Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzbar für Grenzgänger in der Schweiz
Als Grenzgänger profitierst du von höheren Gehältern, musst aber bei der Absicherung beide Steuersysteme verstehen.
Kurze Einleitung
Als Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz stehst du vor besonderen Herausforderungen bei der Absicherung deiner Arbeitskraft. Das höhere Schweizer Gehalt bringt nicht nur mehr Lebensqualität, sondern erfordert auch eine durchdachte Vorsorgestrategie. Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) spielt dabei eine zentrale Rolle. Doch wie funktioniert das mit der steuerlichen Absetzbarkeit, wenn du in zwei Ländern unterwegs bist? In diesem Beitrag erfährst du, welche steuerlichen Möglichkeiten du als Grenzgänger bei der BU hast, wie du optimal vorsorgst und was bei der Steuererklärung zu beachten ist.
Inhaltsverzeichnis

Was du als Grenzgänger über deine Berufsunfähigkeitsversicherung wissen musst
Als Grenzgänger bewegst du dich zwischen zwei Sozialversicherungssystemen. Du zahlst Beiträge in das Schweizer System ein, bist aber in Deutschland steuerpflichtig. Diese besondere Situation macht eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Grenzgänger in der Schweiz besonders wichtig.
Die deutsche Erwerbsminderungsrente liegt im Durchschnitt bei nur etwa 750 € monatlich. Nach Abzug von Steuern und Krankenversicherung bleibt noch weniger. Das reicht nicht aus, um deinen gewohnten Lebensstandard zu halten.
In der Schweiz sieht es auf den ersten Blick besser aus. Bei Berufsunfähigkeit durch einen Unfall können die Leistungen aus Unfallversicherung und Invalidenversicherung bis zu 90 % deines versicherten Einkommens erreichen. Aber Vorsicht: Weniger als 10 % aller Berufsunfähigkeitsfälle entstehen durch Unfälle. Die meisten werden durch Krankheiten ausgelöst.
Bei krankheitsbedingter Berufsunfähigkeit erhältst du als Grenzgänger nur etwa 60 % deines letzten Einkommens aus der beruflichen Vorsorge und der AHV/IV. Das klingt erst mal gut, reicht aber langfristig nicht aus. Besonders wenn du bedenkst, dass du in der Schweiz verdienst und deine Lebenshaltungskosten entsprechend hoch sind.
Ein konkretes Beispiel macht das deutlich: Als 30-jähriger Grenzgänger mit 4.000 € Nettolohn pro Monat hat deine Arbeitskraft einen Wert von etwa 1,78 Millionen Euro bis zur Rente mit 67. Eine BU-Rente von 3.000 € monatlich kostet dich etwa 100 € im Monat. Über die gesamte Laufzeit zahlst du also rund 44.400 €. Dafür erhältst du eine Absicherung von über 1,3 Millionen Euro, falls du sofort berufsunfähig werden solltest.
Wie die Berufsunfähigkeitsversicherung in der Schweiz funktioniert
Die Berufsunfähigkeitsversicherung schützt dein Einkommen, wenn du deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst. Dabei musst du nicht vollständig arbeitsunfähig sein. Es reicht, wenn du mindestens 50 % deiner früheren Leistungsfähigkeit verloren hast.
Konkret bedeutet das: Wenn du vorher 42 Stunden pro Woche gearbeitet hast und nur noch 21 Stunden oder weniger arbeiten kannst, giltst du als berufsunfähig. Die Leistung wird gezahlt, wenn absehbar ist, dass dieser Zustand länger als 6 Monate anhält.
Entscheidend ist immer der zuletzt ausgeübte Beruf. Kannst du diesen nicht mehr ausüben, erhältst du die vereinbarte BU-Rente. Der Anspruch besteht bis zum Eintritt in die gesetzliche Rente oder bis du den Beruf wieder ausüben kannst.
Die Höhe der BU-Rente legst du selbst bei Vertragsabschluss fest. Sie sollte sich nach deinem aktuellen Einkommen richten, darf aber maximal 90 % deines Nettogehalts betragen. Durch das hohe Schweizer Lohnniveau kannst du als Grenzgänger also eine entsprechend hohe BU-Rente absichern.
Die Laufzeit ist ein weiterer wichtiger Punkt. Heute ist eine Absicherung bis zum Alter von 67 Jahren Standard. Du kannst dir als Schweizer Grenzgänger keine Lücke von einigen Jahren leisten, bevor die Rentenzahlung beginnt. Die laufenden Kosten müssen schließlich weiter bezahlt werden.
Eine dynamische Erhöhung der BU-Rente um etwa 2 % pro Jahr gleicht die Inflation aus und sichert deine Kaufkraft langfristig. Wenn du bereits eine BU hast und neu als Grenzgänger startest, solltest du die Höhe unbedingt anpassen lassen. Dein Einkommen hat sich vermutlich deutlich erhöht.
Kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich abgesetzt werden?
Die steuerliche Behandlung von BU-Beiträgen unterscheidet sich grundlegend zwischen Deutschland und der Schweiz. Als Grenzgänger musst du diese Unterschiede kennen, um optimal zu planen.
In der Schweiz können Versicherungsprämien als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. Auf Bundesebene sind maximal 1.700 CHF pro Jahr absetzbar, bei Ehepaaren 3.500 CHF. Einige Kantone erlauben höhere Beträge. Lebensversicherungen, Kranken- und Unfallversicherungen sowie Rentenversicherungen fallen darunter. Hausrat- oder Haftpflichtversicherungen können nicht abgesetzt werden.
In Deutschland ist die Situation komplexer. BU-Beiträge fallen unter die „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“. Als Angestellter kannst du maximal 1.900 € pro Jahr absetzen. Selbstständige können bis zu 2.800 € geltend machen.
Das Problem: Diese Höchstbeträge teilst du dir mit den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Bei einem Bruttogehalt von 2.000 € ist der Höchstbetrag meist bereits ausgeschöpft. Die BU-Beiträge bringen dann keinen zusätzlichen Steuervorteil mehr.
Es gibt aber Alternativen mit besseren Steuervorteilen. Kombinierst du die BU mit einer Rürup-Rente, gelten andere Grenzen. Als Einzelperson kannst du bis zu 29.344 € jährlich absetzen. Verheiratete können gemeinsam bis zu 58.688 € geltend machen. Das Finanzamt prüft dann selbst, welchen Anteil es berücksichtigt.
Welche Regelungen für dich als Grenzgänger gelten
Als Grenzgänger mit deutschem Wohnsitz und Schweizer Arbeitsplatz gelten für dich spezielle Regelungen durch das Doppelbesteuerungsabkommen. Dein Schweizer Arbeitslohn ist grundsätzlich in Deutschland steuerpflichtig. Die Schweiz behält eine Quellensteuer von 4,5 % ein.
Um einen höheren Steuerabzug zu vermeiden, brauchst du eine Ansässigkeitsbescheinigung vom deutschen Finanzamt. Diese wird normalerweise automatisch jährlich verlängert. Durch deinen deutschen Wohnsitz bist du unbeschränkt steuerpflichtig und musst jährlich eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Für deine Versicherungsbeiträge gelten folgende Regeln:
Die obligatorischen Beiträge zur Schweizer Pensionskasse (2. Säule) kannst du in Deutschland steuerlich abziehen. Deutschland unterscheidet aber zwischen Obligatorium und Überobligatorium. Nur die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbeiträge sind absetzbar. Überobligatorische Beiträge werden steuerlich nicht anerkannt. Bei den späteren Leistungen werden obligatorische normal und überobligatorische privilegiert besteuert.
Die Krankenversicherungsbeiträge kannst du unter bestimmten Bedingungen geltend machen. Wenn du in der Schweizer Pflichtversicherung (KVG) versichert bist, werden die Beiträge bei deiner deutschen Steuererklärung als Sonderausgaben berücksichtigt.
Von der Schweizer 3. Säule profitierst du als echter Grenzgänger in der Regel nicht. Zwar berechtigt dein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen grundsätzlich zur Einzahlung in die Säule 3a. Da diese Einzahlungen aber weder in der Schweiz noch in Deutschland steuerlich absetzbar sind, lohnt sich das für dich nicht. Stattdessen steht dir die deutsche Direktversicherung zur Verfügung.
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Welche Versicherung kann man von der Steuer absetzen in der Schweiz?
Als Grenzgänger zahlst du in mehrere obligatorische Schweizer Sozialversicherungen ein. Die erste Säule umfasst AHV, IV und EO mit einem Beitragssatz von 10,6 % (Quelle: www.sva-aargau.ch). Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich diese Beiträge hälftig. Die AHV ist staatlich geführt und für jeden Grenzgänger verpflichtend.
Die zweite Säule, die berufliche Vorsorge oder Pensionskasse, sichert deinen Lebensstandard über das Existenzminimum hinaus. Alle Schweizer Arbeitnehmer sind obligatorisch gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert. Bei mehr als 8 Stunden Arbeitszeit pro Woche bist du zusätzlich über die Unfallversicherung für Grenzgänger geschützt. Die Beitragssätze liegen je nach Berufsgruppe zwischen 1 und 3 %.
Ein wichtiger Unterschied zu Deutschland: In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Lohnfortzahlung bei Krankheit. Viele Arbeitgeber schließen deshalb eine Krankentagegeldversicherung ab. Diese sichert 80 bis 100 % des Lohns für maximal 2 Jahre. Der Arbeitnehmerbeitrag liegt bei etwa 1 % des Bruttolohns.
Für Arbeitslosigkeit gilt eine Sonderregelung. Du zahlst Beiträge aufgrund deines Schweizer Gehalts, erhältst aber Arbeitslosengeld nach deutschem Recht. Die deutsche Beitragsbemessungsgrenze wird dabei berücksichtigt, was zu niedrigeren Leistungen führen kann.
Freiwillige Versicherungen und ihre Absetzbarkeit
Neben den Pflichtversicherungen gibt es wichtige freiwillige Absicherungen. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung steht dabei an erster Stelle. Sie ist nicht obligatorisch, aber dringend empfohlen.
In Deutschland kannst du BU-Beiträge als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzen. Der Höchstbetrag liegt bei 1.900 € für Angestellte. Da dieser Betrag aber mit Krankenversicherungsbeiträgen geteilt wird, bleibt oft kein Spielraum für die BU.
Eine bessere Option bietet die Kombination mit einer Rürup-Rente. Hier gelten Höchstbeträge von 29.344 € für Einzelpersonen und 58.688 € für Verheiratete. Das Finanzamt prüft selbst, welchen Anteil es anerkennt.
Die attraktivste Lösung für Grenzgänger ist die Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG. Du kannst bis zu 7.728 € jährlich steuerfrei einzahlen. Das entspricht 644 € monatlich. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % sparst du etwa 271 € Steuern pro Monat. Dein tatsächlicher Eigenanteil beträgt nur 373 €.
Die Direktversicherung funktioniert wie eine normale Rentenversicherung. Du zahlst während der Ansparphase Beiträge und erhältst später eine Rente oder Kapitalauszahlung. Der Vorteil: Du sparst heute Steuern und baust gleichzeitig Rentenansprüche auf. Im Rentenalter ist die Versteuerung niedriger als während des Arbeitslebens.
Ein Nachteil: Schweizer Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, einen Zuschuss zu leisten. Du musst den gesamten Beitrag selbst aufbringen. Trotzdem lohnt sich die Direktversicherung durch die Steuerersparnis.
So funktioniert die Steuererklärung für deine BU als Grenzgänger
Die Eintragung deiner BU in der Steuererklärung hängt von der Vertragsart ab. Bei einer eigenständigen BU-Versicherung gehören die Beiträge in die „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“. In ELSTER findest du das in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ unter „Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen“.
Hast du die BU als Zusatzversicherung zu einer Risikolebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen? Dann trägst du sie ebenfalls bei den sonstigen Vorsorgeaufwendungen ein. Der Ort bleibt derselbe.
Anders sieht es bei einer BU mit Rürup-Rente aus. Diese Kombination gilt als Altersvorsorgeaufwendung. Du gibst die gesamten Jahresbeiträge in der Anlage „Altersvorsorgeaufwendungen“ an. Das Finanzamt ermittelt selbst den abzugsfähigen Anteil.
Bei einer Direktversicherung musst du gar nichts eintragen. Die Beiträge werden automatisch vom Arbeitgeber berücksichtigt und mindern dein zu versteuerndes Einkommen. Das geschieht bereits in der Lohnabrechnung.
Wichtig: BU-Beiträge sind keine Werbungskosten. Dieser Fehler passiert häufig. Die BU gehört immer zu den Vorsorgeaufwendungen oder Altersvorsorgeaufwendungen.
Was brauche ich für die Steuererklärung als Grenzgänger?
Als Grenzgänger benötigst du spezielle Unterlagen für deine Steuererklärung. Das wichtigste Formular ist die Anlage N-GRE (Quelle: Finanzamt Baden-Württemberg). Sie ist speziell für Grenzgänger aus Baden-Württemberg mit Einkünften aus der Schweiz konzipiert.
Die Quellensteuer beträgt 4,5 % deines Bruttogehalts inklusive aller Zulagen. Dein Arbeitgeber führt sie ab. Diese Steuer wird auf deine deutsche Einkommensteuer angerechnet. Du wirst also nicht doppelt besteuert. Bis zu 15 % ausländische Quellensteuer können angerechnet werden.
Diese Unterlagen brauchst du für die Steuererklärung:
Der Schweizer Lohnausweis im Original mit allen Zusatzblättern. Er entspricht der deutschen Lohnsteuerbescheinigung. Eine Bescheinigung der Pensionskasse über obligatorische und überobligatorische Beiträge. Diese Unterscheidung ist für die deutsche Steuer wichtig.
Nachweise über deine Krankenversicherungsbeiträge brauchst du ebenfalls. Auch Belege über Arbeitgeberbeiträge zur Krankentagegeld- und Nichtberufsunfallversicherung sind relevant.
Für die BU benötigst du Beitragsnachweise. Bei einer Direktversicherung brauchst du beim ersten Mal den Vertrag, die Zweckbindungserklärung und Zahlungsbelege. In den Folgejahren reichen die Zahlungsnachweise.
Bei Auslandssachverhalten gelten erweiterte Mitwirkungspflichten. Reiche alle Belege direkt mit der Steuererklärung ein. Das vermeidet Nachfragen und beschleunigt die Bearbeitung. Die Abgabefrist ist der 31. Juli des Folgejahres.
Praktische Tipps zur Optimierung deiner Vorsorge
Die richtige Absicherungshöhe ist entscheidend für deine finanzielle Sicherheit. Frage dich: Auf wie viel deines Nettoeinkommens kannst du ohne größere Probleme verzichten? Die Antwort bestimmt deine optimale BU-Rente.
Experten empfehlen 75 bis 100 % des Nettoeinkommens abzusichern. Bei 4.000 € Nettolohn sollte deine BU-Rente zwischen 3.000 und 4.000 € liegen. Das ist der optimale Kompromiss zwischen Absicherung und bezahlbarer Prämie.
Die Nachversicherungsgarantie ermöglicht Anpassungen bei Lebensereignissen. Bei Heirat, Geburt oder Gehaltserhöhung kannst du die Versicherungssumme erhöhen. Manche Versicherer erlauben das sogar ohne besonderen Anlass.
Eine Beitragsdynamik erhöht deinen Beitrag jährlich, aber auch die BU-Rente steigt entsprechend. Das schützt vor Inflation und sichert deine Kaufkraft langfristig.
Die Leistungsdynamik ist besonders wichtig, wenn du jung berufsunfähig wirst. Deine BU-Rente erhöht sich dann jährlich automatisch, auch wenn du bereits Leistungen beziehst. Das kostet zwar mehr, sichert aber deinen Lebensstandard über Jahrzehnte.
Steuerlich bringt eine höhere Absicherung nicht automatisch mehr Vorteile. Die Ersparnis hängt von der Vertragsart ab. Eine Direktversicherung ist oft sinnvoller als eine eigenständige BU, da sie höhere Steuervorteile bietet.
Direktversicherung und Pensionskasse als Alternative
Die Direktversicherung ist für Grenzgänger eine attraktive Alternative zur klassischen BU. Als betriebliche Altersvorsorge kannst du bis zu 7.728 € jährlich steuerfrei einzahlen. Das reduziert dein zu versteuerndes Einkommen sofort.
Die Funktionsweise ist simpel: Du zahlst monatlich 644 € in die Direktversicherung. Bei einem Steuersatz von 42 % sparst du 271 € Steuern. Dein tatsächlicher Aufwand beträgt nur 373 €. Du baust Altersvorsorge auf und sparst gleichzeitig Steuern.
Im Rentenalter profitierst du doppelt. Die Auszahlung wird zwar besteuert, aber zu einem niedrigeren Satz als heute. Dein Einkommen ist im Alter geringer, also zahlst du weniger Steuern. Du kannst zwischen monatlicher Rente oder Kapitalauszahlung wählen.
Der Nachteil: Schweizer Arbeitgeber müssen keinen Zuschuss leisten. In Deutschland wären 15 % Arbeitgeberzuschuss Pflicht. Als Grenzgänger trägst du die Beiträge allein. Trotzdem lohnt sich die Direktversicherung durch die Steuervorteile.
Für die Direktversicherung brauchst du eine Bestätigung deines Schweizer Arbeitgebers. Er muss den Kollektivrahmenvertrag unterzeichnen. Nur dann werden die Steuervorteile gewährt. Bei einem Jobwechsel oder Rückkehr nach Deutschland kannst du die Versicherung weiterführen.
Die Schweizer Pensionskasse ist ab 22.050 CHF Jahreseinkommen Pflicht. Sie besteht aus Sparanteil und Risikoschutz. Der Sparanteil hilft beim Hauskauf oder bei der Selbstständigkeit. Ein Teil erhöht deine Rente für Grenzgänger.
Für die deutsche Steuer ist die Unterscheidung zwischen Obligatorium und Überobligatorium wichtig. Nur obligatorische Beiträge sind absetzbar. Die Pensionskasse stellt dir eine entsprechende Bescheinigung aus. Diese brauchst du für das deutsche Finanzamt.
Fazit: Deine optimale BU-Strategie als Grenzgänger
Als Grenzgänger brauchst du eine durchdachte Absicherungsstrategie. Die gesetzlichen Leistungen beider Länder reichen nicht aus. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist unverzichtbar, um deinen Lebensstandard zu sichern.
Die steuerliche Absetzbarkeit einer eigenständigen BU ist begrenzt. Mit maximal 1.900 € Höchstbetrag, der sich mit Krankenversicherungsbeiträgen teilt, bleibt wenig Spielraum. Die Direktversicherung bietet dir deutlich bessere Möglichkeiten. Mit bis zu 7.728 € steuerfreier Einzahlung pro Jahr sparst du erheblich Steuern und baust gleichzeitig Altersvorsorge auf.
Sichere 75 bis 100 % deines Nettoeinkommens ab. Bei der komplexen Grenzgänger-Situation ist professionelle Beratung Gold wert. Jede Situation ist individuell und erfordert maßgeschneiderte Lösungen.
Wenn du unsicher bist, welche Lösung für dich optimal ist, vereinbare gerne einen kostenfreien Beratungstermin. Gemeinsam finden wir die beste Absicherung für deine persönliche Situation als Grenzgänger. Lass uns deine Zukunft optimal planen und dafür sorgen, dass du von deiner Arbeit in der Schweiz maximal profitierst.
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Häufig gestellte Fragen zur BU und Steuern für Grenzgänger
Ja, aber mit wichtigen Einschränkungen. BU-Beiträge fallen unter die sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Als Angestellter kannst du maximal 1.900 € jährlich absetzen. Selbstständige haben einen Höchstbetrag von 2.800 €.
Das Problem: Diese Beträge teilst du dir mit Kranken- und Pflegeversicherung. Bei einem Bruttogehalt ab 2.000 € ist der Höchstbetrag meist ausgeschöpft. Die BU-Beiträge bringen dann keinen zusätzlichen Steuervorteil.
Bessere Alternativen existieren. Mit einer BU-Rürup-Kombination kannst du bis zu 29.344 € (Einzelperson) oder 58.688 € (Verheiratete) absetzen. Die beste Lösung für Grenzgänger ist die Direktversicherung mit bis zu 7.728 € steuerfreier Einzahlung jährlich.
In der Schweiz sind Lebens-, Kranken-, Unfall- und Rentenversicherungen absetzbar. Der Höchstbetrag liegt bei 1.700 CHF für Einzelpersonen und 3.500 CHF für Ehepaare auf Bundesebene. Hausrat- oder Haftpflichtversicherungen sind nicht absetzbar.
Für Grenzgänger gelten aber die deutschen Steuerregeln. Die Schweizer Regelungen sind nicht relevant. In Deutschland sind obligatorische Schweizer Versicherungen teilweise absetzbar:
AHV/IV/EO-Beiträge werden berücksichtigt
Obligatorische Pensionskassenbeiträge sind absetzbar, überobligatorische nicht
Krankenversicherungsbeiträge können unter bestimmten Bedingungen geltend gemacht werden
Der Eintragungsort hängt von der BU-Art ab. Eine eigenständige BU gehört in die Anlage „Vorsorgeaufwand“ unter „Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen“. BU-Zusatzversicherungen zu Risikoleben oder Rentenversicherung werden dort ebenfalls eingetragen.
BU mit Rürup-Rente ist eine Altersvorsorgeaufwendung. Die Eintragung erfolgt in der entsprechenden Anlage. Bei einer Direktversicherung entfällt die Eintragung. Die Berücksichtigung erfolgt automatisch über die Lohnabrechnung.
Wichtig: BU-Beiträge sind niemals Werbungskosten. Sie gehören immer zu den Vorsorgeaufwendungen.
Die Anlage N-GRE ist das zentrale Formular für Grenzgänger. Zusätzlich benötigst du den Schweizer Lohnausweis im Original mit allen Ergänzungsblättern.
Von der Pensionskasse brauchst du eine Bescheinigung über obligatorische und überobligatorische Beiträge. Nachweise über Krankenversicherung, Krankentagegeld- und Nichtberufsunfallversicherung sind ebenfalls nötig.
Für die BU brauchst du Beitragsnachweise. Bei erstmaliger Beantragung einer Direktversicherung benötigst du Vertrag, Zweckbindungserklärung und Zahlungsbelege. In Folgejahren reichen Zahlungsnachweise.
Reiche alle Belege direkt mit der Steuererklärung ein. Das beschleunigt die Bearbeitung. Die Abgabefrist ist der 31. Juli des Folgejahres.







