Die SWICA Pflegeversicherung für Grenzgänger: Das musst du wissen
Warum die Pflegeversorgunglücke bei der SWICA viele Grenzgänger überrascht.
Was Grenzgänger zur Pflegeversicherung wissen müssen
Du arbeitest in der Schweiz und bist bei der SWICA krankenversichert. Damit bist du gut aufgestellt, denkst du. Doch beim Thema Pflegeversicherung klafft für viele Grenzgänger eine Lücke, die im Ernstfall teuer werden kann. Die SWICA Grundversicherung deckt zwar medizinische Leistungen ab, aber eben nicht alles, was im Pflegefall wirklich zählt. In diesem Beitrag erfährst du, wo genau diese Lücke entsteht, was sie bedeutet und wie du sie schließt.
Inhaltsverzeichnis

Was Grenzgänger zur Pflegeversicherung wissen müssen
Du arbeitest in der Schweiz und bist bei der SWICA krankenversichert. Damit bist du gut aufgestellt, denkst du. Doch beim Thema Pflegeversicherung klafft für viele Grenzgänger eine Lücke, die im Ernstfall teuer werden kann. Die SWICA Grundversicherung deckt zwar medizinische Leistungen ab, aber eben nicht alles, was im Pflegefall wirklich zählt. In diesem Beitrag erfährst du, wo genau diese Lücke entsteht, was sie bedeutet und wie du sie schließt.
Warum ist die Pflegeversicherung für Grenzgänger bei der SWICA ein wichtiges Thema?
Wer als Grenzgänger in der Schweiz arbeitet und sich für eine Schweizer Krankenversicherung entscheidet, tritt automatisch aus dem deutschen Sozialversicherungssystem heraus. Das betrifft auch die Pflegeversicherung. In Deutschland ist die Pflegeversicherung eine eigenständige Pflichtversicherung. Arbeitnehmer zahlen derzeit rund 4,2 % ihres Bruttolohns in die Pflegepflichtversicherung ein, je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Im Pflegefall erhält man dann Pflegegeld oder Pflegesachleistungen.
In der Schweiz gibt es keine separate obligatorische Pflegeversicherung in diesem Sinne. Pflegeleistungen sind zwar Teil der obligatorischen Krankenversicherung, aber deutlich eingeschränkter ausgestaltet. Wer als Grenzgänger bei einer Schweizer Kasse wie der SWICA versichert ist, hat damit im Pflegefall eine erhebliche Versorgungslücke, die viele beim Versicherungsabschluss schlicht übersehen.
Das ist kein kleines Randthema. Monatliche Kosten für stationäre Pflege liegen in Deutschland bei 3.000 bis 4.000 €, je nach Bundesland und Einrichtung. Wer darauf nicht vorbereitet ist, trägt diesen Betrag im Ernstfall selbst.
Ist die Pflegeversicherung in der SWICA Grundversicherung bereits enthalten?
Kurz gesagt: Nein. Die SWICA Grundversicherung für Grenzgänger basiert auf dem Schweizer Krankenversicherungsgesetz (KVG) und bietet Leistungen wie ambulante Behandlungen, Medikamente, Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung, Mutterschaftsleistungen und bestimmte alternative Heilmethoden. Was sie nicht enthält: Zahnbehandlungen außer bei Zahnunfall, Wahlleistungen im Spital sowie Pflegegeldleistungen.
Genau dieser letzte Punkt ist entscheidend. Die Schweizer Grundversicherung kennt kein Pflegegeld im deutschen Sinne. Es handelt sich ausschließlich um Sachleistungen, also die Übernahme konkreter professioneller Pflegeleistungen bis zu bestimmten Höchstgrenzen. Im Pflegeheim etwa leistet die obligatorische Krankenversicherung maximal 115,20 Schweizer Franken pro Tag bei einem Pflegebedarf von über 220 Minuten täglich. Die tatsächlichen Heimkosten liegen deutlich darüber.
Wer also bei der SWICA im EU/EFTA-Modell versichert ist und von Angehörigen zu Hause gepflegt werden möchte, geht leer aus. Es fließt kein Geld, mit dem die Familie für ihre Pflege entschädigt werden könnte.
Wie erfüllst du als Grenzgänger die Versicherungspflicht zur Pflegeversicherung in Deutschland?
Als Grenzgänger mit Schweizer Krankenversicherung bist du in Deutschland nicht in der gesetzlichen Pflegeversicherung pflichtversichert. Das liegt daran, dass die Pflegeversicherung in Deutschland an die Krankenversicherung gekoppelt ist. Wer nicht in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert ist, ist auch nicht automatisch in der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Das Formular S1 (früher E106) regelt, dass Grenzgänger mit Schweizer Versicherung in Deutschland Sachleistungen über eine sogenannte Aushilfskasse in Anspruch nehmen können. Das klingt zunächst nach einer guten Absicherung. Doch auch die Leistungsaushilfe über das S1-Formular umfasst bei der Pflege ausschließlich Sachleistungen, kein Pflegegeld.
Ein Beispiel macht das deutlich: Ein Grenzgänger mit Pflegegrad 4 würde in Deutschland monatlich 800 € Pflegegeld erhalten, wenn Angehörige die Pflege übernehmen. Mit Schweizer Versicherung und Formular S1 erhält er stattdessen nur Sachleistungen bis zu einer festgelegten Höchstgrenze, aber kein Geld, das frei für die Pflege durch Familie eingesetzt werden kann.
Die einzige Möglichkeit, diese Lücke zu schließen, ist eine separate private Pflegezusatzversicherung.
Welche Lösungen bietet die Zusammenarbeit der SWICA mit deutschen Partnern für die Pflegeversicherung?
Die SWICA selbst bietet keine eigene Pflegezusatzversicherung für Grenzgänger an. Die Lösung kommt stattdessen aus dem deutschen Markt. Einige spezialisierte Anbieter arbeiten mit deutschen Partnern zusammen, um Grenzgängern eine Pflegezusatzversicherung zu ermöglichen, die zur Schweizer Grundversicherung passt.
Dabei ist nicht jede Pflegezusatzversicherung automatisch geeignet. Folgende Kriterien sind für Grenzgänger besonders wichtig:
Der Tarif muss ausdrücklich für Grenzgänger in der Schweiz zugelassen sein.
Die Leistungsauszahlung muss auch im Ausland möglich sein.
Eine Beitragsbefreiung ab einem bestimmten Pflegegrad sollte vorgesehen sein.
Eine dynamische Anpassung ohne erneute Gesundheitsprüfung ist sinnvoll.
Der Versicherungsschutz sollte auch nach einer Rückkehr nach Deutschland gültig bleiben.
Die effektivste Lösung ist dabei die Pflegetagegeldversicherung. Sie zahlt ab Pflegegrad 1 ein täglich festgelegtes Geld aus, unabhängig davon, wie und wo die Pflege stattfindet. Ob zu Hause durch Angehörige, durch einen ambulanten Dienst oder im Pflegeheim: Das Tagegeld wird immer ausgezahlt. Der Versicherte entscheidet selbst, wofür er das Geld verwendet, für Pflegekräfte, Umbaumaßnahmen, Fahrtkosten oder als Ausgleich für pflegende Angehörige.
Da dieser Markt komplex ist und nicht jeder Anbieter für Grenzgänger geeignet ist, empfiehlt sich eine individuelle Beratung. Ich helfe dir dabei, den richtigen Tarif zu finden, der zu deiner Situation passt. Buche dir dafür gerne einen kostenfreien Beratungstermin.
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Mit welchen Kosten müssen Grenzgänger für die separate Pflegeversicherung rechnen?
Die Beiträge für eine Pflegetagegeldversicherung hängen vor allem vom Eintrittsalter ab. Wer früh abschließt, zahlt deutlich weniger. Die folgende Tabelle zeigt ungefähre Monatsbeiträge für einen hochwertigen Tarif:
| Alter bei Abschluss | Ungefähre monatliche Beiträge |
| 30 Jahre | ca. 19 – 30 € |
| 40 Jahre | ca. 28 – 42 € |
| 50 Jahre | ca. 38 – 50 € |
| 60 Jahre | ca. 60 – 90 € |
Bitte beachte, dass sich diese Tarife ändern können. Die hier genannten Beiträge entsprechen dem Stand 2024 und dienen als Orientierung. Für tagesaktuelle Konditionen vereinbare gerne einen Beratungstermin.
Neben dem Alter spielen auch die gewählte Tagegeldshöhe und der Leistungsumfang eine Rolle. Wer ein höheres Pflegetagegeld versichern möchte, zahlt entsprechend mehr.
Wie viel Pflegetagegeld brauche ich?
Eine einfache Rechnung hilft bei der Orientierung. Am Beispiel eines Grenzgängers in Baden-Württemberg mit Pflegegrad 4: Die durchschnittlichen monatlichen Pflegekosten liegen bei rund 3.428 €. Davon werden über Sachleistungen etwa 1.775 € abgedeckt. Die verbleibende Lücke beträgt rund 1.653 € pro Monat. Das entspricht einem benötigten Pflegetagegeld von etwa 55 € pro Tag.
Diese Kalkulation ist individuell. Je nach Wohnort, Pflegeeinrichtung und persönlicher Situation kann die Versorgungslücke größer oder kleiner ausfallen.
Was passiert bei Nichtbeachtung der Pflegeversicherungspflicht für Grenzgänger?
Grenzgänger mit Schweizer Krankenversicherung sind in Deutschland nicht zur gesetzlichen Pflegeversicherung verpflichtet und laufen daher nicht Gefahr, gegen eine Versicherungspflicht zu verstoßen. Das klingt zunächst entlastend. Es bedeutet aber gleichzeitig, dass kein gesetzlicher Schutz besteht, der im Pflegefall einspringt.
Die finanzielle Konsequenz kann erheblich sein. Wer im Pflegefall ohne Absicherung dasteht, muss die entstehenden Kosten vollständig aus eigenen Mitteln tragen. Bei stationärer Pflege in Deutschland bedeutet das monatliche Eigenkosten von 2.000 bis 2.400 € nach Abzug der Sachleistungen bei Pflegegrad 5. Über einen durchschnittlichen Pflegeaufenthalt von mehreren Jahren summiert sich das schnell auf einen sechsstelligen Betrag.
Wichtig zu wissen ist auch, dass Pflegebedürftigkeit kein reines Altersthema ist. Nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit sind über 930.000 Menschen unter 65 Jahren in Deutschland pflegebedürftig. Ein Unfall oder eine schwere Erkrankung kann jeden treffen, in jedem Alter und ohne Vorwarnung.
Wie schließt du die Lücke der Pflegeversicherung bei der SWICA richtig?
Der Weg zur richtigen Absicherung lässt sich in klare Schritte unterteilen:
Versorgungslücke erkennen: Mach dir bewusst, dass die SWICA Grundversicherung keine Pflegegeldleistung enthält und das Formular S1 dies nicht ausgleicht.
Eigenen Bedarf kalkulieren: Schätze die voraussichtlichen Pflegekosten in deiner Region und ziehe die abgedeckten Sachleistungen ab. Die Differenz ist deine Versorgungslücke.
Passenden Tarif auswählen: Achte darauf, dass der Tarif ausdrücklich für Grenzgänger geeignet ist, im Ausland leistet und auch nach einer Rückkehr nach Deutschland gültig bleibt.
Frühzeitig abschließen: Je früher du abschließt, desto günstiger sind die Beiträge. Gesundheitsfragen spielen bei einem frühen Abschluss in der Regel eine geringere Rolle.
Regelmäßig überprüfen: Lebensumstände ändern sich, und Pflegekosten steigen. Eine gelegentliche Überprüfung deiner Versicherung stellt sicher, dass der Schutz noch zu deiner Situation passt.
Die Auswahl des richtigen Tarifs ist nicht trivial. Nicht jeder Anbieter kennt die spezifischen Anforderungen von Grenzgängern, und eine falsch gewählte Versicherung kann im Ernstfall Leistungen verweigern. Eine individuelle Beratung ist hier kein Luxus, sondern sinnvolle Vorsorge.
Fazit: Pflegeabsicherung als Grenzgänger ernst nehmen
Die SWICA bietet als Grenzgängerversicherung viele Vorteile, besonders bei den einkommensunabhängigen Prämien. Doch beim Thema Pflege entsteht eine Lücke, die du aktiv schließen musst. Die Grundversicherung zahlt keine Pflegegeldleistungen. Das Formular S1 hilft bei Sachleistungen, ersetzt aber kein Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige. Ohne eine separate Pflegezusatzversicherung trägst du das finanzielle Risiko vollständig selbst.
Die gute Nachricht: Die Lösung ist vorhanden und bei frühzeitigem Abschluss auch erschwinglich. Eine Pflegetagegeldversicherung gibt dir die Flexibilität, die du im Pflegefall wirklich brauchst.
Jede Situation ist dabei individuell. Die Höhe des benötigten Tagegeldes, der richtige Anbieter und die passenden Vertragsbedingungen hängen von deiner persönlichen Lage ab. Wenn du dir dabei Unterstützung wünschst, stehe ich dir gerne zur Verfügung. Vereinbare jetzt einen kostenfreien und unverbindlichen Beratungstermin, und wir schauen gemeinsam, wie du deine Versorgungslücke optimal schließt.
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FAQ
Nein. Als Grenzgänger mit SWICA Grundversicherung bist du nicht im deutschen Sinne pflegeversichert. Die Schweizer Grundversicherung deckt nur Sachleistungen bei Pflege ab, kein Pflegegeld. Das Formular S1 ändert daran nichts. Eine separate Pflegezusatzversicherung ist notwendig, um diese Lücke zu schließen.
Die SWICA Grundversicherung nach KVG umfasst ambulante Behandlungen in der Schulmedizin, Medikamente, Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung, Mutterschaftsleistungen und bestimmte alternative Heilmethoden. Nicht enthalten sind Zahnbehandlungen außer bei Zahnunfall, Wahlleistungen im Spital, hauswirtschaftliche Leistungen und Betreuung im Pflegeheim sowie Pflegegeldleistungen.
Die SWICA ist für viele Grenzgänger eine attraktive Wahl, weil die Prämien nicht einkommensabhängig berechnet werden. Besserverdienende können im Vergleich zur deutschen freiwilligen GKV erheblich sparen. Die Entscheidung sollte jedoch immer mit vollem Bewusstsein über bestehende Lücken, insbesondere bei der Pflegeversicherung, getroffen werden. Welche Versicherung für deine individuelle Situation am besten passt, besprechen wir gerne in einem kostenfreien Beratungsgespräch.
Als wichtigste Ergänzung zur SWICA Grundversicherung gilt eine Pflegezusatzversicherung, idealerweise in Form einer Pflegetagegeldversicherung. Sehr empfehlenswert sind außerdem eine Zahnzusatzversicherung, da Zahnleistungen in der Grundversicherung kaum enthalten sind, sowie eine Spitalversicherung, wenn du eine höherwertige Unterbringung im Krankenhaus wünschst. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung rundet die Absicherung sinnvoll ab. Welche dieser Bausteine für dich Priorität haben, hängt von deiner persönlichen Situation ab.







