Elternzeit und Elterngeld als Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz
Alles, was du wissen musst.
Wenn du als Deutscher in der Schweiz arbeitest und in Deutschland lebst, genießt du als Grenzgänger viele Vorteile. Aber was passiert, wenn Nachwuchs unterwegs ist und du plötzlich Elternzeit und Elterngeld beantragen möchtest? Genau hier wird es kompliziert.
Denn während Deutschland großzügige Elternzeitregelungen und Elterngeld bietet, sieht es in der Schweiz ganz anders aus. Aber keine Sorge – wir erklären dir Schritt für Schritt, was du als Grenzgänger beachten musst, wie du deine Ansprüche richtig geltend machst und welche Besonderheiten es bei Elternzeit, Elterngeld, Mutterschutz und Familienzulagen gibt.
In diesem Beitrag

Was du über Elterngeld als Grenzgänger wissen musst
Eines vorweg: Auch wenn du in der Schweiz arbeitest, kannst du als Grenzgänger Anspruch auf deutsches Elterngeld haben – und das ist schon mal eine gute Nachricht.
Das deutsche Elterngeld ist darauf ausgelegt, Eltern finanziell zu entlasten, wenn sie nach der Geburt eines Kindes weniger oder gar nicht mehr arbeiten. Der Clou dabei: Die Regelung basiert auf deinem Wohnsitz, nicht auf deinem Arbeitsort.
Damit du als Grenzgänger deutsches Elterngeld erhalten kannst, musst du einige Bedingungen erfüllen:
- Du musst deinen Wohnsitz in Deutschland haben.
- Dein Kind muss mit dir im gleichen Haushalt leben.
- Während des Bezugs von Elterngeld darfst du nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Das Elterngeld berechnet sich auf Basis deines durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt. Normalerweise bekommst du 65 % deines Einkommens, maximal aber 1.800 € pro Monat.
Aber was passiert, wenn du in der Schweiz arbeitest, wo es gar kein richtiges Elterngeld gibt? Genau hier wird es spannend.
Warum die Schweiz kein Elterngeld kennt und was das für dich bedeutet
In der Schweiz existiert kein System, das mit dem deutschen Elterngeld vergleichbar ist. Zwar gibt es Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub, aber echte finanzielle Unterstützung für Eltern, die länger zu Hause bleiben wollen, gibt es nicht.
Stattdessen bekommst du als Arbeitnehmer in der Schweiz lediglich Mutterschafts- oder Vaterschaftsleistungen, die deutlich begrenzter sind.
- Mütter: 14 Wochen Mutterschaftsurlaub mit 80 % Lohnersatz.
- Väter: 10 Tage Vaterschaftsurlaub mit 80 % des Lohns, aber maximal 196 CHF pro Tag (seit 1. Januar 2021).
Was also, wenn du als Grenzgänger trotzdem deutsches Elterngeld bekommen willst?
Dann greift das sogenannte Differenzausgleichssystem. Das bedeutet: Deutschland zahlt dir den Betrag, der dir über das hinaus zusteht, was du in der Schweiz erhältst.
Beispiel: Du bekommst aus der Schweiz 1.500 CHF (etwa 1.400 €) Elterngeld. Deutschland würde dir aber 1.800 € zahlen. Die Differenz, also 400 €, wird dir von Deutschland zusätzlich gezahlt.
So beantragst du Elterngeld als Grenzgänger
Jetzt wird’s ein bisschen bürokratisch.
Denn obwohl Deutschland dir das Elterngeld zahlt, musst du es natürlich erstmal beantragen. Der Antrag wird bei der zuständigen Elterngeldstelle in Deutschland gestellt, meistens ist das die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank).
Den Antrag kannst du online vorbereiten und auch schon vor der Geburt deines Kindes einreichen.
Was du unbedingt einreichen musst:
- Geburtsurkunde des Kindes.
- Nachweis über deinen Wohnsitz in Deutschland.
- Einkommensnachweise der letzten 12 Monate vor der Geburt.
Behalte im Hinterkopf, dass Elterngeld rückwirkend nur für drei Monate beantragt werden kann. Wenn du also zu lange wartest, könntest du bares Geld verlieren.
Elternzeit: Was in Deutschland möglich ist und in der Schweiz eben nicht
Hier wird’s knifflig. Denn während du in Deutschland ein umfassendes Recht auf Elternzeit hast, sieht es in der Schweiz ziemlich mau aus.
Deutschland: Elternzeit bedeutet, dass du bis zu drei Jahre unbezahlte Freistellung von deinem Job nehmen kannst – und das bis zum achten Geburtstag deines Kindes. Während dieser Zeit bist du vor einer Kündigung geschützt, und dein Arbeitgeber muss dich nach Ablauf der Elternzeit wieder einstellen.
Das Besondere: Du kannst dir deine Elternzeit aufteilen, zum Beispiel direkt nach der Geburt 12 Monate zu Hause bleiben und die restlichen 24 Monate später nehmen, wenn dein Kind älter ist.
Aber hier kommt der Haken: Diese Regelung gilt nur dann, wenn dein Arbeitsvertrag unter deutschem Recht steht oder wenn dein Arbeitgeber in der Schweiz bereit ist, dir Elternzeit zu gewähren. Viele multinationale Unternehmen bieten mittlerweile freiwillige Elternzeitregelungen an, aber verpflichtet sind sie dazu nicht.
Schweiz: Hier gibt es keine gesetzlich geregelte Elternzeit. Punkt. Was es gibt, sind die bereits erwähnten 14 Wochen Mutterschaftsurlaub für Mütter und 10 Tage Vaterschaftsurlaub für Väter. Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, darüber hinaus Elternzeit anzubieten.
Arbeitest du in Teilzeit, wird der Anspruch auf Vaterschaftsurlaub proportional gekürzt. Bedeutet: Arbeitest du nur 50 %, dann stehen dir eben auch nur 5 Tage Vaterschaftsurlaub zu.
Familienzulagen, Mutterschutz und was du sonst noch wissen musst
Auch das Thema Kindergeld und Familienzulagen ist nicht ganz ohne. In der Schweiz gibt es sogenannte Familienzulagen, die bei etwa 200 CHF pro Kind und Monat liegen. In Deutschland beträgt das Kindergeld hingegen 250 € pro Kind.
Wenn du in der Schweiz arbeitest, aber in Deutschland lebst, wird die Differenz zwischen den Leistungen ausgeglichen. Bedeutet: Bekommt man in der Schweiz 200 CHF (ca. 185 €), zahlt Deutschland 65 € dazu, damit du auf die vollen 250 € kommst.
Beim Mutterschutz gibt es ebenfalls Unterschiede. In Deutschland gilt der Schutz sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Bei Frühgeburten oder Mehrlingsgeburten wird der Schutz auf zwölf Wochen nach der Geburt verlängert. In der Schweiz startet der Mutterschutz erst nach der Geburt und dauert 14 Wochen.
Sonderfall „betriebliche Krankenversicherung“: Solltest du über dein Unternehmen eine bKV bekommen haben, dann solltest du während des Mutterschutzes deinen bKV-Schutz prüfen. Du hast hier immer die Möglichkeit, den Vertrag während deiner Auszeit zu übernehmen.
Fazit: Elternzeit und Elterngeld als Grenzgänger
Elternzeit und Elterngeld als Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz ist wirklich ein Thema, das man nicht auf die leichte Schulter nehmen sollte. Die Unterschiede zwischen den beiden Ländern könnten kaum größer sein. Während Deutschland dir umfangreiche Unterstützung mit Elterngeld, Elternzeit und Kindergeld bietet, hält sich die Schweiz ziemlich zurück.
Aber das heißt nicht, dass du als Grenzgänger leer ausgehst – im Gegenteil, du kannst dir viele Vorteile sichern, wenn du die Regeln kennst.
Was du unbedingt beachten musst:
- Elterngeld gibt’s auch für Grenzgänger: Solange du in Deutschland wohnst und dein Kind bei dir lebt, hast du Anspruch auf deutsches Elterngeld.
- Differenzausgleich nicht vergessen: Wenn du in der Schweiz weniger Unterstützung bekommst als dir in Deutschland zusteht, gleicht Deutschland den fehlenden Betrag aus.
- Kindergeld wird ausgeglichen: Die Differenz zwischen den 200 CHF Familienzulage aus der Schweiz und den 250 € deutsches Kindergeld wird dir ausgezahlt.
- Elternzeit gilt nur bedingt: Nur wenn dein Arbeitsvertrag unter deutschem Recht steht oder dein Arbeitgeber in der Schweiz dir freiwillig Elternzeit gewährt, kannst du sie in Anspruch nehmen.
- Mutterschutz ist unterschiedlich: Während in Deutschland sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt gelten, startet der Mutterschutz in der Schweiz erst nach der Geburt.
Die Regeln sind kompliziert, keine Frage. Aber wer sich frühzeitig informiert, die richtigen Anträge stellt und vor allem keine Fristen verpasst, kann sich auch als Grenzgänger die Unterstützung sichern, die einem zusteht.






