Rente Schweiz für Grenzgänger: Was du wissen musst
So sicherst du dir maximale Altersvorsorge und Steuervorteile
Wer als Grenzgänger in der Schweiz arbeitet und in Deutschland lebt, profitiert von vielen Vorteilen – aber spätestens beim Thema Altersvorsorge wird’s schnell kompliziert.
Schweizer Rentensystem, deutsches Steuerrecht, verschiedene Modelle und jede Menge Stolperfallen: Wenn du nicht früh die richtigen Weichen stellst, kostet dich das später bares Geld. In diesem Ratgeber bekommst du jetzt einen kompakten Überblick, den du als Grenzgänger wirklich brauchst.
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Wie läuft die Altersvorsorge für Grenzgänger in der Schweiz?
Wenn du in der Schweiz arbeitest, bist du automatisch Teil des dortigen Drei-Säulen-Systems. Im Gegensatz zu Deutschland setzt sich deine Altersvorsorge aus drei Bausteinen zusammen:
- Erste Säule: Die staatliche Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
- Zweite Säule: Die berufliche Vorsorge über die Pensionskasse (BVG)
- Dritte Säule: Private Vorsorge – als Grenzgänger aber mit speziellen Regeln
Wichtig: Du bist bei der Altersvorsorge den Schweizern gleichgestellt. Deine Beiträge und Ansprüche laufen wie bei jedem Schweizer Arbeitnehmer – auch wenn dein Lebensmittelpunkt in Deutschland bleibt.
Erste Säule: Die AHV (staatliche Basisrente)
Sobald du als Grenzgänger in der Schweiz arbeitest und über 17 Jahre alt bist, bist du automatisch in der AHV versichert. Das gilt unabhängig davon, wo du wohnst – entscheidend ist allein, dass du in der Schweiz erwerbstätig bist. Das Ganze basiert auf dem Sozialversicherungsabkommen zwischen der Schweiz und der EU/EFTA und sorgt dafür, dass du hier grundsätzlich den gleichen Schutz genießt wie ein Schweizer Arbeitnehmer.
Die Beitragspflicht beginnt mit dem ersten Arbeitstag und endet mit dem gesetzlichen Rentenalter: 64 für Frauen, 65 für Männer (ab 2025). Einzige Ausnahme: Die Krankenversicherung, die wird separat geregelt.
Wie hoch ist der AHV-Beitrag von deinem Bruttolohn?
Die Finanzierung läuft paritätisch – heißt: Du und dein Arbeitgeber teilen euch die Beiträge. Insgesamt liegt der AHV-Beitrag bei 10,25 Prozent des Bruttolohns. Abgezogen wird allerdings nicht auf den gesamten Lohn, sondern erst ab dem Betrag, der über dem Koordinationsabzug von 26.460 Franken liegt.
Ein Beispiel:
Bruttolohn (jährlich) | 75.000 CHF |
---|---|
Koordinationsabzug | –26.460 CHF |
Versicherter Lohn (AHV) | 48.540 CHF |
Beitragssatz (10,25 %) | 4.975 CHF |
Arbeitnehmeranteil (50 %) | 2.487,50 CHF |
Arbeitgeberanteil (50 %) | 2.487,50 CHF |
Diese knapp 5.000 Franken jährlich fließen direkt in deine staatliche Vorsorge. Wer selbstständig ist, kann sich übrigens freiwillig bei der AHV versichern, um Versorgungslücken zu vermeiden – gerade für Grenzgänger mit wechselnden Erwerbsphasen ist das wichtig.
Falls du dir nicht sicher bist, ob du mit deiner Altersvorsroge bereits optimal augestellt bist, helfen wir dir gerne mit einer kostenfreien Beratung weiter.
Wie hoch ist dein Rentenanspruch aus deinen AHV-Beiträgen?
Die AHV ist keine Einheitsrente, sondern orientiert sich an zwei Faktoren: deiner Beitragsdauer und deinem durchschnittlichen Einkommen. Wer 44 Jahre lang einzahlt, bekommt die sogenannte Vollrente. Wer weniger lange Beiträge geleistet hat, erhält eine Teilrente.
Die Beträge ab 2025 im Überblick:
Rente | CHF/Monat |
---|---|
Minimale Altersrente | 1.260 |
Maximale Altersrente | 2.520 |
Ehepaarrente (max.) | 3.780 |
Ein Grenzgänger, der 10 Jahre lang in der Schweiz gearbeitet und AHV-Beiträge gezahlt hat, hätte damit Anspruch auf etwa 22,7 Prozent der Maximalrente – also rund 571 Franken monatlich. Auszahlung gibt es erst ab dem regulären Rentenalter – und zwar auch dann, wenn du längst wieder in Deutschland lebst.
Entscheidend ist allein, dass du mindestens ein Beitragsjahr vorweisen kannst.
Zweite Säule: Berufliche Vorsorge und Pensionskasse
Wer in der Schweiz arbeitet, kommt an der zweiten Säule nicht vorbei – und das ist auch gut so.
Wenn du angestellt bist, älter als 17 und mindestens 22.050 Franken im Jahr verdienst (Stand 2024), dann bist du automatisch in der Pensionskasse versichert. Und zwar:
- Ab 18 für die Risiken Tod und Invalidität
- Ab 25 für die eigentliche Altersvorsorge
Das System ist Pflicht – aber nicht starr. Was du einzahlst und wie viel du später bekommst, hängt vom Einkommen, Alter und der Pensionskasse selbst ab.
Die Pensionskasse versichert nicht deinen vollen Lohn, sondern nur den Teil, der nicht schon durch die erste Säule (AHV) abgedeckt ist. Dafür wird dir ein fixer Betrag – der sogenannte Koordinationsabzug – vom Bruttolohn abgezogen.
Aktuell liegt dieser Abzug bei 26.460 Franken.
Ein Beispiel: Du verdienst 75.000 Franken brutto im Jahr, dann rechnet die Pensionskasse nur mit 48.540 Franken als versichertem Lohn. Das ist der sogenannte koordinierte Lohn.
Bruttolohn | 75.000 CHF |
---|---|
Koordinationsabzug | –26.460 CHF |
Versicherter Lohn | = 48.540 CHF |
Und wichtig: Wenn dieser koordinierte Lohn unter 3.780 Franken pro Jahr fällt, wird er auf diesen Mindestwert aufgerundet. Damit auch bei tiefem Einkommen eine gewisse Grundabsicherung entsteht.
Für Teilzeitstellen gilt: Viele Kassen passen den Koordinationsabzug dem Pensum an. Sonst wäre der Nachteil bei 50- oder 60-Prozent-Stellen enorm.
Wie viel zahlst du in die Pensionskasse ein?
Die Beiträge in die zweite Säule steigen mit dem Alter. Je näher du dem Pensionsalter kommst, desto mehr zahlst du ein – logisch, denn dann bleibt weniger Zeit zum Aufbauen. Im Durchschnitt liegt der Beitrag zwischen 7 und 18 Prozent des versicherten Lohns.
Davon zahlst du etwa 3,5 bis 9 Prozent selbst, je nach Alter und Pensionskasse. Dazu kommt ein fixer Anteil für die Risikoversicherung (ca. 1 Prozent) und kleinere Abgaben.
Beispielrechnung bei einem versicherten Lohn von 48.540 CHF:
Alter | Gesamtbeitrag | Dein Anteil (ca.) | AG-Anteil (mind.) |
---|---|---|---|
25–34 Jahre | 7 % | 3,5 % + 1 % Risiko | 3,5 % |
45–54 Jahre | 15 % | 7,5 % + 1 % Risiko | 7,5 % |
55+ Jahre | 18 % | 9,0 % + 1 % Risiko | 9,0 % |
Der Arbeitgeber muss mindestens die Hälfte dieser Beiträge übernehmen – manche Firmen zahlen auch mehr, das lohnt sich beim Vertragscheck genau hinzusehen.
Dritte Säule: Private Vorsorge als Grenzgänger
Die klassische dritte Säule der Schweiz (Säule 3a) kannst du als Grenzgänger nicht nutzen. Aber es gibt eine steuerlich geförderte Alternative: die Direktversicherung nach §3 Nr. 63 EStG in Deutschland.
Das heißt:
- Du kannst bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei in eine Direktversicherung einzahlen.
- Der Vorteil: Heute Steuern sparen, später im Alter eine zusätzliche Rente kassieren (die du dann nachgelagert versteuern musst).
Das macht die private Altersvorsorge als Grenzgänger deutlich flexibler – und du nutzt die Steuertricks, die dir zustehen. Du hast keine Lust dich selbst um deine Altersvorsorge zu kommern? Wir beraten dich gerne und sorgen dafür, dass du das Maximum aus deinem Grenzgängerstatus für deine Rente holst.
Wie beantrage ich als Grenzgänger meine Rente in der Schweiz?
Die AHV-Rente steht dir auch dann zu, wenn du längst wieder in Deutschland wohnst.
Es gibt jedoch einen Haken: Der Antrag läuft nicht automatisch. Und es gibt ein paar Dinge zu beachten, damit das Geld auch wirklich pünktlich auf deinem Konto landet. Ich begleite viele in genau dieser Phase – und eins kann ich sagen: Wer gut vorbereitet ist, erspart sich Wartezeit und unnötige Rückfragen.
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Wo stellst du den Rentenantrag?
Wenn du in Deutschland wohnst, läuft der Antrag nicht direkt über die Schweiz, sondern über die Deutsche Rentenversicherung. Die leitet dann alles an die Schweizerische Ausgleichskasse (SAK) in Genf weiter. Genau dort wird dein Antrag geprüft und berechnet – das ist die zentrale Stelle für internationale Rentenansprüche.
Wenn du zum Zeitpunkt des Antrags noch in der Schweiz wohnst, geht der Antrag über die Ausgleichskasse deines letzten Arbeitgebers.
Welche Formulare brauchst du?
Das klingt bürokratisch, ist aber gut machbar, wenn man weiß, was wohin gehört. Die wichtigsten Formulare sind:
Formular | Verwendung |
---|---|
318.370 | „Anmeldung Altersrente“ – Standardformular für AHV |
7010r | Für Antragsteller mit Wohnsitz in EU/EFTA – inkl. Tätigkeiten im Ausland |
Dazu kommen ein paar Dokumente, die du beilegen solltest:
- Geburtsurkunden deiner Kinder, falls du Anspruch auf Zuschläge prüfen lassen willst
- Kopie deines Ausweises (inkl. Nachweis des Zivilstands)
- Meldebescheinigung aus Deutschland
- Arbeitsverträge oder Lohnnachweise aus deiner Zeit in der Schweiz
- Nachweis deiner AHV-Beiträge (kannst du bei der SAK anfordern)
Wann stellst du deinen Antrag auf Rente?
Die Faustregel: Sechs Monate vor Rentenbeginn. Damit bleibt genug Zeit, um alle Unterlagen zu prüfen und Rückfragen zu klären. Die Rente wird ab dem ersten Tag des Monats ausgezahlt, der auf deinen Geburtstag folgt:
- 65 Jahre bei Männern
- 64 Jahre bei Frauen (wird bis 2028 stufenweise auf 65 angehoben)
Wenn du die Rente früher willst – ab 63 Jahren ist das möglich – wird sie dauerhaft gekürzt: etwa 6,8 % pro Jahr. Wer sie hinauszögert (bis maximal 70), erhält 5,2 % Zuschlag pro Jahr – eine Überlegung, wenn man fit bleibt und es sich leisten kann.
Die AHV überweist deine Rente auch ins Ausland, und zwar monatlich – in Euro, zum jeweils gültigen Umrechnungskurs. Du gibst dazu im Antrag einfach deine IBAN und Bankverbindung im Wohnsitzland an. Wichtig: Ergänzungsleistungen wie Hilflosenentschädigungen bekommst du nur, wenn du in der Schweiz lebst. Mit dem Wegzug entfallen diese Ansprüche.
Ich hab’s oft erlebt: Wer den Antrag erst kurz vor dem Ruhestand stellt oder Unterlagen nur halb vorbereitet einreicht, muss mit Verzögerungen rechnen – teilweise bis zu mehreren Monaten. Mein Rat: Frühzeitig starten, alle Dokumente zusammentragen, gezielt bei der Rentenversicherung nachfragen und im Zweifel beraten lassen. Die Schweizer Rente steht dir zu. Und mit dem richtigen Vorgehen kommt sie auch dort an, wo sie hingehört – auf deinem Konto.
Steuern: Wo muss ich die schweizer Rente versteuern?
irgendwann die ganz praktische Frage: Wo genau wird diese Rente eigentlich besteuert? Und wie viel davon bleibt am Ende übrig? Ich begleite Grenzgänger seit Jahren genau bei diesem Thema – und kann dir sagen, viele sind überrascht, wie früh man sich damit beschäftigen sollte.
Die gute Nachricht zuerst: Du wirst nicht doppelt besteuert. Es gibt klare Regelungen zwischen der Schweiz und Deutschland, und die wichtigste lautet: Besteuert wird dort, wo du wohnst.
Alle Renten, die du aus der Schweiz bekommst – egal ob aus der AHV oder aus der Pensionskasse – musst du in Deutschland versteuern. Die Schweiz selbst zieht auf laufende Rentenzahlungen keine Quellensteuer, außer du bekommst eine einmalige Kapitalauszahlung. Dann wird in der Schweiz ein Teil einbehalten, der aber später mit deiner deutschen Steuer verrechnet wird.
So wird die AHV-Rente in Deutschland versteuert
Die AHV gilt steuerlich wie die gesetzliche Rente in Deutschland. Sie wird also anteilig versteuert – abhängig vom Jahr, in dem du in Rente gehst. Für 2025 liegt der Besteuerungsanteil bei 84 Prozent.
Wenn deine Rente zum Beispiel im Januar 2025 beginnt und du aus der AHV 21.600 Franken im Jahr erhältst, dann musst du 84 Prozent davon in Deutschland versteuern. Umgerechnet bei einem Kurs von 0,95 sind das rund 20.520 Euro, davon 17.236 Euro steuerpflichtig.
Du gibst diese Rente ganz normal in der Anlage R-AUS deiner Einkommensteuererklärung an.
So werden Pensionszahlungen in Deutschland versteuert
Auch die zweite Säule – also deine Pensionskasse – wird in Deutschland voll steuerpflichtig behandelt, sobald du sie als monatliche Rente beziehst. Der Unterschied zur AHV: Es gibt keinen Steuerfreibetrag, sondern der steuerpflichtige Anteil steigt – genau wie bei der AHV – bis 2040 auf 100 Prozent.
Wenn du statt der monatlichen Rente lieber eine Kapitalauszahlung wählst, wird in der Schweiz eine Quellensteuer einbehalten. Je nach Kanton sind das zwischen 5 und 25 Prozent. Diese Steuer kannst du dir aber in Deutschland anrechnen lassen, damit du unterm Strich nicht doppelt zahlst.
Ein Beispiel aus meiner Praxis: Ein Mandant hat sich 100.000 Franken Kapital auszahlen lassen. Der Kanton hat 15 Prozent Quellensteuer abgezogen – also 15.000 Franken. In Deutschland wurde der Kapitalbetrag dann regulär versteuert, die gezahlten 15.000 Franken wurden dabei auf die Steuerschuld angerechnet. Wichtig ist: Du brauchst alle Unterlagen – und das richtige Formular (WA-EST).
Beispiel: Grenzgänger mit 75.000 CHF (Rente)
Ein Grenzgänger mit 75.000 Franken Jahresrente bekommt:
- AHV: 1.800 Franken im Monat → 21.600 Franken im Jahr
- Pensionskasse: 3.000 Franken im Monat → 36.000 Franken im Jahr
- Gesamt: 57.600 Franken, umgerechnet etwa 54.720 Euro
Davon sind bei Rentenbeginn im Jahr 2025 84 Prozent steuerpflichtig → rund 46.000 Euro
Mit Grundfreibetrag, Splittingtarif bei Verheirateten und unter Berücksichtigung der Sozialabgaben ergibt sich eine Steuerlast von rund 18.500 Euro pro Jahr – je nach individueller Situation. Wer früher oder später in Rente geht, hat entsprechend andere Prozentsätze.
Was passiert mit der AHV und Pensionskasse wenn ich aufhöre in der Schweiz zu arbeiten?
Wer die Erwerbstätigkeit in der Schweiz beendet – sei es durch einen Jobwechsel zurück nach Deutschland, einen längeren Auslandaufenthalt oder den Schritt in die Selbstständigkeit – sollte wissen, was mit den bisher angesparten Vorsorgegeldern passiert. Sowohl die staatliche AHV als auch die Pensionskasse folgen dabei klaren Regeln, die sich je nach Lebenssituation stark unterscheiden.
Ich habe viele Grenzgänger durch genau diesen Übergang begleitet – und die Details entscheiden oft darüber, ob am Ende bares Geld verloren geht oder gut gesichert bleibt.
Das passiert mit der AHV
Die Beiträge, die du in die AHV eingezahlt hast, gehen nicht verloren. Jeder volle Beitragsjahrgang sichert dir einen Anteil von 2,27 Prozent an der Maximalrente. Bei 10 Beitragsjahren bekommst du also später rund 573 Franken pro Monat, was bei einem Eurokurs von 0,95 etwa 545 Euro entspricht. Die Rente bleibt dir – unabhängig davon, ob du weiter in der Schweiz arbeitest oder nicht.
Wenn du in einem EU- oder EFTA-Staat wie Deutschland wohnst, ist dein Anspruch voll abgesichert. Die Schweiz überweist dir die Rente direkt auf dein Konto in Euro. Wichtig ist nur, dass du deinen Wegzug der zuständigen Ausgleichskasse meldest, damit deine Daten korrekt hinterlegt sind.
Anders sieht es aus, wenn du in einen Drittstaat ziehst, mit dem kein bilaterales Sozialversicherungsabkommen besteht. In dem Fall kann die Rentenauszahlung eingeschränkt oder sogar unmöglich sein.
Was du bei Auswanderung wissen musst:
- Keine Schweizer Quellensteuer auf AHV-Leistungen
- Auszahlung erfolgt monatlich in Euro zum Tageskurs
- Ergänzungsleistungen wie Hilflosenentschädigungen entfallen bei Wohnsitz außerhalb der Schweiz
Tipp: Wer sich den Zeitpunkt der Auszahlung genau überlegt, kann die Rente auch aufschieben – pro aufgeschobenem Jahr gibt’s 5,2 Prozent mehr. Für manche lohnt sich das.
Das passiert mit deinem Guthaben aus der Pensionskasse
Bei der beruflichen Vorsorge ist die Sache komplexer. Hier unterscheidet man zwischen dem obligatorischen Teil, der gesetzlich vorgeschrieben ist, und dem überobligatorischen Teil, der aus freiwilligen Arbeitgeberbeiträgen oder zusätzlichen Einzahlungen besteht. Und beide folgen bei Arbeitsende unterschiedlichen Spielregeln.
Kategorie | Auszahlung | CH-Steuer | DE-Steuer |
---|---|---|---|
Obligatorisch | Ab Rentenalter | 5 % | 84 % |
Überobligatorisch | Sofort möglich | bis 25 % | 100 % |
Was passiert nach dem Arbeitsende?
Wenn du deine Tätigkeit in der Schweiz beendest, läuft in der beruflichen Vorsorge einiges im Hintergrund an. Dein angespartes Guthaben in der Pensionskasse bleibt dir in jedem Fall erhalten – aber du musst entscheiden, was damit passieren soll. Es gibt mehrere Möglichkeiten, abhängig davon, ob du in der Schweiz bleibst, einen neuen Job findest oder das Land endgültig verlässt.
Hier sind die gängigen Szenarien:
- Du wechselst zu einem neuen Arbeitgeber in der Schweiz: In diesem Fall wird dein gesamtes Pensionskassenguthaben direkt an die neue Vorsorgeeinrichtung übertragen. Du musst nichts weiter tun, dein neuer Arbeitgeber und die beiden Kassen regeln das untereinander.
- Du verlässt die Schweiz oder hast keinen neuen Job innerhalb von sechs Monaten: Dann wird dein Guthaben automatisch an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG überwiesen. Das passiert, wenn du dich nicht aktiv für eine andere Lösung entscheidest. Das Geld bleibt dort sicher, wird aber oft nur minimal verzinst.
- Du parkst das Guthaben auf einem Freizügigkeitskonto: Diese Variante ist besonders dann sinnvoll, wenn du vorerst nicht weiter in die Pensionskasse einzahlst – etwa weil du in ein anderes Land ziehst oder eine Auszeit planst. Das Konto bleibt für maximal fünf Jahre bestehen, bevor du entscheiden musst, wie es weitergeht. Du musst das Konto aktiv eröffnen, sonst geht dein Geld automatisch an die Auffangeinrichtung.
- Du lässt dir das Kapital auszahlen: Das ist möglich, wenn du ein Guthaben unter 3.780 Franken hast. endgültig aus der Schweiz ausreist und eine selbstständige Tätigkeit aufnimmst, bei der du nicht mehr BVG-versichert bist
Die Auszahlung unterliegt in der Schweiz einer Quellensteuer, die je nach Kanton zwischen 5 und 25 Prozent beträgt. In Deutschland musst du das Kapital ebenfalls versteuern. Der bereits in der Schweiz einbehaltene Betrag kann aber über das Formular 85-030 angerechnet werden.
Was bedeutet das konkret für dich als Grenzgänger?
Wenn du aufhörst, in der Schweiz zu arbeiten, bleiben deine AHV-Ansprüche erhalten und wandern mit dir. Die Auszahlung wird ab Rentenalter automatisch fällig, wenn du rechtzeitig deinen Antrag stellst – über die Deutsche Rentenversicherung, die dann alles an die Schweiz weiterleitet.
Bei der Pensionskasse musst du aktiv werden. Entscheidest du dich für eine Kapitalauszahlung, dann sollte das gut geplant sein – wegen der Steuerfolgen in beiden Ländern.
Beispiel: So sieht die Rente eines Grenzgängers aus (Wohnsitz in Lörrach)
Stellen wir uns vor: Anna, 45 Jahre alt, wohnt in Lörrach und arbeitet seit 20 Jahren in Basel als medizinische Fachangestellte. Ihr Jahresbruttolohn in der Schweiz liegt bei 90.000 CHF (ca. 94.500 €).
Anna möchte wissen: Wie bin ich eigentlich im Alter abgesichert? Was kommt aus der Schweiz? Was passiert in Deutschland?
Erste Säule: AHV (staatliche Altersrente)
Anna zahlt seit Beginn ihrer Tätigkeit in die AHV ein – wie jeder Schweizer Arbeitnehmer und Grenzgänger. Ihr Beitragssatz liegt bei 10,25 % des Bruttolohns, aufgeteilt je zur Hälfte zwischen ihr und ihrem Arbeitgeber.
Was erwartet sie daraus?
- Bei voller Beitragsdauer (45 Jahre) beträgt die maximale AHV-Rente ca. 2.520 CHF pro Monat (Stand 2025).
- Da Anna bis zum Renteneintritt (mit 65 Jahren) 40 Beitragsjahre erreichen wird (weil sie erst mit 25 in der Schweiz angefangen hat), bekommt sie eine Teilrente.
- Ihre AHV-Rente wird also anteilig berechnet – etwa 40/45 der Maximalrente.
Erwartete AHV-Rente für Anna:
ca. 2.240 CHF brutto pro Monat (ca. 2.350 €).
2. Zweite Säule: Pensionskasse (BVG)
Anna ist über ihren Arbeitgeber auch automatisch in einer Pensionskasse versichert. Versichert ist ihr koordinierter Lohn, also:
- Bruttolohn 90.000 CHF
- minus Koordinationsabzug 26.460 CHF
- ergibt einen versicherten Lohn von 63.540 CHF pro Jahr.
Für diesen Teil ihres Einkommens zahlen Anna und ihr Arbeitgeber Beiträge ein – gestaffelt nach Altersstufen. Je älter sie wird, desto höher die Beiträge.
Was erwartet sie daraus?
- Anna hat bereits ein solides Altersguthaben angespart.
- Rechnet man konservativ, kann sie mit einer Zusatzrente von etwa 1.800 CHF pro Monat aus der Pensionskasse rechnen.
- Alternativ könnte sie sich das Guthaben auch als Kapital auszahlen lassen – das müsste sie aber klug planen (Stichwort Steuern und Vorsorge-Lücken).
3. Dritte Säule: Private Vorsorge
Als klassische Schweizer dritte Säule (Säule 3a) kann Anna als Grenzgängerin nicht teilnehmen. Sie nutzt eine deutsche Direktversicherung, steuerlich gefördert nach §3 Nr. 63 EStG. Sie zahlt jährlich 2.100 € ein – steuerfrei.
Dadurch spart sie heute Steuern und baut parallel ein zusätzliches Altersvermögen auf, das sie später als lebenslange Rente oder Kapital beziehen kann.
4. Auszahlung der Renten im Alter
Wenn Anna mit 65 in Rente geht, passiert Folgendes:
- AHV-Rente wird direkt auf ihr deutsches Bankkonto überwiesen – in Euro, zum aktuellen Umrechnungskurs.
- Pensionskasse: Entweder monatliche Zusatzrente oder Auszahlung eines Kapitalbetrags, der dann in Deutschland versteuert werden muss.
- Direktversicherung: Auszahlung oder Verrentung – hier fällt die Steuer ebenfalls erst bei Auszahlung an („nachgelagerte Besteuerung“).
Übersicht: Annas Altersvorsorge
Quelle | Monatliche Auszahlung (brutto) |
AHV (Schweiz) | ca. 2.350 € |
Pensionskasse (Schweiz) | ca. 1.850 € |
Direktversicherung (Deutschland) | ca. 300–400 € (je nach Modell) |
Gesamte Rente brutto: ca. 4.500–4.600 € im Monat.
Steuern: Werden in Deutschland fällig – aber oft günstiger als während des Arbeitslebens.
Fazit: Nimm deine Rente in Schweiz als Grenzgänger ernst
Als Grenzgänger bist du im Schweizer Rentensystem richtig gut aufgestellt – wenn du weißt, worauf es ankommt. Die Kombination aus AHV und Pensionskasse gibt dir eine solide Basis. Mit einer cleveren privaten Ergänzung über eine Direktversicherung holst du noch mehr für später raus.
Mein Tipp: Lass dich frühzeitig beraten. Altersvorsorge für Grenzgänger ist komplex – aber mit der richtigen Strategie sicherst du dir nicht nur deine Rente, sondern auch handfeste Steuervorteile.
Gerade bei Themen wie Auszahlung der Pensionskasse oder der richtigen Gestaltung deiner dritten Säule kann man viel richtig – aber auch teuer falsch machen. Am besten: rechtzeitig Expertenrat holen und entspannt in die Zukunft blicken.
Lass dich jetzt kostenfrei beraten, um das Maximum für deine Rente als Grenzgänger herauszuholen.
FAQ – Rente in der Schweiz als Grenzgänger
Als Grenzgänger sicherst du dir schon nach kurzer Zeit einen Anspruch auf eine Schweizer Rente. Konkret: Wenn du mindestens ein Jahr – genauer gesagt mehr als 11 Monate – Beiträge in die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) eingezahlt hast, hast du Anspruch auf eine Rente.
Wie hoch deine AHV-Rente später ausfällt, hängt von zwei Dingen ab:
- Wie viele Jahre du eingezahlt hast
- Wie hoch dein durchschnittliches Jahreseinkommen war
Für eine Vollrente musst du 44 Jahre lang Beiträge leisten (gilt für alle, die nach 1964 geboren sind). Da die meisten Grenzgänger diese Zeit nicht voll schaffen, bekommst du eine Teilrente – die sich anteilig berechnet.
Beispiel: Hast du 10 Jahre in der Schweiz gearbeitet, bekommst du rund 22,7 % einer vollen Rente.Wichtig: Jedes Beitragsjahr zählt. Schon mit wenig Zeit sicherst du dir einen echten Baustein für dein späteres Einkommen.
Kurz gesagt: Ja. Und zwar in mehreren Punkten.
- Besteuerung: Deine Schweizer Rente (egal ob AHV oder Pensionskasse) musst du in Deutschland als Einkommen versteuern. Keine Angst: Die Steuerlast ist im Alter meistens niedriger als während des Arbeitslebens.
- Krankenversicherung: Deine AHV-Rente wird auch bei der deutschen Krankenversicherung berücksichtigt. Auf deine Renteneinnahmen wird ein Beitrag fällig – ungefähr 8,3 %, den du selbst zahlst.
- Rentenanspruch: Die Zeit, die du in der Schweiz gearbeitet hast, zählt bei der Prüfung deiner deutschen Rentenansprüche mit. Das bedeutet: Auch wenn du mal wieder in Deutschland arbeitest, wird nichts verloren.
Wichtig: Du bekommst später zwei getrennte Renten – eine aus der Schweiz, eine aus Deutschland. Sie werden nicht miteinander verrechnet oder zusammengelegt.
Ganz einfach: Du stellst deinen Antrag in Deutschland.
Genauer: Bei deiner zuständigen Stelle der Deutschen Rentenversicherung. Die kümmert sich dann darum, alles an die Schweiz weiterzuleiten. Du musst also nicht extra nach Basel oder Zürich fahren.
Am besten kümmerst du dich darum drei bis sechs Monate vor deinem Rentenbeginn (in der Schweiz: aktuell 64 Jahre für Frauen, 65 Jahre für Männer).
Wenn du sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz gearbeitet hast, reicht ein einziger Antrag – die Behörden stimmen sich untereinander ab.Unsere Empfehlung: Warte nicht bis zur letzten Minute. Gerade bei grenzüberschreitenden Renten kann es dauern, bis alles geprüft und ausgerechnet ist. Besser früh klar Schiff machen – dann startet dein Ruhestand stressfrei.
Der Antrag auf deine AHV-Rente läuft nicht direkt über die Schweiz, sondern über die Rentenversicherung in deinem Wohnsitzland – also in Deutschland, wenn du dort lebst. Konkret zuständig ist die Deutsche Rentenversicherung Bund, die deinen Antrag entgegennimmt, prüft und dann an die Schweizerische Ausgleichskasse (SAK) in Genf weiterleitet. Dort wird berechnet, wie viel dir zusteht und wann die Auszahlung beginnt.
Für die Pensionskassenrente sieht es ähnlich aus – hier kontaktierst du direkt die letzte Vorsorgeeinrichtung, bei der dein Guthaben liegt. Falls du nicht mehr weißt, wo das ist, kannst du über das Zentralregister der zweiten Säule eine Nachforschung starten. Auch Freizügigkeitskonten oder Policen müssen aktiv gemeldet werden – sie zahlen nicht automatisch aus.
Für die AHV-Rente gilt: Du brauchst mindestens ein Beitragsjahr, um überhaupt einen Anspruch zu erhalten. Ab dem ersten vollen Jahr entsteht ein Anspruch auf eine Teilrente – wie hoch diese ausfällt, hängt von deiner Gesamtdauer der Einzahlung und deinem durchschnittlichen Einkommen ab.
Ein Beispiel: Wenn du zehn Jahre lang in die AHV eingezahlt hast, bekommst du etwa 22,7 Prozent der Maximalrente. Bei einer Maximalrente von 2.520 Franken pro Monat entspricht das rund 573 Franken, umgerechnet etwa 545 Euro.
Für die Vollrente sind 44 Beitragsjahre erforderlich. Weniger Jahre bedeuten eine anteilige Rente – aber auch kurze Zeiträume werden nicht gestrichen, sondern fair berücksichtigt.
Bei der Pensionskasse wird ab dem 25. Altersjahr für die Altersvorsorge gespart. Auch hier gilt: Jeder eingezahlte Franken bleibt erhalten. Selbst wenn du nur ein paar Jahre einbezahlt hast, bekommst du später genau das, was sich angesammelt hat – als monatliche Rente oder Kapital, je nach Entscheidung.