BU-Versicherung für Grenzgänger: Steuerliche Absetzbarkeit und Eintrag in der Steuererklärung
Wie du als Grenzgänger deine BU-Beiträge steuerlich optimal nutzt
Einleitung
Als Grenzgänger in der Schweiz verdienst du zwar deutlich mehr als in Deutschland. Doch was passiert, wenn du deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst? Die staatlichen Leistungen decken nur etwa 60 % deines letzten Einkommens ab. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schließt diese Lücke. Das Beste daran: Du kannst die Beiträge von der Steuer absetzen.
In diesem Beitrag erfährst du, welche BU-Beiträge du als Grenzgänger steuerlich geltend machen kannst und wo genau du sie in deiner Steuererklärung einträgst.
Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Grenzgänger?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert dein Einkommen ab, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kannst. Der entscheidende Unterschied zur Erwerbsunfähigkeit: Die BU greift bereits, wenn du zu 50 % eingeschränkt bist und diese Einschränkung voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert.
Für dich als Grenzgänger ist das besonders wichtig. Die staatlichen Leistungen in der Schweiz decken bei krankheitsbedingter Berufsunfähigkeit nur etwa 60 % deines letzten Einkommens ab. Bei einem Schweizer Gehalt von beispielsweise 6.000 CHF netto bleiben dir also nur noch 3.600 CHF. Diese Lücke kann deine Lebensqualität erheblich beeinträchtigen.
Die Statistik zeigt: Jeder fünfte Arbeitnehmer wird im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig. Als Grenzgänger mit hohen Lebenshaltungskosten und möglicherweise laufenden Krediten in Deutschland kannst du dir dieses Risiko nicht leisten.
Welche Beiträge sind steuerlich absetzbar?
Die steuerliche Absetzbarkeit deiner BU-Beiträge hängt davon ab, welche Art von Versicherung du abgeschlossen hast. Grundsätzlich kannst du BU-Beiträge als Sonderausgaben in deiner Steuererklärung geltend machen.
Die meisten eigenständigen Berufsunfähigkeitsversicherungen gehören zur sogenannten 3. Versorgungsschicht. Das bedeutet: Die Beiträge sind begrenzt absetzbar, dafür wird im Leistungsfall nur der Ertragsanteil der Rente besteuert. Bei einer 10-jährigen Rentenlaufzeit sind das beispielsweise nur 12 % der ausgezahlten Rente.
Besonders interessant für Grenzgänger: Seit 2023 kannst du bei einer BU in Kombination mit einer Rürup-Rente bis zu 100 % der Beiträge steuerlich absetzen. Der BU-Anteil darf dabei maximal 49 % der Gesamtbeiträge ausmachen. Die restlichen 51 % fließen in deine Altersvorsorge.
Anders sieht es bei einer Riester-Rente mit BU-Zusatz aus. Hier kannst du den BU-Anteil nicht zusätzlich als Vorsorgeaufwendungen absetzen. Die Förderung erfolgt ausschließlich über die Riester-Zulagen und den Sonderausgabenabzug für den Altersvorsorgeteil.
Auch ausländische Versicherungen, wie eine Schweizer BU-Police, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen in deiner deutschen Steuererklärung berücksichtigen. Die Versicherung muss dafür den deutschen Anforderungen entsprechen.
Wo trägst du die Beiträge in der Steuererklärung ein?
Der richtige Ort für deine BU-Beiträge in der Steuererklärung hängt von der Art deiner Versicherung ab. Bei einer eigenständigen Berufsunfähigkeitsversicherung trägst du die Beiträge in der Anlage Vorsorgeaufwand in Zeile 45 unter „Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen“ ein.
Hast du deine BU mit einer Rürup-Rente kombiniert? Dann gehören die gesamten Beiträge in Zeile 7 der Anlage Vorsorgeaufwand unter „Beiträge zur Altersvorsorge“. Das Finanzamt berücksichtigt automatisch beide Komponenten.
Bei einer Riester-Rente mit BU-Zusatz trägst du nur den Riester-Anteil in die entsprechende Zeile ein. Der BU-Anteil wird nicht separat erfasst, da er bereits in den Gesamtbeiträgen enthalten ist.
Als Grenzgänger mit einer Direktversicherung kannst du diese ebenfalls in der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen. Diese Option ist besonders interessant, da du als in Deutschland wohnhafter Grenzgänger die Schweizer Säule 3a oft nicht nutzen kannst.
Bei einer betrieblichen Altersvorsorge musst du nichts separat eintragen. Die Beiträge werden direkt von deinem Bruttolohn abgezogen und sind bereits steuerlich berücksichtigt.
Welche Höchstbeträge gelten für Grenzgänger?
Die Höchstbeträge für die steuerliche Absetzbarkeit unterscheiden sich je nach Versicherungsmodell erheblich. Bei einer Standard-BU aus der 3. Versorgungsschicht kannst du als Angestellter oder Beamter maximal 1.900 € pro Jahr absetzen. Als Selbstständiger sind es 2.800 €.
Diese Beträge teilst du dir allerdings mit anderen Vorsorgeaufwendungen wie deiner Kranken- und Pflegeversicherung. In der Praxis bleibt daher oft wenig Spielraum für die BU-Beiträge.
Deutlich höhere Grenzen bei Rürup-Kombination
Wesentlich attraktiver sind die Höchstbeträge bei einer BU mit Rürup-Rente. Hier kannst du als Alleinstehender bis zu 29.344 € pro Jahr steuerlich geltend machen. Verheiratete Paare mit Zusammenveranlagung profitieren vom doppelten Betrag: 58.688 €.
Wichtig dabei: Der BU-Anteil darf maximal 49 % der Gesamtbeiträge ausmachen. Bei einem Jahresbeitrag von 10.000 € kannst du also bis zu 4.900 € für die Berufsunfähigkeitsabsicherung verwenden und trotzdem den vollen Betrag absetzen.
Sonderregelung für Direktversicherungen
Als Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland und Arbeit in der Schweiz kannst du eine Direktversicherung abschließen. Der Jahreshöchstbetrag liegt bei 7.728 € steuerfrei nach § 3 Nr. 63 EStG. Diese Option ersetzt für viele Grenzgänger die Schweizer Säule 3a, die sie nicht nutzen können.
| Versicherungsart | Maximaler Absetzbetrag 2025 | Besonderheiten |
| Standard-BU | 1.900 € (Angestellte) / 2.800 € (Selbstständige) | Geteilt mit anderen Vorsorgeaufwendungen |
| BU mit Rürup | 29.344 € (Alleinstehende) / 58.688 € (Verheiratete) | BU-Anteil max. 49 % |
| Direktversicherung | 7.728 € | Steuerfrei nach § 3 Nr. 63 EStG |
(Quelle: www.transparent-beraten.de)
Besonderheiten bei ausländischen Versicherungen und Zusatzleistungen
Als Grenzgänger stehst du oft vor der Frage: Deutsche oder Schweizer Versicherung? Die gute Nachricht: Ausländische BU-Versicherungen kannst du unter bestimmten Bedingungen in deiner deutschen Steuererklärung berücksichtigen. Die Versicherung muss den deutschen Anforderungen entsprechen und vergleichbare Leistungen bieten.
Bei der Schweizer Pensionskasse (BVG) gelten besondere Regelungen. Der versicherte Lohn liegt 2025 zwischen 22.680 und 90.720 CHF. Wenn du später nach Deutschland zurückkehrst, wird die Freizügigkeitsleistung steuerpflichtig: 2025 zu mindestens 50 %, ab 2030 sogar zu 100 %.
Besteuerung im Leistungsfall
Die Art deiner BU-Versicherung bestimmt auch, wie die Rente im Ernstfall besteuert wird. Bei einer normalen BU aus der 3. Schicht zahlst du nur auf den Ertragsanteil Steuern. Dieser richtet sich nach der Rentendauer:
- 5 Jahre Rentenlaufzeit: 5 % Ertragsanteil
- 10 Jahre Rentenlaufzeit: 12 % Ertragsanteil
- 20 Jahre Rentenlaufzeit: 21 % Ertragsanteil
Bei einer monatlichen BU-Rente von 2.000 € und 10 Jahren Laufzeit würden also nur 240 € (12 % von 2.000 €) als steuerpflichtiges Einkommen gelten. Liegt deine Gesamtrente unter dem Grundfreibetrag von 12.096 € für Alleinstehende oder 24.192 € für Ehepaare, fallen gar keine Steuern an.
Anders bei der betrieblichen Altersvorsorge: Hier musst du die BU-Rente in der Auszahlungsphase vollständig versteuern. Dafür profitierst du während der Ansparphase von steuerfreien Beiträgen direkt vom Bruttolohn.
Die maximale BU-Rente kannst du übrigens auf bis zu 90 % deines Nettogehalts festlegen. Bei einem Schweizer Nettoeinkommen von 5.000 CHF wären das 4.500 CHF monatliche Absicherung.
Fazit: Optimal abgesichert mit der richtigen Strategie
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist für dich als Grenzgänger unverzichtbar. Mit der richtigen Wahl des Versicherungsmodells kannst du nicht nur deine Arbeitskraft absichern, sondern auch erheblich Steuern sparen. Ob Standard-BU, Rürup-Kombination oder Direktversicherung: Jede Option hat ihre Vor- und Nachteile.
Die Entscheidung hängt von deiner persönlichen Situation ab. Faktoren wie dein Alter, deine Einkommenshöhe und deine langfristigen Pläne spielen eine wichtige Rolle. Auch die Frage, ob du dauerhaft in der Schweiz arbeiten möchtest oder eine Rückkehr nach Deutschland planst, beeinflusst die optimale Lösung.
Die steuerlichen Regelungen für Grenzgänger sind komplex und ändern sich regelmäßig. Was heute gilt, kann morgen schon überholt sein. Deshalb ist es wichtig, deine Absicherung regelmäßig zu überprüfen und anzupassen.
Wenn du unsicher bist, welche BU-Lösung für deine Situation als Grenzgänger am besten passt, vereinbare gerne einen kostenfreien Beratungstermin. Gemeinsam analysieren wir deine individuelle Situation und finden die optimale Absicherung, die auch steuerlich Sinn macht. So stellst du sicher, dass du nicht nur heute gut verdienst, sondern auch morgen abgesichert bist.







