Entfernungsregelungen ab 2024: Diese Kilometer gelten für Grenzgänger zw. Deutschland & Schweiz
Alles, was du zu den Entfernungsregelungen als Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz wissen musst.
Wer als Grenzgänger in der Schweiz arbeitet und in Deutschland wohnt, kennt das Spiel: Steuerrecht, Sozialversicherung, Homeoffice – alles hängt an exakten Regeln, die manchmal einfach zu alt für die moderne Arbeitswelt wirken. Umso besser, dass sich seit 2024 etwas bewegt hat.
Denn mit den neuen Entfernungsregelungen gilt jetzt ein flexibleres, praxisnahes Modell, das besser zur Realität passt – vor allem für alle, die regelmäßig remote arbeiten oder weiter vom Arbeitsplatz entfernt wohnen. Aber wie immer bei solchen Änderungen: Wer’s richtig nutzen will, muss genau verstehen, was sich geändert hat – und wo Fallstricke lauern.
DISCLAIMER:
Wir sind keine Steuerberater und dürfen daher keine offiziellen Steuer-Tipps geben. Dieser Beitrag legt lediglich die Möglichkeiten offen, die für dich als Grenzgänger möglich wären. Informiere dich immer zunächst bei deinem Steuerberater bezüglich deiner Situation.
In diesem Beitrag

Grenznah oder nicht: Bei den Entfernungsregelungen kommt auf die Luftlinie und nicht die Kilometer an
Früher ging’s bei der Definition der Grenzzone um Straßenkilometer.
Heute geht’s um Luftlinie – und das macht einen echten Unterschied. Seit dem 1. Januar 2024 gilt laut aktualisiertem Doppelbesteuerungsabkommen: Die sogenannte „Grenzzone“ erstreckt sich 30 km beidseits der Grenze – gemessen in Luftlinie, nicht nach Fahrtstrecke.
Das bedeutet: Es ist vollkommen egal, wie kurvig deine Pendelroute ist oder wie lang die Strecke laut Google Maps ist – wenn dein Wohnort in Deutschland maximal 30 km Luftlinie von der Grenze entfernt liegt und dein Arbeitsplatz in der Schweiz ebenfalls innerhalb von 30 km zur deutschen Grenze liegt, bist du offiziell „grenznah“.
Konkretes Beispiel:
Wohnort Konstanz, Arbeitsort Kreuzlingen – beides innerhalb von 30 km Luftlinie. Die Autostrecke mag länger sein, interessiert aber niemanden mehr. Du bleibst Grenzgänger, auch wenn’s 40 Minuten Fahrt sind.
Wichtig: Für bestimmte französische Grenzregionen gelten Sonderregeln – etwa in den Départements Haut-Rhin, Bas-Rhin oder Moselle. Auch hier wird großzügiger bewertet, weil es historische Pendelbewegungen gab, die man nicht aushebeln will.
Tägliche Rückkehr: Diese Kilometer gelten für Grenzgänger zwischen Schweiz und Deutschland als laut den Entfernungsregelungen als zumutbar
Entscheidend für deinen Grenzgängerstatus ist nicht nur, wo du wohnst – sondern ob deine tägliche Rückkehr zumutbar ist.
Und da gibt es jetzt klar definierte Grenzen:
- Entfernung: Maximal 100 km einfacher Arbeitsweg mit dem Auto
- Reisezeit: Maximal 1,5 Stunden mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Solange du beides einhältst, gilt deine Rückkehr als zumutbar – und damit erfüllst du die Grundvoraussetzung für deinen Grenzgängerstatus. In der Praxis wird das oft mit Beispielrechnungen geprüft. Wenn du in Freiburg wohnst und in Basel arbeitest, bist du mit 75 km und 55 Minuten Fahrtzeit auf der sicheren Seite. Wichtig ist nur, dass du auch tatsächlich regelmäßig zurückkehrst – also mindestens einmal pro Woche.
Aber: Wenn du über diese Grenzen kommst – also mehr als 110 km oder mehr als 1,5 Stunden – sagt auch die Rechtsprechung ganz klar: Dann ist die Rückkehr nicht mehr zumutbar, und der Grenzgängerstatus fällt weg. Auch dann, wenn du in der 30-km-Luftlinienzone wohnst.
Was zählt als Nichtrückkehrtag – und wie gefährlich ist es, die 60-Tage-Grenze zu überschreiten?
Hier wird’s richtig kritisch. Denn selbst wenn du formal alle Kriterien erfüllst, gilt: Du darfst pro Kalenderjahr maximal 60 beruflich bedingte Tage haben, an denen du nicht an deinen deutschen Wohnsitz zurückkehrst.
Mehr zur 60-Tage-Regelung für Grenzgänger in der Schweiz erfährst zu hier.
Wer öfter in der Schweiz übernachtet – sei es wegen langen Schichten, Geschäftsreisen oder Projektarbeit – verliert den Grenzgängerstatus und wird voll in der Schweiz besteuert.
Ein paar Zahlen dazu:
- 220 Arbeitstage im Jahr
- Maximal 60 davon dürfen Nichtrückkehrtage sein
- Bei 61 oder mehr bist du raus – automatisch
Und was ist mit Homeoffice? Seit 2024 gilt: Wenn du von deinem Wohnsitz in Deutschland aus im Homeoffice arbeitest, zählt das nicht als Nichtrückkehrtag. Das ist extrem wichtig – und macht hybrides Arbeiten deutlich einfacher, ohne dass du deinen Status verlierst.
Du hast Fragen zu deiner Situation? Wir helfen dir gerne weiter
Grenzgänger und Steuern: Das solltest du wissen
Wer alle Voraussetzungen erfüllt, zahlt in der Schweiz eine pauschale Quellensteuer von 4,5 % auf den Bruttolohn. Diese wird in Deutschland auf die Einkommenssteuer angerechnet – also keine Doppelbesteuerung.
Mehr zur Anrechnung der Quellensteuer erfährst du hier.
Aber: Sobald du den Grenzgängerstatus verlierst – zum Beispiel weil du zu oft in der Schweiz übernachtest oder weil deine Entfernung als unzumutbar gilt – ändert sich alles:
- Du wirst voll in der Schweiz besteuert, mit kantonalen Tarifen von bis zu 45 %
- Die Quellensteuer wird nicht mehr angerechnet
- Du bist in Deutschland trotzdem noch erklärungspflichtig – aber ohne weitere Steuerpflicht, weil das Einkommen im Ausland versteuert wurde
Fallbeispiel – Rechenwirkung:
| Grenzgängerstatus | Statusverlust | |
| Bruttolohn (CHF) | 120.000 | 120.000 |
| Schweizer Quellensteuer | 5.400 CHF (4,5 %) | 0 CHF |
| Deutsche Einkommenssteuer | 28.000 € | 38.000 € |
| Nettoeffekt (nach Steuern) | 22.600 € | 38.000 € Steuerlast |
Die Differenz kann spürbar sein – vor allem wenn man sie nicht auf dem Schirm hatte.
Anleitung: Das solltest du jetzt tun
Damit du auf der sicheren Seite bleibst und nicht versehentlich deinen Status verlierst, solltest du als Grenzgänger ein paar Dinge unbedingt beachten:
- Regelmäßig Luftlinie checken: Gerade wenn du umziehst oder deinen Arbeitsort wechselst, solltest du prüfen, ob du noch in der 30-km-Zone liegst.
- Nichtrückkehrtage dokumentieren: Nutze ein Kalendertool oder Excel – am besten mit Grund der Abwesenheit.
- Arbeitszeit sauber erfassen: Wer Homeoffice macht, sollte das im Vertrag geregelt haben und mit digitalen Tools nachweisen können.
- Puffer einplanen: Wenn du bei 60 Nichtrückkehrtagen schon bei 58 bist – hör auf. Fahr nach Hause.
- Fahrtwege nachweisen: Bei Grenzfällen lohnt sich die Dokumentation per App oder GPS – auch als Nachweis fürs Finanzamt.
- Krankenkassenwahl regelmäßig prüfen: Je nach Statuswechsel kann sich auch deine Krankenversicherung ändern – und damit die Kostenstruktur.
Fazit: Entfernung zählt – aber laut den neuen Entfernungsregelungen eben anders als früher
Seit den neuen Entfernungsregelungen ab 2024 wird nicht mehr geschaut, wie lange du mit dem Auto brauchst oder wie viele Kilometer du abreißt – sondern ob du in der 30-Kilometer-Luftlinienzone wohnst. Das klingt erstmal nach Erleichterung, ist aber vor allem eins: eine neue Art zu messen, die Vorteile bringen kann, aber auch schnell nach hinten losgeht, wenn man sie falsch einschätzt.
Gleichzeitig bleibt alles andere wie es war – oder wird sogar strenger. Die tägliche Rückkehr muss zumutbar sein, die 60-Tage-Regel ist nach wie vor absolut bindend, und wer zu viele Nächte in der Schweiz bleibt, zahlt am Ende einfach mehr – und verliert die ganzen Vorteile des Grenzgängerstatus. Die neuen Regeln zur Homeoffice-Anrechnung entschärfen einiges, aber sie ersetzen nicht die Pflicht, alles sauber zu dokumentieren.Heißt am Ende: Wer clever plant, sauber dokumentiert und seine Entfernungen realistisch einschätzt, kann richtig profitieren – mit Steuervorteilen, mehr Flexibilität und klarer Planungssicherheit. Wer das Thema aber schleifen lässt oder auf gut Glück drauflosarbeitet, kann im Worst Case nicht nur seinen Status, sondern auch viel Geld verlieren.






