Steuerbelastung für Grenzgänger in der Schweiz: Beispielrechnung
Was bleibt nach Abzug aller Steuern und Sozialabgaben tatsächlich vom Gehalt übrig?
Wer in Deutschland wohnt, aber in der Schweiz arbeitet, wird als sogenannter Grenzgänger eingestuft – sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Eine zentrale Frage, die sich viele in dieser Situation stellen: Was bleibt mir nach Abzug aller Steuern und Sozialabgaben tatsächlich vom Gehalt übrig? Und wie funktioniert das mit der Steuerbelastung für Grenzgänger überhaupt, wenn zwei Staaten beteiligt sind?
Anhand eines realitätsnahen Beispiels zeigen wir dir in diesem Beitrag, wie sich die Steuerbelastung für Grenzgänger mit Arbeitsort in der Schweiz konkret zusammensetzt, welche Berechnungsschritte zu beachten sind und du deine steuerliche Situation optimierst.
DISCLAIMER:
Wir sind keine Steuerberater und dürfen daher keine offiziellen Steuer-Tipps geben. Dieser Beitrag legt lediglich die Möglichkeiten offen, die für dich als Grenzgänger möglich wären. Informiere dich immer zunächst bei deinem Steuerberater bezüglich deiner Situation.
In diesem Beitrag

Ausgangssituation: Grenzgänger mit 100.000 CHF Jahreseinkommen
Wir betrachten einen fiktiven Fall: Max Müller, wohnhaft in Lörrach (Deutschland), arbeitet in Basel (Schweiz). Er ist ledig, hat keine Kinder, gehört einer steuerpflichtigen Kirche in Deutschland an und pendelt regelmäßig an seinen deutschen Wohnort zurück – erfüllt also alle Voraussetzungen für den Grenzgängerstatus.
Für das Jahr 2025 verdient Max in der Schweiz ein Bruttojahreseinkommen von 100.000 Schweizer Franken. Der offizielle Umrechnungskurs für die Berechnung der Steuerlast beträgt 1 CHF = 1,05 Euro, was einem Bruttolohn von 105.000 Euro entspricht.
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Schritt 1: Sozialabgaben und Quellensteuer in der Schweiz
Bevor Max sein Gehalt auf sein Schweizer Konto überwiesen bekommt, zieht der Schweizer Arbeitgeber bereits bestimmte Abgaben ab – das betrifft unter anderem Beiträge zur Rentenversicherung (AHV), Invaliditätsversicherung (IV), Erwerbsersatzordnung (EO), Arbeitslosenversicherung (ALV), Unfallversicherung sowie die Quellensteuer.
Die Quellensteuer beträgt für Grenzgänger pauschal 4,5 Prozent des Bruttogehalts, vorausgesetzt, Max legt seinem Arbeitgeber rechtzeitig die sogenannte Ansässigkeitsbescheinigung vor, die er jährlich vom deutschen Finanzamt einholen muss. Ohne dieses Formular würde die Schweiz eine deutlich höhere Quellensteuer einbehalten – im schlimmsten Fall bis zu 35 Prozent.
In Zahlen sieht die Steuerbelastung für Grenzgänger in diesem Fall so aus:
- Bruttolohn: 100.000 CHF = 105.000 Euro
- Quellensteuer (4,5 Prozent): 4.500 CHF = 4.725 Euro
- AHV/IV/EO (10,6 Prozent): 10.600 CHF = 11.130 Euro
- Arbeitslosenversicherung (2,2 Prozent): 2.200 CHF = 2.310 Euro
- Unfallversicherung (1,5 Prozent): 1.500 CHF = 1.575 Euro
Die Summe der Abzüge in der Schweiz beträgt damit 18.800 CHF bzw. 19.740 Euro. Max erhält netto nach Schweizer Abzügen also rund 81.200 CHF, was 85.260 Euro entspricht.
Schritt 2: Einkommensteuer in Deutschland
Trotz der bereits erfolgten Steuerbelastung für Grenzgänger in der Schweiz muss Max auch in Deutschland eine Einkommensteuererklärung abgeben, und zwar mit der speziellen Anlage N-Gre, die für ausländische Einkünfte vorgesehen ist. Der Grund: Das sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und der Schweiz regelt zwar, dass eine Doppelbesteuerung vermieden wird, aber die Hauptverantwortung für die Besteuerung liegt beim Wohnsitzstaat – in diesem Fall Deutschland.
Das zu versteuernde Einkommen (zvE) berechnet sich aus dem Bruttolohn abzüglich der in der Schweiz geleisteten, in Deutschland anerkannten Sozialabgaben:
- Bruttolohn: 105.000 Euro
- Abziehbare Sozialabgaben: AHV/IV/EO, ALV und Unfallversicherung = 15.015 Euro
- Zu versteuerndes Einkommen: 105.000 Euro – 15.015 Euro = 89.985 Euro
Für das zvE von knapp 90.000 Euro berechnet das Finanzamt in Deutschland eine Einkommensteuer, inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, in Höhe von rund 28.500 Euro.
Da Max bereits 4.725 Euro Quellensteuer in der Schweiz gezahlt hat, wird dieser Betrag in Deutschland angerechnet. Das bedeutet: Die finale Steuerbelastung für Grenzgänger an das deutsche Finanzamt beläuft sich in unserem Beispiel auf 23.775 Euro.
Schritt 3: Endergebnis – wie viel bleibt nach der Steuerbelastung für Grenzgänger netto übrig?
Setzt man die Abzüge aus der Schweiz und die deutsche Steuerlast ins Verhältnis zum Bruttogehalt, ergibt sich folgende Übersicht:
- Bruttolohn: 105.000 Euro
- Abzüge in der Schweiz: 15.015 Euro
- Steuerzahlung in Deutschland: 23.775 Euro
- Gesamtabzüge: 38.790 Euro
- Verfügbares Nettoeinkommen: 66.210 Euro
Max Müller verbleiben nach allen Abgaben netto also rund 66.210 Euro im Jahr, was einem monatlichen Einkommen von etwa 5.500 Euro entspricht.
Optimierungsmöglichkeiten: So kannst du die Steuerbelastung für Grenzgänger reduzieren
Neben der rein rechnerischen Steuerlast gibt es einige Stellschrauben, mit denen Grenzgänger ihre steuerliche Belastung gezielt senken können.
Ein Beispiel ist die Pendlerpauschale: Ab dem 21. Kilometer kann Max für jeden Arbeitstag 0,38 Euro je Kilometer geltend machen. Bei einer einfachen Strecke von 30 Kilometern ergibt sich folgender Wert:
- 9 km x 0,38 Euro x 230 Arbeitstage = 786,60 Euro
Zusammen mit der ohnehin vorgesehenen Werbungskostenpauschale lässt sich das zu versteuernde Einkommen auf diese Weise weiter senken, was die Steuerlast um rund 600 bis 800 Euro verringern kann.
Auch Beiträge zur Altersvorsorge (z. B. Direktversicherung oder Rürup-Rente) bis zu 2.100 Euro jährlich können geltend gemacht werden. Wer Kinder hat, profitiert vom Kinderfreibetrag in Höhe von 8.952 Euro pro Kind – was sich je nach Einkommen mit etwa 2.500 Euro steuerlicher Entlastung pro Jahr und Kind auswirkt.
Wichtige Formalitäten für Grenzgänger
Damit das Steuermodell funktioniert, ist eine saubere Dokumentation essenziell. Dazu zählt insbesondere die Ansässigkeitsbescheinigung, ohne die die Quellensteuer in der Schweiz auf 4,5 Prozent gesenkt wird. Dieses Formular muss jedes Jahr neu beim Finanzamt in Deutschland beantragt und rechtzeitig dem Schweizer Arbeitgeber vorgelegt werden.
Darüber hinaus ist die Abgabe einer Einkommensteuererklärung in Deutschland zwingend erforderlich – inklusive der Anlage N-Gre, in der ausländische Einkünfte, gezahlte Steuern und Sozialabgaben aufgeschlüsselt werden. Wichtig ist zudem, dass der Umrechnungskurs des Bundesfinanzministeriums verwendet wird, nicht der Bankkurs. Für 2025 beträgt dieser 1 CHF = 1,05 Euro.
Die deutsche Finanzverwaltung verlangt bei Grenzgängern zudem vierteljährliche Einkommensteuervorauszahlungen zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Die Höhe wird im letzten Steuerbescheid festgelegt.
Fazit: Was bleibt nach der Steuerbelastung für Grenzgänger wirklich übrig?
Unterm Strich zeigt sich: Wer als deutscher Grenzgänger in der Schweiz arbeitet, profitiert steuerlich – vorausgesetzt, die rechtlichen Spielregeln werden exakt eingehalten. Zwar liegt die kombinierte Steuer- und Abgabenlast im Beispiel bei rund 37 Prozent des Bruttogehalts, doch im Vergleich zu einer rein deutschen Beschäftigung mit ähnlichem Einkommen ist das oft günstiger.
Die Quellensteuer in der Schweiz ist auf 4,5 Prozent begrenzt, sofern die Ansässigkeitsbescheinigung rechtzeitig vorliegt, und in Deutschland wird genau diese Steuer vollständig angerechnet.
Durch kluge Planung lässt sich das zu versteuernde Einkommen zudem weiter reduzieren – zum Beispiel mit der Pendlerpauschale, Beiträgen zur privaten Altersvorsorge oder, falls vorhanden, mit Kinderfreibeträgen. Dadurch lässt sich die Nettoauszahlung spürbar erhöhen. Wichtig ist allerdings, dass alle Unterlagen sauber dokumentiert und korrekt in der Steuererklärung angegeben werden. Auch die Einhaltung der Rückkehrpflicht (maximal 60 Nichtrückkehrtage pro Jahr) ist essenziell, um den Grenzgängerstatus und damit die steuerlichen Vorteile nicht zu verlieren.
Wer das beachtet, kann als Grenzgänger nicht nur von einem höheren Gehalt in der Schweiz profitieren, sondern auch von einem fairen Steuermodell, das mit etwas Aufwand und Know-how sehr gut steuerlich optimiert werden kann.
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