Als Grenzgänger in der Schweiz Mit Minijob in Deutschland: Was du wissen musst
Als Grenzgänger zwischen Schweiz und Deutschland den Überblick behalten
Du arbeitest in der Schweiz und möchtest zusätzlich einen Minijob in Deutschland ausüben? Oder du planst als Grenzgänger eine Nebentätigkeit in deinem Wohnland? Die Kombination aus Schweizer Hauptbeschäftigung und deutschem Minijob wirft viele Fragen auf. Besonders bei Sozialversicherung, Steuern und Meldepflichten wird es schnell komplex.
In diesem Beitrag erfährst du, welche Regelungen für dich als Grenzgänger mit Minijob gelten und worauf du besonders achten musst.
In diesem Beitrag

Wer gilt als Grenzgänger zwischen Schweiz und Deutschland?
Als Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz giltst du, wenn du in einem Land wohnst und im anderen arbeitest. Dabei musst du regelmäßig an deinen Wohnort zurückkehren. Die EU-Definition spricht von einer täglichen oder mindestens wöchentlichen Rückkehr.
Seit Juli 2022 gelten präzisere Regelungen für den Grenzgängerstatus. Du musst mindestens an einem Tag pro Woche oder an fünf Tagen pro Monat zur Arbeit in die Schweiz fahren. Homeoffice-Tage in Deutschland gefährden deinen Status nicht. Sie zählen nicht als Nichtrückkehrtage.
Die 60-Tage-Regelung bestimmt die Obergrenze: Mehr als 60 Arbeitstage ohne Rückkehr an den Wohnsitz führen zum Verlust des Grenzgängerstatus. Das hat erhebliche steuerliche Konsequenzen. Statt der günstigen Grenzgängerregelung gilt dann das Tätigkeitsortprinzip.
Aktuell pendeln knapp 65.000 Menschen aus Deutschland in die Schweiz. Sie profitieren von höheren Gehältern und besonderen Steuerregelungen. (Quelle: Bundesamt für Statistik der Schweizerischen Eidgenossenschaft)
Was ist ein Minijob in Deutschland und wie funktioniert er für Grenzgänger?
Ein Minijob in Deutschland ermöglicht dir ein zusätzliches Einkommen von bis zu 556 € monatlich. Diese Grenze gilt seit dem 1. Januar 2025 und ist an den gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 € pro Stunde gekoppelt. Die jährliche Verdienstgrenze liegt bei 6.672 €.
Dein Verdienst darf dabei durchaus schwanken. Wichtig ist nur, dass du die Jahresgrenze nicht überschreitest. In zwei Monaten pro Jahr darfst du sogar bis zu 1.112 € verdienen. Das ist das Doppelte der monatlichen Grenze. Diese Überschreitung muss aber unvorhersehbar sein.
Für dich als Grenzgänger gilt: Wenn du ausschließlich in Deutschland im Minijob arbeitest, unterliegst du dem deutschen Sozialversicherungsrecht. Das gilt unabhängig von deinem Wohnsitz in der Schweiz oder deiner Staatsangehörigkeit.
Du kannst sogar mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben. Alle Einkommen werden dann zusammengerechnet. Die 556-Euro-Grenze gilt für die Summe aller Minijobs. Überschreitest du diese Grenze, werden alle Jobs versicherungspflichtig.
Sozialversicherung: Welche Regelungen gelten für Minijobber aus der Schweiz?
Die Sozialversicherung bei einem deutschen Minijob folgt klaren Regeln. Für deinen Minijob in Deutschland gilt deutsches Sozialversicherungsrecht. Das ist unabhängig davon, dass du in der Schweiz wohnst.
Dein Arbeitgeber zahlt einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung von 15 %. Du selbst zahlst zusätzlich 3,6 % als Eigenbeitrag. Bei einem Verdienst von 556 € macht das 20,02 € pro Monat. Du kannst dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Der Arbeitgeberbeitrag von 15 % bleibt trotzdem bestehen.
Der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung beträgt 13 %. Diesen zahlt dein Arbeitgeber aber nur, wenn du bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse versichert bist. Als Grenzgänger bist du meist in der Schweiz krankenversichert. Dann entfällt dieser Beitrag.
Die Grundregel lautet: Wer in der Schweiz arbeitet, ist dort sozialversichert. Das regelt die EG-Verordnung 883/2004. Bei weniger als 25 % Tätigkeit im Wohnstaat gilt das Recht des Staates, in dem der Arbeitgeber seinen Sitz hat.
Steuerrecht: Wie wird dein Einkommen als Grenzgänger mit Minijob in Deutschland versteuert?
Als Grenzgänger zahlst du deine Steuern grundsätzlich in Deutschland. Die Schweiz behält aber eine Quellensteuer von 4,5 % vom Bruttoarbeitslohn ein. Diese wird später in Deutschland auf deine Einkommensteuer angerechnet oder zurückerstattet.
Für die reduzierte Quellensteuer brauchst du eine Ansässigkeitsbescheinigung. Das Formular Gre-1 erhältst du vom deutschen Finanzamt. Ohne diese Bescheinigung behält die Schweiz den vollen Steuerbetrag ein. Die Bescheinigung wird normalerweise jedes Jahr automatisch verlängert.
Besteuerung deines Minijobs
Bei deinem deutschen Minijob kann die Lohnsteuer mit 2 % pauschal versteuert werden. Diese Pauschale deckt Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag ab. Alternativ ist eine Pauschalierung mit 20 % möglich. Das kommt vor, wenn keine Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung anfallen.
Du musst die Verlegung deiner Arbeitsstätte in die Schweiz beim Wohnsitz-Finanzamt anzeigen. In deiner Steuererklärung füllst du die Anlage N-Gre aus. Belege musst du direkt mit einreichen. Das Finanzamt rechnet dein Schweizer Einkommen zu einem durchschnittlichen Wechselkurs in Euro um. (Quellen: finanzamt-bw.fv-bwl.de, steuern.de)
Kannst du gleichzeitig in Deutschland und der Schweiz arbeiten?
Ja, du kannst in beiden Ländern arbeiten. Die Kombination aus Schweizer Hauptbeschäftigung und deutschem Minijob ist möglich. Du musst aber einige Regeln beachten.
Mehrere Minijobs bei unterschiedlichen Arbeitgebern sind erlaubt. Der Gesamtverdienst darf 556 € monatlich nicht übersteigen. Überschreitest du diese Grenze, werden alle Jobs versicherungspflichtig. Sie sind dann keine Minijobs mehr.
Als Grenzgänger kannst du zusätzlich zur Hauptbeschäftigung in der Schweiz einen Minijob in Deutschland ausüben. Die 556-Euro-Grenze musst du dabei einhalten. Bei regelmäßiger Tätigkeit in mehreren Ländern gilt: Ab 25 % Arbeitszeit im Wohnstaat bist du dort versichert.
Homeoffice-Regelungen für Grenzgänger
Seit Juli 2023 gibt es neue Regelungen für Telearbeit. Du kannst bei einem Schweizer Arbeitgeber bis zu 49,9 % im Homeoffice in Deutschland arbeiten. Du bleibst trotzdem in der Schweiz sozialversichert. Diese multilaterale Vereinbarung gilt zwischen Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien und Liechtenstein.
Ab 50 % Homeoffice wechselst du ins Sozialversicherungssystem deines Wohnlandes. Für die A1-Bescheinigung bei grenzüberschreitender Telearbeit gilt: Unter 25 % brauchst du nur die A1-Bescheinigung. Bei 25 bis 49,99 % ist zusätzlich eine Ausnahmevereinbarung erforderlich. (Quellen: bsv.admin.ch, tk.de)
Was muss bei Anmeldung und Meldepflicht speziell als Grenzgänger beachtet werden?
Die korrekte Anmeldung deines Minijobs ist entscheidend. Dein Arbeitgeber muss den Minijob bei der Minijob-Zentrale anmelden. Nur dann ist das Arbeitsverhältnis legal. Die Anmeldung kann komplett online durchgeführt werden.
Seit Januar 2022 müssen Arbeitgeber deine Steuer-ID elektronisch an die Bundesknappschaft übermitteln. Das passiert bei der Einstellung automatisch. Als Grenzgänger hast du zusätzliche Pflichten.
Zu Beginn deiner Grenzgängertätigkeit erhältst du einen Fragebogen vom Finanzamt. Nach dessen Abgabe wird dir eine Steuernummer zugeteilt. Du musst jede Änderung deines Wohnsitzes dem Arbeitgeber und der Finanzbehörde mitteilen.
Für die Arbeit in der Schweiz brauchst du eine Grenzgänger-Bewilligung. Der Ausweis G wird auf Grundlage deines Arbeitsvertrags ausgestellt. Er gilt für die Dauer des Vertrags, maximal aber fünf Jahre. Wichtige Änderungen wie Jobwechsel oder Umzug musst du den Schweizer Behörden melden. (Quellen: minijob-zentrale.de, sem.admin.ch)
Fazit: Mit professioneller Beratung sicher durch alle Regelungen
Die Kombination aus Grenzgängertätigkeit und Minijob erfordert genaue Kenntnis der Regelungen. Sozialversicherung, Steuern und Meldepflichten müssen korrekt gehandhabt werden. Fehler können teuer werden und deinen Grenzgängerstatus gefährden.
Jede Situation ist individuell. Die richtige Gestaltung deiner Arbeitsverhältnisse kann dir Geld sparen und Sicherheit geben. Lass uns gemeinsam deine optimale Lösung finden. Vereinbare gerne einen kostenfreien Beratungstermin. Ich zeige dir, wie du als Grenzgänger mit Minijob alle Vorteile nutzt und Fallstricke vermeidest.
FAQ – Grenzgänger und Minijob in Deutschland
In der Schweiz gibt es kein Minijob-System wie in Deutschland. Das Konzept mit der 556-Euro-Grenze existiert nur in Deutschland. Wenn du in der Schweiz eine Nebentätigkeit ausübst, gelten die normalen Schweizer Arbeitsrechtregeln. Die deutsche Minijob-Grenze von 556 € gilt ausschließlich für in Deutschland ausgeübte Tätigkeiten.
Die aktuelle Minijob-Grenze liegt seit Januar 2025 bei 556 €, nicht mehr bei 520 €. Ja, dein Minijob wird dem Finanzamt gemeldet. Arbeitgeber übermitteln deine Steuer-ID elektronisch an die Bundesknappschaft. Bei der 2%-Pauschalversteuerung erfolgt die Meldung durch die Minijob-Zentrale. Bei 20%-Pauschalierung meldet dein Arbeitgeber direkt beim Betriebsstättenfinanzamt.
Ja, du kannst in beiden Ländern arbeiten. Bei mehreren Jobs darf die Gesamtgrenze von 556 € für Minijobs nicht überschritten werden. Die Sozialversicherungspflicht richtet sich nach dem Beschäftigungsstaat und der Arbeitsverteilung. Als Grenzgänger mit Hauptbeschäftigung in der Schweiz kannst du problemlos einen deutschen Minijob ausüben.
Die aktuelle Grenze liegt bei 556 €, nicht 520 €. Von den 556 € musst du bei Rentenversicherungspflicht 3,6 % Eigenbeitrag zahlen. Das sind 20,02 € bei vollem Verdienst. Bei Befreiung von der Rentenversicherungspflicht behältst du die vollen 556 €. Minijobs sind für dich in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung beitragsfrei.







