Steuererklärung für Grenzgänger SChweiz: so läuft es 2025
Alles, was du als Grenzgänger zw. Deutschland und der Schweiz wissen musst
Wer als Grenzgänger in der Schweiz arbeitet und in Deutschland lebt, der weiß: Das Thema Steuern ist kein Selbstläufer. Es gibt Regeln, Fristen, Formulare – und jede Menge Fallstricke. 2025 wird das Ganze nicht unbedingt einfacher, aber immerhin etwas digitaler.
Die Basis bleibt: Du zahlst deine Einkommensteuer grundsätzlich in Deutschland. Die Schweiz behält pauschal 4,5 % Quellensteuer ein – als eine Art Vorschuss, der später mit deiner deutschen Steuer verrechnet wird.
DISCLAIMER:
Wir sind keine Steuerberater und dürfen daher keine offiziellen Steuer-Tipps geben. Dieser Beitrag legt lediglich die Möglichkeiten offen, die für dich als Grenzgänger möglich wären. Informiere dich immer zunächst bei deinem Steuerberater bezüglich deiner Situation.
In diesem Beitrag

Was du steuerlich wissen musst, wenn du als Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz pendelst
Erstmal das Grundprinzip: Du bist in Deutschland steuerpflichtig, weil du da wohnst. Die Schweiz darf dir aber trotzdem eine Quellensteuer abziehen – pauschal 4,5 % vom Brutto, ohne große Diskussion.
Mehr zur Anrechnung der Quellensteuer erfährst du in diesem Beitrag.
Damit das funktioniert, brauchst du das Formular Gre-1 – das ist deine Ansässigkeitsbescheinigung, die du vom Finanzamt bekommst und deinem Schweizer Arbeitgeber gibst.
Alles rund um die Ansässigkeitsbescheinigung erfährst du hier.
Wichtig: Du musst mindestens einmal pro Woche (bzw. fünfmal im Monat) an deinen Wohnort in Deutschland zurückpendeln, sonst fliegt dir der Grenzgängerstatus um die Ohren. Und mit dem Statusverlust kommt dann auch die volle Schweizer Besteuerung.
Was viele nicht auf dem Schirm haben: Die „alte“ 30-km-Grenzzone wurde abgeschafft – jetzt zählt allein dein Wohnsitz in Deutschland und deine regelmäßige Rückkehr.
Steuererklärung als Grenzgänger: Was musst du abgeben und bis wann?
Kernstück ist die Anlage N-Gre. Die kommt mit deiner Steuererklärung über ELSTER rein – seit 2025 komplett digital, keine Unterschrift mehr nötig. Dort trägst du alles ein: Bruttolohn in CHF, Quellensteuer, Pensionskassenbeiträge, Krankenversicherung und Co. Wichtig ist, dass du Belege in Schweizer Franken vorlegst – das Finanzamt rechnet dann automatisch zum Durchschnittskurs um (für 2023 lag der z. B. bei 1 CHF = 1,025 €).
Die Frist für die Steuererklärung 2024 ist der 2. September 2025, für 2025 der 1. September 2026. Wenn du zu spät dran bist, kann’s teuer werden – 0,25 % Verspätungszuschlag pro Monat, maximal 25 % der Steuerschuld.
Welche Dokumente benötige ich für die Steuererklärung als Grenzgänger?
Wenn du in der Schweiz arbeitest, aber in Deutschland wohnst, dann stehst du beim Thema Steuererklärung ziemlich genau zwischen zwei Welten – und das merkt man spätestens beim Sammeln der Unterlagen. Denn hier reicht es nicht, wie bei einer rein deutschen Erklärung, einfach nur den Lohnzettel reinzuknallen.
Als Grenzgänger brauchst du ein ganzes Paket an Nachweisen – sauber sortiert, korrekt in Euro umgerechnet und am besten alles digital, weil ELSTER mittlerweile Standard ist.
Und genau darum geht’s jetzt.
| Dokument | Wofür brauchst du das? | Hinweise / Besonderheiten |
| Gre-1 (Ansässigkeitsbescheinigung) | Damit du nur 4,5 % Quellensteuer zahlst statt 30 % | Jährlich verlängern lassen, immer im Original einreichen |
| Jahreslohnausweis (CH-Arbeitgeber) | Belegt dein Bruttogehalt, Abzüge und Quellensteuer | Nur mit Unterschrift/Stempel gültig |
| Monatliche Lohnabrechnungen | Für Bonuszahlungen, Änderungen oder Sonderfälle | Besonders bei Gehaltsänderungen wichtig |
| Pensionskassenbescheinigung | Pflicht- und freiwillige Beiträge sauber trennen | Nur Arbeitnehmeranteil im Obligatorium ist absetzbar |
| KTGV-/NBUV-Bescheinigung | Für deine Schweizer Krankenversicherungsbeiträge | Arbeitgeber muss auf Firmenpapier bestätigen |
| Homeoffice-Nachweis (Kalender) | Wenn du viele Homeoffice-Tage hast | Max. 60 Tage sonst Statusverlust! Saubere Doku nötig |
| Wechselkurs-Nachweis | Umrechnung CHF → EUR korrekt darstellen | Standard: BMF-Durchschnittskurs oder EZB-Tageskurse |
| Fragebogen S2-76 | Wenn du neu als Grenzgänger anfängst | Nur bei Jobstart ausfüllen – wichtig für Vorauszahlung |
| Anlage N-Gre (ELSTER) | Zentrales Formular für die Steuererklärung | Alle Beträge in CHF, Belege im PDF hochladen |
| Meldebescheinigung | Nachweis deines Wohnsitzes in Deutschland | Vor allem bei Umzug oder Statuswechsel wichtig |
| Arbeitsvertrag | Details zu Arbeitsort, Homeoffice, Probezeit etc. | Bei Prüfungen und bei Statusfragen relevant |
| Freizügigkeitsbeleg (bei Kündigung) | Wohin dein Pensionskassengeld geht | Vor allem bei Rückkehr nach Deutschland beachten |
1. Ohne geht gar nix: Die Ansässigkeitsbescheinigung (Gre-1)
Das ist das Herzstück deiner ganzen Steuerstory. Dieses Formular bekommst du vom deutschen Finanzamt, und es bestätigt offiziell: Du wohnst in Deutschland. Damit sichert dir die Schweiz den reduzierten Quellensteuersatz von 4,5 %. Ohne das zahlst du in der Schweiz unter Umständen gleich mal 10–30 % Quellensteuer – je nach Kanton. Also: frühzeitig beim Finanzamt beantragen und jedes Jahr prüfen, ob die automatische Verlängerung geklappt hat.
2. Der Jahreslohnausweis – alles, was du verdient hast, schwarz auf weiß
Den bekommst du von deinem Schweizer Arbeitgeber und er ist Pflicht. Da steht alles drin: Bruttolohn in CHF, was an Quellensteuer abgezogen wurde, Sozialabgaben, Pensionskassenbeiträge – das komplette Paket.
Wichtig: Du brauchst das Original. Kopien ohne Unterschrift oder Stempel? Können Probleme machen beim Finanzamt.
3. Lohnabrechnungen jeden Monat
Klingt erstmal doppelt gemoppelt – aber ist tatsächlich wichtig. Denn wenn’s zum Beispiel in einem Monat Boni gab oder Sonderzahlungen, dann ist das auf dem Jahreslohnausweis nicht immer so klar erkennbar. Mit den Monatsabrechnungen kannst du sauber belegen, wie sich dein Lohn über das Jahr verteilt hat – vor allem, wenn sich was geändert hat.
4. Pensionskassenbescheinigung – und zwar richtig differenziert
In der Schweiz gibt’s das Obligatorium (Pflichtanteil) und das Überobligatorium (freiwillige Zusatzbeiträge). Für die Steuer zählt in Deutschland nur dein eigener Beitrag im Obligatorium als Sonderausgabe. Heißt: Die Bescheinigung muss genau aufdröseln, was wohin floss – sonst wird’s steuerlich schnell ungenau oder ungünstig.
5. Krankenversicherung: Belege sammeln
Wenn du z. B. über die Schweizer Krankenkasse versichert bist oder eine Krankentaggeldversicherung hast, brauchst du hier gesonderte Nachweise. Gerade die Beiträge zur KTGV und zur NBUV tauchen nicht auf deiner normalen Abrechnung auf – also frühzeitig beim Arbeitgeber die entsprechenden Bestätigungen anfordern.
6. Wenn du Homeoffice gemacht hast
Achtung: Mehr als 60 Homeoffice-Tage im Jahr können deinen Grenzgängerstatus kosten. Wenn du nah an dieser Grenze bist, dann führ unbedingt ein sauberes Kalendarium mit Datum, Dauer, Tätigkeit – das musst du im Zweifel vorlegen. Und glaub mir, das Finanzamt schaut da mittlerweile genauer hin.
Mehr zum Thema Homeoffice als Grenzgänger erfährst du in diesem Beitrag.
7. Der richtige Umrechnungskurs
Da deine Einkünfte in CHF sind, musst du sie für die deutsche Steuer in Euro angeben. Standard ist der Durchschnittskurs des Bundesfinanzministeriums – z. B. für 2024: 1 CHF = 1,025 €. Du kannst aber auch die EZB-Tageskurse nehmen, wenn das für dich günstiger ist – musst dann aber alles lückenlos nachweisen und auch Belege zu den Kursen einreichen.
8. Fragebogen S2-76 – nur bei Jobstart
Wenn du frisch als Grenzgänger loslegst, füllst du den Fragebogen S2-76 aus. Damit kriegst du deine Steuernummer, und das Finanzamt weiß, was es an Vorauszahlungen verlangen kann. Wichtig: Einkommen grob realistisch angeben – die Vorauszahlungen richten sich danach.
9. Anlage N-Gre – das zentrale Formular in der Steuererklärung
Hier läuft alles zusammen: Lohn in CHF, abgezogene Quellensteuer, Beiträge zur Pensionskasse, Krankenversicherung, Pendlerpauschale – das wird hier alles eingetragen. Seit 2025 ist das Ding vollständig digital über ELSTER verfügbar, aber Belege musst du trotzdem hochladen – am besten als PDF.
10. Meldebescheinigung, Arbeitsvertrag, ggf. Freizügigkeitsbeleg
Wenn sich was ändert – z. B. Heirat, Umzug, Kündigung – brauchst du Nachweise. Auch der Arbeitsvertrag kann wichtig sein, z. B. wenn du bei Homeoffice oder Dienstreisen deinen Status verteidigen musst. Bei Ausscheiden aus dem Job gehört der Beleg über deine Freizügigkeitsleistung auch mit rein – vor allem, wenn du das Geld nach Deutschland holst.
Wie viel bleibt übrig? Typische Nachzahlung bei Grenzgängern
Klar ist: Die 4,5 % Quellensteuer aus der Schweiz sind ein Witz im Vergleich zum deutschen Einkommensteuertarif. Wer z. B. 100.000 CHF brutto verdient (das sind ca. 102.500 €), zahlt in der Schweiz 4.500 CHF (≈ 4.612 €) – aber in Deutschland liegt die Steuerlast bei knapp 28.700 €. Unterm Strich kommen also Nachzahlungen von über 24.000 € auf dich zu. Und das ist kein Ausreißer – das ist Standard für Leute mit Einkommen über 60.000 € im Jahr.
Homeoffice, Statusverlust und Steuerchaos
Die 60-Tage-Regelung ist 2025 noch voll gültig: Du darfst an maximal 60 Arbeitstagen nicht an deinen deutschen Wohnsitz zurückkehren – egal ob wegen Hotelübernachtungen oder Remote-Arbeit aus dem Ausland. Wenn du das überschreitest, verlierst du deinen Grenzgängerstatus und wirst in der Schweiz voll besteuert. Und dann wird’s richtig kompliziert – nicht nur steuerlich, sondern auch sozialversicherungspflichtig.
Eine Studie der Uni St. Gallen zeigt: Fast jeder Fünfte fällt inzwischen über diese Grenze.
Deshalb wichtig: Homeoffice gut dokumentieren, Rückkehrtage tracken, Arbeitszeit sauber erfassen.
So kannst du deine Steuerlast als Grenzgänger senken
Wenn du als Grenzgänger in der Schweiz arbeitest, geht’s schnell ins Eingemachte mit der Steuer. 4,5 % Quellensteuer in der Schweiz sind fix – der Rest kommt dann in Deutschland obendrauf. Aber: Es gibt Stellschrauben, mit denen du deine Abgaben spürbar drücken kannst.
- Zum Beispiel: Säule 3a – freiwillige Altersvorsorge in der Schweiz. Bis 6.883 CHF pro Jahr kannst du in Deutschland absetzen. Einfach angeben, lohnt sich richtig, vor allem bei hohem Gehalt.
- Dann die Pendlerpauschale – bis 8.000 €, wenn du mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit kommst. Auch fürs Auto gibt’s was, aber ÖPNV bringt mehr.
- Dazu kommen Kinderfreibeträge, Krankenkassenbeiträge, Pensionskasse, Weiterbildungskosten – alles Sachen, die du bei der Steuer angeben kannst, wenn sie beruflich sind.
Und für später: Wer seine Pensionskassengelder gestaffelt nach Deutschland holt, zahlt deutlich weniger Steuer als bei Einmal-Auszahlung.
Fazit: Wer nichts macht, zahlt zu viel. Wer gut plant, spart – ganz legal.
Und wie sieht’s im Vergleich mit anderen Ländern aus?
Frankreich verlangt eine fette Quellensteuer von 20 %, Österreich lässt sie ganz weg – wenn du deine Ansässigkeitsbescheinigung vorlegst. Die Schweiz ist mit ihren 4,5 % im europäischen Vergleich also ziemlich attraktiv.
Trotzdem: Es bringt dir nix, wenn du dann 20.000 € in Deutschland nachzahlen musst. Ohne gute Beratung und regelmäßigen Steuer-Check bist du da schnell auf dem Holzweg.
Fazit: Als Grenzgänger musst du liefern – jedes Jahr aufs Neue
Die Steuererklärung für Grenzgänger ist kein „mal schnell ausfüllen und abschicken“. Du brauchst Unterlagen, musst die Fristen im Blick haben und verstehen, wie sich dein Job in der Schweiz auf deine Steuern in Deutschland auswirkt. Und weil die 4,5 % Schweizer Quellensteuer in der Regel nicht ansatzweise reicht, solltest du dich auf hohe Nachzahlungen vorbereiten – vor allem bei Einkommen ab 60.000 € aufwärts.
Tipp: Nutze ELSTER frühzeitig, nutze Steuer-Tools und lass dich beraten, wenn du unsicher bist. Und ja – das lohnt sich. Denn mit ein bisschen Vorbereitung vermeidest du böse Überraschungen und nutzt die Vorteile des Grenzgängerstatus auch wirklich aus.






