5.000 Franken brutto: Wie viel netto bleibt dir am Ende des Monats übrig?
Alles, was du rund um Steuern für Grenzgänger wissen musst.
Wenn du in der Schweiz arbeitest und in Deutschland wohnst, gehört der monatliche Blick aufs Gehalt zu den spannendsten Momenten. 5.000 Franken brutto klingt erstmal ordentlich. Doch wie viel bleibt davon wirklich am Monatsende übrig? Was zieht dir die Schweiz ab – und was holt sich das deutsche Finanzamt noch obendrauf?
Die Antwort hängt von deinem Alter, deiner Familiensituation und deinem Wohnsitzstatus ab.
Was klar ist: Als Grenzgänger zahlst du in zwei Ländern mit, aber auch mit doppelten Rechten und Steuerabzügen.
In diesem Beitrag

Pflichtabgaben: Was bleibt in der Schweiz vom Gehalt übrig?
Wenn du 5.000 CHF brutto verdienst, wird dein Schweizer Arbeitgeber schon vor der Auszahlung einiges einbehalten. Die wichtigsten Posten sind die Sozialabgaben, die Pensionskasse und die pauschale Quellensteuer für deutsche Grenzgänger.
Zu den Pflichtabgaben gehören:
- AHV/IV/EO (Alters- und Hinterlassenenversicherung, Invalidität, Erwerbsersatz): 5,3 %
- ALV (Arbeitslosenversicherung): 1,1 %
- BVG (berufliche Vorsorge/Pensionskasse): je nach Alter 3,5–9 % vom koordinierten Lohn
- NBU (Nichtberufsunfallversicherung): je nach Branche etwa 1–3 %, im Beispiel 2 %
- KTG (Krankentaggeldversicherung): rund 1 %
- Quellensteuer: 4,5 % pauschal für deutsche Grenzgänger
Der koordinierte Lohn (also die Basis für die BVG-Berechnung) liegt nicht bei 5.000 CHF, sondern wird berechnet als Jahresbruttolohn (60.000 CHF) minus dem gesetzlich definierten Koordinationsabzug (25.725 CHF) – also bei 34.275 CHF jährlich bzw. rund 2.856 CHF monatlich.
Wie viel Netto bleibt dir bei 5.000 Franken Bruttolohn?
Da die BVG-Sätze altersabhängig steigen, ergeben sich unterschiedliche Nettobeträge.
Nach allen Schweizer Abzügen sieht die Rechnung so aus:
| Altersgruppe | Monatliche Abzüge | Netto in CHF |
| 25–34 Jahre | ca. 795 CHF | ca. 4.205 CHF |
| 35–44 Jahre | ca. 838 CHF | ca. 4.162 CHF |
| 45–54 Jahre | ca. 909 CHF | ca. 4.091 CHF |
| 55–65 Jahre | ca. 952 CHF | ca. 4.048 CHF |
Das ist dein Netto nach Schweizer Abzügen – also das, was auf dein Konto überwiesen wird.
Allerdings ist das nicht der echte Endbetrag, den du im Monat zur Verfügung hast.
Denn du bist in Deutschland steuerpflichtig.
Berechne jetzt dein Nettogehalt in der Schweiz!
Finde in wenigen Sekunden heraus, was von deinem Bruttolohn übrig bleibt. Unser kostenloser Rechner berücksichtigt alle relevanten Abzüge für Grenzgänger und zeigt dir dein tatsächliches Nettogehalt präzise und übersichtlich.



>1000 Nettolohn-Berechnungen
Wie viel Steuern musst du in Deutschland nachzahlen?
Als Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland musst du in Deutschland zusätzlich eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Der Staat rechnet dein Schweizer Einkommen in Euro um und setzt darauf die deutsche Steuer an. Die bereits gezahlte Quellensteuer von 4,5 % wird dabei angerechnet. Wichtig ist, dass du dem deutschen Finanzamt jährlich deine Ansässigkeitsbescheinigung (Formular Gre-1) einreichst.
Ohne dieses Formular wirst du nicht als Grenzgänger anerkannt – und dein gesamtes Einkommen könnte fälschlich doppelt besteuert werden.
Für ein Bruttoeinkommen von 5.000 CHF (bzw. 60.000 CHF im Jahr) rechnet das Finanzamt so:
- Umgerechnet: ca. 64.800 € (bei Kurs 1,08)
- Grundfreibetrag 2025: 12.096 €
- Verbleibendes zu versteuerndes Einkommen: ca. 52.700 €
- Einkommensteuer: rund 9.970 € im Jahr bzw. 831 € im Monat
- Kirchensteuer (angenommen 9 %): ca. 897 € im Jahr bzw. 75 € im Monat
- Solidaritätszuschlag (5,5 %): ca. 548 € im Jahr bzw. 46 € im Monat
- Summe der deutschen Steuerbelastung: ca. 11.415 € pro Jahr (≈ 951 € monatlich)
- Abzüglich Schweizer Quellensteuer (4,5 % von 60.000 CHF = 2.700 CHF = ca. 2.916 €)
Verbleibende deutsche Steuerlast: rund 8.500 € pro Jahr bzw. ca. 708 € monatlich.
Das bleibt dir bei einem Bruttogehalt von 5.000 Franken netto als Grenzgänger übrig
Rechnen wir es für eine fiktive Person (zwischen 45–54 Jahre, ledig, katholisch in NRW) durch:
- Schweizer Nettolohn: 4.091 CHF ≈ 4.418 €
- Abzug deutsche Steuerlast: –708 €
- Endgültiger Nettolohn: ca. 3.710 €
Von den 5.000 CHF Bruttolohn bleiben also rund 3.700 € netto übrig – je nach Kanton, Wechselkurs, Steuerklasse und Kirchensteuerpflicht kann dieser Betrag leicht schwanken.
Von den 5.000 CHF Brutto bleiben also rund 3.200 Euro netto übrig – je nach Kanton, Wechselkurs, Steuerklasse und Kirchensteuerpflicht kann dieser Betrag leicht schwanken.
Neben den Abzügen gibt es einige wichtige Punkte, die du kennen solltest:
- Die Schweizer Quellensteuer wird nur dann auf 4,5 % begrenzt, wenn du regelmäßig an deinen Wohnsitz zurückkehrst (mindestens einmal pro Woche).
- Bleibst du unter der Woche in der Schweiz, wirst du steuerlich wie ein Wochenaufenthalter behandelt – dann wird dein Lohn komplett in der Schweiz versteuert (oft deutlich mehr als 4,5 %).
- Die deutschen Vorauszahlungen musst du viermal im Jahr selbst leisten – am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Die Schweizer Sozialabgaben (AHV, ALV, BVG etc.) kannst du in der deutschen Steuererklärung als Vorsorgeaufwand angeben – das reduziert deine Steuerlast.
- Die Pendlerpauschale kannst du ebenfalls geltend machen – aktuell 0,30 € pro Entfernungskilometer (ab dem 21. km: 0,38 €), allerdings nicht für die Schweizer Strecke.
- Ehepaare können sich in Deutschland gemeinsam veranlagen lassen, was die Steuerlast senkt – vor allem, wenn nur ein Partner verdient.
Fazit zum Nettogehalt von 5.000 Franken als Grenzgänger
Als Grenzgänger in der Schweiz mit einem Bruttolohn von 5.000 CHF landest du netto bei etwa 3.700 € im Monat – je nach Alter, Kanton und deutscher Steuerklasse kann dieser Betrag etwas variieren.
Die Schweizer Abzüge machen rund 15–20 % aus, die deutsche Steuer je nach Fall nochmal 15–20 %.
Trotzdem bleibt unter dem Strich meist deutlich mehr übrig als bei einem ähnlichen Job in Deutschland – einfach, weil die Löhne in der Schweiz im Schnitt rund 30 % höher sind.
Wichtig ist nur, dass du deine Unterlagen immer rechtzeitig einreichst und deine Pflichten in beiden Ländern kennst – dann lohnt sich der Grenzgänger-Status richtig.







