Kindergarten-KOsten in der Schweiz: Wie teuer ist die Kinderbetreuung für Grenzgänger?
In diesem Guide erfährst du alles über Kindergarten-Kosten in der Schweiz.
Der Kindergarten in der Schweiz ist Teil der obligatorischen Volksschule und damit grundsätzlich kostenlos. Trotzdem entstehen für Eltern je nach Kanton, Gemeinde und Angebot zusätzliche Kosten.
Dazu zählen unter anderem Betreuung während Randzeiten, Mittagessen oder Ferienprogramme. Wie hoch diese Kosten ausfallen, hängt stark vom Wohnort ab. Manche Gemeinden verlangen pauschale Beiträge, andere staffeln die Beträge nach Einkommen.
In diesem Beitrag

Wie funktioniert der Kindergarten in der Schweiz?
In der Schweiz gehört der Kindergarten zur Volksschule und ist Teil der obligatorischen Schulzeit. Es geht nicht um reine Betreuung, sondern um eine gezielte Vorbereitung auf die Primarschule.
Ab welchem Alter kommen Kinder in der Schweiz in den Kindergarten?
Kinder kommen in der Schweiz je nach Kanton im Alter von vier oder fünf Jahren in den Kindergarten. Der Kindergarten ist Teil der obligatorischen Schulzeit und gehört zur Volksschule.
In den meisten Kantonen beginnt der Kindergarten mit vier Jahren, Stichtag für die Einschulung ist meist der 31. Juli. Das bedeutet: Kinder, die bis zu diesem Datum vier Jahre alt werden, starten im gleichen Jahr mit dem Kindergarten.
Wie lange dauert der Kindergarten in der Schweiz?
- In 18 Kantonen dauert der Kindergarten verpflichtend zwei Jahre
- In 7 Kantonen ist nur ein Jahr obligatorisch
- In 24 Kantonen bieten Gemeinden zwei Kindergartenjahre an – teilweise auch ohne Pflicht
Der Unterricht findet in der Regel jeden Vormittag von 8 bis 12 Uhr statt, mit einem zusätzlichen Nachmittag pro Woche. Maximal 20 Kinder pro Gruppe sind üblich, viele Klassen sind altersgemischt.
Inhalte und Ziele
Der Kindergarten folgt dem Lehrplan 21, der in allen Deutschschweizer Kantonen gilt. Er umfasst drei Zyklen – der Kindergarten gehört zum 1. Zyklus, gemeinsam mit den ersten zwei Jahren der Primarschule.
Zentrale Lernbereiche:
- Sprache, Kommunikation und Medien
- Natur, Technik und Mathematik
- Soziales, Werte und Identität
- Wahrnehmung, Gestaltung und Künste
- Körper, Bewegung und Gesundheit
Der Alltag ist klar strukturiert: Morgenkreis, geführte Lernphasen, freies Spiel, Znüni-Pause, Zeit im Freien. Kinder lernen durch Spiel – mit Fokus auf Konzentration, Selbstständigkeit und soziale Fähigkeiten.
Lehrpersonen und Ausbildung
Kindergartenlehrpersonen absolvieren ein dreijähriges Studium an einer Pädagogischen Hochschule. Es umfasst:
- 180 ECTS
- Fachwissenschaften und Didaktik
- Erziehungswissenschaften
- 36 bis 54 ECTS Praxisanteil
Sie dürfen Kinder im Alter von 4 bis 9 Jahren unterrichten – also im Kindergarten und in der Unterstufe der Primarschule.
Übergang zur Primarschule
Der Wechsel erfolgt automatisch und ohne Prüfung. Mit etwa sechs Jahren gehen Kinder in die 1. Klasse. Der Kindergarten bereitet gezielt auf den Schulalltag vor, ohne Druck, aber mit klaren Bildungszielen.
Zusatzangebote und Kosten
Da der Unterricht meist halbtags stattfindet, bieten viele Gemeinden zusätzliche Betreuung:
- Mittagstisch (ca. CHF 8–15 pro Mahlzeit)
- Morgen- und Nachmittagsbetreuung
- Ferienbetreuung
Diese Angebote sind kostenpflichtig, aber oft einkommensabhängig subventioniert.
Der Kindergarten in der Schweiz bietet eine verbindliche, klar strukturierte und qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung. Er bildet das Fundament für die Primarschule – mit klaren Bildungszielen, professionellem Personal und unterstützenden Zusatzangeboten für berufstätige Eltern. Wer früh plant, sichert sich nicht nur Betreuung, sondern eine stabile Basis für den weiteren Bildungsweg seines Kindes.
Kindergarten-Kosten: Wie viel zahlt man für einen Kindergarten in der Schweiz?
Der Besuch des Kindergartens ist in der Schweiz grundsätzlich kostenlos.
Er gehört zur obligatorischen Volksschule und verursacht für den reinen Unterricht keine Gebühren. Kosten entstehen aber fast immer durch zusätzliche Betreuungsangebote – etwa Mittagessen, Nachmittagsmodule oder Ferienbetreuung. Diese Leistungen sind freiwillig, aber für viele berufstätige Eltern unverzichtbar.
Was du zahlen musst, hängt vom Wohnort, Einkommen und Betreuungsmodell ab. Viele Gemeinden arbeiten mit einkommensabhängigen Tarifen oder Betreuungsgutscheinen, andere verlangen feste Beiträge. Die folgenden Beispiele zeigen, mit welchen Beträgen du realistisch rechnen musst.
Übersicht: Zusätzliche Betreuungskosten im Kindergarten
| Angebot | Zeit | Kosten pro Tag (CHF) | Enthalten |
|---|---|---|---|
| Mittagstisch | 11:45 – 13:30 | 8 – 15 | Mittagessen, Betreuung |
| Vormittagsbetreuung | 08:00 – 11:20 | 35 | Betreuung vor Schulstart |
| Nachmittagsbetreuung 2a | 13:30 – 15:00 | 15 | Betreuung nach Schulschluss |
| Nachmittagsbetreuung 2b | 15:00 – 16:00 | 10 | Ergänzung zu 2a |
| Nachmittagsbetreuung 2c | 15:00 – 18:00 | 35 | Betreuung inkl. Zvieri |
| Ganztagesmodul | 08:00 – 18:00 | 90 | Frühstück, Mittagessen, Betreuung |
Die tatsächlichen Beträge variieren je nach Gemeinde. In Städten wie Zürich, Bern oder Genf liegen die Tarife tendenziell höher. Auf dem Land sind die Kosten oft niedriger oder stärker subventioniert.
In vielen Gemeinden zahlst du nur dann den vollen Betrag, wenn dein Einkommen über einer bestimmten Grenze liegt. Wer weniger verdient, bekommt Betreuungsgutscheine oder zahlt stark reduzierte Beiträge.
Beispiel Stadt Bern: Ferienbetreuung (ohne Subvention)
| Betreuungsmodell | Tagespauschale inkl. Mahlzeit |
|---|---|
| Ganzer Tag (Ferienzeit) | CHF 119 |
| Dreivierteltag mit Mittagessen | CHF 91.50 |
| Kurzbetreuung über Mittag | CHF 36.50 |
| Kurzbetreuung am Morgen | CHF 27.50 |
Diese Tarife gelten als Bruttobeträge. Mit Betreuungsgutschein kann der Betrag deutlich sinken – zum Teil auf unter CHF 20 pro Tag, je nach Einkommen und Familienkonstellation.
Kindergarten-Kosten im Vergleich zu Deutschland
In der Schweiz ist der Kindergarten grundsätzlich kostenlos, da er zur obligatorischen Schulzeit gehört. Zusätzliche Betreuung wie Mittagstisch, Nachmittags- oder Ferienmodule sind aber kostenpflichtig. In Deutschland variiert die Situation stark. Manche Bundesländer bieten beitragsfreie Kitas oder Kindergärten, andere verlangen monatlich mehrere hundert Euro – je nach Einkommen, Wohnort und Betreuungsmodell.
Die folgende Übersicht zeigt, wie sich die durchschnittlichen Kosten in beiden Ländern unterscheiden.
Kostenvergleich Schweiz vs. Deutschland (monatlich, Stand 2025)
| Land / Region | Grundbeitrag Kindergarten | Zusätzliche Betreuung (z. B. Mittag, Nachmittag) | Gesamt (bei Vollzeit) |
|---|---|---|---|
| Schweiz (Stadt Zürich) | 0 CHF | 300–900 CHF je nach Modell und Einkommen | ca. 300–900 CHF |
| Schweiz (Basel-Stadt) | 0 CHF | Max. 1.600 CHF gedeckelt bei Vollzeit | max. 1.600 CHF |
| Deutschland (Berlin) | 0 € | meist kostenlos bis 7 Stunden | 0–50 € |
| Deutschland (Bayern, ländlich) | 0–150 € | 50–200 € je nach Gemeinde | ca. 100–350 € |
| Deutschland (teure Städte z. B. Mülheim) | bis zu 1.000 € | meist ohne Subvention | bis zu 1.000 € |
In der Schweiz zahlst du nichts für den Unterricht selbst – dafür aber oft viel für das Drumherum.
Besonders berufstätige Eltern, die auf eine Ganztagesbetreuung angewiesen sind, müssen mit Kosten von mehreren hundert Franken pro Monat rechnen. In einigen Städten wie Basel-Stadt gibt es mittlerweile Obergrenzen, in vielen Gemeinden aber nicht.
In Deutschland hängt alles vom Bundesland und der Kommune ab. Während in Berlin, Hamburg oder Rheinland-Pfalz Kita und Kindergarten ab einem gewissen Alter beitragsfrei sind, zahlst du in anderen Städten hohe Beiträge – vor allem, wenn dein Einkommen über der Förderungsschwelle liegt.
Können Grenzgänger die Kindergarten-Kosten in der Schweiz von der Steuer absetzen?
Ja, Grenzgänger können Kindergarten-Kosten in der Schweiz grundsätzlich in ihrer deutschen Steuererklärung absetzen – allerdings nur, wenn es sich um echte Betreuungskosten handelt.
Entscheidend ist: In der Schweiz ist der Kindergarten selbst zwar kostenlos, aber zusätzliche Betreuungsleistungen wie Mittagstisch, Randzeitenbetreuung oder Ferienmodule sind steuerlich absetzbar, solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Das kannst du als Grenzgänger absetzen:
- Kosten für die Betreuung durch Dritte (z. B. Nachmittagsbetreuung, Ferienbetreuung, Mittagstisch)
- Betreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren
- Nur unbar gezahlte Rechnungen (keine Barzahlungen)
- Maximal 4.800 Euro pro Kind und Jahr, davon 80 Prozent absetzbar
Das kannst du nicht absetzen:
- Unterrichtskosten (z. B. regulärer Kindergartenunterricht, da dieser in der Schweiz ohnehin kostenlos ist)
- Verpflegungskosten (wenn sie nicht gesondert ausgewiesen sind)
- Nachhilfe, Musikschule, Sportangebote
Beispiel:
Du zahlst für die Nachmittagsbetreuung deines Kindes in der Schweizer Gemeinde monatlich 600 CHF, also ca. 6.600 Euro im Jahr. 80 Prozent davon sind absetzbar, das entspricht 4.800 Euro – der Höchstbetrag pro Kind.
Bei einem Steuersatz von 30 Prozent sparst du dadurch bis zu 1.440 Euro Steuern pro Jahr.
Du musst die Kosten belegen, in Euro umrechnen (offizieller Monatskurs der Bundesbank) und sie zusammen mit deiner Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Als Grenzgänger trägst du diese Ausgaben in die Anlage Kind und ggf. Anlage N-Gre ein.






