Schweizer KRankenversicherung: Kann ich damit in Deutschland zum Arzt gehen?
Alles, was du über die schweizer Krankenversicherung wissen musst.
Wer als Grenzgänger in der Schweiz arbeitet und dort versichert ist, will oft trotzdem in Deutschland zum Arzt.
Die Frage kommt regelmäßig: Geht das überhaupt?
Die kurze Antwort ist ja – aber nur, wenn du das richtige Formular hast. Mit dem E106 kannst du dich bei einer deutschen Krankenkasse anmelden und bekommst ganz normal eine Versichertenkarte. Damit hast du Zugang zu Ärzten, Kliniken und Apotheken in Deutschland, obwohl du offiziell in der Schweiz versichert bist.
Wie das konkret funktioniert, worauf du achten musst und was du besser im Blick behältst, zeige ich dir Schritt für Schritt
In diesem Beitrag

Wie sind Grenzgänger krankenversichert?
Wenn du in Deutschland wohnst und in der Schweiz arbeitest, unterliegst du grundsätzlich der Schweizer Krankenversicherungspflicht. So steht es im Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU/EFTA, genauer im Anhang II, ergänzt durch das Schweizer Krankenversicherungsgesetz (KVG).
Die Regel ist klar: Versicherungspflicht gilt dort, wo du arbeitest. Heißt konkret – du musst dich in der Schweiz versichern. Aber: Du hast als Grenzgänger ein einmaliges Optionsrecht, mit dem du dich davon befreien lassen kannst.
Das geht nur, wenn du dich innerhalb von drei Monaten nach Arbeitsbeginn aktiv für eine Krankenversicherung in Deutschland entscheidest – also entweder gesetzlich (GKV) oder privat (PKV). Verpasst du diese Frist oder machst keine Wahl, bist du automatisch KVG-versichert in der Schweiz. Und: Diese Entscheidung ist bindend für die gesamte Dauer deiner Erwerbstätigkeit in der Schweiz, solange du nicht unterbrichst. Ein Rückwechsel ist nicht vorgesehen.
Die drei Modelle im Überblick
1. Deutsche gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Dieses Modell steht dir offen, wenn du vor deinem Job in der Schweiz schon gesetzlich versichert warst.
Die GKV berechnet ihre Beiträge einkommensabhängig. 2025 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 4.837,50 Euro monatlich, was bei 14,6 % + Zusatzbeitrag + Pflegeversicherung zu einem Maximalbeitrag von rund 836 Euro führt – besonders relevant für Gutverdiener.
Du bist vollständig im deutschen System versichert, hast freie Arztwahl in Deutschland und bekommst alle Leistungen nach GKV-Standard. In der Schweiz bist du nur für Notfälle abgesichert, das gilt auch für Klinikaufenthalte. Routinebehandlungen, Physiotherapie oder Facharzttermine in der Schweiz musst du dann selbst zahlen.
2. Schweizer Grundversicherung (KVG)
Das ist die Standardlösung für Grenzgänger. Die KVG-Prämie ist nicht einkommensabhängig, sondern pauschal – ab rund 156 CHF monatlich. Der genaue Betrag hängt von Anbieter und Franchise ab.
Mit der KVG bekommst du das Formular S1 bzw. E106, das du bei einer deutschen Krankenkasse (z. B. TK, DAK, AOK) einreichst. Diese sogenannte Aushilfskasse schaltet dich ins deutsche Kassensystem. Du bekommst eine deutsche Versichertenkarte und kannst damit ganz normal in Deutschland zum Arzt. Behandlungen dort rechnet die deutsche Krankenkasse direkt mit deiner Schweizer Kasse ab – du musst also nicht in Vorleistung gehen.
Behandlungen in der Schweiz sind möglich, aber dort gelten die üblichen Eigenbeteiligungen: Franchise von 300 CHF pro Jahr plus 10 % Selbstbehalt bis maximal 700 CHF.
Zahnbehandlungen, Pflegeleistungen und bestimmte Zusatzleistungen sind nicht über die KVG abgedeckt. Viele Grenzgänger sichern sich hier zusätzlich über private Zusatzversicherungen ab.
3. Deutsche private Krankenversicherung (PKV)
Diese Option ist unabhängig vom Einkommen, aber abhängig von deinem Gesundheitszustand, Alter und deiner familiären Situation. Junge, gesunde Singles können hier zunächst niedrige Beiträge erzielen – oft deutlich unter GKV-Niveau.
Aber: Mit dem Alter steigen die Beiträge deutlich. Für Familien ist die PKV meist ungeeignet, da jede Person separat versichert werden muss – ohne beitragsfreie Familienmitversicherung. Außerdem verlierst du mit dem Wechsel in die PKV dauerhaft den Anspruch auf eine Rückkehr in die GKV, solange du in der Schweiz arbeitest.
Der Leistungsumfang ist individuell wählbar, was Flexibilität bietet – aber auch Verantwortung.
Vorsicht bei Selbstbehalten, Ausschlüssen und Leistungsgrenzen. Auch hier brauchst du für Behandlungen in Deutschland meist ein E106, wenn du dort Arztleistungen wie bei der GKV nutzen willst.
Spare bis zu 6.000€ jährlich bei deiner Krankenversicherung
Sichere dir jetzt deinen Platz im kostenfreien Webinar am 10.11.2025 um 19:00 Uhr. Ich zeige dir, welche KV-Modelle es für Grenzgänger gibt und wie du mit der richtigen Wahl bis zu 6.000€ pro Jahr sparst – ohne Kompromisse bei der Leistung!



+ 400 Kunden

Rechtlicher Rahmen und Abwicklung
Das gesamte System basiert auf dem Freizügigkeitsabkommen Schweiz–EU/EFTA, das die Koordination der sozialen Sicherungssysteme regelt. Die Versicherungspflicht liegt grundsätzlich im Erwerbsstaat, außer du nutzt dein Optionsrecht – geregelt über Anhang II dieses Abkommens.
Das zentrale Dokument für grenzüberschreitende medizinische Versorgung ist das Formular E106 (bzw. S1 in der EU-Terminologie). Es wird von deiner Schweizer Krankenkasse ausgestellt, wenn du KVG-versichert bist, und ist notwendig, um dich in Deutschland bei einer Kasse als sogenannte „Aushilfskasse“ zu registrieren.
Funktionen der Aushilfskasse:
- stellt dir eine deutsche Versichertenkarte aus
- rechnet Leistungen mit der Schweizer Kasse ab
- sorgt dafür, dass du medizinisch wie ein deutscher GKV-Versicherter behandelt wirst
Beispiel aus der Praxis
Ein Grenzgänger aus Konstanz mit KVG-Versicherung bei Groupe Mutuel lässt sich das E106 ausstellen, meldet sich bei der AOK BW an und bekommt dort eine elektronische Gesundheitskarte. Damit geht er zum Hausarzt, zur Fachärztin oder ins Krankenhaus – ganz normal, ohne Vorkasse. Wenn er sich in der Schweiz behandeln lässt, zahlt er erst einmal Franchise und Selbstbehalt.
KVG, GKV oder PKV: Welches Modell lohnt sich für Grenzgänger?
Wer als Grenzgänger in der Schweiz arbeitet, steht bei der Krankenversicherung vor einer Entscheidung, die finanziell und langfristig einiges ausmacht. Die Wahl zwischen KVG, GKV und PKV hängt nicht nur vom Einkommen ab, sondern auch vom Familienstand, der gesundheitlichen Situation und der persönlichen Lebensplanung. Die Beiträge unterscheiden sich deutlich – genauso wie der Leistungsumfang.
Eine Vergleichsrechnung zeigt klar: Für viele ist die KVG günstiger, vor allem bei hohem Einkommen oder wenn man alleine lebt. Familien müssen genauer hinsehen. Und wer PKV wählt, sollte wissen, worauf er sich einlässt.
| Modell | Zielgruppe | Ø Beitrag/Monat | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| KVG | Singles ab 4.800 € brutto | ab ca. 156 CHF (Einzelperson) + ca. 80 CHF/Kind | Günstig, aber weniger Leistungen (z. B. keine Zahnversorgung) |
| GKV | Familien mit mehr als 2 Kindern | bis 836 € (Einkommensabhängig) | Kinder kostenfrei mitversichert, aber teuer bei hohem Einkommen |
| PKV | Junge, kinderlose Hochverdiener | beitragsabhängig, individuell kalkuliert | Top-Leistungen möglich, aber keine Familienabsicherung, Beiträge steigen im Alter |
Beispiel:
Ein kinderloser Angestellter mit 5.200 € Brutto zahlt in der GKV den Höchstbeitrag – rund 836 €. Bei der KVG liegt er bei rund 156 CHF (ca. 160 €). Das sind über 670 € Unterschied im Monat, bei fast identischem Basis-Schutz in Deutschland (über E106). Für viele ist das der Hauptgrund, sich für die KVG zu entscheiden.
Bei Familien ist es komplexer. In der KVG muss jedes Kind extra versichert werden (ca. 80 CHF pro Monat), in der GKV sind Kinder kostenlos mitversichert. Trotzdem bleibt die KVG oft günstiger – laut aktuellen Berechnungen sparen Familien mit zwei Kindern im Schnitt über 400 Euro im Monat gegenüber der GKV.
Worauf kommt es bei der Auswahl an?
- Einkommen: Je höher das Gehalt, desto stärker fällt die KVG finanziell ins Gewicht
- Familienstand: GKV ist bei mehr als zwei Kindern teilweise attraktiver
- Gesundheit: Bei chronischen Erkrankungen oder regelmäßiger Behandlung ist die Beitragsdeckelung der GKV ein Vorteil
- Zukunftsplanung: Wer mittelfristig nach Deutschland zurück will, fährt mit GKV langfristig sicherer
- Flexibilität: PKV ist nur dann sinnvoll, wenn man die Entwicklung der Beiträge im Alter im Blick hat und kein Rückweg in die GKV nötig wird
Optionsrecht
Du hast drei Monate Zeit, um dich nach Arbeitsbeginn in der Schweiz für ein System zu entscheiden. Wer das versäumt, wird automatisch der KVG zugewiesen – auch rückwirkend. Laut einer Untersuchung der Uni St. Gallen verpassen rund 23 % der Grenzgänger die Frist. Dann wird’s teuer:
- Nachzahlungen für nicht gemeldete Leistungen
- Pauschaler Prämienaufschlag von 15 %
- Und wenn Partner oder Kinder separat versichert werden müssen, wird’s schnell unübersichtlich
Vor allem bei Paaren mit unterschiedlichen Versicherungen kommt es zu Abstimmungsproblemen – etwa wenn der Hauptverdiener in der KVG bleibt, aber Kinder in Deutschland abgesichert werden müssen. Die Folge sind mehrere Verträge, mehr Aufwand, mehr Bürokratie.
Lücken im Schutz: Nutze Zusatzversicherungen als Ergänzung
Keines der drei Modelle bietet eine vollständige Absicherung. Wer langfristig auf Nummer sicher gehen will, sollte Zusatzversicherungen einplanen – besonders bei KVG.
| Lücke | Lösung |
|---|---|
| Zahnbehandlungen | Zahnzusatzversicherung (DE) |
| Pflege im Alter | Pflegezusatzversicherung (DE) |
| Auslandsreisen außerhalb EU | Auslandskrankenversicherung |
Ein sinnvoller Mix ist zum Beispiel KVG für den Grundschutz plus Zusatzpolicen für Zahnarzt und Pflege, abgeschlossen in Deutschland. So bleibt der Beitrag niedrig – und die Leistung solide.
Formular E106/S1: So erhältst du medizinische Versorgung in Deutschland
Wenn du als Grenzgänger in der Schweiz arbeitest und dort krankenversichert bist, aber in Deutschland zum Arzt gehen willst, brauchst du das Formular E106 (auch bekannt als S1). Dieses Dokument verbindet die Schweizer Krankenversicherung mit dem deutschen Kassensystem und sorgt dafür, dass du medizinisch wie ein gesetzlich Versicherter in Deutschland behandelt wirst – ohne Vorauskasse und ohne Einschränkungen bei der Arztwahl.
Was ist das E106/S1?
Das Formular basiert auf EU-Recht, genauer gesagt auf der Verordnung (EG) Nr. 883/2004, die über das Freizügigkeitsabkommen auch für die Schweiz gilt. Es sichert dir als Grenzgänger das Recht, im Wohnsitzstaat medizinisch versorgt zu werden, auch wenn du in der Schweiz versichert bist. Ausgestellt wird es von deiner Schweizer Krankenversicherung, etwa Helsana, Groupe Mutuel oder Swica.
Wie funktioniert das in der Praxis?
Du reichst das Formular bei einer deutschen Krankenkasse ein, z. B. AOK, TK oder DAK. Diese sogenannte Aushilfskasse übernimmt dann die Abrechnung deiner Arztbesuche in Deutschland direkt mit der Schweizer Kasse. Du bekommst eine deutsche Versichertenkarte und kannst ganz normal Termine beim Haus- oder Facharzt machen – wie jeder GKV-Versicherte auch. Wichtig: Für Behandlungen in der Schweiz gelten trotzdem weiterhin Franchise und Selbstbehalt.
Beispiel
Ein Grenzgänger aus Waldshut mit einer KVG-Versicherung bei Sanitas beantragt das E106, reicht es bei der AOK ein und erhält dort seine Versichertenkarte. Damit geht er zum Zahnarzt oder zum Orthopäden in Deutschland – ohne Vorkasse, ohne bürokratischen Umweg. Die AOK rechnet alles direkt mit Sanitas ab.
Was ist die Aushilfskasse?
Wenn du als Grenzgänger in der Schweiz arbeitest und dort krankenversichert bist (z. B. über die KVG), aber in Deutschland wohnst, brauchst du eine deutsche Krankenkasse, die deine medizinische Versorgung in Deutschland abwickelt. Genau das übernimmt die sogenannte Aushilfskasse.
Die Aushilfskasse ist keine eigene Institution, sondern eine reguläre deutsche gesetzliche Krankenkasse – z. B. AOK, TK oder DAK –, die mit der Schweizer Versicherung zusammenarbeitet. Grundlage dafür ist das Formular E106 (auch S1 genannt). Damit weist du nach, dass du in der Schweiz versichert bist und in Deutschland Anspruch auf Sachleistungen nach deutschem GKV-Standard hast.
Was macht die Aushilfskasse konkret?
- Sie registriert dich als Grenzgänger auf Basis deines E106
- Sie stellt dir eine deutsche Versichertenkarte aus
- Sie rechnet deine Behandlungen beim Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus direkt mit deiner Schweizer Kasse ab
- Sie klärt Leistungsfragen, z. B. bei Hilfsmitteln oder Krankengeld (je nach Fall)
Du bist nicht in der GKV versichert, sondern bleibst Schweizer Kassenmitglied. Die Aushilfskasse ist nur dein Abrechnungspartner für Behandlungen in Deutschland. Sie ersetzt keine Zusatzversicherung und übernimmt keine Leistungen, die deine Schweizer Kasse nicht abdeckt.
Anleitung: So gehst du mit einer schweizer Krankenversicherung in Deutschland zum Arzt
Wenn du über das Schweizer KVG versichert bist, bekommst du von deiner Schweizer Kasse das Formular E106. Das ist sozusagen deine Eintrittskarte ins deutsche System. Es zeigt, dass du in der Schweiz pflichtversichert bist, aber trotzdem medizinisch in Deutschland behandelt werden darfst. Wichtig ist, dass deine Schweizer Grundversicherung aktiv ist – ohne sie bekommst du das E106 nicht.
Schritt 1: Deutsche Krankenkasse auswählen
Mit dem Formular kannst du dir eine deutsche gesetzliche Krankenkasse aussuchen, die als sogenannte Aushilfskasse für dich tätig wird. Beliebte Kassen unter Grenzgängern sind z. B. AOK, TK oder DAK. Unterschiede gibt’s vor allem beim Service, bei digitalen Angeboten oder Bonusprogrammen. Wichtig ist: Du bist dort nicht voll versichert, sondern nur als Verwaltungsstelle eingebunden.
Schritt 2: Formular E106 einreichen
Du sendest das ausgefüllte Formular an die Krankenkasse – per Post, digital oder persönlich vor Ort. Sobald die Registrierung abgeschlossen ist, bekommst du eine elektronische Gesundheitskarte wie jeder gesetzlich Versicherte in Deutschland. Die Bearbeitung dauert meist 10 bis 14 Werktage. In dringenden Fällen kannst du nach einer schnellen vorläufigen Bescheinigung fragen.
Schritt 3: Mit deiner Karte zum Arzt
Sobald du die Karte hast, kannst du ganz normal in Deutschland zum Arzt. Du brauchst keine Vorkasse zu leisten und musst nichts selbst abrechnen. Arztpraxen rechnen direkt mit deiner Aushilfskasse ab, die sich wiederum mit der Schweizer Versicherung abstimmt. Das läuft im Hintergrund, du bekommst davon nichts mit.
Wwelche Leistungen werden übernommen?
Mit dem E106 bekommst du alle Leistungen, die ein gesetzlich Versicherter in Deutschland auch bekommt. Dazu gehören:
- Haus- und Facharztbehandlungen
- Krankenhausaufenthalte
- Arzneimittel nach deutschem Standard
- Heilmittel wie Physio oder Ergotherapie
Ob du in der Schweiz oder in Deutschland behandelt wirst, ist grundsätzlich dir überlassen – aber Achtung: In der Schweiz gelten Franchise und Selbstbehalt, in Deutschland nicht.
Mit diesen Einschränkungen musst du rechnen
Nicht alles ist über das E106 abgedeckt. Besonders bei Zahnersatz oder Pflege ist Vorsicht geboten.
Die Schweizer KVG übernimmt nur 50 Prozent einfacher Zahnbehandlungen. Für alles darüber hinaus brauchst du eine Zahnzusatzversicherung aus Deutschland.
Auch stationäre Pflegekosten in Deutschland sind weder durch die KVG noch durch die GKV vollständig abgedeckt. Wer auf Nummer sicher gehen will, braucht eine Pflegezusatzversicherung mit Grenzgängerregelung. Und: Wenn du außerhalb der EU oder EFTA reist, brauchst du eine Auslandskrankenversicherung.
Häufige Fehler bei Grenzgängern
Viele Grenzgänger versäumen die Frist, sich innerhalb von drei Monaten bei einer Aushilfskasse anzumelden. Dann drohen Nachzahlungen und ein Prämienaufschlag von 15 %. Auch wenn die Karte verloren geht, wird es ohne Ersatz schwierig – hier unbedingt die Krankenkasse informieren und eine Ersatzbescheinigung anfordern.
Wenn du die Krankenkasse wechseln willst, musst du das E106 erneut einreichen. Die Umstellung dauert, in dieser Zeit sind nur Notfälle abgedeckt. Deshalb vorher klären, ob der Wechsel wirklich sinnvoll ist.
Fazit: Welches Kanton in der Schweiz eignet sich am besten für Grenzgänger?
Mit Schweizer Krankenversicherung kannst du problemlos in Deutschland zum Arzt – aber nur, wenn du das E106 sauber einreichst und dich bei einer deutschen Krankenkasse anmeldest.
Du bekommst dann eine Versichertenkarte und wirst medizinisch wie ein GKV-Versicherter behandelt. Die Verwaltung übernimmt die Aushilfskasse, du hast mit Abrechnung und Bürokratie nichts zu tun. Wichtig ist, dass du Fristen einhältst und weißt, was über das System läuft – und was nicht.
Wer das sauber organisiert, spart sich viel Ärger und ist im Ernstfall gut abgesichert.
FAQ: Mit schweizer KV in Deutschland zum Arzt gehen
Ja, das geht – aber nur, wenn du das Formular E106 (auch S1) hast. Das bekommst du von deiner Schweizer Krankenkasse, wenn du über das KVG versichert bist. Mit diesem Formular meldest du dich bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse (AOK, TK, DAK usw.) an. Die stellt dir eine elektronische Gesundheitskarte aus, mit der du ganz normal in Deutschland zum Arzt gehen kannst – Hausarzt, Facharzt, Klinik, alles wie bei gesetzlich Versicherten in Deutschland. Ohne E106 bist du in Deutschland nur im Notfall abgesichert.
Du hast drei Möglichkeiten:
- KVG in der Schweiz (meist die günstigste Lösung bei hohem Einkommen)
- GKV in Deutschland (sinnvoll für Familien mit mehreren Kindern oder bei Rückkehrplänen)
- PKV in Deutschland (für junge, gesunde Singles mit hohen Ansprüchen, aber langfristig mit Risiko)
Wichtig ist das Optionsrecht: Du musst dich innerhalb von drei Monaten nach Arbeitsbeginn entscheiden – und diese Entscheidung gilt dauerhaft, solange du durchgehend in der Schweiz arbeitest. Wer’s verpasst, wird automatisch in der KVG versichert.
Grundsätzlich bist du dort versichert, wo du arbeitest – also in der Schweiz. Das ist gesetzlich so geregelt. Als Grenzgänger hast du aber ein einmaliges Optionsrecht und kannst dich stattdessen für die gesetzliche oder private Versicherung in Deutschland entscheiden.
Wenn du in der Schweiz bleibst (KVG), kannst du trotzdem in Deutschland zum Arzt, brauchst dafür aber das E106-Formular. Die deutsche Krankenkasse übernimmt dann die Abrechnung und du bekommst eine normale Gesundheitskarte – obwohl du in der Schweiz versichert bist. Du bist also in beiden Systemen unterwegs – je nachdem, wo du dich behandeln lässt.






