Das E106 / S1 Formular für Grenzgänger zwischen Schweiz und Deutschland
So sicherst du dir deine Gesundheitsversorgung
Wer als Grenzgänger in der Schweiz arbeitet und in Deutschland wohnt, kommt um ein Thema definitiv nicht herum: das E106 Formular, das mittlerweile offiziell als S1 Formular bezeichnet wird.
Warum ist das Ding so wichtig? Ganz einfach: Es ermöglicht dir, dich ganz normal in Deutschland behandeln zu lassen, obwohl du in der Schweiz krankenversichert bist. Ohne das S1 Formular wärst du aufgeschmissen, wenn du in Deutschland zum Arzt gehst.
Aber keine Sorge, wir zeigen dir Schritt für Schritt, was es damit auf sich hat, wie du es beantragst und worauf du unbedingt achten musst.
In diesem Beitrag

Was ist das E106 / S1 Formular und wofür brauchst du es?
Das S1 Formular ist Teil des EU/EFTA-Gesundheitskoordinierungssystems. Es sorgt dafür, dass du als Grenzgänger medizinische Leistungen in deinem Wohnsitzland (Deutschland) ganz normal in Anspruch nehmen kannst, auch wenn du eigentlich in der Schweiz krankenversichert bist.
Was bringt dir das konkret?
- Ambulante Behandlungen in Deutschland – Hausärzte, Fachärzte, Physiotherapie, verschreibungspflichtige Medikamente.
- Stationäre Aufenthalte – Krankenhausbehandlungen, Operationen und Nachsorge.
- Vorsorgeuntersuchungen – Krebsfrüherkennung, Gesundheits-Check-ups.
Und das Beste: Durch das S1-Formular werden dir deutsche Sachleistungen angeboten, als wärst du in Deutschland gesetzlich versichert. Du umgehst damit auch die Schweizer Selbstbehalte, also diese unsäglichen Franchisen (jährliche Selbstbeteiligung von 300–2.500 CHF) und die zusätzliche Kostenbeteiligung von 10 % pro Rechnung.
Wer braucht das E106 / S1 Formular?
Das E106 Formular bzw. S1 Formular ist für aktive Grenzgänger gedacht, also für dich, wenn du regelmäßig von Deutschland zur Arbeit in die Schweiz pendelst.
Auch abgedeckt sind:
- Deine Familienangehörigen (Ehepartner und Kinder), sofern sie bei dir im Haushalt in Deutschland leben und nicht selbst krankenversichert sind.
Anleitung: Wie beantragst du das E106 / S1 Formular?
Jetzt wird’s ein bisschen bürokratisch, aber wenn du weißt, was du tust, ist es gar nicht so schlimm.
Schritt 1: Beantragung bei deiner Schweizer Krankenversicherung
Um das S1 Formular zu bekommen, musst du dich an deine Schweizer Krankenversicherung wenden – zum Beispiel Helsana, SWICA oder Sympany.
Was du brauchst:
- Nachweis über deinen Wohnsitz in Deutschland (Meldebescheinigung).
- Deinen Arbeitsvertrag mit dem Schweizer Arbeitgeber.
- Das ausgefüllte Formular Gre-1 (Ansässigkeitsbescheinigung).
Tipp: Am besten bereitest du die Unterlagen direkt vollständig vor, damit es nicht zu unnötigen Verzögerungen kommt.
Schritt 2: Übermittlung an die deutsche Krankenkasse
Sobald deine Schweizer Krankenversicherung das S1 Formular ausgestellt hat, wird es an eine deutsche gesetzliche Krankenkasse weitergeleitet. Du kannst dir dabei aussuchen, welche Krankenkasse das übernehmen soll – ob TK, AOK oder eine andere GKV.
Diese deutsche Krankenkasse übernimmt dann ab sofort die Kostenabrechnung für alle ärztlichen Behandlungen in Deutschland.
Schritt 3: Nutzung der Leistungen
Sobald dein Antrag genehmigt ist, bekommst du von der deutschen Krankenkasse eine elektronische Gesundheitskarte. Damit gehst du zum Arzt oder ins Krankenhaus und wirst genau wie jeder andere gesetzlich Versicherte behandelt.
Was du mit der Karte machen kannst:
- Haus- und Fachärzte in Deutschland konsultieren.
- Rezepte einlösen.
- Stationäre Behandlungen in Anspruch nehmen.
Das Ganze läuft dann nach den üblichen Konditionen der deutschen gesetzlichen Krankenkassen (GKV).
Was übernimmt das S1 Formular – Und was nicht?
Natürlich gibt’s auch hier ein paar Einschränkungen. Das S1 Formular ist ziemlich mächtig, aber eben nicht perfekt.
Abgedeckte Leistungen:
- Ambulante Behandlungen (Arztbesuche, Medikamente, Physiotherapie)
- Krankenhausaufenthalte (Operationen, stationäre Behandlungen)
- Vorsorgeuntersuchungen (z. B. Gesundheits-Check-ups, Krebsvorsorge)
Aber Vorsicht:
- Zahnbehandlungen werden nur übernommen, wenn sie unfallbedingt sind. Regelmäßige Zahnarztbesuche oder Kariesbehandlungen musst du selbst zahlen.
- Alternative Medizin wie Homöopathie oder Akupunktur wird nur übernommen, wenn deine deutsche Krankenkasse spezielle Zusatzverträge anbietet.
Wichtige Neuerung – Elektronische Übermittlung des S1 Formulars
Falls du immer noch vom E106 Formular sprichst – das Ding gibt’s seit 2010 offiziell nicht mehr. Stattdessen läuft alles über das sogenannte S1 Formular, das im Rahmen der EU-Verordnung 883/2004 eingeführt wurde. Und seit 2023 ist die ganze Sache endlich digitalisiert worden.
Alles wird jetzt über das EESSI-System (Electronic Exchange of Social Security Information) abgewickelt. Bedeutet: Die Übermittlung deiner Unterlagen läuft elektronisch zwischen deiner Schweizer Krankenkasse und deiner deutschen Krankenkasse ab. Was früher mal locker 6–8 Wochen gedauert hat, erledigst du jetzt in 3–5 Werktagen. Klingt schon mal nicht schlecht, oder?
Was passiert mit deinem Antrag? – So geht’s weiter
Sobald dein S1 Formular von deiner deutschen Krankenkasse akzeptiert wird, kannst du in Deutschland ganz normal zum Arzt gehen. Alles, was du dafür brauchst, ist deine elektronische Gesundheitskarte.
Aber: Wenn du deinen Wohnsitz änderst, deinen Job wechselst oder sich dein Familienstand verändert, musst du das innerhalb von 14 Tagen melden. Verpasst du das, riskierst du, dass dein Anspruch erlischt oder du sogar Rückzahlungen leisten musst.
Worauf du unbedingt achten musst:
- Änderungen wie Wohnsitzverlegung, Jobwechsel oder Familienstandsanpassungen musst du innerhalb von 14 Tagen melden.
- Verpasst du das, kann dein Anspruch auf Leistungen erlöschen oder du wirst sogar zur Rückzahlung verpflichtet.
Fazit: E106 ist tot, S1 ist der neue Standard – Und zum Glück jetzt digital
Das S1 Formular ist für dich als Grenzgänger schlichtweg unverzichtbar, wenn du in Deutschland ohne Probleme zum Arzt gehen möchtest. Dass mittlerweile alles über EESSI digital läuft, ist ein riesiger Fortschritt. Klar, komplett reibungslos ist das Ganze noch nicht – vor allem, wenn du privatversichert bist.
Aber für gesetzlich Versicherte funktioniert der Prozess endlich schnell und ohne nervige Briefe per Post.
Am besten regelst du das Ganze direkt online über das Portal deiner Schweizer Krankenkasse und wählst eine deutsche Krankenkasse, die mit dem EESSI-System problemlos klarkommt. Dann hast du in wenigen Tagen deine Gesundheitskarte und kannst in Deutschland ganz normal zum Arzt gehen, wann immer du willst.







