Krankenversicherung in der SChweiz: Wie ist man als Deutscher versichert?
In diesem Guide erfährst du alles über die Krankenversicherung in der Schweiz.
In der Schweiz gilt eine Versicherungspflicht – jeder, der hier lebt oder arbeitet, muss krankenversichert sein. Das betrifft nicht nur Einheimische, sondern auch Grenzgänger, Expats und Zuziehende.
Anders als in Deutschland gibt es kein duales System aus gesetzlich und privat: In der Schweiz bist du in der Regel über das Krankenversicherungsgesetz (KVG) versichert – mit festen Leistungen, aber variablen Prämien je nach Anbieter. In diesem Beitrag erfährst du, wie die Krankenversicherung in der Schweiz funktioniert, was sie abdeckt und was du bei der Wahl beachten musst.
In diesem Beitrag
Wie ist man in der Schweiz krankenversichert?
In der Schweiz bist du gesetzlich verpflichtet, dich krankenversichern zu lassen – und zwar über die obligatorische Grundversicherung nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG).
Diese Pflicht gilt für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, unabhängig von Alter, Einkommen oder Gesundheitszustand. Du musst dich innerhalb von drei Monaten nach Zuzug oder Geburt bei einer Schweizer Krankenkasse anmelden. Meldest du dich zu spät, riskierst du einen Prämienzuschlag.
Die KVG-Grundversicherung sichert dich gegen Krankheit, Unfall (sofern eingeschlossen) und Mutterschaft ab. Die Leistungen sind gesetzlich festgelegt und bei allen Kassen gleich – egal ob du bei Sympany, SWICA oder Helsana versichert bist. Du bekommst also dieselbe Versorgung, egal bei welchem Anbieter. Unterschiede gibt es nur bei der Prämienhöhe, beim Service und bei Zusatzangeboten.
Sicher dir deine optimale Krankenversicherung als Grenzgänger
Gerne berate ich dich kostenfrei in einer kostenfreien Beratung.
Sind Kinder in der Schweiz mitversichert?
In der Schweiz versicherst du dich immer individuell. Es gibt keine beitragsfreie Familienversicherung wie in Deutschland. Jedes Familienmitglied – auch Kinder – braucht eine eigene Versicherung. Du zahlst die Prämie pro Kopf, abhängig von Wohnort, Alter, Kasse und gewähltem Versicherungsmodell. Das Einkommen spielt dabei keine Rolle.
Wer mehr als die gesetzlich vorgesehene Grundversorgung möchte, kann freiwillig Zusatzversicherungen abschließen – z. B. für Zahnbehandlungen, Einzelzimmer im Spital oder alternative Heilmethoden. Hier dürfen die Krankenkassen Anträge ablehnen oder Vorbehalte machen, z. B. bei Vorerkrankungen.
Wenn du in die Schweiz ziehst, meldest du dich zuerst bei der Gemeinde an. Danach hast du drei Monate Zeit, um deine Krankenversicherung abzuschließen. Die Deckung gilt rückwirkend ab dem Tag deiner Anmeldung. Kümmere dich rechtzeitig darum – sonst wird’s teuer. Wer die Frist verpasst, zahlt unter Umständen rückwirkend mehr Prämie, plus eine Verwaltungsgebühr.
Welche Krankenversicherungen gibt es in der Schweiz?
In der Schweiz unterscheidest du zwischen obligatorischer Grundversicherung und freiwilliger Zusatzversicherung. Die Grundversicherung ist Pflicht – egal ob du Schweizer bist, zuziehst oder als Grenzgänger arbeitest. Die Zusatzversicherung ergänzt die Grunddeckung und ist freiwillig.
Die Grundversicherung (KVG)
Die Grundversicherung nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) ist für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz vorgeschrieben. Du darfst deine Kasse frei wählen. Kein Anbieter darf dich ablehnen. Auch mit Vorerkrankungen bekommst du immer Zugang zur Grundversicherung.
Die Unterschiede liegen im Beitrag, im Modell (z. B. Hausarztmodell, Telmed, HMO) und im Kundenservice.
Derzeit bieten 37 Krankenversicherer die Grundversicherung an. Zu den größten gehören:
- CSS
- Helsana
- Assura
- SWICA
- CONCORDIA
- Sanitas
- KPT
- Visana
- Groupe Mutuel
Jeder Anbieter legt seine Prämien selbst fest – abhängig von Wohnort, Alter, Franchise und Modell. Die Leistungen bleiben trotzdem identisch.
Zusatzversicherung
Wenn dir die Grundversorgung nicht reicht, kannst du freiwillig eine Zusatzversicherung abschließen.
Diese deckt Leistungen wie Zahnbehandlungen, Brillen, alternative Medizin, freie Spitalwahl, Einbettzimmer oder weltweiten Schutz ab. Die Anbieter dürfen dich hier prüfen – sie können Anträge ablehnen oder Ausschlüsse festlegen.
Die Prämien und Leistungen sind unterschiedlich. Deshalb lohnt sich ein Vergleich besonders bei der Zusatzversicherung. Wer mehr Komfort oder spezielle Leistungen will, muss hier bewusst dazubuchen.
Wichtige Punkte:
- In beiden Bereichen lohnt sich ein Anbieter-Vergleich, besonders beim Preis und beim Service
- Du darfst deine Grundversicherung jedes Jahr kündigen, mit Frist bis 30. November
- Die Zusatzversicherung kannst du nur kündigen, wenn dein Vertrag oder die Bedingungen das erlauben
- Die Grundversicherung ist gesetzlich reguliert – die Zusatzversicherung nicht
In der Schweiz bist du über die Grundversicherung abgesichert – verpflichtend, standardisiert und zuverlässig. Wer mehr will, entscheidet sich für eine Zusatzversicherung. Die Auswahl an Anbietern ist groß.
Wichtig ist: Die Leistungen der Grundversicherung sind überall gleich – der Preis ist es nicht. Wer vergleicht, spart. Wer mehr Komfort will, ergänzt gezielt.
Du hast noch Fragen zur Krankenversicherung als Grenzgänger? Dann melde dich gerne für ein kostenloses Beratungsgespräch. Ich nehme mir Zeit, wir gehen alle Optionen gemeinsam durch. Egal ob du gerade erst in der Schweiz startest oder wechseln willst – ich helfe dir, die beste Entscheidung zu treffen.
Ist die Krankenversicherung in der Schweiz teurer als in Deutschland?
Ja, in vielen Fällen zahlst du in der Schweiz am Ende mehr. Die Beiträge wirken auf den ersten Blick günstiger, aber du trägst alle Kosten selbst, musst jede Person einzeln versichern und bekommst im Vergleich zur GKV weniger Leistung. In Deutschland beteiligt sich der Arbeitgeber an den Kosten, Kinder und nicht erwerbstätige Ehepartner sind beitragsfrei mitversichert.
In der Schweiz gilt das alles nicht.
Vergleich: Krankenversicherung in der Schweiz vs. Deutschland (Stand: 2025)
Schweiz (KVG) | Deutschland (GKV) | |
---|---|---|
Beitrag pro Person | Fix, unabhängig vom Einkommen | Anteil am Bruttolohn, ca. 15,9 % |
Durchschnittliche Monatsprämie | ca. 378 CHF (etwa 396 €) | ca. 525 € (bei Durchschnittsgehalt) |
Familienversicherung | Nicht möglich | Ja, Kinder und Ehepartner beitragsfrei |
Eigenbeteiligung | Franchise ab 300 CHF + 10 % bis max. 700 CHF | 10 € je Rezept, Tagessätze bei Klinik |
Leistungen wie Zahnarzt, Brille | Nur über Zusatzversicherung | Meist enthalten im GKV-Katalog |
Krankengeld und Mutterschaftsgeld | Nicht enthalten | Enthalten |
Abrechnung | Mehr Selbstzahlung, weniger Absicherung | Direkt über die Kasse |
In der Schweiz liegt die durchschnittliche Monatsprämie 2025 bei rund CHF 378 (ca. 396 €) pro Erwachsenem – unabhängig vom Einkommen. Kinder kosten weniger, aber auch sie müssen einzeln versichert werden. Es gibt keine Familienversicherung.
Eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern zahlt locker über 1.000 CHF im Monat – nur für die Grundversicherung.
In Deutschland richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen. Arbeitnehmer zahlen rund 15,9 % vom Bruttogehalt, aufgeteilt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Bei einem durchschnittlichen Bruttoeinkommen von 3.304 € ergibt das rund 525 € im Monat – darin enthalten: Mitversicherung von Kindern und nicht erwerbstätigen Ehepartnern, ohne Aufpreis.
Praxis-Fall
✅ 200 CHF monatlich gespart – und besser abgesichert
Ein Grenzgänger, seit einem Jahr in der Schweiz tätig, hatte zunächst eine nicht spezialisierte Krankenversicherung gewählt. Das kostete ihn 450 CHF pro Monat – über 200 CHF zu viel. Nach dem Wechsel zu einem passenden Tarif spart er nun nicht nur Geld, sondern hat zusätzlich Budget für eine Krankenhaus‑, Zahn- und Pflegezusatzversicherung.
So geht clevere Absicherung.
Deutsche GKV bietet höheren Leistungsumfang
Auch beim Leistungsumfang bietet die deutsche GKV mehr: Zahnarzt, Psychotherapie, Vorsorgeuntersuchungen oder Reha-Leistungen sind meist im Basispaket enthalten. In der Schweiz musst du dafür eine Zusatzversicherung abschließen – oft teuer, oft mit Risikoprüfung.
Ohne Zusatzversicherung bekommst du nur die KVG-Grundversorgung – und die ist klar begrenzt.
Dazu kommt: In der Schweiz zahlst du hohe Eigenbeteiligungen. Die Franchise (jährlicher Selbstbehalt) beträgt mindestens CHF 300 – oft sogar mehr. Danach musst du zusätzlich 10 % der Behandlungskosten selbst tragen, bis zu einem Maximalbetrag von CHF 700 pro Jahr. In Deutschland zahlst du dagegen fixe Zuzahlungen – etwa 10 € pro Rezept oder pro Tag im Krankenhaus – und sonst nichts.