In Freiburg wohnen, in der Schweiz arbeiten: So funktionierts
Der ultimative Guide für deinen Start als Grenzgänger zwischen Deutschland und Schweiz
Als Grenzgänger zwischen Freiburg und der Schweiz stehst du vor einer spannenden beruflichen Chance. Die Kombination aus deutschem Wohnsitz und Schweizer Arbeitsplatz kann dir erhebliche finanzielle Vorteile bringen. Viele Menschen nutzen bereits dieses Modell und profitieren von höheren Schweizer Gehältern bei gleichzeitig niedrigeren deutschen Lebenshaltungskosten.
n diesem Beitrag erfährst du, wie du den Sprung über die Grenze erfolgreich meisterst und welche rechtlichen sowie steuerlichen Aspekte du beachten musst.
In diesem Beitrag

Was bedeutet „Grenzgänger zwischen Freiburg und der Schweiz“?
Als Grenzgänger arbeitest du in der Schweiz und wohnst in Deutschland. Diese besondere Konstellation ist durch das Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz rechtlich abgesichert. Du behältst deinen Wohnsitz in Freiburg und pendelst regelmäßig zu deinem Arbeitsplatz in der Schweiz.
Freiburg liegt in der definierten Grenzzone, die sich bis zu 30 Kilometer beiderseits der deutsch-schweizerischen Grenze erstreckt (Quelle: www.migration.sid.be.ch). Diese geografische Lage ist entscheidend für deinen Grenzgängerstatus. Auf Schweizer Seite gehören die Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Teile von Aargau zur Grenzzone.
Der steuerrechtliche Grenzgängerstatus bringt dir erhebliche Vorteile. Du profitierst vom Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz. Dieses regelt, dass du deine Einkommensteuer in Deutschland zahlst, während die Schweiz nur eine reduzierte Quellensteuer von 4,5 % einbehält.
Die rechtlichen Grundlagen
Das Doppelbesteuerungsabkommen vom 11. August 1971 bildet die Basis für deine steuerliche Behandlung. Es verhindert, dass du in beiden Ländern voll besteuert wirst. Die EU-Verordnung 883/2004 koordiniert zusätzlich deine Sozialversicherungsansprüche.
Für deinen Grenzgängerstatus musst du eine wichtige Bedingung erfüllen: die regelmäßige Rückkehr an deinen Wohnort. Du musst grundsätzlich täglich oder mindestens einmal wöchentlich nach Freiburg zurückkehren. Der Status entfällt, wenn du an mehr als 60 Arbeitstagen im Jahr aus beruflichen Gründen nicht zurückkehrst (Quelle: finanzamt-bw.fv-bwl.de).
Welche Voraussetzungen musst du für Arbeiten in der Schweiz erfüllen?
Als deutscher Staatsbürger hast du durch das Freizügigkeitsabkommen grundsätzlich das Recht, in der Schweiz zu arbeiten. Trotzdem musst du bestimmte formale Voraussetzungen erfüllen.
Du benötigst zunächst einen gültigen Arbeitsvertrag mit einem Schweizer Arbeitgeber. Ohne diesen kannst du keine Grenzgängerbewilligung erhalten. Der Arbeitsvertrag muss vor Arbeitsbeginn vorliegen und alle wesentlichen Angaben wie Arbeitspensum, Lohn und Vertragsdauer enthalten.
Dein Wohnsitz muss in Deutschland bleiben. Ein Umzug in die Schweiz würde deinen Grenzgängerstatus beenden. Du musst außerdem einen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen.
Persönliche Anforderungen
Neben den formalen Voraussetzungen spielen auch praktische Aspekte eine Rolle. Du solltest die Pendelstrecke bewältigen können. Von Freiburg nach Basel sind es etwa 70 bis 80 Kilometer, was mit dem Zug 30 bis 40 Minuten dauert.
Die Bereitschaft zum täglichen Pendeln ist essentiell. Bedenke, dass du bei einer Vollzeitstelle fünf Tage pro Woche diese Strecke zurücklegen musst. Die durchschnittliche Pendelzeit in der Schweiz beträgt etwa 34 Minuten pro Weg (Quelle: de.numbeo.com).
Wie beantragst du die Grenzgängerbewilligung G?
Die Grenzgängerbewilligung, auch Ausweis G genannt, ist deine Arbeitserlaubnis für die Schweiz. Ohne diese darfst du nicht arbeiten, auch nicht als EU-Bürger.
Der Antragsprozess
Dein Arbeitgeber übernimmt die Antragstellung für dich. Er reicht das Gesuch beim Migrationsdienst der Gemeinde ein, in der sich dein Arbeitsort befindet. Dies muss vor deinem ersten Arbeitstag geschehen.
Folgende Unterlagen benötigt dein Arbeitgeber für den Antrag:
- Eine Kopie deines gültigen Personalausweises oder Reisepasses
- Eine Wohnsitzbestätigung aus Freiburg (nicht älter als 6 Monate)
- Eine Kopie deines Arbeitsvertrags oder eine Arbeitsbestätigung
- Das ausgefüllte Antragsformular für die Grenzgängerbewilligung
Nach Einreichung der Unterlagen erhältst du einen Termin zur Erfassung deiner biometrischen Daten. Erst nach diesem Termin wird dein Ausweis G produziert. Die Bewilligung wird deinem Arbeitgeber zugestellt, zusammen mit der Rechnung für die Gebühren (Quelle: www.migration.sid.be.ch).
Gültigkeitsdauer und Verlängerung
Die Gültigkeit deiner Grenzgängerbewilligung richtet sich nach deinem Arbeitsvertrag. Bei einem unbefristeten Vertrag oder einer Laufzeit über einem Jahr erhältst du eine Bewilligung für maximal fünf Jahre. Bei kürzeren Arbeitsverträgen gilt die Bewilligung nur für die Vertragsdauer.
Etwa zwei Monate vor Ablauf erhält dein Arbeitgeber eine Verfallsanzeige vom Staatssekretariat für Migration. Die Verlängerung läuft wieder über deinen Arbeitgeber. Er muss die ausgefüllte Verfallsanzeige bei der Gemeindeverwaltung einreichen.
Bei einem Stellenwechsel muss dein neuer Arbeitgeber einen neuen Antrag stellen. Du musst deine alte Grenzgängerbewilligung zurückgeben und erhältst eine neue für deinen neuen Arbeitsort.
Was musst du bei Steuern und Sozialversicherung beachten?
Die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung als Grenzgänger folgt unterschiedlichen Regeln. Diese Trennung zu verstehen ist entscheidend für deine finanzielle Planung.
Deine Steuersituation als Grenzgänger
Du zahlst deine Einkommensteuer in Deutschland, wo du wohnst. Die Schweiz behält nur eine Quellensteuer von 4,5 % deines Bruttolohns ein. Diese wird dir später in Deutschland angerechnet oder erstattet (Quelle: www.ascl-treuhand.ch).
Für die reduzierte Quellensteuer benötigst du eine Ansässigkeitsbescheinigung vom deutschen Finanzamt. Diese auch als Formular Gre-1 bekannte Bescheinigung musst du deinem Schweizer Arbeitgeber vorlegen. Ohne sie würde die Schweiz höhere Steuersätze einbehalten.
Die Ansässigkeitsbescheinigung beantragst du bei deinem Wohnsitzfinanzamt in Freiburg. Nach der ersten Ausstellung wird sie in der Regel jährlich automatisch verlängert. Du musst sie immer zu Jahresbeginn deinem Arbeitgeber vorlegen.
In deiner deutschen Steuererklärung gibst du dein gesamtes Schweizer Einkommen an. Die Anlage N-Gre ist speziell für Grenzgänger vorgesehen. Alle Belege zu deiner Grenzgängertätigkeit musst du direkt mit der Steuererklärung einreichen, da es sich um Auslandssachverhalte handelt.
Du kannst verschiedene Ausgaben steuermindernd geltend machen:
- Fahrtkosten zur Arbeit (30 Cent pro Kilometer einfache Strecke)
- Fortbildungskosten
- Arbeitsmittel
- Beiträge zur Altersvorsorge
Sozialversicherung in der Schweiz
Als Grenzgänger unterliegst du dem Schweizer Sozialversicherungssystem. Du zahlst Beiträge zur AHV/IV (Alters- und Invalidenversicherung), zur Arbeitslosenversicherung und zur beruflichen Vorsorge (Pensionskasse).
Die AHV ist die erste Säule der Schweizer Altersvorsorge. Die maximale Vollrente beträgt CHF 2.520 pro Monat bei vollständiger Beitragsdauer (Quelle: www.zas.admin.ch). Deine AHV-Beiträge verfallen nicht, auch wenn du später wieder in Deutschland arbeitest. Du erhältst im Rentenalter eine Schweizer AHV-Rente.
Bei der Krankenversicherung hast du ein Wahlrecht. Du kannst dich entweder in der Schweizer Grundversicherung (KVG) oder in Deutschland versichern. Diese Entscheidung musst du innerhalb von drei Monaten nach Arbeitsantritt treffen. Das Optionsrecht kannst du nur einmal nutzen.
Die Schweizer Krankenversicherung bietet oft das beste Preis-Leistungs-Verhältnis für Grenzgänger. Mit dem Formular S1 erhältst du auch Leistungen in Deutschland. Die Prämien sind einkommensunabhängig, was bei höheren Einkommen vorteilhaft ist.
Falls du arbeitslos wirst, erhältst du Arbeitslosengeld aus Deutschland, obwohl du in die Schweizer Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast. Du benötigst dafür das Formular PD U1 von der Schweizer Arbeitsvermittlung.
Welche Vorteile und Herausforderungen hat das Pendeln für dich?
Das Grenzgänger-Dasein bietet dir eine einzigartige Kombination aus beruflichen Chancen und persönlichen Herausforderungen.
Finanzielle Vorteile
Der größte Vorteil sind die deutlich höheren Schweizer Gehälter. Ein IT-Projektmanager verdient in der Schweiz etwa CHF 113.700 pro Jahr, während die gleiche Position in Deutschland nur etwa 64.000 EUR einbringt (Quellen: news.kununu.com, www.kununu.com).
Deine Lebenshaltungskosten in Freiburg sind deutlich niedriger als in der Schweiz. Der Lebenshaltungskosten-Index für Freiburg liegt bei 68,53, während Zürich bei 112,54 liegt. Diese Differenz ermöglicht dir eine höhere Sparquote.
Die einkommensunabhängige Krankenversicherung in der Schweiz kann bei höheren Einkommen günstiger sein als die prozentuale deutsche Krankenversicherung. Zusätzlich kannst du Fahrtkosten und andere Werbungskosten in Deutschland steuerlich absetzen.
Praktische Herausforderungen
Das tägliche Pendeln kostet Zeit und Energie. Von Freiburg nach Basel pendelst du täglich etwa 60 bis 80 Minuten hin und zurück. Bei weiter entfernten Arbeitsorten kann sich diese Zeit verdoppeln.
Die Homeoffice-Regelungen sind für Grenzgänger eingeschränkt. Du musst mindestens einmal wöchentlich oder fünf Tage im Monat an deinem Schweizer Arbeitsplatz erscheinen. Vollständige Remote-Arbeit gefährdet deinen Grenzgängerstatus.
Die 60-Tage-Regel musst du strikt beachten. Wenn du an mehr als 60 Arbeitstagen nicht nach Freiburg zurückkehrst, verlierst du den Grenzgängerstatus. Dies hätte erhebliche steuerliche Konsequenzen.
Work-Life-Balance
Die Pendelzeit reduziert deine Freizeit. Bei einer täglichen Pendelzeit von zwei Stunden verlierst du pro Woche zehn Stunden, die du nicht mit Familie oder Hobbys verbringen kannst.
Schweizer Arbeitsverträge bieten oft mehr Urlaubstage und flexiblere Arbeitszeiten. Der gesetzliche Mindestanspruch liegt bei vier Wochen, viele Arbeitgeber gewähren aber fünf Wochen oder mehr (Quelle: www.seco.admin.ch).
Die kulturellen Unterschiede zwischen deutschem Wohnort und Schweizer Arbeitsplatz können bereichernd sein. Du erlebst zwei verschiedene Arbeitskulturen und erweiterst dein berufliches Netzwerk international.
Fazit: Dein Start als Grenzgänger zw. Freiburg und der Schweiz
Der Schritt zum Grenzgänger zwischen Freiburg und der Schweiz kann sich finanziell und beruflich sehr lohnen. Mit den höheren Schweizer Gehältern bei gleichzeitig niedrigeren deutschen Lebenshaltungskosten schaffst du dir einen deutlichen finanziellen Vorteil. Die steuerlichen Regelungen des Doppelbesteuerungsabkommens und die Möglichkeit, Werbungskosten in Deutschland abzusetzen, optimieren deine Nettoeinkünfte zusätzlich.
Die wichtigsten Schritte hast du nun kennengelernt: Von der Beantragung der Grenzgängerbewilligung über die Ansässigkeitsbescheinigung bis zur Wahl der richtigen Krankenversicherung. Beachte dabei immer die 60-Tage-Regel und deine Rückkehrpflicht nach Freiburg.
Die Komplexität der Regelungen kann anfangs überwältigend wirken. Jede Situation ist individuell, und kleine Details können große Auswirkungen auf deine Steuern und Sozialversicherung haben. Wenn du dir unsicher bist oder eine maßgeschneiderte Beratung zu deiner persönlichen Situation wünschst, vereinbare gerne einen kostenfreien Beratungstermin. Gemeinsam finden wir die optimale Lösung für deinen erfolgreichen Start als Grenzgänger.
FAQ – In Freiburg wohnen und in der Schweiz arbeiten
Ja, als deutscher Staatsbürger kannst du problemlos in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten. Das Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz gibt dir dieses Recht. Du benötigst lediglich einen gültigen Arbeitsvertrag und eine Grenzgängerbewilligung (Ausweis G).
Die Grenzgängerbewilligung beantragt dein Schweizer Arbeitgeber für dich. Du musst aber regelmäßig an deinen deutschen Wohnsitz zurückkehren: grundsätzlich täglich oder mindestens einmal pro Woche. Wenn du diese Bedingung erfüllst, steht deiner Tätigkeit in der Schweiz nichts im Wege.
Du benötigst zunächst einen gültigen Arbeitsvertrag mit einem Schweizer Arbeitgeber. Dieser ist die Grundvoraussetzung für alle weiteren Schritte. Zusätzlich brauchst du einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Dein Arbeitgeber muss für dich die Grenzgängerbewilligung beantragen. Dafür benötigt er eine aktuelle Wohnsitzbescheinigung aus Deutschland, eine Kopie deines Ausweises und deinen Arbeitsvertrag. Die Bewilligung muss vor deinem ersten Arbeitstag vorliegen.
Für die steuerliche Behandlung benötigst du außerdem eine Ansässigkeitsbescheinigung vom deutschen Finanzamt. Diese sorgt dafür, dass die Schweiz nur 4,5 % Quellensteuer einbehält statt der normalen höheren Sätze.
Du zahlst deine Einkommensteuer in Deutschland nach deutschem Recht. Die Schweiz behält nur 4,5 % Quellensteuer ein, die dir in Deutschland angerechnet wird. Deine tatsächliche Steuerlast hängt von deinem Gesamteinkommen, Familienstand und absetzbaren Ausgaben ab.
Bei einem Beispielgehalt von CHF 80.000 brutto jährlich behält die Schweiz CHF 3.600 Quellensteuer ein. Nach Umrechnung in Euro und Abzug der deutschen Steuern sowie Berücksichtigung von Werbungskosten bleiben dir etwa 48.500 EUR netto pro Jahr.
Du kannst deine Steuerlast durch verschiedene Abzüge reduzieren: Fahrtkosten zur Arbeit, Fortbildungen, Arbeitsmittel und Altersvorsorgebeiträge sind absetzbar. Die genaue Berechnung hängt von deiner individuellen Situation ab.
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