Krankenversicherung wechseln: Wie funktioniert das mit dem WEchsel als Grenzgänger?
Alles, was du rund um den Wechsel deiner Krankenversicherung als Grenzgänger wissen musst.
Wer in der Schweiz arbeitet und in Deutschland wohnt, steht beim Thema Krankenversicherung vor besonderen Regeln. Viele Grenzgänger wissen nicht, dass sie ein Wahlrecht haben und sich zwischen verschiedenen Modellen entscheiden können. Ob gesetzliche Krankenkasse in Deutschland, private Krankenversicherung oder eine Schweizer Kasse – jede Variante bringt eigene Vor- und Nachteile mit sich.
Wer wechseln möchte, sollte die Fristen und Voraussetzungen kennen und genau prüfen, welche Lösung zur persönlichen Lebenssituation passt. Mit etwas Vorbereitung lässt sich der Wechsel unkompliziert und sicher umsetzen.
In diesem Beitrag
Versicherungspflicht und Optionsrecht für Grenzgänger
Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland und Arbeitsort Schweiz unterliegen grundsätzlich der Krankenversicherungspflicht in der Schweiz.
Das Freizügigkeitsabkommen (FZA) zwischen der Schweiz und der EU räumt jedoch ein Optionsrecht ein: Innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Arbeit in der Schweiz können Grenzgänger beantragen, von der Schweizer Versicherungspflicht befreit zu werden und stattdessen im Wohnland versichert zu bleiben.
Erfolgt kein Befreiungsantrag innerhalb dieser Frist, muss eine Schweizer Krankenkasse (Grundversicherung nach KVG) abgeschlossen werden.
Verbindlichkeit der Wahl
Die getroffene Wahl des Versicherungssystems ist unwiderruflich und gilt, solange die Grenzgängertätigkeit ununterbrochen fortbesteht. Ein späterer Systemwechsel ist nur in Ausnahmefällen oder bei bestimmten Statusänderungen möglich. Wichtig ist, dass die Befreiung schriftlich beantragt wird. Eine frühere stillschweigende Befreiung (etwa in einigen Kantonen vor 2015) ist rechtlich nicht gültig.
Nach einem Urteil des Schweizer Bundesgerichts von 2015 konnten Grenzgänger ohne formellen Befreiungsantrag nachträglich in die Schweizer KVG wechseln; viele haben dies genutzt, um aus einer teuren deutschen Privat- oder freiwilligen GKV in günstigere KVG-Tarife zu wechseln.
Krankenversicherungs-Optionen für Grenzgänger (Deutschland-Schweiz)
Dank des Optionsrechts haben Grenzgänger grundsätzlich drei Versicherungsoptionen zur Kranken- und Pflegeabsicherung:
- Deutsche gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Freiwillige Weiterversicherung in einer deutschen Krankenkasse.
- Deutsche private Krankenversicherung (PKV): Abschluss einer privaten Krankenpolice in Deutschland (sofern Berechtigung besteht).
- Schweizer Krankenversicherung nach KVG: Beitritt zur obligatorischen Schweizer Grundversicherung (KVG) im Arbeitsland.
Jedes Modell hat spezifische Vor- und Nachteile hinsichtlich Beiträge, Leistungsumfang und Zugang zur medizinischen Versorgung. Die folgende Übersicht stellt die Modelle gegenüber:
Deutsche GKV (freiwillig) | Deutsche PKV (privat) | Schweizer KVG (Grundversicherung) | |
---|---|---|---|
Beitragsbasis | Einkommensabhängig (ca. 14,6 % vom Brutto bis zur Beitragsbemessungsgrenze zzgl. Zusatzbeitrag). Grenzgänger tragen den vollen Beitrag allein (kein Arbeitgeber-Zuschuss). | Risikoabhängig (Prämie richtet sich nach Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif; nicht am Einkommen orientiert). | Pauschalprämie, einkommensunabhängig (Höhe variiert nach Wohnkanton, Versicherer und Franchise). Keine Alters- oder Gesundheitsprüfung für Grundversicherung. |
Familienversicherung | Ja: Ehepartner und Kinder ohne eigenes oder mit geringem Einkommen sind beitragsfrei mitversichert (Familienversicherung). | Nein: Jeder Familienangehörige benötigt eine eigene Police, keine beitragsfreie Mitversicherung. | Nein: Jede Person (auch Kinder) braucht eine eigene Versicherung. Kinderprämien sind jedoch ermäßigt. Nicht erwerbstätige Angehörige dürfen wahlweise in Deutschland oder in der Schweiz versichert werden. |
Leistungsumfang | Deckt alle medizinisch notwendigen Leistungen nach deutschem GKV-Katalog ab (umfassende Grundversorgung). Zusätzliche Leistungen über Zusatztarife möglich. Pflegepflichtversicherung inkludiert. | Abhängig vom Tarif: In der Regel volle Kostenübernahme notwendiger Behandlungen, teils komfortablere Leistungen (Privatarzt, Einbettzimmer etc.) wählbar. Pflegepflichtversicherung muss separat privat abgeschlossen werden. | Schweizer Grundversicherung deckt die wichtigsten Behandlungen ab (ambulant, stationär, Medikamente). Einige Leistungen sind ausgeschlossen oder nur teilweise gedeckt (z. B. Zahnbehandlung in der Regel nicht enthalten). Keine Pflegevorsorge – Abschluss einer deutschen Pflegeversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. |
Zugang zur Versorgung | Freie Arztwahl in Deutschland, europaweiter Notfallschutz per EHIC. Behandlung in der Schweiz möglich: Mit Formular S1 der Krankenkasse können auch in der Schweiz ambulante/stationäre Leistungen in Anspruch genommen werden. | Freie Arztwahl in Deutschland, je nach PKV-Tarif auch Auslandsleistungen abgedeckt. Geplante Behandlung in der Schweiz möglich, wenn die PKV ein Formular S1 ausstellt und die Kostenübernahme zusichert. Andernfalls Erstattung aus PKV meist bis zu deutschen Gebührensätzen. | Freie Arztwahl in der Schweiz, zusätzlich Anspruch auf Behandlung in Deutschland: Der Schweizer Versicherer stellt Formular S1 aus, woraufhin man von einer deutschen Kasse eine Gesundheitskarte erhält und in Deutschland wie ein GKV-Versicherter behandelt wird. |
In allen Modellen sind Unfall und Berufsunfähigkeit separat zu betrachten.
Wer in der Schweiz angestellt ist, hat über den Arbeitgeber eine Unfallversicherung (UVG) für Berufs- und in der Regel auch Nichtberufsunfälle. Die deutsche Pflegeversicherung ist für Grenzgänger Pflicht, wenn sie nicht in der GKV versichert sind (also bei PKV oder KVG-Modell).
Vor- und Nachteile der verschiedenen Versicherungen
Deutsche GKV (freiwillig)
Vorteilhaft für Familien, da beitragsfreie Mitversicherung von nicht erwerbstätigen Angehörigen möglich ist. Der Leistungsumfang ist breit und garantiert eine solide Versorgung nach deutschem Standard. Allerdings sind die Beiträge bei hohem Schweizer Einkommen relativ hoch, da der volle Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil anfällt.
Ein Grenzgänger mit z. B. 5.000 CHF Monatsnettolohn zahlt ca. 730 CHF Monatsbeitrag in der GKV. Zudem beteiligt sich der Schweizer Arbeitgeber nicht an den deutschen Krankenkassenbeiträgen. Wer überwiegend in Deutschland medizinische Leistungen nutzt und Familie mitversichern kann, profitiert dennoch vom GKV-System.
Deutsche PKV
Für junge, gesunde Alleinstehende mit hohem Einkommen kann die private Versicherung günstigere Prämien als die GKV bieten, da diese nicht vom Einkommen abhängen. Leistungen lassen sich dem persönlichen Bedarf anpassen und können über das Maß der GKV hinausgehen (z. B. Chefarztbehandlung). Allerdings müssen für Ehepartner und Kinder eigene Verträge abgeschlossen werden, es gibt keine kostenlose Familienmitversicherung. Die Prämien steigen mit dem Alter und Gesundheitsrisiken.
Zudem muss sichergestellt sein, dass die PKV auch in der Schweiz leistet – ggf. ist ein Tarif mit Auslandsschutz oder die Ausstellung eines S1-Formulars nötig. Ein Wechsel von PKV zurück in die GKV ist später oft nur schwer möglich, insbesondere ab höherem Alter.
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Schweizer KVG
Die Grundversicherung in der Schweiz bietet allen Versicherten einen weitgehend einheitlichen Leistungsumfang (vergleichbar mit einer GKV-Grundversorgung) und nimmt jeden ohne Gesundheitsprüfung auf. Die Prämien sind einkommensunabhängig und für Gutverdiener häufig günstiger als die deutsche GKV. Beispielsweise liegen Durchschnittsprämien für Erwachsene je nach Kanton bei etwa 350-500 CHF pro Monat.
Durch das S1-Formular kann man sich sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland behandeln lassen, was maximale Flexibilität bietet. Nachteilig ist, dass jede Person Beiträge zahlen muss (kein Familienmodell, wenn auch reduzierte Kinderprämien). Familienangehörige ohne eigenes Einkommen können zwar wählen, sich in Deutschland zu versichern, allerdings müssten sie dann dort Beiträge entrichten.
Zudem kennt die Schweiz ein Selbstbehalt-System: Versicherte tragen eine jährliche Franchise (mindestens 300 CHF) plus einen prozentualen Selbstbehalt von 10 % bis zu einem Kostendeckel. Leistungen wie Zahnarztkosten sind im Obligatorium ausgeschlossen und müssten privat oder über Zusatzpolicen abgesichert werden. Auch ist die deutsche soziale Pflegeversicherung nicht abgedeckt, sodass eine separate Pflegeversicherung in Deutschland abgeschlossen werden muss.
Wechsel des Krankenversicherungssystems: Voraussetzungen und Möglichkeiten
Da die einmal getroffene Wahl während derselben Grenzgängertätigkeit grundsätzlich bindend ist, ist ein Wechsel des Systems ohne Statusänderung nur in Ausnahmefällen möglich.
Seit März 2017 gilt insbesondere: Wer bereits von der Befreiung Gebrauch gemacht hat (also in Deutschland versichert ist), dem wird bei späteren Familienstandsänderungen kein neues Optionsrecht mehr eingeräumt. Früher konnten zum Beispiel privatversicherte Ledige bei Heirat oder Geburt eines Kindes zur KVG wechseln, das ist nun nicht mehr regulär zulässig.
Umgekehrt können Grenzgänger, die zunächst in der Schweiz versichert waren (Optionsrecht nicht genutzt), bei bestimmten Ereignissen nachträglich eine Befreiung beantragen und ins deutsche System wechseln. Solche Ereignisse (innerhalb 3 Monate zu melden) sind etwa Heirat, Geburt eines Kindes, Scheidung oder Verwitwung. In diesen Fällen wird der Wechsel auf deutschen Versicherungsschutz gestattet, da sich die familiäre Situation geändert hat.
Außerhalb dieser Fälle bleibt nur der Weg über einen Statuswechsel, zum Beispiel wenn die Grenzgängertätigkeit vorübergehend endet oder der Wohnsitz verlegt wird.
Unterbrechung der Beschäftigung
Endet die Arbeit in der Schweiz (zum Beispiel Kündigung) und ist man nicht mehr Grenzgänger, muss man sich in Deutschland versichern. Bei Wiederaufnahme einer Schweiz-Tätigkeit entsteht ein neues Optionsrecht, sodass man dann ggf. anders wählen kann. Schon eine kurze Unterbrechung oder ein vorübergehender Umzug in die Schweiz mit anschließender Rückkehr nach Deutschland kann genügen, um einen Versicherungswechsel zu ermöglichen.
Wechsel des Wohnsitzes
Zieht der Grenzgänger ganz in die Schweiz, erlischt das Optionsrecht. Er unterliegt dann voll der Schweizer Versicherungspflicht (kein Grenzgängerstatus mehr). Zieht er später wieder nach Deutschland und arbeitet weiter in der Schweiz, hat er erneut die Wahlfreiheit.
Übergang in den Ruhestand
Wird ein in der Schweiz beschäftigter Grenzgänger Rentner, ändert sich der Sozialversicherungsstatus. Hier kann ein Systemwechsel nötig oder möglich sein. Je nach Rentenbezug bestehen besondere Regelungen, zum Beispiel Option zwischen Schweizer KVG und deutscher KVdR für Rentner.
Ausnahmen
In Härtefällen zeigen sich manche kantonalen Behörden kulant und erlauben einen Wechsel auch ohne formellen Statuswechsel. Etwa wenn die bisherige Versicherung eine Familie finanziell übermäßig belastet und ein Wechsel erhebliche Entlastung brächte, kann auf Antrag ein neues Optionsrecht gewährt werden. Solche Fälle sind allerdings selten und individuell zu begründen.
Schritte und Formalitäten beim Versicherungswechsel als Grenzgänger
Ein Wechsel der Krankenversicherung als Grenzgänger erfordert einige Verwaltungsakte. Die genaue Vorgehensweise hängt davon ab, von welchem System in welches gewechselt werden soll. Grundsätzlich sind folgende Schritte und Unterlagen wichtig:
Wechsel von deutscher Versicherung zur Schweizer KVG
Manche Grenzgänger entscheiden sich nach einer Unterbrechung oder einem neuen Job in der Schweiz dafür, von der deutschen Absicherung in die Schweizer Grundversicherung (KVG) zu wechseln. Damit der Übergang reibungslos klappt, sind einige Schritte und Fristen einzuhalten.
Die wichtigsten Punkte findest du hier im Überblick:
- Deutsche Versicherung kündigen: Informiere deine deutsche Krankenkasse über die bevorstehende Beendigung. Eine freiwillige GKV-Mitgliedschaft kann in der Regel mit Nachweis einer neuen Pflichtversicherung im Ausland beendet werden. Private Verträge müssen gemäß Vertragsbedingungen gekündigt werden; der Nachweis der Versicherungspflicht in der Schweiz (z. B. Kopie der Grenzgängerbewilligung und KVG-Anmeldung) erleichtert die außerordentliche Kündigung.
- Schweizer Krankenversicherung abschließen: Wähle einen Schweizer KVG-Versicherer und schließe den Grundversicherungsvertrag ab. Dies muss innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der neuen Beschäftigung in der Schweiz geschehen. Nach Vertragsunterzeichnung erhältst du vom Versicherer eine Versicherungsbestätigung und deine Schweizer Versichertenkarte.
- Formular S1 erhalten: Bitte deinen Schweizer Versicherer um Ausstellung des Formulars S1 (ehemals E106). Dieses Formular benötigst du, um deine Ansprüche auf Krankensachleistungen in Deutschland geltend zu machen.
- S1 in Deutschland einreichen: Reiche das Formular S1 bei einer deutschen Krankenkasse ein (oft wird hierzu eine sogenannte „Aushilfskasse“ in Grenznähe gewählt). Daraufhin erhältst du von der deutschen Kasse eine Gesundheitskarte. Damit kannst du Ärzte und Krankenhäuser in Deutschland besuchen, die Abrechnung erfolgt zu Lasten deines Schweizer Versicherers.
- Meldung an Schweizer Behörden: Informiere die zuständige kantonale Stelle über deinen Versicherungswechsel. In der Regel sendet man die KVG-Versicherungsbestätigung (oder ein spezielles Formular) an den kantonalen Krankenversicherungsdienst, um den neuen Status nachzuweisen. Damit ist sichergestellt, dass du den gesetzlichen Vorgaben entsprichst und im Krankheitsfall in beiden Ländern abgesichert bist.
Wechsel von Schweizer KVG zur deutschen Versicherung
Ein Wechsel aus der Schweizer Grundversicherung zurück in das deutsche System ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, etwa bei Familienstandsänderungen oder wenn die Grenzgängertätigkeit endet. Damit der Systemwechsel anerkannt wird, sind formale Anträge und Nachweise erforderlich.
Die wichtigsten Schritte findest du hier zusammengefasst:
Bestätigung an Kanton senden
Abschließend bestätigst du dem kantonalen Versicherungsdienst deine getroffene Wahl des deutschen Systems (oft geschieht dies durch Rücksendung eines unterzeichneten Formulars, das dir die Behörde im Befreiungsprozess zusendet). Damit ist der Wechsel formal abgeschlossen.
Deutsche Krankenversicherung abschließen
Suche dir zunächst eine Krankenkasse in Deutschland. Du kannst entweder der GKV beitreten (als freiwilliges Mitglied) oder – bei entsprechender Voraussetzung – eine PKV-Police abschließen.
Stelle in beiden Fällen einen Aufnahmeantrag. Nach erfolgreicher Aufnahme erhältst du von der GKV eine Mitgliedsbescheinigung, bei PKV eine Versicherungsbestätigung bzw. Police. Wichtig: Für die GKV-Aufnahme ist in der Regel das Ereignis maßgeblich (z. B. Eheschließung oder Arbeitsende in der Schweiz), da während eines laufenden Grenzgängerjobs ohne Statuswechsel ein GKV-Beitritt schwierig sein kann.
Befreiungsantrag in der Schweiz stellen
Beantrage innerhalb von 3 Monaten nach dem relevanten Ereignis die Befreiung von der Schweizer Krankenversicherungspflicht. Wende dich dazu an die Kassenkontrollstelle bzw. den Krankenversicherungsdienst im Kanton deines Arbeitsorts. Dort gibt es ein Formular (häufig Formular G genannt), das du ausfüllen musst.
Dem Antrag sind typischerweise beizufügen: Kopie deiner Grenzgängerbewilligung (Ausweis G), Nachweis der neuen deutschen Krankenversicherung (Mitgliedsbescheinigung der GKV oder Bestätigung der PKV, ggf. vom Versicherer auf dem Formular gegengezeichnet), sowie Personalausweis/ID. Reiche den Antrag fristgerecht ein.
Die kantonale Behörde prüft dann, ob eine gültige Absicherung in Deutschland besteht, und erteilt dir die Befreiung.
Schweizer Versicherung kündigen
Nach Bewilligung der Befreiung kannst du deine Schweizer KVG-Grundversicherung beenden.
Die Befreiung wirkt in den genannten Familienfällen rückwirkend zum Datum des Ereignisses (Heirat, Geburt etc.), sodass keine Doppelbeiträge anfallen. Teile deinem Schweizer Versicherer unter Vorlage des Befreiungsbescheids mit, dass du austrittst. Dieser bestätigt die Kündigung gegenüber dir und meist auch automatisch gegenüber der Kantonstelle.
Pflegeversicherung abschließen
Falls du der GKV beigetreten bist, ist die soziale Pflegeversicherung automatisch enthalten. Bei PKV musst du noch eine private Pflegepflichtversicherung ergänzen. Grenzgänger mit KVG-Befreiung sind gesetzlich verpflichtet, eine Pflegeversicherung in Deutschland zu haben.
Formular S1 für die Schweiz (optional)
Wenn du weiterhin in der Schweiz arbeitest und nun in einer deutschen Kasse versichert bist, kannst du – um auch in der Schweiz zum Arzt gehen zu können – von deiner Krankenkasse ein Formular S1 erhalten.
Dieses legst du bei Bedarf in der Schweiz vor, damit die Behandlungskosten gemäß den Vereinbarungen erstattet werden. Bei gesetzlicher Kasse ist die grenzüberschreitende Versorgung in der Regel abgedeckt, bei Privatversicherten hängt es vom Tarif ab, ob und in welchem Umfang Kosten in der Schweiz übernommen werden.
Zuständige Stellen und wichtige Unterlagen
Für einen Wechsel der Krankenversicherung als Grenzgänger sind verschiedene Nachweise nötig.
Welche Dokumente verlangt werden, hängt vom gewählten System und den zuständigen Behörden ab. Grundsätzlich solltest du alle wichtigen Unterlagen griffbereit haben, um den Antrag zügig und ohne Verzögerungen bearbeiten zu lassen.
Kantonale Versicherungsbehörden (KVG-Kontrollstellen)
Sie sind im Schweizer Arbeitskanton für die Durchsetzung der Krankenversicherungspflicht zuständig. Dort stellt man den Befreiungsantrag von der KVG-Pflicht und muss Versicherungsnachweise einreichen. Die Behörde genehmigt oder verweigert die Befreiung und überwacht, dass Grenzgänger versichert sind. Im Befreiungsfall erhält man von hier die Bestätigung, die man zur Kündigung der Schweizer Kasse benötigt.
Deutsche Krankenkassen
Wenn man sich für die GKV entscheidet, wählt man eine deutsche Krankenkasse und beantragt dort freiwillige Mitgliedschaft. Sie stellt die Mitgliedsbescheinigung für den Befreiungsantrag aus und betreut einen danach wie jeden Versicherten. Auch das Formular S1 für Auslandsleistungen wird von der Krankenkasse ausgestellt und entgegengenommen. Falls man in der PKV ist, übernimmt eine private Krankenversicherung diese Rolle. Sie muss die Gleichwertigkeit der Leistung für die Befreiung bescheinigen und sollte idealerweise ebenfalls ein S1 (oder vergleichbares Zertifikat) bereitstellen.
Schweizer Krankenkassen
Bei Wahl der KVG schließt man einen Vertrag mit einer anerkannten Schweizer Krankenversicherung. Diese meldet den Abschluss an die Behörden und versorgt den Versicherten mit notwendigen Dokumenten (Versicherungskarte, Police). Sie ist Ansprechpartner für Leistungen in der Schweiz und stellt für Grenzgänger das Formular S1 zur Verfügung, damit diese im Wohnland (Deutschland) behandelt werden können.
Grenzgänger-Bewilligungsstellen
Die Erteilung der Grenzgängerbewilligung (Ausweis G) setzt in manchen Kantonen voraus, dass innerhalb der Dreimonatsfrist ein Krankenversicherungsnachweis erbracht wird. Oft arbeitet die Migrationsbehörde mit der KVG-Kontrollstelle zusammen. Als Grenzgänger muss man also darauf achten, dem Arbeitgeber bzw. den Behörden fristgerecht mitzuteilen, für welche Krankenversicherung man sich entschieden hat, und ggf. den Befreiungsbescheid nachzureichen.
Deutsche Pflegeversicherungsträger
Da Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland der Pflegeversicherungspflicht unterliegen, ist bei KVG-Versicherten zumeist die deutsche gesetzliche Pflegekasse des Wohnorts (oft angegliedert an eine Krankenkasse wie AOK) zuständig. Hier meldet man sich an, sobald man von der KVG befreit ist (bzw. parallel zum GKV/PKV-Abschluss), um Lücken zu vermeiden.
Ein Wechsel der Krankenversicherung als Grenzgänger Deutschland-Schweiz will gut überlegt sein, da die Entscheidung für ein System langfristig bindend ist. Alle drei Modelle, freiwillige GKV, PKV oder Schweizer KVG, haben spezifische Vorteile und Nachteile. Entscheidende Kriterien sind unter anderem die finanzielle Situation (Einkommenshöhe, Familienstatus), die familiäre Planung (Heirat, Kinder) sowie der bevorzugte Zugang zur Gesundheitsversorgung in Wohn- und Arbeitsland.
Wer regelmäßig in der Schweiz zum Arzt möchte, ist mit KVG oder einem S1 bei deutscher Kasse gut beraten. Familien mit nur einem Verdiener profitieren oft von der GKV durch die beitragsfreie Mitversicherung. Es empfiehlt sich, die Entscheidung bei jedem größeren Lebensereignis auf den Prüfstand zu stellen, denn sie kann – abgesehen von Sonderfällen – nicht ohne weiteres revidiert werden. Im Zweifel sollten Grenzgänger fachkundigen Rat einholen, um die beste Wahl für ihre persönliche Situation zu treffen.