krankenversicherung: kannst du die beiträge steuerlich absetzen?
Alles, was du zur steuerlichen Absetzbarkeit deiner Krankenversicherung als Grenzgänger wissen musst.
Als Grenzgänger zahlst Du Deine Krankenversicherung aus eigener Tasche – egal ob gesetzlich, privat oder im Rahmen des Optionsmodells. Die Beiträge können je nach Modell schnell mehrere Hundert Franken im Monat ausmachen. Umso relevanter ist die Frage, ob Du diese Kosten steuerlich absetzen kannst.
Entscheidend ist, wo Du steuerpflichtig bist und wie Deine Versicherung formal eingeordnet wird. Wer die Regeln kennt, kann sich spürbare Entlastung holen – gerade bei der deutschen Steuererklärung.
In diesem Beitrag
Wie hoch sind die Kosten einer Grenzgänger-Krankenversicherung?
Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz haben 2025 drei Versicherungsoptionen – mit deutlichen Unterschieden bei den Kosten:
Schweizer Grundversicherung (KVG)
Über 80 % der Grenzgänger wählen diese Lösung.
Sie bietet solide Leistungen und vollen Versicherungsschutz in der Schweiz.
Anbieter | Ab 26 Jahre | 19–25 Jahre | Bis 18 Jahre |
---|---|---|---|
Sympany | 216,70 CHF | 156,10 CHF | 108,40 CHF |
SWICA | 246,30 CHF | 184,70 CHF | 59,20 CHF |
Helsana | 352,50 CHF | 317,30 CHF | 81,10 CHF |
Zusätzlich:
- Franchise (Selbstbehalt): 300 CHF jährlich
- Selbstbeteiligung: 10 % bis max. 700 CHF/Jahr
- Unfallversicherung optional
2025 senkte Sympany als einziger Anbieter die Beiträge, während SWICA (+16,3 %) und Helsana (+11,5 %) deutlich erhöhten.
Deutsche Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Beitragspflicht richtet sich nach Einkommen.
Wer viel verdient, zahlt viel:
- Beitragssatz: 14,6 % + Ø 2,5 % Zusatzbeitrag
- Pflegeversicherung: 3,05 % (mit Kind) / 3,4 % (kinderlos)
- Beitragsbemessungsgrenze: 66.150 €/Jahr
- Krankenversicherung: bis 939,89 €/Monat
- Pflegeversicherung: bis 198,45 €/Monat
- Gesamt: bis 1.138,34 €/Monat
Private Krankenversicherung (PKV)
Die PKV bietet einkommensunabhängige Beiträge – ideal für junge, gesunde Grenzgänger oder Besserverdiener mit hohem Leistungsanspruch.
- Volle Leistung auch in der Schweiz, oft ohne Einschränkungen
- Einstiegstarife ab ca. 300–400 €/Monat
- Beitrag abhängig von Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang
Ist die Grenzgänger-Krankenversicherung steuerlich absetzbar?
Ja, als Grenzgänger kannst Du die Beiträge zu Deiner Krankenversicherung in der deutschen Steuererklärung grundsätzlich absetzen. Das gilt unabhängig davon, ob Du bei einer Schweizer Krankenkasse (KVG), einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse (GKV) oder in einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichert bist.
Entscheidend ist, dass es sich um Beiträge für eine medizinische Grundabsicherung handelt. Diese zählen steuerlich zu den sogenannten Sonderausgaben, genauer gesagt zu den „übrigen Vorsorgeaufwendungen“.
In der Praxis machen diese Beiträge einen spürbaren Teil Deiner Fixkosten aus – gerade wenn Du die Beiträge allein trägst. Entsprechend wichtig ist es, das steuerliche Potenzial voll auszuschöpfen.
Welche Modelle sind absetzbar?
Die meisten Grenzgänger entscheiden sich für die Schweizer Grundversicherung (KVG).
Die monatlichen Beiträge – je nach Anbieter zwischen rund 156 und 352 CHF – gelten als absetzbar, da sie als Pflichtversicherung eingestuft werden. Sie entsprechen in Art und Umfang den Basisleistungen der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung. Genau dieser Bezug zur „sozialhilfegleichen Versorgung“ ist für die steuerliche Anerkennung ausschlaggebend.
Wer sich hingegen für die deutsche GKV entscheidet, kann auch diese Beiträge in voller Höhe geltend machen. Hier liegt die Absetzbarkeit auf der Hand: Es handelt sich um gesetzlich geregelte Pflichtbeiträge, deren Struktur der Finanzverwaltung bekannt ist.
Die private Krankenversicherung (PKV) in Deutschland wird ebenfalls anerkannt – allerdings mit Einschränkungen. Nur der Anteil, der auf die sogenannten Basisleistungen entfällt, ist steuerlich absetzbar. Leistungen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer zählen nicht dazu. Viele Versicherer weisen den Basisanteil in der Beitragsbescheinigung separat aus – dieser Wert ist für die Steuer entscheidend.
Wie hoch ist der maximal absetzbare Betrag?
Die Höhe der absetzbaren Beiträge ist gesetzlich begrenzt. Für die meisten Grenzgänger, die als Arbeitnehmer gelten und bereits Zuschüsse vom Arbeitgeber zur Krankenversicherung erhalten, liegt die Grenze bei 1.900 Euro pro Jahr.
Wer keine Zuschüsse bekommt – etwa Selbstständige oder freiwillig Versicherte – kann bis zu 2.800 Euro pro Jahr ansetzen. Die Beiträge zur Pflegeversicherung sind dabei eingeschlossen, solange es sich nicht um rein private Zusatzversicherungen handelt.
Besonderheiten für Grenzgänger
Grenzgänger befinden sich steuerlich oft in einer Sonderrolle.
Beiträge zu ausländischen Krankenversicherungen – wie der Schweizer KVG – werden von den deutschen Finanzbehörden grundsätzlich anerkannt, wenn sie in ihrer Struktur mit inländischen Pflichtbeiträgen vergleichbar sind. Das gilt auch für sogenannte Globalbeiträge, also Pauschalbeiträge zur gesamten Sozialversicherung im Ausland.
Entscheidend ist die Einstufung: Handelt es sich um Pflichtbeiträge (absetzbar) oder freiwillige Zusatzleistungen (nur begrenzt oder gar nicht absetzbar)? Diese Unterscheidung entscheidet im Zweifel darüber, ob ein Beitrag steuerlich berücksichtigt wird oder nicht.
Egal ob Du Dich für die Schweizer Grundversicherung, die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland oder eine private Lösung entschieden hast: Deine Beiträge zur Grundabsicherung sind steuerlich absetzbar – und zwar meist in voller Höhe bis zur jeweiligen Höchstgrenze. Wichtig ist, dass Du sauber dokumentierst, die richtigen Anlagen verwendest und bei der privaten Krankenversicherung den Basisanteil kennst.
Wo trage ich die Beiträge meiner Grenzgänger-Krankenversicherung in der Steuererklärung ein?
Als Grenzgänger musst Du Deine Krankenversicherungsbeiträge in der deutschen Steuererklärung korrekt zuordnen – je nachdem, ob Du in der Schweizer Grundversicherung, in der deutschen GKV oder in einer PKV versichert bist. Der zentrale Ort für die Eintragung ist die Anlage Vorsorgeaufwand, ergänzt durch grenzgängerspezifische Anlagen.
Anlage Vorsorgeaufwand
Alle Krankenversicherungsbeiträge gelten steuerlich als Sonderausgaben und werden in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen. Je nach Versicherungsart verwendest Du unterschiedliche Zeilen:
Gesetzliche Krankenversicherung
Wenn Du in der deutschen GKV freiwillig versichert bist:
- Zeile 11: Krankenversicherungsbeiträge (100 % eintragen – auch wenn der Arbeitgeber beteiligt ist)
- Zeile 12: Nur ausfüllen, wenn Du keinen Anspruch auf Krankengeld hast
- Zeilen 13–14: Beiträge zur Pflegeversicherung
Private Krankenversicherung
Wenn Du privat versichert bist:
- Zeile 23: Beiträge zur Basisabsicherung (also nur der erstattungsfähige Teil)
- Zeile 24: Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung
- Zeile 25: Erstattete Beiträge (werden abgezogen)
- Zeile 26: Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse
- Zeile 27: Beitragsanteile für Wahlleistungen oder Krankengeld – diese sind nicht absetzbar
Schweizer Krankenversicherung
Die Beiträge zur Schweizer Grundversicherung gelten als Beiträge zu einer ausländischen gesetzlichen Krankenversicherung. Du trägst sie ein in:
- Zeilen 31–36: Ausländische Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
Diese Zeilen sind speziell für Versicherungsbeiträge gedacht, die im Ausland gezahlt werden – also der Regelfall für Grenzgänger mit KVG.
Zusätzliche Formulare für Grenzgänger
Neben der Anlage Vorsorgeaufwand musst Du als Grenzgänger auch:
- Anlage N-Gre ausfüllen: für Deinen Schweizer Arbeitslohn und grenzüberschreitende Angaben
- Anlage N-AUS, falls Du im Laufe des Jahres die Grenzgängereigenschaft verloren hast oder nur zeitweise als solcher tätig warst
Wichtig: Da es sich um einen Auslandssachverhalt handelt, bist Du verpflichtet, Belege direkt mit der Steuererklärung einzureichen – insbesondere zur KVG oder zur PKV. Ohne Nachweis wird nichts anerkannt.
Höchstbeträge und Eintrag in Zeile 49
Für Krankenversicherungsbeiträge gelten zwei Höchstbeträge:
- 1.900 € jährlich: bei Arbeitgeberzuschuss
- 2.800 € jährlich: wenn Du Deine Beiträge vollständig selbst zahlst (z. B. bei PKV ohne Zuschuss)
In Zeile 49 der Anlage Vorsorgeaufwand musst Du angeben, welcher Höchstbetrag für Dich gilt:
- „2“ eintragen, wenn Du den höheren Betrag von 2.800 € beanspruchen kannst
- leer oder „1“, wenn Du nur bis 1.900 € geltend machen darfst
Automatische Datenübermittlung und Erstattungen
Viele deutsche Krankenkassen übermitteln die Daten elektronisch an das Finanzamt. Du bekommst Anfang des Folgejahres eine Beitragsbescheinigung – diese musst Du prüfen und ggf. ergänzen.
Erstattete Beiträge durch die Krankenkasse musst Du von den gezahlten Beiträgen abziehen. Die Summe der Rückerstattung findest Du in der Bescheinigung oder im Erstattungsbescheid der Versicherung.
Die Eintragung hängt direkt davon ab, welche Versicherung Du gewählt hast. Grundsätzlich landen alle Beiträge in der Anlage Vorsorgeaufwand, ausländische Beiträge wie die zur KVG zusätzlich in Zeilen 31–36. Für Grenzgänger sind außerdem die Anlagen N-Gre und ggf. N-AUS Pflicht. Achte auf vollständige Belege – und trage den richtigen Höchstbetrag ein. Wer sauber arbeitet, kann sich schnell mehrere Hundert Euro Steuervorteil sichern.
Wenn Du unsicher bist, welche Krankenversicherung für Dich als Grenzgänger die richtige ist – oder wie Du Deine Beiträge optimal steuerlich geltend machst: Buche dir ein kostenloses Erstgespräch in unserer Grenzgänger-Beratung. Wir kennen die Modelle, Tarife und steuerlichen Spielräume im Detail und haben bereits mehr als 400 Grenzgänger erfolgreich begleitet.