4.000 Franken brutto: Wie viel netto bleibt dir am Ende des Monats übrig?
Alles, was du rund um Steuern für Grenzgänger wissen musst.
6.000 Franken brutto im Monat – auf den ersten Blick ein solides Einkommen. Doch was davon bleibt dir tatsächlich übrig, wenn du in Deutschland wohnst und in der Schweiz arbeitest?
Als Grenzgänger zahlst du zuerst in der Schweiz Sozialabgaben und Quellensteuer. Danach folgt die deutsche Einkommensteuer – abzüglich dessen, was du bereits in der Schweiz gezahlt hast. Damit du nicht den Überblick verlierst, rechnen wir das einmal sauber durch: von brutto bis netto.
In diesem Beitrag

Pflichtabgaben: Was bleibt in der Schweiz vom Gehalt übrig?
Wenn du in der Schweiz arbeitest – egal ob du dort wohnst oder als Grenzgänger täglich über die Grenze fährst – bekommst du dein Gehalt brutto ausbezahlt. Doch davon geht ein spürbarer Teil direkt wieder ab. Die Schweiz zieht dir nicht erst bei der Steuererklärung das Geld, sondern monatlich mit festen Abzügen direkt vom Lohn. Das betrifft vor allem Versicherungen und Vorsorgebeiträge – also alles, was dich im Alter, bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit absichern soll.
Diese Beiträge werden automatisch abgezogen:
| Abgabe | Wofür du zahlst | Zahlung durch |
|---|---|---|
| AHV/IV/EO | Altersvorsorge, Invalidität, Erwerbsersatz (gesetzliche Grundabsicherung) | je 50 % Arbeitnehmer & Arbeitgeber |
| BVG | Berufliche Vorsorge (Pensionskasse, Säule 2) – Beitrag steigt mit dem Alter | je 50 % Arbeitnehmer & Arbeitgeber |
| ALV | Arbeitslosenversicherung – Schutz bei Jobverlust | je 50 % Arbeitnehmer & Arbeitgeber |
| NBU | Nichtberufsunfallversicherung – z. B. Sportunfall oder Verletzung zu Hause | fast immer vollständig durch Arbeitnehmer |
| Quellensteuer | Pauschale Lohnsteuer für Grenzgänger ohne festen Wohnsitz in der Schweiz | vollständig durch Arbeitnehmer |
Diese Abzüge sind fix – du kannst sie nicht umgehen oder aussetzen.
Erst der Lohn nach diesen Abzügen landet auf deinem Konto. Für Grenzgänger kommt danach zusätzlich die deutsche Einkommensteuer dazu. Was du netto verdienst, ergibt sich also aus zwei Teilen: dem, was in der Schweiz sofort abgezogen wird – und dem, was später noch ans deutsche Finanzamt geht.
Wie viel Netto bleibt dir bei 4.000 Franken Bruttolohn?
Bei einem Bruttolohn von 4.000 CHF pro Monat in der Schweiz wirkt der Betrag auf den ersten Blick eher durchschnittlich. Doch auch bei diesem Einkommen gelten alle üblichen Abzüge – AHV, ALV, BVG, NBU und die Quellensteuer. Was dir am Ende wirklich bleibt, hängt wie immer davon ab, was vorab direkt vom Lohn einbehalten wird – und was später noch in Deutschland versteuert werden muss.
| Abzug | Ø Satz | Betrag in CHF |
|---|---|---|
| AHV/IV/EO | 10,55 % | 422,00 |
| BVG (angenommen: 12 %) | 12,00 % | 480,00 |
| ALV | 1,10 % | 44,00 |
| NBU | 2,00 % | 80,00 |
| Quellensteuer | 4,50 % | 180,00 |
| Gesamtabzüge | – | 1.206,00 CHF |
| Netto Schweiz | – | 2.794,00 CHF |
Du bekommst also monatlich rund 2.794 Franken netto auf dein Schweizer Konto überwiesen.
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Wie viel Steuern musst du in Deutschland als Grenzgänger nachzahlen?
Wenn du in der Schweiz 4.000 CHF brutto im Monat verdienst, zahlst du bereits einen Teil deiner Steuer direkt über die Schweizer Quellensteuer. Trotzdem bist du in Deutschland einkommensteuerpflichtig – und musst am Jahresende nachzahlen. Die Schweizer Steuer wird dabei angerechnet, deckt aber nur einen Teil ab.
| Berechnungsschritt | Wert |
|---|---|
| Bruttolohn pro Jahr | 48.000 CHF |
| Abzüge (Sozialversicherungen + Quellensteuer, ca. 30 %) | –14.400 CHF |
| Verbleibendes Netto in CHF | 33.600 CHF |
| Umrechnung in Euro (1 CHF = 1,05 EUR) | 35.280 EUR |
| Durchschnittlicher Steuersatz Deutschland (ca. 22 %) | 7.762 EUR |
| Quellensteuer (4,5 % von 48.000 CHF → 2.160 CHF) | 2.268 EUR |
| Nachzahlung ans Finanzamt Deutschland | 5.494 EUR jährlich |
| Monatlich gerechnet | ca. 458 EUR pro Monat |
Bei einem Bruttogehalt von 4.000 Franken musst du als lediger Grenzgänger in Deutschland mit einer jährlichen Steuernachzahlung von etwa 5.500 Euro rechnen – also rund 460 Euro im Monat. Die genaue Höhe hängt von deiner persönlichen Situation ab (z. B. Kinderfreibeträge, Kirchensteuer, Werbungskosten), aber dieser Richtwert bietet dir eine verlässliche Orientierung.
Wie mache ich meine Steuererklärung als Grenzgänger?
Wenn du in der Schweiz arbeitest und in Deutschland wohnst, bist du als Grenzgänger verpflichtet, jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung beim deutschen Finanzamt abzugeben. Dabei gelten ein paar Besonderheiten – aber der Ablauf ist klar strukturiert.
Damit du nichts vergisst, hier die wichtigsten Schritte im Überblick:
1. Ansässigkeitsbescheinigung (Formular Gre-1)
Noch bevor du deine Tätigkeit in der Schweiz aufnimmst, musst du beim deutschen Finanzamt die sogenannte Ansässigkeitsbescheinigung beantragen. Dieses Formular (Gre-1) gibst du deinem Schweizer Arbeitgeber. Nur damit wird dir die reduzierte Quellensteuer von 4,5 % abgezogen. Ohne das Formular greift ein höherer Satz.
Wichtig: Du musst nachweislich in Deutschland wohnen und regelmäßig dorthin zurückkehren – mindestens einmal pro Woche oder fünfmal im Monat. Nur dann bleibst du steuerlich als Grenzgänger anerkannt.
2. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Nach Arbeitsaufnahme bekommst du vom Finanzamt einen Fragebogen zur Tätigkeit im Ausland. Den musst du ausfüllen und zurückschicken. Du bekommst daraufhin deine persönliche Steuernummer, unter der du künftig deine Erklärung abgibst.
Zusätzlich legt das Finanzamt vierteljährliche Vorauszahlungen für die Einkommensteuer fest – jeweils zum:
- März
- Juni
- September
- 10. Dezember
3. Jährliche Steuererklärung abgeben
Du gibst deine Steuererklärung ganz normal über Elster oder per Steuerberater ab – mit einem wichtigen Zusatz: der Anlage N-Gre. In dieser trägst du Folgendes ein:
- deinen Bruttolohn aus der Schweiz
- die einbehaltene Quellensteuer
- die Schweizer Sozialabgaben (AHV, ALV, BVG, NBU)
- Werbungskosten, z. B. Pendlerpauschale oder Arbeitsmittel
Alle Beträge musst du in Euro umrechnen. Dafür gilt der vom Bundesfinanzministerium veröffentlichte Jahresdurchschnittskurs (2025: 1 CHF = 1,05 EUR).
4. Abgabefrist & Steuerbescheid
Deine Steuererklärung musst du bis 31. Juli des Folgejahres abgeben. Wenn du einen Steuerberater nutzt, verlängert sich die Frist automatisch bis Ende Februar des übernächsten Jahres.
Sobald das Finanzamt deine Erklärung geprüft hat, erhältst du einen Steuerbescheid. Dort steht, wie viel du noch nachzahlen musst – oder ob du etwas zurückbekommst. Meist wird außerdem geprüft, ob deine Vorauszahlungen für das neue Jahr angepasst werden müssen.
Das bleibt dir bei einem Bruttogehalt von 4.000 Franken netto als Grenzgänger übrig
Wenn du als Grenzgänger in der Schweiz 4.000 Franken brutto im Monat verdienst, bleiben dir nach den üblichen Pflichtabzügen in der Schweiz rund 2.794 Franken netto. Das umfasst Beiträge zur Altersvorsorge, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, Pensionskasse sowie die Quellensteuer. Dieses Nettogehalt wird dir direkt auf dein Schweizer Konto überwiesen.
Damit ist deine Steuerpflicht aber noch nicht erfüllt. In Deutschland musst du zusätzlich Einkommensteuer auf dein Schweizer Einkommen zahlen. Die bereits abgeführte Quellensteuer wird zwar angerechnet, reicht aber nicht aus, um die gesamte deutsche Steuerlast zu decken. Bei einem zu versteuernden Einkommen von rund 35.000 Euro liegt die durchschnittliche Steuerbelastung für eine alleinstehende Person bei etwa 22 Prozent. Nach Anrechnung der Schweizer Steuer ergibt sich daraus eine jährliche Nachzahlung von etwa 5.500 Euro – also rund 455 Euro pro Monat.
Rechnet man diese monatliche Steuerbelastung vom Schweizer Nettolohn in Euro herunter, bleiben dir am Ende etwa 2.480 Euro netto pro Monat. Das ist dein realistisches, verfügbares Einkommen als Grenzgänger bei einem Bruttolohn von 4.000 Franken. Je nach Familienstand, Kinderfreibeträgen oder Kirchensteuerpflicht kann dieser Betrag etwas höher oder niedriger ausfallen.







