Grenzgänger Vorauszahlung Berechnen zwischen Deutschland und der SChweiz
So wird's gemacht
Wenn du in der Schweiz arbeitest, in Deutschland wohnst und als Grenzgänger geführt wirst, kommst du um ein Thema nicht herum: die vierteljährlichen Steuervorauszahlungen in Deutschland. Die Beträge kommen fix, viermal im Jahr, und wenn du die nicht im Griff hast, kann’s teuer werden – nicht nur wegen Nachzahlungen, sondern auch wegen Verspätungszuschlägen.
Damit du weißt, worauf’s ankommt, wie die Berechnung läuft und wo die Stolperfallen liegen, haben wir alles für dich aufgeschlüsselt. Direkt, praxisnah und mit echten Rechenbeispielen.
DISCLAIMER:
Wir sind keine Steuerberater und dürfen daher keine offiziellen Steuer-Tipps geben. Dieser Beitrag legt lediglich die Möglichkeiten offen, die für dich als Grenzgänger möglich wären. Informiere dich immer zunächst bei deinem Steuerberater bezüglich deiner Situation.
In diesem Beitrag

Vorauszahlung berechnen als Grenzgänger: So funktioniert’s
Die Grundlage für deine deutschen Vorauszahlungen ist deine Einkommensteuer aus dem Vorjahr – also aus der letzten Steuererklärung mit Anlage N-Gre. Dabei wird berücksichtigt, dass du in der Schweiz schon 4,5 % Quellensteuer auf dein Bruttogehalt zahlst. Diese Schweizer Steuer wird in Euro umgerechnet und von deiner voraussichtlichen Steuerschuld in Deutschland abgezogen. Der Rest wird durch vier geteilt – und ergibt deine vierteljährliche Vorauszahlung.
Rechenbeispiel mit echten Zahlen:
- Bruttolohn 2024: 120.000 CHF → umgerechnet ca. 125.400 €
- Deutsche Vorjahressteuer laut Bescheid: 28.000 €
- Schweizer Quellensteuer: 120.000 CHF × 4,5 % = 5.400 CHF
- Wechselkurs 2025: 1 CHF = 1,045 € → 5.643 €
- Vorauszahlung pro Quartal: (28.000 € – 5.643 €) / 4 = 5.589,25 €
Und das ist dann dein Fixbetrag für März, Juni, September und Dezember. Einfach so. Wenn du nicht aufpasst oder keine Rücklagen bildest, kommt der Hammer viermal im Jahr ziemlich plötzlich.
Du hast Fragen zur Berechnung deiner Vorauszahlung? Wir helfen gerne kostenfrei weiter.
Anleitung: So ermittelst du dein zu versteuerndes Einkommen
Das Finanzamt rechnet nicht nur mit deinem Bruttolohn, sondern berücksichtigt auch die Sozialabgaben, die du in der Schweiz zahlst. Diese senken dein steuerpflichtiges Einkommen in Deutschland – was dir direkt hilft.
Folgende Abzüge sind standardmäßig drin:
- AHV/IV/EO (Alters- und Hinterlassenenversicherung): 10,3 %
- ALV (Arbeitslosenversicherung): 2,2 %
- BVG (Pensionskasse): je nach Alter und Kasse zwischen 7–15 %
- NBUV (Unfallversicherung): ca. 1,2 %
Wenn du zum Beispiel 10.000 CHF brutto im Monat verdienst, bist du allein durch die Sozialabgaben schon bei rund 1.970 CHF weniger – bevor überhaupt über Quellensteuer oder deutsches Steuerrecht gesprochen wird.
Erfahre was vom Brutto übrig bleibt mit unserem Nettolohnrechner für Grenzgänger.
Wann du deine Vorauszahlungen als Grenzgänger zahlen musst
Die Vorauszahlungen sind vierteljährlich fällig – an festen Terminen:
- 10. März
- 10. Juni
- 10. September
- 10. Dezember
Verpasst du einen Termin oder zahlst zu wenig, kann das teuer werden. Das Finanzamt darf Verspätungszuschläge von bis zu 10 % erheben (§ 152 AO). Klingt nach nicht viel, aber bei 5.000 € sind das schnell 500 €, die einfach verpuffen.
Viele Grenzgänger lösen das über Daueraufträge oder Zwischenparken der Beträge auf einem separaten Konto. Beispiel: Du richtest dir bei der Sparkasse oder einem Onlinekonto einen Dauerauftrag ein, der jeden Monat 1/3 der kommenden Quartalszahlung zurücklegt. So ist das Geld am Fälligkeitstag da – ohne Stress.
Was passiert, wenn du die 60-Tage-Grenze überschreitest
Ein extrem spannender Punkt: Wenn du in einem Jahr mehr als 60 Tage nicht an deinen deutschen Wohnsitz zurückkehrst, verlierst du zwar den Grenzgängerstatus – aber du wirst dafür voll in der Schweiz besteuert.
Und das kann je nach Kanton günstiger sein als die deutsche Einkommensteuer.
Voraussetzung für diese Regel:
- Du übernachtest mehr als 60-mal berufsbedingt in der Schweiz
- Dein Arbeitsort liegt mehr als 100 km vom Wohnort entfernt
- Die einfache Pendelzeit ist länger als 1,5 Stunden
Was bringt’s? Wenn du z. B. Monteur bist und 70 Tage im Jahr vor Ort in der Schweiz bleibst, zahlst du dort die reguläre Steuer – und in Deutschland gar keine. Netto kann das 15–20 % mehr in der Tasche bedeuten. Aber Vorsicht: Du musst das sauber dokumentieren (Formular Gre-3), sonst riskierst du Nachforderungen.
Mehr zur 60-Tage-Regelung erfährst du hier.
Checkliste: Das brauchst du für deine Steuererklärung als Grenzgänger
Ohne Papier geht’s auch 2025 nicht – auch wenn du digital einreichst.
Für die Steuererklärung als Grenzgänger brauchst du:
- Schweizer Lohnausweis (mit Angabe der Quellensteuer)
- Arbeitsvertrag mit Homeoffice-Klauseln
- Fahrtkostennachweise (Kilometerpauschale 0,30 €/km)
- Meldebescheinigung vom deutschen Wohnsitz
Die Abgabefrist für 2024 ist der 2. September 2025. Mach’s nicht zu spät – sonst gibt’s Verspätungszuschläge oder automatisierte Schätzbescheide. Tools wie ELSTER oder unser Brutto Netto Rechner helfen dir bei der Vorausplanung – aber nur, wenn du die Werte korrekt pflegst.
Fallstricke vermeiden: Wechselkurs und Verlust des Grenzgängerstatus
Einer der größten Stolpersteine sind Wechselkursschwankungen. Die Schweizer Quellensteuer zahlst du in CHF, aber das deutsche Finanzamt rechnet in Euro. Wenn der Kurs fällt, wird deine Anrechnung kleiner – und du zahlst am Ende mehr. Deshalb: Immer einen Puffer von 5–10 % einplanen, damit du nicht plötzlich ins Minus rutschst.
Der andere Klassiker: Verlust des Grenzgängerstatus, weil du mehr als 49,9 % Homeoffice machst oder die 60 Nichtrückkehrtage überschreitest. Dann switcht die komplette Steuerpflicht – und du bekommst nicht nur einen neuen Steuerbescheid aus Deutschland, sondern auch eine neue Sozialversicherungspflicht.
Das kannst du nur verhindern, wenn du deine Arbeitszeit konsequent erfassen lässt – z. B. mit Apps wie „HoursTracker“ oder Zeiterfassungssystemen vom Arbeitgeber.
Fazit: Wer vorauszahlt, sollte auch vorausdenken
Wenn du als Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz unterwegs bist, sind die vierteljährlichen Vorauszahlungen keine Überraschung – aber sie treffen dich trotzdem hart, wenn du’s nicht sauber planst. Die Steuer rechnet nicht in Momenten, sondern im System. Und das interessiert sich weder für Feiertage noch für dein Kontostand-Gefühl am Monatsende.
Deshalb: Vorauszahlungen sind keine Schätzung, sondern Pflicht. Und was du in der Schweiz schon gezahlt hast, zählt – aber nur, wenn’s korrekt angerechnet wird. Heißt für dich: Quellensteuer im Blick behalten, Kursentwicklung mitdenken, alle Abzüge (AHV, BVG, ALV etc.) sauber auflisten und deine Steuererklärung pünktlich einreichen. Alles andere führt zu Nachzahlungen – und die tun richtig weh.
Besonders gefährlich wird’s, wenn du mit Homeoffice oder Nichtrückkehrtagen spielst und die Grenzen nicht kennst: Reißt du die 60 Tage oder 49,9 % Homeoffice, verlierst du deinen Status – und mit ihm alles, was du dir steuerlich bisher aufgebaut hast.
Also: Vorausdenken lohnt sich. Weil wer planlos vorauszahlt, zahlt am Ende drauf.
Du möchtest sicher gehen, dass du alles richtig machst? Lasse dich gerne kostenfrei von uns beraten.
FAQ – Vorauszahlung als Grenzgänger berechnen
Wenn du deinen Grenzgängerstatus behältst (also nicht mehr als 60 Tage im Jahr in der Schweiz übernachtest und max. 49,9 % Homeoffice machst), dann zahlst du in der Schweiz pauschal 4,5 % Quellensteuer – und der Rest deiner Steuerpflicht läuft über Deutschland. Was du dann in Deutschland zahlst, hängt von deinem Bruttolohn, deiner Familiensituation, Kirchensteuer usw. ab. Die Schweizer Quellensteuer wird dir aber angerechnet, also doppelt zahlst du nicht. Je nach Lohnhöhe liegst du in DE oft bei 25–35 % Gesamtsteuerbelastung. Das regelt das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und der Schweiz.
Offiziell brauchst du für die Vorauszahlung an sich kein eigenes Formular – das regelt dein Finanzamt über den sogenannten Vorauszahlungsbescheid. Was du aber brauchst, um deinen Status zu sichern und damit nur 4,5 % Quellensteuer fällig wird, ist das Formular Gre-1 (Ansässigkeitsbescheinigung). Und: Wenn du mehr als 60 Tage in der Schweiz übernachtest, musst du zusätzlich Gre-3 einreichen – da wird dokumentiert, wann und warum du nicht zurückgekehrt bist.
Ganz grob gesagt: Rechne bei einem Bruttolohn in der Schweiz mit rund 15–20 % Abzügen, bevor dein Gehalt überhaupt auf dem Konto ist. Da gehen ab:
- AHV/IV/EO (Rente & Hinterbliebenenversicherung): ca. 10,3 %
- ALV (Arbeitslosigkeit): 1,1–2,2 %
- Unfallversicherung (NBUV): ca. 1,2 %
- BVG (Pensionskasse): je nach Alter & Kasse ca. 7–15 %
Das heißt: Bei 10.000 CHF brutto bleiben dir je nach Alter und Kanton so zwischen 7.800 und 8.500 CHF netto übrig – vor der Quellensteuer.
Du hast die gleichen Abzüge wie alle anderen – Geschlecht spielt dabei keine Rolle. Entscheidend ist dein Status als Grenzgängerin. Zu den fixen Abzügen zählen:
- Sozialversicherungen (siehe oben)
- Quellensteuer (4,5 % vom Brutto – aber nur mit Gre-1!)
- Eventuelle Beiträge zur Krankenkasse (wenn du dich für eine CH-Versicherung entscheidest)
Und in Deutschland kannst du noch Werbungskosten absetzen: Fahrtkosten zur Arbeit, Kontoführungsgebühren (pauschal 16 €), evtl. auch Transfergebühren, wenn du CHF in EUR wechselst. Wichtig: Alle Nachweise ordentlich sammeln, sonst geht da steuerlich nix.






