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  • 17.08.2025

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Wer in Deutschland wohnt, aber in der Schweiz arbeitet, gilt als Grenzgänger und unterliegt besonderen Regeln bei der Krankenversicherung. Grundsätzlich besteht eine Versicherungspflicht in der Schweiz. Allerdings gibt es ein sogenanntes Optionsrecht, mit dem du dich auch in Deutschland versichern kannst. Diese Entscheidung musst du innerhalb von drei Monaten nach Arbeitsbeginn treffen. Sie gilt für […]

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Grenzgängerinnen und Grenzgänger arbeiten in der Schweiz, wohnen aber in Deutschland. Nach dem Erwerbsortsprinzip sind sie grundsätzlich im Beschäftigungsland krankenversicherungspflichtig. Wer also in der Schweiz arbeitet, muss sich innerhalb von drei Monaten nach Arbeitsbeginn dort versichern – es sei denn, er nutzt das sogenannte Optionsrecht und bleibt in Deutschland krankenversichert. Entscheidet man sich für die […]