Kontoführungsgebühren als Grenzgänger in der Schweiz
Was du steuerlich beachten musst
Wenn du als Grenzgänger in der Schweiz arbeitest und in Deutschland wohnst, ist ein Schweizer Bankkonto so gut wie Pflicht. Schließlich muss dein Gehalt irgendwo eingehen und vielleicht bezahlst du auch gleich deine Krankenversicherungsbeiträge damit.
Doch was ist mit den Kontoführungsgebühren als Grenzgänger, die dir die Schweizer Banken regelmäßig abziehen? Und viel wichtiger: Kannst du diese Gebühren irgendwie bei deiner deutschen Steuererklärung absetzen? Die gute Nachricht: Ja, das kannst du – aber natürlich nicht ohne ein paar Hürden.
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Warum sind Kontoführungsgebühren als Grenzgänger überhaupt ein Thema?
Ganz einfach: In der Schweiz sind Bankgebühren normalerweise viel höher als in Deutschland. Während du bei einer deutschen Bank für ein normales Konto oft gar nichts oder vielleicht 10 Euro im Monat zahlst, wollen Schweizer Banken im Durchschnitt 25 CHF pro Monat von dir sehen – und das auch noch für ein einfaches Girokonto.
Aber es wird noch komplizierter: Die deutschen Finanzämter unterscheiden zwischen privaten und beruflichen Ausgaben. Und du kannst eben nicht einfach die gesamten Gebühren absetzen, nur weil dein Schweizer Konto für dein Gehalt genutzt wird.
Wie die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kontoführungsgebühren in Deutschland funktioniert
Damit dir das deutsche Finanzamt deine Kontoführungsgebühren als Werbungskosten anerkennt, gelten ein paar ziemlich strenge Regeln. Und die wichtigste Regel ist: Der berufliche Zusammenhang muss klar erkennbar sein.
Die 16-Euro-Pauschale – Dein einfacher Ausweg aus den Kontoführungsgebühren als Grenzgänger
Wenn du es dir einfach machen willst, setzt du einfach die 16-Euro-Pauschale pro Jahr an.
Ja, du hast richtig gelesen. Das deutsche Einkommensteuergesetz (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG) erlaubt dir, ohne Nachweise 16 Euro jährlich als Werbungskosten für Kontoführungsgebühren abzusetzen. Das deckt nach Meinung der deutschen Finanzämter alle bankbezogenen Kosten ab, die mit deinem Gehaltseingang zu tun haben.
Für die meisten Grenzgänger ist das auch die schnellste und stressfreieste Möglichkeit. Du trägst einfach in deiner Steuererklärung bei den Werbungskosten die Pauschale ein – und fertig. Keine Belege, keine Diskussionen mit dem Finanzamt.
Wann du mehr als die 16-Euro-Pauschale absetzen kannst
Die Pauschale klingt nett, aber wenn du mal nachrechnest, ist das für Schweizer Konten ein schlechter Witz. Bei 25 CHF im Monat kommst du schnell auf 300 CHF im Jahr – also ungefähr 275 Euro. Mit 16 Euro Pauschale wirst du also nicht weit kommen.
Aber es gibt einen Weg, wie du mehr absetzen kannst:
- Dein Konto muss ausschließlich beruflich genutzt werden.
- Das bedeutet: Keine privaten Abbuchungen, keine Online-Shopping-Rechnungen, keine Restaurantbesuche.
- Du musst dem Finanzamt durch Kontoauszüge belegen, dass du das Konto wirklich nur für Gehaltseingänge und berufliche Ausgaben nutzt.
Beispiel: Kontogührungsgebühren als Grenzgänger
Nehmen wir an, du zahlst monatlich 25 CHF für dein Schweizer Konto. Das Konto nutzt du wirklich nur für:
- Deinen Gehaltseingang.
- Die Überweisung deiner Schweizer Krankenversicherungsbeiträge.
Im Jahr zahlst du also 300 CHF (ca. 275 Euro) an Kontoführungsgebühren. Wenn du das nachweisen kannst, kannst du den gesamten Betrag als Werbungskosten in deiner deutschen Steuererklärung angeben.
Klingt super, aber jetzt kommt das große Aber:
In der Praxis ist das kaum möglich. Selbst wenn du das Konto fast ausschließlich für Gehalt und Krankenversicherung nutzt, wird es schwer, dem Finanzamt klarzumachen, dass da wirklich keine privaten Transaktionen mit dabei sind.
Und was ist mit Transfergebühren?
Falls du dein Gehalt regelmäßig in Euro umwandelst und nach Deutschland überweist, entstehen noch zusätzliche Kosten. Zum Beispiel:
- Transfergebühren von Diensten wie Wise oder herkömmlichen Banken.
- Wechselkursverluste, wenn du dein Gehalt von CHF in Euro umrechnest.
Und hier wird’s wieder spannend:
- Transfergebühren kannst du absetzen, wenn sie direkt mit der Überweisung deines Arbeitslohns nach Deutschland zusammenhängen.
- Wechselkursverluste? Die gelten als privater Aufwand und sind steuerlich nicht absetzbar.
Wie gibst du die Kontoführungsgebühren als Grenzgänger in deiner Steuererklärung an?
Wenn du dich für die einfache Lösung entscheidest – also die 16-Euro-Pauschale – dann hast du so gut wie keine Arbeit. Die Pauschale wird automatisch berücksichtigt, wenn du deine Steuererklärung abgibst.
Wenn du allerdings versuchst, mehr abzusetzen, musst du ein paar Dinge beachten:
- Trage die Gebühren als sonstige Aufwendungen bei den Werbungskosten ein.
- Füge einen Vermerk hinzu, dass es sich um ein beruflich genutztes Konto handelt.
- Reiche am besten Kontoauszüge mit ein, um deine Angaben zu untermauern.
Wichtige Gerichtsurteile und aktuelle Entwicklungen
Falls du dich wunderst, warum das deutsche Finanzamt hier so streng ist: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat schon 1984 (Aktenzeichen VI R 176/82) entschieden, dass Kontoführungsgebühren nur dann voll absetzbar sind, wenn das Konto wirklich nur beruflich genutzt wird. Und das ist selten der Fall.
Zwar helfen moderne Online-Banking-Tools mittlerweile dabei, berufliche und private Transaktionen zu trennen, aber die 16-Euro-Pauschale wird von den Finanzämtern einfach bevorzugt, um sich den Verwaltungsaufwand zu sparen.
Fazit: Kontoführungsgebühren als Grenzgänger – Die 16-Euro-Pauschale reicht meist nicht aus
Am Ende des Tages ist klar: Die 16-Euro-Pauschale, die das deutsche Finanzamt dir für Kontoführungsgebühren als Grenzgänger zugesteht, ist in den meisten Fällen ein Tropfen auf den heißen Stein. Gerade wenn du monatlich 25 CHF oder mehr für dein Schweizer Konto zahlst, reicht diese Pauschale nicht mal ansatzweise aus.
Wenn du wirklich mehr als diese lächerlichen 16 Euro ansetzen willst, brauchst du klare Nachweise. Und damit ist nicht gemeint, dass du dein Konto „fast nur“ beruflich nutzt – es muss ausschließlich für berufliche Zwecke da sein. Also Gehaltseingänge, Überweisungen an die Krankenversicherung und sonst nichts. Das bedeutet: Keine privaten Abbuchungen, keine Einkäufe, nichts.
Und ganz ehrlich: Das lässt sich in der Praxis kaum umsetzen. Daher nehmen die meisten Grenzgänger einfach die Pauschale, weil der Aufwand und das Risiko, dass das Finanzamt rummotzt, einfach viel zu hoch sind.
Aber: Solltest du tatsächlich ein Konto haben, das du zu 100 % beruflich nutzt, dann hol dir den kompletten Betrag als Werbungskosten zurück. Vor allem, wenn du regelmäßig hohe Kontoführungsgebühren und Transferkosten zahlen musst.
Am Ende des Tages bleibt aber ein bitterer Beigeschmack. Denn so richtig gerecht ist das System nicht. Aber das kennst du ja als Grenzgänger vermutlich schon.
Was du als Grenzgänger zu Kontoführungsgebühren wissen musst – Alles auf einen Blick
Um das Ganze für dich noch klarer zu machen, fassen wir alle wichtigen Infos zur steuerlichen Behandlung von Kontoführungsgebühren als Grenzgänger in der Schweiz in einer Tabelle zusammen:
| Thema | Beschreibung | Steuerliche Behandlung |
| Kontoführungsgebühren (Allgemein) | Regelmäßige Kosten für die Verwaltung eines Schweizer Kontos. | Pauschal 16 Euro jährlich, wenn gemischt beruflich/privat genutzt. |
| Vollständig beruflich genutztes Konto | Konto wird ausschließlich für Gehaltseingänge und berufliche Überweisungen (z.B. Krankenversicherung) genutzt. | Tatsächliche Kosten absetzbar, wenn lückenlos durch Kontoauszüge nachgewiesen. |
| Transfergebühren (z.B. Wise, Sparkassen) | Gebühren für Gehaltsüberweisung von der Schweiz nach Deutschland. | Absetzbar, wenn direkt mit Überführung des Arbeitslohns verbunden. |
| Wechselkursverluste | Verluste bei Umrechnung von CHF in EUR. | Nicht absetzbar, da als private Aufwendungen gewertet. |
| 16-Euro-Pauschale (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG) | Jährliche Pauschale für Kontoführungsgebühren, die nicht nachgewiesen werden müssen. | Automatische Berücksichtigung, wenn gemischt genutzt. Keine Belege notwendig. |
| Lohnausweis (Nachweis für Steuererklärung) | Dokument vom Arbeitgeber, das Höhe der gezahlten Quellensteuer und Gehaltseingänge bestätigt. | Muss der Steuererklärung beigefügt werden (Anlage N-Gre). |
| Formular Gre-1 (Ansässigkeitsbescheinigung) | Bestätigung des deutschen Wohnsitzes zur Begrenzung der Quellensteuer auf 4,5 %. | Ohne Gre-1 wird die volle nationale Quellensteuer abgezogen. |
| Kontoauszüge | Nachweise zur Nutzung des Kontos ausschließlich für berufliche Zwecke. | Notwendig, wenn tatsächliche Kosten statt Pauschale abgesetzt werden sollen. |






