So Läuft die Anrechnung der Quellensteuer für Grenzgänger in der Schweiz
Alles, was du zur Anrechnung der Quellensteuer auf deine deutsche Steuer wissen musst
Wenn du als Grenzgänger in der Schweiz arbeitest und in Deutschland wohnst, hast du wahrscheinlich schon mal was von der Anrechnung der Schweizer Quellensteuer gehört.
Vielleicht hast du dich auch gefragt, was das genau bedeutet und warum du überhaupt in Deutschland Steuern zahlen sollst, wenn der Schweizer Staat schon kräftig vom Bruttolohn abzieht. Klingt kompliziert? Keine Sorge, wir erklären dir, wie das Ganze funktioniert und was du unbedingt beachten musst.
DISCLAIMER:
Wir sind keine Steuerberater und dürfen daher keine offiziellen Steuer-Tipps geben. Dieser Beitrag legt lediglich die Möglichkeiten offen, die für dich als Grenzgänger möglich wären. Informiere dich immer zunächst bei deinem Steuerberater bezüglich deiner Situation.
In diesem Beitrag

Warum du als Grenzgänger in Deutschland Steuern zahlst
Erstmal zum Grundprinzip: Du wohnst in Deutschland und arbeitest in der Schweiz. Laut Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und der Schweiz ist das so geregelt:
- Besteuerung im Wohnsitzland (Deutschland): Das bedeutet, dass du als Grenzgänger grundsätzlich in Deutschland deine Einkommensteuer zahlst – und zwar auf dein gesamtes Einkommen.
- Quellensteuer in der Schweiz: Trotzdem zieht dir dein Arbeitgeber in der Schweiz automatisch eine Quellensteuer von 4,5 % deines Bruttolohns ab.
Das klingt erstmal wie doppelte Besteuerung. Und genau da kommt die Anrechnung der Quellensteuer ins Spiel.
So funktioniert die Anrechnung der Schweizer Quellensteuer
Wenn du als Grenzgänger in Deutschland steuerpflichtig bist, wird die in der Schweiz abgezogene Quellensteuer auf deine deutsche Einkommensteuer angerechnet. Das bedeutet, dass du zwar erstmal die 4,5 % Quellensteuer in der Schweiz zahlst, diese aber bei deiner Steuererklärung in Deutschland berücksichtigt wird.
Wichtig: Damit das mit der Quellensteuer funktioniert, musst du das Formular Gre-1 (Ansässigkeitsbescheinigung) bei deinem Arbeitgeber in der Schweiz einreichen. Das Formular bestätigt, dass du wirklich in Deutschland lebst. Ohne dieses Formular zieht dir dein Schweizer Arbeitgeber die volle nationale Quellensteuer ab – und die ist deutlich höher als 4,5 %.
Was du für die Steueranrechnung brauchst
Damit das deutsche Finanzamt die Schweizer Quellensteuer anrechnet, brauchst du ein paar Unterlagen. Hier eine kurze Übersicht:
- Ansässigkeitsbescheinigung (Formular Gre-1):
- Dieses Formular wird vom Finanzamt in Deutschland ausgestellt und bestätigt, dass du in Deutschland steuerlich ansässig bist.
- Muss deinem Schweizer Arbeitgeber vorgelegt werden, sonst wird die volle Quellensteuer abgezogen.
- Lohnausweis:
- Den bekommst du jedes Jahr von deinem Schweizer Arbeitgeber. Darauf steht, wie viel Quellensteuer abgezogen wurde.
- Anlage N-Gre zur deutschen Einkommensteuererklärung:
- Hier wird dein Einkommen aus der Schweiz eingetragen und die einbehaltene Quellensteuer zur Anrechnung angegeben.
Du hast noch Fragen? Wir helfen dir gerne weiter.
Wie die Anrechnung der Quellensteuer berechnet wird
In Deutschland wird deine Steuerlast auf Basis deines gesamten Einkommens berechnet. Das schließt auch deinen Lohn aus der Schweiz mit ein.
Beispiel:
- Du verdienst in der Schweiz 100.000 CHF im Jahr.
- Dein Arbeitgeber zieht davon 4.500 CHF (4,5 %) Quellensteuer ab.
- Diese 4.500 CHF kannst du auf deine deutsche Steuer anrechnen lassen.
Aber: Die Anrechnung funktioniert nur, wenn dein Einkommen in Deutschland auch tatsächlich besteuert wird. Sollten bestimmte Einkünfte in Deutschland steuerfrei sein oder nach deutschem Recht gar nicht erfasst werden, wird die Anrechnung entsprechend gekürzt.
Grundregel: Der Höchstbetrag der Anrechnung ist immer auf die tatsächlich in der Schweiz einbehaltene Quellensteuer begrenzt.
Und wie läuft das mit der Steuererklärung in Deutschland?
Einmal im Jahr bist du dazu verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung in Deutschland abzugeben. Für Grenzgänger heißt das konkret:
- Du füllst die Anlage N-Gre aus und gibst an, wie viel du in der Schweiz verdient hast.
- Du trägst die einbehaltene Quellensteuer ein (also die 4,5 % deines Bruttolohns).
- Die Quellensteuer wird dann auf deine deutsche Einkommensteuer angerechnet.
Wenn die deutsche Steuerlast höher ist als die gezahlte Quellensteuer, musst du die Differenz nachzahlen. Falls sie niedriger ist, kannst du mit einer Rückzahlung rechnen.
Vorauszahlungen an das deutsche Finanzamt – Das solltest du wissen
Das Finanzamt verlangt in der Regel, dass du vierteljährliche Vorauszahlungen leistest, wenn deine Steuerlast in Deutschland höher ist als die Quellensteuer, die du in der Schweiz gezahlt hast.
Fälligkeiten:
- 10. März
- 10. Juni
- 10. September
- 10. Dezember
Die Höhe der Vorauszahlungen wird dir per Vorauszahlungsbescheid mitgeteilt. Am besten lässt du die Beträge per Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen, damit du keine Fristen verpasst.
Was passiert, wenn du die 60-Tage-Regelung überschreitest?
Die 60-Tage-Regelung ist für dich als Grenzgänger ein richtig heikles Thema.
Wenn du mehr als 60 Arbeitstage pro Jahr aus beruflichen Gründen nicht an deinen Wohnsitz in Deutschland zurückkehrst, kann es richtig kompliziert werden. Denn genau dann verlierst du deinen Grenzgängerstatus – und das hat gewaltige steuerliche Konsequenzen.
Wenn du die 60-Tage-Grenze knackst, greift das Doppelbesteuerungsabkommen nicht mehr so, wie du es kennst. Stattdessen läuft alles auf eine reguläre Quellenbesteuerung in der Schweiz hinaus. Das bedeutet:
- Du zahlst deine Einkommenssteuer nicht mehr hauptsächlich in Deutschland, sondern vollständig in der Schweiz.
- Die Schweiz zieht dir dann die volle nationale Quellensteuer ab, die viel höher ist als die 4,5 %, die normalerweise für Grenzgänger gilt.
- Deine Einkünfte sind in Deutschland steuerfrei. Was erstmal super klingt, kann aber in der Praxis ein echtes Problem werden, wenn du nicht vorbereitet bist.
Erfahre mehr in unserem Blogbeitrag zur 60-Tage-Regelung für Grenzgänger.
Was, wenn dir die Quellensteueranrechnung gekürzt wird?
Falls das Finanzamt deiner Meinung nach zu wenig Quellensteuer anrechnet, kannst du einen sogenannten Abrechnungsbescheid nach § 218 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) beantragen.
Damit kannst du gegen die Entscheidung Einspruch erheben und die Anrechnung deiner Schweizer Quellensteuer nochmal überprüfen lassen. Wenn’s hart auf hart kommt, entscheidet im Zweifel der Bundesfinanzhof (BFH).
Beispiel: So läuft die Anrechnung der Quellensteuer als Grenzgänger in der Schweiz wirklich ab
Nehmen wir mal an, du arbeitest in der Schweiz und wohnst in Deutschland.
Du verdienst in der Schweiz jährlich 120.000 CHF brutto. Laut Doppelbesteuerungsabkommen wird davon automatisch eine Quellensteuer von 4,5 % abgezogen.
So sieht’s konkret aus:
- 120.000 CHF Jahresgehalt x 4,5 % Quellensteuer = 5.400 CHF Quellensteuer, die dein Schweizer Arbeitgeber direkt einbehält und ans Schweizer Finanzamt weiterleitet.
Jetzt machst du deine deutsche Steuererklärung. Du gibst dein Einkommen in der Anlage N-Gre an, inklusive der gezahlten Quellensteuer. Das deutsche Finanzamt berechnet daraufhin deine gesamte Steuerlast in Deutschland, als hättest du die 120.000 CHF komplett in Deutschland verdient.
Angenommen, deine Steuerlast in Deutschland beträgt umgerechnet 30.000 €. Davon wird die bereits gezahlte Quellensteuer von 5.400 CHF (ca. 5.000 €) abgezogen.
Am Ende zahlst du also:
- 30.000 € (deutsche Steuerlast) – 5.000 € (anrechenbare Quellensteuer) = 25.000 €, die du tatsächlich noch ans deutsche Finanzamt überweisen musst.
Hättest du die Quellensteueranrechnung nicht, müsstest du doppelt zahlen. Das wäre ein finanzielles Desaster!
Fazit: Anrechnung der Quellensteuer als Grenzgänher – Ohne wird’s richtig teuer
Die Anrechnung der Schweizer Quellensteuer ist für dich als Grenzgänger absolut entscheidend. Ohne diesen Mechanismus müsstest du doppelt Steuern zahlen – einmal in der Schweiz und einmal in Deutschland. Und das willst du auf keinen Fall.
Wichtig ist, dass du das ganze Thema nicht auf die leichte Schulter nimmst.
Was du unbedingt beachten musst:
- Ansässigkeitsbescheinigung (Gre-1) pünktlich einreichen: Nur damit bleibst du bei der 4,5 % Quellensteuer.
- Alle Belege aufbewahren: Dazu gehören der Lohnausweis, die Anlage N-Gre und der Abrechnungsbescheid, falls du Einspruch einlegen musst.
- Steuererklärung rechtzeitig abgeben: Nur so sicherst du dir die Anrechnung der gezahlten Quellensteuer.
- Vorauszahlungen nicht vergessen: Sonst hagelt es schnell Mahnungen vom deutschen Finanzamt.
Am Ende des Tages ist es gut, dass es diese Anrechnung gibt. Ohne sie würde dir ein riesiger Teil deines Gehalts flöten gehen. Aber du musst eben dafür sorgen, dass die Anrechnung korrekt abläuft.
FAQ – Anrechnung der Quellensteuer als Grenzgänger in der Schweiz
Die Anrechnung der Quellensteuer funktioniert so: Du arbeitest in der Schweiz und verdienst dort dein Geld.
Dein Arbeitgeber zieht automatisch eine Quellensteuer von 4,5 % deines Bruttolohns ab und überweist diese an die Schweizer Steuerbehörden. Aber weil du als Grenzgänger in Deutschland wohnst, musst du auch dort Einkommensteuer zahlen.
Jetzt kommt die Anrechnung ins Spiel: Die bereits gezahlte Quellensteuer aus der Schweiz wird auf deine deutsche Einkommensteuer angerechnet. Das heißt, du kannst dir die 4,5 % Quellensteuer direkt abziehen lassen. So wird verhindert, dass du doppelt Steuern zahlst.
Damit die Schweizer Quellensteuer in Deutschland angerechnet wird, musst du in deiner deutschen Steuererklärung die Anlage N-Gre ausfüllen. Dort gibst du deinen Lohn aus der Schweiz an und trägst die einbehaltene Quellensteuer ein.
Das deutsche Finanzamt berechnet dann deine gesamte Steuerlast auf Basis deines Einkommens, zieht aber die Quellensteuer ab, die du bereits in der Schweiz gezahlt hast. Die Anrechnung erfolgt nach § 36 EStG.
Ganz wichtig: Du musst deinem Schweizer Arbeitgeber das Formular Gre-1 (Ansässigkeitsbescheinigung) vorlegen, damit er nur 4,5 % Quellensteuer einbehält und nicht den viel höheren nationalen Steuersatz.
Für Grenzgänger aus Deutschland, die in der Schweiz arbeiten, beträgt die Quellensteuer 4,5 % des Bruttolohns. Das gilt aber nur, wenn du regelmäßig zu deinem Wohnsitz in Deutschland zurückkehrst und deinem Arbeitgeber die Ansässigkeitsbescheinigung (Gre-1) vorgelegt hast.
Falls du diese Bescheinigung nicht vorlegst, kann die Schweiz dir die volle nationale Quellensteuer abziehen. Das wäre je nach Kanton deutlich mehr als die 4,5 % – also lieber rechtzeitig das Formular einreichen!
Der Abzug der Quellensteuer läuft automatisch über deinen Schweizer Arbeitgeber. Das heißt, die 4,5 % Quellensteuer wird direkt von deinem Bruttolohn einbehalten, bevor du dein Geld ausgezahlt bekommst.
Dein Arbeitgeber überweist diese Steuer dann an die zuständige Steuerbehörde in der Schweiz. Am Ende des Jahres bekommst du einen Lohnausweis, auf dem genau steht, wie viel Quellensteuer dir abgezogen wurde. Dieses Dokument ist wichtig, weil du es für deine deutsche Steuererklärung brauchst, damit die Anrechnung funktioniert.







