günstigen Tarif – im Kantonsvergleich liegt es im oberen Drittel. Daher überlegen manche italienische Grenzgänger, ob sie sich nicht eventuell in einem anderen Kanton Arbeit suchen, aber da spielen natürlich Sprachbarrieren und Branche eine Rolle.
Innerhalb Tessins gibt es auch Gemeindeunterschiede, aber eher gering (einige Gemeinden im Mendrisiotto haben leicht tiefere Steuern als die Städte). In allen Fällen sollten italienische Grenzgänger die Entwicklung verfolgen, da noch Detailvereinbarungen (etwa zum Homeoffice) laufend erlassen werden. Aktuell darf man z.B. bis zu 25% im Homeoffice arbeiten, ohne den Grenzgängerstatus zu verlieren – mehr sollte man vermeiden, sonst will Italien anteilig früher zugreifen.
Fazit zu Steuern in der Schweiz für Grenzgänger
Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten und im Ausland wohnen, müssen ein Zusammenspiel verschiedener Steuerregelungen beachten. Entscheidend ist der Grenzgängerstatus: Wer regelmäßig an seinen Wohnort zurückkehrt, wird meist im Wohnsitzland besteuert und zahlt in der Schweiz nur eine geringe Quellensteuer (häufig 4,5%).
Andernfalls greift die volle Schweizer Besteuerung am Arbeitsort.
Jeder Kanton in der Schweiz hat unterschiedliche Steuersätze, sodass die tatsächliche Steuerbelastung für Grenzgänger je nach Arbeitskanton variiert – allerdings spüren das vor allem jene, die den vollen Schweizer Tarif zahlen (etwa Wochenaufenthalter oder bestimmte Fälle wie Franzosen in Genf).
Spezielle Abkommen regeln die Grenzgängerbesteuerung mit den Nachbarländern:
- Deutschland: 4,5% Quellensteuer in CH, restliche Steuer in DE (für echte Grenzgänger).
- Frankreich: Grenzgänger (außer in Genf) zahlen nur in FR, Frankreich kompensiert CH mit 4,5%. In Genf fallen die Steuern in CH an.
- Italien: Neues Abkommen ab 2024 – neue Grenzgänger zahlen in CH (80% Quellensteuer) und in IT (mit Anrechnung), alte Grenzgänger bis 2033 nur in CH (40% Ausgleich an IT).
- Österreich: Ähnlich DE – 4,5% in CH, Rest in AT bei täglichem Pendeln.
Grenzgänger sollten frühzeitig Formulare und Bescheinigungen einreichen, um von den Steuerabkommen zu profitieren. In der Steuererklärung des Wohnsitzlandes müssen die Schweizer Einkünfte korrekt deklariert und anrechenbare Quellensteuern angegeben werden.
Außerdem lohnt ein Blick auf die Sozialversicherungen: Beiträge werden in der Schweiz entrichtet und mindern oft das zu versteuernde Einkommen im Heimatland. Insgesamt können Grenzgänger bei geschickter Planung eine erhebliche finanzielle Ersparnis erzielen, da sie von hohen Schweizer Löhnen profitieren und gleichzeitig Doppelbesteuerung vermeiden. Voraussetzung ist, die Regeln genau zu kennen und einzuhalten.
Mit diesem Leitfaden und ggf. professioneller Beratung bist du dafür gut gerüstet.
FAQ – Steuern in der Schweiz für Grenzgänger
Kommt ganz drauf an, wo du wohnst. Die Schweiz hat kein einheitliches Steuersystem – jeder Kanton kocht sein eigenes Süppchen. In Zug oder Schwyz zahlst du mit 22–24 % vergleichsweise wenig, in Genf oder Bern können’s auch mal 44 % oder mehr sein. Wichtig: Da ist die Bundessteuer (11,5 %) schon mit drin. Es zählt also nicht nur, wie viel du verdienst – sondern auch, wo du wohnst.
Ganz klar: Deutschland. Wer in Deutschland 100.000 € verdient, zahlt je nach Familienstand bis zu 40 % oder mehr – plus Soli, plus Kirchensteuer. In der Schweiz kommst du – je nach Kanton – oft deutlich günstiger weg. Vor allem als Top-Verdiener lohnt sich ein Blick auf die Schweizer Seite. Aber Achtung: Die Schweiz ist nicht pauschal billiger – in manchen Kantonen ist’s sogar teurer als in Süddeutschland.
Drei Dinge:
- Wettbewerb – Jeder Kanton versucht, attraktiver zu sein als der nächste.
- Flache Strukturen – weniger Bürokratie, mehr Transparenz.
- Planbarkeit – Wenn du weißt, wie viel du verdienst und wo du wohnst, kannst du sehr genau kalkulieren, was am Ende übrig bleibt.
Für Grenzgänger: Du profitierst zwar nicht direkt vom Schweizer Steuersystem, aber du kannst mit der Kombination (Quellensteuer + Anrechnung in Deutschland) trotzdem punkten – vor allem bei guter Beratung.
Verglichen mit Deutschland nimmt die Schweiz weniger Steuern ein – dafür finanziert sie auch vieles anders. Es gibt keine klassische „gesetzliche Krankenversicherung“ wie in Deutschland, du zahlst Beiträge direkt an deine Krankenkasse. Auch Renten und Sozialleistungen laufen schlanker. Unterm Strich: Die Steuerquote ist niedriger, die Eigenverantwortung aber höher.