Krankenversicherung in der SChweiz: Bin ich damit auch in Deutschland versichert?
Wenn du in der Schweiz arbeitest und in Deutschland wohnst, wirst du in der Regel nach dem KVG versichert – also im schweizerischen Grundsystem.
Viele fragen sich dann: Reicht diese Versicherung auch für Arztbesuche in Deutschland? Die Antwort lautet: Ja, aber nur wenn du dein Optionsrecht nicht ausgeübt hast und über das S1-Formular korrekt bei einer deutschen Aushilfskasse gemeldet bist.
In diesem Artikel zeige ich dir, wie die Absicherung in Deutschland mit einer KVG-Versicherung funktioniert – und was du konkret tun musst, um deine Leistungen problemlos in Anspruch zu nehmen.
In diesem Beitrag

Ist die Schweizer Krankenversicherung (KVG) in Deutschland gültig?
Ja, du kannst mit einer KVG-Versicherung in Deutschland ganz normal zum Arzt gehen – aber nur, wenn du das S1-Formular (früher E106) bei einer deutschen Krankenkasse einreichst. Deine Schweizer Kasse stellt dir dieses Formular aus, sobald du als Grenzgänger in der Schweiz arbeitest und in Deutschland wohnst.
Mit dem S1 meldest du dich bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse an.
Diese übernimmt dann die Abwicklung deiner Behandlungen in Deutschland – du bekommst eine deutsche Versichertenkarte und kannst ganz normal zum Hausarzt, Zahnarzt oder ins Krankenhaus. Die Leistungen entsprechen denen der deutschen GKV. Du musst nichts vorstrecken, die Abrechnung läuft automatisch zwischen der Aushilfskasse in Deutschland und deiner Schweizer KVG-Kasse.
Ohne S1 bekommst du in Deutschland keine Versichertenkarte – und kannst deine KVG nicht nutzen. Du brauchst also beides: die Versicherung in der Schweiz und die Anmeldung bei der Kasse in Deutschland. Erst dann bist du vollständig abgesichert.
Wo kriege ich das S1-Formular (E106) her?
Du bekommst das S1-Formular (früher E106) direkt von deiner Schweizer Krankenversicherung – also z. B. von Sympany, SWICA oder Helsana.
So funktioniert’s:
- Versicherung abschließen: Sobald du dich in der Schweiz bei einer KVG-Krankenkasse angemeldet hast, forderst du bei dieser Kasse das S1-Formular an.
- Formular einreichen: Du gibst das Formular bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse deiner Wahl ab (z. B. AOK, TK, Barmer).
- Versichertenkarte erhalten: Die deutsche Kasse meldet dich als sogenanntes „Aushilfsmitglied“ an und stellt dir eine ganz normale deutsche Versichertenkarte aus.
Mit dieser Karte kannst du in Deutschland alle Leistungen wie ein gesetzlich Versicherter nutzen. Die Abrechnung läuft automatisch im Hintergrund zwischen der deutschen Kasse und deiner Schweizer Versicherung. Das S1 ist kein Antrag, sondern eine Bestätigung deiner KVG-Mitgliedschaft mit Wohnsitz in Deutschland. Du musst es aktiv anfordern – es wird nicht automatisch ausgestellt.
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Wie gehe ich mit einer schweizer KVG in Deutschland zum Arzt?
Wenn du in der Schweiz nach KVG versichert bist und in Deutschland wohnst, kannst du ganz normal in Deutschland zum Arzt gehen – vorausgesetzt, du hast dich richtig bei einer deutschen Krankenkasse angemeldet.
Wenn du in der Schweiz nach KVG versichert bist und in Deutschland wohnst, kannst du ganz normal in Deutschland zum Arzt gehen – vorausgesetzt, du hast dich richtig bei einer deutschen Krankenkasse angemeldet.
So funktioniert es:
- Hol dir das S1-Formular von deiner Schweizer Krankenkasse: Sympany, SWICA oder Helsana stellen dir das Formular auf Anfrage aus. Damit weist du nach, dass du in der Schweiz versichert bist, aber in Deutschland wohnst.
- Melde dich bei einer deutschen Krankenkasse an: Du kannst jede gesetzliche Krankenkasse wählen (z. B. AOK, TK, Barmer). Dort gibst du das S1-Formular ab. Die Krankenkasse registriert dich als sogenanntes „Aushilfsmitglied“.
- Nutze deine deutsche Versichertenkarte: Du bekommst eine normale deutsche Gesundheitskarte. Damit gehst du ganz regulär zum Arzt, Zahnarzt oder ins Krankenhaus – wie jeder gesetzlich Versicherte in Deutschland.
- Die Abrechnung läuft automatisch: Du musst nichts vorstrecken und keine Rechnungen einreichen. Die deutsche Kasse rechnet direkt mit deiner Schweizer Versicherung ab. Du zahlst nur gesetzliche Zuzahlungen – z. B. 10 € für ein Rezept oder 5–10 € pro Tag im Krankenhaus.
Mit dem S1-Formular und einer deutschen Versichertenkarte nutzt du das deutsche Kassensystem ganz normal – obwohl du offiziell in der Schweiz versichert bist. Damit hast du vollen Zugang zur Versorgung in Deutschland, ohne doppelt zu zahlen.
Du musst nur rechtzeitig alles sauber anmelden.
Du hast noch Fragen zur Krankenversicherung als Grenzgänger? Dann melde dich gerne für ein kostenloses Beratungsgespräch. Ich nehme mir Zeit, wir gehen alle Optionen gemeinsam durch. Egal ob du gerade erst in der Schweiz startest oder wechseln willst – ich helfe dir, die beste Entscheidung zu treffen.
Welche Behandlungskosten übernimmt die Schweizer KVG in Deutschland nicht?
Wenn du mit einer Schweizer KVG-Versicherung in Deutschland medizinische Leistungen nutzt, übernimmt die Kasse über das S1-Formular grundsätzlich alle Sachleistungen, die auch gesetzlich Versicherte in Deutschland bekommen. Das betrifft Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Medikamente, Zahnbehandlungen oder Reha – nach deutschem GKV-Standard.
Aber es gibt klare Grenzen. Nicht alles ist abgedeckt.
Keine Geldleistungen über die KVG
Die KVG ist eine reine Sachleistungsversicherung. Das heißt: Du bekommst medizinische Leistungen, aber keine Auszahlung, wenn du krank wirst. Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Lohnersatz bei längerer Arbeitsunfähigkeit bekommst du nicht. Auch das deutsche Verletztengeld fällt raus.
Wenn du zum Beispiel länger als sechs Wochen krank bist, springt in Deutschland normalerweise die Krankenkasse ein. Bei der KVG passiert das nicht – weil sie dafür schlicht nicht vorgesehen ist. Du brauchst dafür eine separate Zusatzversicherung oder musst dich anderweitig absichern.
Du trägst alle gesetzlichen Eigenanteile selbst
In Deutschland zahlst du für bestimmte Leistungen gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlungen – auch als Grenzgänger mit KVG-Versicherung. Die Schweizer Kasse erstattet dir diese Beträge nicht, selbst wenn du sie über die deutsche Aushilfskasse abwickelst.
Dazu gehören unter anderem:
- 10 € je Verordnung für Medikamente oder Heilmittel
- 10 € pro Kalendertag bei Krankenhausaufenthalten (max. 28 Tage pro Jahr)
- Zuzahlungen bei Hilfsmitteln (z. B. Rollatoren, Hörgeräte), meist 10–20 %
- Zahnersatz: nur in der einfachen Regelversorgung, alles darüber zahlst du selbst
Du wirst wie jeder gesetzlich Versicherte behandelt – aber eben ohne Rückerstattung dieser Eigenanteile durch die Schweizer Kasse.
Keine Zusatz- oder Komfortleistungen
Mit der KVG bekommst du den gesetzlichen Standard – nicht mehr. Wenn du in Deutschland ein Einzelzimmer im Krankenhaus willst oder eine Chefarztbehandlung, musst du das selbst bezahlen oder dich zusätzlich absichern. Auch alternative Heilmethoden wie Osteopathie, Homöopathie oder Behandlungen beim Heilpraktiker zählen nicht zum Leistungsumfang.
Ohne Zusatzversicherung musst du die vollen Kosten dafür selbst tragen. Die Schweizer KVG übernimmt solche Leistungen grundsätzlich nicht, auch nicht über die Aushilfskasse.
Ohne Anmeldung – keine Absicherung
Ein häufiger Fehler: Du meldest dich zwar in der Schweiz bei einer Kasse an, vergisst aber, das S1-Formular bei einer deutschen Krankenkasse einzureichen. In dem Moment hast du keinen Zugriff auf die deutsche Versorgung. Ohne gültige Versichertenkarte musst du Behandlungen in Deutschland selbst zahlen – und bekommst auch im Nachhinein kein Geld zurück.
Deshalb gilt: Immer zuerst das S1-Formular bei der Schweizer Kasse anfordern und dann bei der deutschen Aushilfskasse abgeben. Erst danach bist du in beiden Systemen korrekt abgesichert.






