Homeoffice als Grenzgänger mit SChweizer ArbeitbeBer: DAs ist 2025 erlaubt
Und was du als Grenzgänger unbedingt beachten musst.
Seit der Pandemie hat sich die Arbeitswelt verändert. Während früher klar war: Wer in der Schweiz arbeitet, pendelt auch regelmäßig rüber, heute ist die Realität viel flexibler. Homeoffice ist für viele von uns Alltag geworden. Aber was genau bedeutet das nun für Grenzgänger in Deutschland mit einem schweizer Arbeitgeber?
Wie viel kann man im Homeoffice als Grenzgänger arbeiten, ohne steuerlich oder sozialversicherungsrechtlich Nachteile zu haben? Und was passiert, wenn man’s übertreibt?
Seit Mitte 2023 hat sich das grundlegend geändert. Dank der neuen Regelung dürfen Grenzgänger seit dem 1. Juli 2023 bis zu 49,9 % ihrer Arbeitszeit im Homeoffice in Deutschland verbringen, ohne dass sich an dem Grenzgängerstatus, der Sozialversicherung oder der Steuerpflicht etwas ändert.
HINWEIS:
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Beratung. Bitte wende dich für spezifische Fragen an einen Fachberater.
In diesem Beitrag

Was war und was hat sich mit der neuen Regelung fürs Homeoffice als Grenzgänger verändert?
Bisher galt: Wer mehr als 24,99 % seiner Arbeitszeit im Homeoffice im Wohnsitzstaat (z. B. Deutschland) verbrachte, galt nicht mehr als Grenzgänger im sozialversicherungsrechtlichen Sinn. Das bedeutete: Ein Wechsel in die Sozialversicherungspflicht des Wohnorts drohte – verbunden mit höheren Beiträgen, doppeltem Aufwand und möglichen rechtlichen Problemen.
Während der Corona-Zeit wurden diese Regelungen gelockert – zeitweise war sogar 100 % Homeoffice möglich, ohne den Grenzgängerstatus zu verlieren.
Diese pandemiebedingten Ausnahmeregeln sind allerdings ausgelaufen. Doch es gibt gute Nachrichten:
Seit dem 1. Juli 2023 dürfen Grenzgänger bis zu 49,99 % ihrer Arbeitszeit im Homeoffice in Deutschland verbringen, ohne dass sich ihre Sozialversicherungspflicht oder ihr Grenzgängerstatus ändert.
Diese Regelung basiert auf einem multilateralen Homeoffice-Abkommen, das Deutschland, die Schweiz und 17 weitere Staaten unterzeichnet haben. Das neue Abkommen wurde als dauerhafte Nachfolgeregelung der Corona-Ausnahme geschaffen und gilt aktuell mindestens bis Juli 2028.
Was passiert bei Einhaltung der 49,9 %-Grenze fürs Homeoffice als Grenzgänger?
Solange du unter 50 % deiner Arbeitszeit im Homeoffice verbringst, ändert sich an deinem Grenzgängerstatus nichts. Das heißt:
- Du bleibst voll in der Schweizer Sozialversicherung → Dazu gehören AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung), IV (Invalidenversicherung) und ALV (Arbeitslosenversicherung)
 - Du behältst deinen Grenzgängerstatus mit G-Bewilligung, der auch Voraussetzung für gewisse Steuerprivilegien ist
 - Du zahlst weiterhin die Schweizer Quellensteuer in Höhe von 4,5 %, die in Deutschland auf deine Einkommensteuer angerechnet wird
 - Du kannst bei der Krankenversicherung wählen: Entweder das Schweizer Grenzgängermodell oder freiwillig gesetzlich / privat in Deutschland.
 
Kurz gesagt: Solange du unter der Homeoffice-Grenze bleibst, bekommst du maximale Flexibilität – ohne rechtliche Nachteile.
Aber: Diese Vorteile gelten nur, wenn du vorab einen Antrag auf Ausnahmevereinbarung stellst. Ohne diesen Antrag könnte bei einer Prüfung trotzdem deutsche Sozialversicherungspflicht festgestellt werden.
Gerne beraten wir dich unverbindlich und kostenfrei von welcher Krankenversicherung zu am meisten porfitieren kannst.
Was passiert, wenn du die 49,9 % im Homeoffice als Grenzgänger überschreitest?
Wenn du als Grenzgänger mehr als 49,9 % deiner Arbeitszeit im Homeoffice in Deutschland verbringst, verlierst du automatisch deinen Grenzgängerstatus – ohne dass du extra was unterschreibst oder beantragen musst. Das passiert rein formal, aber die Auswirkungen sind real – und zwar auf mehreren Ebenen gleichzeitig.
Was konkret passiert, sobald du über die 49,9 % kommst:
- Grenzgängerstatus weg: Die G-Bewilligung ist dann Geschichte – und dein Arbeitgeber kann dir keine neue ausstellen.
 - Sozialversicherung springt nach Deutschland: Du bist ab diesem Punkt pflichtversichert in der deutschen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Dein Schweizer Arbeitgeber beteiligt sich nicht an deinen Beiträgen – du zahlst alles selbst.
 - Krankenversicherung nicht mehr frei wählbar: Die Option, in der Schweiz oder in Deutschland versichert zu sein, fällt weg. Du musst dich in Deutschland versichern – entweder freiwillig gesetzlich oder privat.
 - Keine Quellensteuer mehr in der Schweiz: Dein gesamtes Bruttogehalt wird in Deutschland versteuert – nach deutschem Einkommensteuerrecht. Du bekommst dein Gehalt brutto ausgezahlt und bist selbst für deine Steuer verantwortlich. Keine Abzüge durch den Arbeitgeber, keine Entlastung, keine Vorauszahlungen – alles liegt bei dir.
 - Keine Rückkehr ohne Aufwand: Wer einmal aus dem Grenzgängermodell rausfliegt, hat nicht automatisch ein Recht auf Wiedereinstieg. Wenn du zurück willst, brauchst du eine neue G-Bewilligung – und die gibt’s nur, wenn du dauerhaft wieder unter 49,9 % liegst.
 
Was viele vergessen: Diese Grenze ist hart – kein Interpretationsspielraum, kein Puffer, kein „einmal ist nicht schlimm“. Wenn du überziehst, ändert sich dein ganzer rechtlicher Rahmen – und zwar dauerhaft.
Deshalb ist es extrem wichtig, dass du deine Homeoffice-Zeiten dokumentierst, regelmäßig überprüfst und klar mit deinem Arbeitgeber absprichst. Denn wenn du die Kontrolle verlierst, verlierst du im Zweifel auch deine Vorteile.
Wie hängt das mit der 60-Tage-Regelung zusammen?
Ein wichtiger Faktor für Grenzgänger ist die sogenannte 60-Tage-Regelung. Sie besagt: Damit dein Einkommen vollständig in Deutschland versteuert werden kann (mit Anrechnung der Schweizer Quellensteuer), musst du mindestens 60 Arbeitstage pro Jahr an deinen Wohnsitz in Deutschland zurückkehren.
Neu seit 2024: Deutschland und die Schweiz haben sich darauf geeinigt, dass Homeoffice-Tage nicht mehr als Rückkehrverstoß gelten. Mit anderen Worten: Auch wenn du regelmäßig im Homeoffice arbeitest, wird dein Grenzgängerstatus steuerlich nicht gefährdet – solange alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind.
Auch die Schweizer Quellensteuer (4,5 %) wird weiterhin auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet.
Mehr zur 60-Tage-Regelung erfährst du hier.
Was musst du in der Praxis beim Homeoffice als Grenzgänger beachten?
Damit du rechtlich und steuerlich auf der sicheren Seite bleibst, solltest du bei regelmäßiger Arbeit im Homeoffice als Grenzgänger folgende Punkte beachten:.
- Arbeitszeitaufzeichnung: Führe eine verlässliche Übersicht deiner Arbeitstage – getrennt nach Arbeit vor Ort in der Schweiz und Homeoffice in Deutschland. Warum? Dein Arbeitgeber in der Schweiz muss deine Homeoffice-Tage explizit melden, wenn sie relevant für den Sozialversicherungsstatus sind. Versäumt er das, kann es im Nachhinein zu Rückforderungen oder sogar Versicherungs- und Steuerproblemen kommen.
 - Kommunikation mit dem Arbeitgeber: Kläre mit deinem Arbeitgeber ab, an welchen Tagen du im Homeoffice bist und wie die 49,9 %-Grenze eingehalten wird.
 - Antrag auf Ausnahmevereinbarung: Wichtig: Die Inanspruchnahme der neuen Homeoffice-Regelung ist nur gültig, wenn du (bzw. dein Arbeitgeber) rechtzeitig einen Antrag auf Ausnahmevereinbarung stellst. Ohne Antrag kann rückwirkend eine deutsche Sozialversicherungspflicht entstehen – mit potenziellen Nachforderungen.
 - 60-Tage-Regel dokumentieren: Auch wenn Homeoffice-Tage inzwischen nicht mehr als Rückkehrverstoß zählen, solltest du weiterhin Rückkehrtage nachweisen können – etwa durch Fahrtenbuch, Kalender oder Anwesenheitslisten.
 - Steuerliche Beratung nutzen: Bei Unklarheiten zur steuerlichen Behandlung (z. B. bei Pensionskassenleistungen, Familienbesteuerung) lohnt sich die Konsultation eines Grenzgänger-Steuerberaters.
 
Was bedeutet das für deine Krankenversicherung?
Solange du unter der 50 %-Grenze im Homeoffice als Grenzgänger bleibst und die notwendigen Formalitäten eingehalten werden, bleibt dein Versicherungsstatus unverändert.
Das heißt:
- Wenn du in der Schweiz krankenversichert bist (z. B. über die obligatorische KVG oder mit Zusatzversicherung), behältst du diesen Versicherungsschutz.
 - Auch eine frühere Opt-out-Entscheidung in die deutsche GKV oder PKV bleibt wirksam.
 
Wichtig: Damit diese Regelung gilt, musst du bzw. dein Arbeitgeber einen offiziellen „Antrag auf Ausnahmevereinbarung“ gemäß dem neuen multilateralen Homeoffice-Abkommen stellen. Nur durch diesen Antrag wird sichergestellt, dass du trotz Homeoffice unter 49,99 % weiterhin der Schweizer Sozialversicherungspflicht unterliegst.
Wird dieser Antrag nicht gestellt oder überschreitest du die zulässige Homeoffice-Grenze, kann es sein, dass du automatisch in die deutsche Sozialversicherungspflicht fällst. In diesem Fall müsstest du dich in Deutschland neu versichern – was zu höheren Beiträgen und administrativem Aufwand führen kann.
Was passiert in Zukunft fürs Homeoffice als Grenzgänger?
Die Homeoffice-Regelung bis 2028 ist erstmal ein guter Kompromiss – aber sie wird weiterentwickelt. Bereits jetzt gibt es Diskussionen, ob man die Grenze auf 60 % anhebt. Auch die Digitalisierung der Meldepflichten soll vorangetrieben werden, damit alles einfacher und automatisiert läuft.
Langfristig könnte es zu einer europaweiten Harmonisierung der Sozialversicherungspflichten bei Telearbeit kommen. Aber das ist noch Zukunftsmusik. Bis dahin bleibt es bei der 49,9 %-Regelung – und der klaren Ansage: Flexibilität ja, aber mit Kontrolle.
Fazit: Homeoffice als Grenzgänger – mehr Freiheit, aber mit klaren Spielregeln
Die 49,9 %-Regelung ist ein echter Gamechanger für alle, die als Grenzgänger in der Schweiz arbeiten und trotzdem einen Teil ihrer Woche flexibel von Deutschland aus gestalten wollen.
Fast die Hälfte der Arbeitszeit im Homeoffice – ohne dass du deinen Status, deine Sozialversicherung oder deine Steuervorteile verlierst? Das war vor ein paar Jahren noch undenkbar, ist jetzt aber Realität.
Was du aber nie aus dem Blick verlieren darfst: Sobald du die 49,9 % reißt, kippt alles. Kein Grenzgängerstatus mehr, kein Quellensteuer-Vorteil, keine Wahlfreiheit bei der Krankenkasse. Stattdessen volle Steuerpflicht in Deutschland, keine Arbeitgeberbeteiligung bei der Krankenversicherung und ein komplett anderes Sozialversicherungssystem. Klingt hart – ist es auch.
Darum gilt:
- Dokumentiere sauber, wie viel du remote arbeitest.
 - Plane deinen Pendelrhythmus, damit du im Rahmen bleibst.
 - Lass dich beraten, wenn du in die Nähe der 50 %-Marke kommst.
 
Solange du das beachtest, kannst du die neue Flexibilität nutzen – ohne dass sie dich später teuer zu stehen kommt. Gerne beraten wir dich zu deiner individuellen Situation – 100% kostenfrei und unverbindlich.
FAQ – Homeoffice als Grenzgänger
Du darfst bis zu 49,9 % deiner regulären Arbeitszeit von zu Hause aus arbeiten. Bei einer typischen 5-Tage-Woche entspricht das etwa 2 bis 2,5 Tagen pro Woche. Wichtig ist, dass du diese Grenze über das Kalenderjahr hinweg nicht überschreitest.
Ja – die Anwendung dieser Regelung erfolgt nicht automatisch. Dein Arbeitgeber muss bei der zuständigen Stelle in Deutschland (z. B. Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland) einen Antrag auf Ausnahmevereinbarung für das Homeoffice als Grenzgänger stellen. Nur dann gilt weiterhin das Sozialversicherungsrecht der Schweiz.
Nein, du verlierst deinen Grenzgängerstatus nicht, solange du unter der 49,9 %-Grenze bleibst und die sonstigen Bedingungen wie die 60-Tage-Rückkehrregel erfüllst. Wichtig ist, dass die erforderliche Ausnahmevereinbarung beantragt und die Arbeitszeiten korrekt dokumentiert werden.
Nein – zumindest nicht im Verhältnis zwischen Deutschland und der Schweiz. Die Besteuerung erfolgt weiterhin im Wohnsitzstaat (Deutschland), und die Schweizer Quellensteuer von 4,5 % wird dabei auf deine deutsche Einkommensteuer angerechnet. Auch Homeoffice-Tage gefährden dieses Besteuerungsrecht nicht.
Seit 2024 gelten Homeoffice-Tage nicht mehr als Verstoß gegen die Rückkehrvoraussetzung. Das heißt: Auch wenn du regelmäßig von zu Hause aus arbeitest, bleibt dein steuerlicher Grenzgängerstatus in der Regel erhalten – solange du die restlichen Voraussetzungen erfüllst.
Bis mindestens 2028 gilt die aktuelle Regelung. Es gibt jedoch Diskussionen über eine Ausweitung auf 60 % und eine Vereinfachung der Meldepflichten. Eine europäische Harmonisierung der Regeln ist in Arbeit – aber noch Zukunftsmusik.
Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, dich bei der Umsetzung der neuen Homeoffice-Regelung aktiv zu unterstützen. Dazu gehört insbesondere der Antrag auf Ausnahmevereinbarung für die Sozialversicherung. Außerdem muss er wissen, wann du im Homeoffice arbeitest, um sicherzustellen, dass die 49,9 %-Grenze eingehalten wird.
Solange du unter der 49,9 %-Grenze bleibst und der Antrag auf Ausnahmevereinbarung vorliegt, bleibt deine bestehende Krankenversicherung – z. B. im Rahmen der Schweizer Pflichtversicherung (KVG) oder der deutschen GKV/PKV mit Opt-out – unverändert bestehen. Überschreitest du jedoch die zulässige Grenze oder wird kein Antrag gestellt, kann eine Versicherungspflicht in Deutschland eintreten. In diesem Fall müsstest du dich in der GKV oder PKV neu versichern, was höhere Beiträge und administrative Änderungen mit sich bringen kann.
Wenn dein Einkommen auf zwei Staaten aufgeteilt wird, erfolgt der Lohnsteuerabzug in Deutschland nach der Tagestabelle. Dabei entfallen monatliche Freibeträge anteilig – das bedeutet eine höhere Lohnsteuer auf den deutschen Anteil deines Einkommens.






