90.000 Franken brutto: Wie viel netto bleibt dir am Ende des Monats übrig?
Alles, was du rund um Steuern für Grenzgänger wissen musst.
Wer als Grenzgänger 90.000 Franken im Jahr verdient, steht finanziell meist gut da – zumindest auf den ersten Blick. Doch was kommt nach allen Abzügen wirklich auf deinem Konto an? Die Antwort darauf ist gar nicht so banal. Denn du zahlst nicht nur in der Schweiz, sondern auch in Deutschland. Und spätestens beim Blick auf Lohnzettel, Steuerbescheide und Versicherungsbeiträge wird klar: Der Bruttolohn ist nur der Anfang.
Wir zeigen dir Schritt für Schritt, was dir vom Gehalt in der Schweiz bleibt, wie viel du davon netto behältst und was das Finanzamt in Deutschland noch von dir will.
In diesem Beitrag

Pflichtabgaben: Was bleibt in der Schweiz vom Gehalt übrig?
Als Grenzgänger zahlst du in der Schweiz Sozialabgaben wie alle anderen Angestellten auch – also direkt vom Lohn abgezogen. Hinzu kommt die sogenannte Quellensteuer, also eine pauschale Lohnsteuer für ausländische Arbeitnehmende. Die wichtigste Info vorab: Diese 4,5 Prozent behält dein Arbeitgeber ein, rechnet sie aber später auf deine deutsche Einkommensteuer an.
Die Übersicht zeigt dir, was vom Brutto in der Schweiz abgezogen wird:
| Abgabe | Betrag (jährlich) | Anteil am Bruttolohn | Beschreibung |
|---|---|---|---|
| AHV/IV/EO | 4.748 CHF | 5,28 % | Alters-, Invaliden- und Erwerbsersatzversicherung |
| ALV | 495 CHF | 0,55 % | Arbeitslosenversicherung |
| BVG | 9.000 CHF | 10,00 % | Berufliche Vorsorge (Pensionskasse) |
| NBU | 1.800 CHF | 2,00 % | Nichtberufsunfallversicherung |
| Krankentaggeld | 900 CHF | 1,00 % | Versicherung für Lohnfortzahlung bei Krankheit |
| Quellensteuer | 4.050 CHF | 4,50 % | Pauschale Lohnsteuer, wird in Deutschland angerechnet |
| Summe | 20.992 CHF | 23,33 % | Gesamte Pflichtabgaben in der Schweiz |
Der effektive Abzug in der Schweiz liegt damit bei rund 23,3 %. Dieser Wert ist vergleichsweise moderat – vor allem im Vergleich zu Deutschland.
Aber: Damit ist deine Abgabenreise noch nicht vorbei.
Wie viel Netto bleibt dir bei 4.000 Franken Bruttolohn?
Nach den Schweizer Abzügen bleiben dir zunächst rund 69.008 CHF übrig. Klingt gut? Ja, aber Deutschland möchte auch noch mitverdienen – du bist schließlich dort steuerpflichtig.
Zusätzlich zu den Abgaben in der Schweiz musst du deutsche Einkommensteuer zahlen – unter Berücksichtigung der bereits abgeführten Quellensteuer. Auch deine Krankenversicherung zahlst du selbst, unabhängig davon, ob du gesetzlich oder privat versichert bist.
Die folgende Tabelle zeigt dir die vollständige Abrechnung – also was netto wirklich übrig bleibt:
| Position | Betrag (jährlich) | Betrag (monatlich) |
|---|---|---|
| Bruttolohn Schweiz | 90.000 CHF | 7.500 CHF |
| – Schweizer Abzüge | –20.992 CHF | –1.749 CHF |
| = Zwischennetto Schweiz | 69.008 CHF | 5.751 CHF |
| – Deutsche Einkommensteuer | –13.950 CHF | –1.163 CHF |
| – Krankenversicherung (DE) | –4.800 CHF | –400 CHF |
| = Endgültiges Netto | 50.258 CHF | 4.188 CHF |
| Umgerechnet in EUR | 53.273 EUR | 4.439 EUR |
Damit bleiben dir von 90.000 CHF brutto am Ende rund 4.188 CHF netto im Monat – oder umgerechnet etwa 4.439 Euro. Das entspricht einer Nettoquote von etwa 55,8 % – also mehr als die Hälfte bleibt dir tatsächlich.
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Wie viel Steuern musst du in Deutschland als Grenzgänger nachzahlen?
Als Grenzgänger wirst du steuerlich so behandelt, als würdest du in Deutschland arbeiten – das regelt das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Die Schweiz behält lediglich eine pauschale Quellensteuer von 4,5 %, die auf deine deutsche Einkommensteuer angerechnet wird. In der Praxis heißt das: Du reichst diese Steuer in Deutschland ein – und zahlst dort den Rest.
Bei 90.000 CHF Bruttolohn (etwa 85.000 Euro) liegt die Einkommensteuer in Deutschland – nach Anrechnung der Schweizer Abgabe – bei rund 13.950 CHF (etwa 13.000 Euro). Diese musst du zusätzlich zahlen, entweder in Form von Vorauszahlungen (vierteljährlich) oder nachträglich im Rahmen deiner Steuererklärung.
Das musst du dabei beachten:
- Die Einkommensteuer wird über die Anlage N-Gre in der Steuererklärung erfasst.
- Zusätzlich musst du die Quellensteuer in der Anlage N-AUS eintragen, damit sie korrekt angerechnet wird.
- Eine Ansässigkeitsbescheinigung (Gre-1) ist Pflicht, um den Grenzgängerstatus gegenüber dem Schweizer Arbeitgeber nachzuweisen.
- Du bist zur jährlichen Steuererklärung verpflichtet, Abgabefrist ist der 31. Juli (bei Steuerberater: verlängert bis Februar des Folgejahres).
- Zahlungen an das deutsche Finanzamt erfolgen regelmäßig: jeweils zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember.
Wie mache ich meine Steuererklärung als Grenzgänger?
Wenn du in der Schweiz arbeitest und in Deutschland wohnst, bist du als Grenzgänger verpflichtet, jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung beim deutschen Finanzamt abzugeben. Dabei gelten ein paar Besonderheiten – aber der Ablauf ist klar strukturiert.
Damit du nichts vergisst, hier die wichtigsten Schritte im Überblick:
1. Ansässigkeitsbescheinigung (Formular Gre-1)
Noch bevor du deine Tätigkeit in der Schweiz aufnimmst, musst du beim deutschen Finanzamt die sogenannte Ansässigkeitsbescheinigung beantragen. Dieses Formular (Gre-1) gibst du deinem Schweizer Arbeitgeber. Nur damit wird dir die reduzierte Quellensteuer von 4,5 % abgezogen. Ohne das Formular greift ein höherer Satz.
Wichtig: Du musst nachweislich in Deutschland wohnen und regelmäßig dorthin zurückkehren – mindestens einmal pro Woche oder fünfmal im Monat. Nur dann bleibst du steuerlich als Grenzgänger anerkannt.
2. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Nach Arbeitsaufnahme bekommst du vom Finanzamt einen Fragebogen zur Tätigkeit im Ausland. Den musst du ausfüllen und zurückschicken. Du bekommst daraufhin deine persönliche Steuernummer, unter der du künftig deine Erklärung abgibst.
Zusätzlich legt das Finanzamt vierteljährliche Vorauszahlungen für die Einkommensteuer fest – jeweils zum:
- März
- Juni
- September
- 10. Dezember
3. Jährliche Steuererklärung abgeben
Du gibst deine Steuererklärung ganz normal über Elster oder per Steuerberater ab – mit einem wichtigen Zusatz: der Anlage N-Gre. In dieser trägst du Folgendes ein:
- deinen Bruttolohn aus der Schweiz
- die einbehaltene Quellensteuer
- die Schweizer Sozialabgaben (AHV, ALV, BVG, NBU)
- Werbungskosten, z. B. Pendlerpauschale oder Arbeitsmittel
Alle Beträge musst du in Euro umrechnen. Dafür gilt der vom Bundesfinanzministerium veröffentlichte Jahresdurchschnittskurs (2025: 1 CHF = 1,05 EUR).
4. Abgabefrist & Steuerbescheid
Deine Steuererklärung musst du bis 31. Juli des Folgejahres abgeben. Wenn du einen Steuerberater nutzt, verlängert sich die Frist automatisch bis Ende Februar des übernächsten Jahres.
Sobald das Finanzamt deine Erklärung geprüft hat, erhältst du einen Steuerbescheid. Dort steht, wie viel du noch nachzahlen musst – oder ob du etwas zurückbekommst. Meist wird außerdem geprüft, ob deine Vorauszahlungen für das neue Jahr angepasst werden müssen.
Das bleibt dir bei einem Bruttogehalt von 90.000 Franken netto als Grenzgänger übrig
Auch wenn du in zwei Ländern Abgaben leistest, lohnt sich die Arbeit als Grenzgänger finanziell in vielen Fällen.
Bei einem Bruttolohn von 90.000 Franken bleibt dir netto rund 55,8 %, also mehr als die Hälfte des Gehalts. Das ist deutlich mehr als bei vergleichbaren Einkommen in Deutschland, wo die Abgabenlast schnell bei 40 % und mehr liegt.
Was du mitnehmen solltest:
- Netto bleiben dir rund 4.188 CHF oder 4.439 EUR pro Monat.
- Die Abgabenlast liegt bei etwa 44,2 % – durch die Kombination aus Schweizer und deutscher Pflichtabgaben.
- Ohne korrekte Nachweise (Gre-1, S1, Versicherung, Steuererklärung) geht nichts – du musst alles lückenlos belegen können.
- Wer seine Unterlagen sauber einreicht, spart sich viel Stress und holt das Maximum aus seinem Grenzgängergehalt heraus.
Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, lohnt sich eine individuelle Berechnung – je nach Familienstand, Kanton und Versicherungswahl kann das Ergebnis nämlich spürbar abweichen.








