Berufsunfähigkeitsversicherung für Grenzgänger in der SChweiz
Warum dein Schweizer Gehalt ohne BU-Schutz zur Falle werden kann
Einleitung
Stell dir vor, du kannst deinen Beruf nicht mehr ausüben. Was passiert dann mit deinem Schweizer Gehalt?
Die ernüchternde Wahrheit: Bei Krankheit sichert dich die Schweizer Sozialversicherung nur etwa 60 % deines letzten Einkommens ab. Das reicht kaum für die laufenden Kosten.
In diesem Beitrag erfährst du, warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung für dich als Grenzgänger unverzichtbar ist und worauf du beim Abschluss achten solltest.
Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Grenzgänger?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dir eine monatliche Rente, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr oder nur noch zu maximal 50 % ausüben kannst. Die Höhe dieser Rente legst du bei Vertragsabschluss selbst fest. Sie ist unabhängig von deinem bisherigen Einkommen und kann bis zu 90 % deines aktuellen Nettogehalts betragen.
Der große Vorteil: Die Absicherung gilt unabhängig von deinem Arbeitgeber. Wechselst du innerhalb der Schweiz oder der EU die Stelle, bleibt dein Schutz bestehen. Das gibt dir als Grenzgänger die nötige Flexibilität für deine Karriereplanung.
Wie unterscheidet sich Berufsunfähigkeit von Arbeitsunfähigkeit?
Die Begriffe werden oft verwechselt, bedeuten aber etwas völlig anderes. Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn du vorübergehend deine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht erfüllen kannst. Der klassische Fall: Du bist für zwei Wochen krankgeschrieben.
Berufsunfähigkeit dagegen bedeutet: Du kannst voraussichtlich länger als 6 Monate deinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben. Dabei musst du mindestens 50 % deiner Leistungsfähigkeit verloren haben. Der entscheidende Unterschied zur Erwerbsunfähigkeit: Bei der BU zählt nur dein bisheriger Beruf. Bei der Erwerbsunfähigkeit geht es darum, ob du überhaupt noch irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen kannst.
Für dich als Grenzgänger ist dieser Unterschied besonders wichtig. Die Berufsunfähigkeitsversicherung greift viel früher ein als die Schweizer IV. Diese leistet erst bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit. Die Monate oder Jahre dazwischen? Die musst du ohne private Absicherung überbrücken.
Warum du als Grenzgänger eine Berufsunfähigkeitsversicherung brauchst
Die Lücke in der staatlichen Absicherung
Die Schweizer Sozialversicherung unterscheidet stark zwischen Unfall und Krankheit. Bei einem Unfall bist du mit 80 bis 90 % deines letzten Lohns gut abgesichert. UV, SUVA und IV sorgen gemeinsam für diese Leistung.
Bei einer Erkrankung sieht die Situation anders aus. Hier erhältst du nur etwa 60 % deines letzten Einkommens aus AHV/IV und BVG zusammen. Die deutsche Erwerbsminderungsrente? Noch schlechter: Sie beträgt nur etwa 36 % deines letzten Bruttoeinkommens. Davon gehen noch Steuern und Krankenkassenbeiträge ab.
Die Schweizer IV ist knapp bemessen und springt nicht in jedem Fall ein. Ansprüche werden oft verweigert. Die Krankentaggeldversicherung in der Schweiz zahlt zwar ab dem 31. Krankheitstag etwa 80 % deines Lohns. Aber nur für maximal 720 bis 730 Tage innerhalb von 900 Tagen. Danach? Eine Versorgungslücke, die Monate oder sogar Jahre dauern kann. (Quelle: auf-in-die-schweiz.de)
Schutz deines Lebensstandards im Ernstfall
Dein Arbeitskraftwert als Grenzgänger ist enorm. Ein Beispiel macht das deutlich: Als 30-jähriger Grenzgänger mit einem Nettolohn von 4.000 € monatlich beträgt dein Arbeitskraftwert bis zum Renteneintritt mit 67 Jahren stolze 1.776.000 €.
Eine BU-Rente von 3.000 € monatlich kostet dich etwa 100 € im Monat. Über die gesamte Laufzeit zahlst du rund 44.400 € an Beiträgen. Wirst du mit 30 Jahren berufsunfähig, erhältst du bis zum Renteneintritt 1.332.000 €. Selbst wenn es dich erst mit 57 Jahren trifft, sind es noch 360.000 € bis zum Renteneintritt.
Ohne private Berufsunfähigkeitsversicherung ist dein Existenzminimum oft nicht gewährleistet. Die Empfehlung lautet daher: Sichere mindestens 75 % deines aktuellen Nettoeinkommens ab. Besser sind 100 %, um deinen gewohnten Lebensstandard zu halten.
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So funktioniert die Berufsunfähigkeitsversicherung für Grenzgänger
Die 50-Prozent-Regelung
Die BU-Versicherung leistet, wenn du mindestens 50 % deiner Arbeit nicht mehr ausüben kannst. Konntest du vorher 42 Stunden pro Woche arbeiten, sind es jetzt maximal noch 21 Stunden. Dabei zählt nicht nur die reine Stundenanzahl. Auch wenn du wichtige Tätigkeiten deines Berufes nicht mehr ausführen kannst, greift die Versicherung.
Voraussetzung: Die Berufsunfähigkeit muss voraussichtlich mindestens 6 Monate ununterbrochen andauern. Du musst deine Berufsunfähigkeit durch ärztliche Befunde und Atteste nachweisen. Die Versicherer prüfen genau, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
Geltungsdauer der Berufsunfähigkeitsrente
Die BU-Rente wird bis zum Eintritt in die Altersrente gezahlt. In Deutschland liegt das reguläre Renteneintrittsalter bei 67 Jahren. Kannst du deinen Beruf wieder aufnehmen, endet die Zahlung entsprechend früher.
Wichtig für deine Planung: Das maximale Eintrittsalter für den Abschluss einer BU-Versicherung liegt zwischen 56 und 59 Jahren. Das maximale Endalter beträgt meist 67 Jahre. Je früher du abschließt, desto günstiger sind die Beiträge.
Unterschiede zwischen Unfall und Krankheit
Absicherung bei Unfall
Die Schweizer Unfallversicherung leistet gut. Bei Vollinvalidität durch einen Unfall erhältst du bis zu 80 bis 90 % deines versicherten Verdienstes. Die SUVA oder das UVG springen ein. Allerdings: Die Definition von „Unfall“ ist manchmal strittig. Nicht jeder Vorfall wird automatisch als Unfall anerkannt.
Der maximal versicherte Verdienst liegt 2025 bei CHF 148.200 pro Jahr. (Quelle: grenzinfo.de)
Absicherung bei Krankheit
Bei Krankheit sieht die Absicherung deutlich schlechter aus. Du bist nur durch AHV/IV und BVG abgesichert. Da die Hauptursachen für Berufsunfähigkeit Krankheiten sind, ist eine private BU-Versicherung besonders sinnvoll. Psychische Erkrankungen, Rückenleiden und Krebs führen die Statistik an. (Quelle: transparent-beraten.de)
Deutsche versus staatliche Schweizer Absicherung
Was die staatliche Versicherung leistet
Die Schweizer Unfallversicherung (SUVA/UVG)
Berufsunfälle und ab 8 Arbeitsstunden pro Woche auch Nichtberufsunfälle sind obligatorisch versichert. Die Leistungen umfassen Unfalltaggeld, Invalidenrente mit bis zu 80 % des Verdienstes, Integritätsentschädigung und Hilflosenentschädigung.
AHV/IV – Die 1. Säule
Die Invalidenrente aus der ersten Säule greift ab einem Invaliditätsgrad von 40 %. Die Höhe ist gestaffelt nach dem Grad der Invalidität. Die Minimalrente beträgt CHF 1.260 pro Monat, die Maximalrente CHF 2.520 pro Monat (Stand 2025). (Quelle: ahv-iv.ch)
Nach der IV-Anmeldung wartest du mindestens 6 Monate auf die erste Zahlung. Die Rente gibt es frühestens ab dem vollendeten 18. Altersjahr. Die AHV/IV-Rente allein reicht nicht aus, um deinen Lebensstandard dauerhaft zu gewährleisten.
Berufliche Vorsorge (BVG) – Die 2. Säule
Das BVG sichert Einkommen zwischen CHF 22.050 und CHF 88.200 ab. Der Koordinationsabzug beträgt CHF 25.725. Zusammen mit der AHV/IV erhältst du bei Invalidität etwa 60 % deines versicherten Lohns. Das Problem: Bei höheren Einkommen über CHF 88.200 entsteht eine Versorgungslücke.
Deutsche Erwerbsminderungsrente
Die deutsche gesetzliche Erwerbsminderungsrente beträgt nur etwa 36 % deines letzten Bruttoeinkommens. Nach Abzug von Steuern und Krankenversicherung bleibt deutlich weniger übrig. Die Voraussetzungen sind streng: Du darfst weniger als 3 bis 6 Stunden täglich irgendeiner Arbeit nachgehen können. Nicht nur deinem bisherigen Beruf. Diese Hürde ist schwer zu erreichen.
Welche Vorteile eine deutsche Zusatzversicherung bietet
Die deutsche Berufsunfähigkeitsversicherung fokussiert sich auf deinen zuletzt ausgeübten Beruf. Es zählt nicht, ob du theoretisch noch irgendeiner anderen Arbeit nachgehen könntest. Nur dein bisheriger Beruf ist maßgeblich.
Du kannst bis zu 100 % deines aktuellen Nettogehalts versichern. Durch die höheren Löhne in der Schweiz kannst du auch eine entsprechend höhere BU-Rente absichern. Ein entscheidender Vorteil: keine „abstrakte Verweisung“. Der Versicherer darf dich nicht auf einen anderen theoretisch möglichen Beruf verweisen.
Der Schutz gilt weltweit. Auch wenn du deinen Wohnsitz ins Ausland verlegst, erhältst du weiterhin deine BU-Rente. Besondere Grenzgänger-Klauseln machen das möglich. Voraussetzung: Du hast einen Arbeitgeber in Deutschland oder die deutsche Staatsangehörigkeit. Diese Regelung gilt für Belgien, die Niederlande, Frankreich, Dänemark, Luxemburg, Polen und Tschechien.
Worauf du beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung achten solltest
Die richtige Rentenhöhe für deine Situation
Die Mindestempfehlung liegt bei 75 % deines aktuellen Nettoeinkommens. Besser sind 100 %, um deinen Lebensstandard vollständig zu erhalten. Berufseinsteiger sollten mit mindestens 1.500 € Rentenhöhe starten.
Plane eine Dynamik ein: Die Beitragsdynamik sollte bei 3 bis 5 % pro Jahr liegen. Die Leistungsdynamik von 1 bis 3 % jährlich ist wichtig, wenn du jung einsteigst. Für den Inflationsausgleich empfehlen sich 2 % Dynamik.
Nachversicherungsgarantien ermöglichen dir eine Erhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung. Das ist wichtig bei Gehaltssteigerungen über 10 %, nach dem Berufsausbildungsabschluss, bei der Geburt eines Kindes, bei Heirat oder beim Wechsel in die Selbstständigkeit.
Überprüfe deine Absicherung regelmäßig. Besonders bei großen Lebensveränderungen wie Heirat, Geburt, Hausbau oder beruflichen Veränderungen solltest du deine BU-Rente anpassen.
Darauf müssen Grenzgänger bei Versicherern prüfen
Der Ausschluss der „abstrakten Verweisung“ muss explizit im Vertrag stehen. Der Versicherer darf dich nicht auf theoretisch mögliche andere Berufe verweisen. Die Definition des bisherigen Berufes sollte sich auf deinen zuletzt ausgeübten Beruf ohne gesundheitliche Beeinträchtigung beziehen.
Kläre vor Abschluss, ob dein Grenzgänger-Status speziell abgedeckt ist. Prüfe, ob ein Arbeitgeberwechsel in der Schweiz oder EU möglich ist. Stelle sicher, dass die Leistung auch im Ausland zahlbar ist.
Achte auf Wartezeiten und Karenzzeiten. Die Karenzzeit regelt, ob der Versicherer rückwirkend leistet oder erst nach beispielsweise 6 Monaten. Kürzere Wartezeiten bedeuten besseren Schutz.
Die Arbeitsunfähigkeitsklausel ist eine sinnvolle Zusatzoption. Sie leistet auch bei temporärer Arbeitsunfähigkeit nach 6 Monaten, selbst wenn die 50 % Berufsunfähigkeit noch nicht erreicht ist.
Die Geltungsdauer sollte idealerweise bis zum 67. Lebensjahr reichen. Das entspricht dem deutschen Renteneintrittsalter ab Jahrgang 1964. Ein Kostensparmodell: Versichere nur bis Alter 62, lass die Rente aber bis 67 laufen.
Beantworte Gesundheitsfragen vollständig und ehrlich. Der Versicherer hat ein Rücktrittsrecht bei Täuschung. Bei Vorerkrankungen ist eine anonyme Risikovoranfrage vor dem Antrag möglich.
Die steuerliche Behandlung der BU-Rente hängt von deinem Wohnsitz ab. Mit Wohnsitz in Deutschland wird nur der Ertragsanteil besteuert. Bei 10 Jahren Rentendauer sind das etwa 12 %. Mit Wohnsitz im Ausland wird die BU-Rente meist vollständig versteuert.
Je jünger und gesünder du beim Abschluss bist, desto günstiger sind die Prämien. Warte nicht zu lange mit der Entscheidung.
Fazit: Deine Arbeitskraft ist dein wichtigstes Kapital
Als Grenzgänger profitierst du von attraktiven Schweizer Gehältern. Doch im Fall einer Berufsunfähigkeit durch Krankheit droht dir eine massive Versorgungslücke. Die staatliche Absicherung reicht mit etwa 60 % deines Einkommens nicht aus, um deinen Lebensstandard zu halten.
Eine deutsche Berufsunfähigkeitsversicherung schließt diese Lücke effektiv. Sie sichert deinen bisherigen Beruf ab, bietet weltweiten Schutz und ermöglicht eine Absicherung von bis zu 100 % deines Nettoeinkommens. Ohne abstrakte Verweisung bist du optimal geschützt.
Die Entscheidung für die richtige Berufsunfähigkeitsversicherung ist komplex. Jede Situation ist individuell, und die Auswahl des passenden Tarifs erfordert Expertise. Lass uns gemeinsam deine optimale Absicherung finden. Vereinbare jetzt einen kostenfreien Beratungstermin und sichere deine Zukunft als Grenzgänger professionell ab.







