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  • 11.04.2025

Die Ansässigkeitsbescheinigung ist im Prinzip dein Steuer-Lebensretter, wenn du als Grenzgänger in der Schweiz arbeitest und in Deutschland wohnst. Sie zeigt den Schweizer Steuerbehörden schwarz auf weiß, dass du in Deutschland ansässig bist und daher nur mit 4,5 % Quellensteuer in der Schweiz besteuert werden darfst. Ohne dieses Dokument kann es richtig teuer werden, weil dir sonst der volle kantonale Steuersatz abgezogen wird – und der liegt schnell mal bei 10 % bis 30 %.

Das Ganze läuft über das Formular Gre-1. Du füllst es in dreifacher Ausfertigung aus und reichst es bei deinem deutschen Finanzamt ein – zusammen mit deinem Arbeitsvertrag, einer Wohnsitzbestätigung und deinem Personalausweis. Das Finanzamt prüft alles, stempelt das Ding ab und du gibst es deinem Schweizer Arbeitgeber. Der muss die Bescheinigung dann auch noch zehn Jahre lang aufbewahren. Wenn du den Job wechselst, musst du den Antrag neu stellen. Verlängerungen laufen über das Formular Gre-2.

Als Grenzgänger bist du steuerlich in Deutschland ansässig. Das ist der Grund, warum du dein Einkommen auch in Deutschland versteuern musst, obwohl du in der Schweiz arbeitest. Deutschland ist dein Wohnsitzstaat und daher gilt auch dort das Besteuerungsrecht. Die Schweiz darf nur die reduzierte Quellensteuer von 4,5 % einziehen – vorausgesetzt, du hast die Ansässigkeitsbescheinigung rechtzeitig vorgelegt.

Ja, und zwar richtig teuer! Wenn du deinem Schweizer Arbeitgeber die Ansässigkeitsbescheinigung nicht vorlegst, wird dein Gehalt nach dem normalen kantonalen Steuersatz besteuert. Und der liegt je nach Kanton irgendwo zwischen 10 % und 30 %. Das bedeutet: Ohne dieses Formular zahlst du im schlimmsten Fall das Sechsfache an Steuern in der Schweiz. Und obendrein musst du dein Einkommen trotzdem noch in Deutschland versteuern.

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