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  • 21.05.2025

Ein Grenzgänger wohnt in Deutschland und arbeitet im Ausland, kehrt aber regelmäßig nach Hause zurück. Ein Grenzpendler wohnt im Ausland und arbeitet in Deutschland. Beide unterliegen unterschiedlichen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen.

Grenzgänger zahlen meist in Deutschland Steuern, mit einer geringen Quellensteuer im Arbeitsland. Grenzpendler mit Arbeitsort Deutschland versteuern ihr Einkommen grundsätzlich dort.

Grundsätzlich gilt das Beschäftigungslandprinzip: Wer in der Schweiz arbeitet, ist dort sozialversichert – unabhängig vom Wohnsitz. Das gilt sowohl für Grenzgänger als auch Grenzpendler.

Grenzgänger müssen mindestens einmal pro Woche an ihren Wohnsitz zurückkehren. Wird diese Regel verletzt (z. B. durch Übernachtungen im Arbeitsland), kann der Grenzgängerstatus entfallen – mit steuerlichen Konsequenzen.

Seit Juli 2023 dürfen Grenzgänger bis zu 49,9 % ihrer Arbeitszeit im Homeoffice in Deutschland verbringen, ohne den Status zu verlieren – vorausgesetzt, die übrigen Bedingungen bleiben erfüllt.

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